1 Wählbarkeit und Wahl
Nach der Verfassung und dem Presidential Election Act ist zum Präsidenten der Vereinigten Staaten wählbar, wer am ersten Tag der Wahl seit mindestens achtundzwanzig Tagen Bürger der Vereinigten Staaten ist, und das Amt nicht schon bereits zweimal innehatte. Wahlvorschläge können von jedermann eingereicht werden, sie müssen neben einem Kandidaten für die Präsidentschaft zugleich einen Wahlvorschlag für die Wahl zum Vizepräsidenten enthalten, Präsidentschafts- und Vizepräsidentschaftskandidat werden als Running mates bezeichnet.
Während des fünftägigen Wahlzeitraumes stimmen die Wahlberechtigten in den acht astorischen Bundesstaaten jeweils separat für einen Wahlvorschlag, bestehend aus einem Präsidentschafts- und einem Vizepräsidentschaftskandidaten. Dasjenige Ticket, welches die einfache Mehrheit der Stimmen in einem Bundesstaat auf sich vereint, erhält eine dem Doppelten der um eins erhöhten Anzahl der in diesem Bundesstaat abgegebenen Stimmen entsprechende Zahl von Elektorenstimmen oder Electoral Votes, alle übrigen Tickets gehen in diesem Bundesstaat leer aus. Erreichen in einem Bundesstaat mehrere Tickets die gleiche Anzahl an Wählerstimmen, so werden die Elektorenstimmen dieses Bundesstaates gleichmäßig zwischen diesen aufgeteilt. Zum Präsidenten und Vizepräsidenten sind diejenigen Kandidaten gewählt, die die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich vereinigen können.
Gelingt dies keinem Wahlvorschlag, oder ist das Ergebnis der Volkswahl aus anderen Gründen nicht zweifelsfrei feststellbar, so wählt der Kongress in separaten Abstimmungen den Präsidenten und Vizepräsidenten. Zu seiner Wahl zum Präsidenten bedarf ein Kandidat der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder beider Häuser des Kongresses in getrennten Abstimmungen. Im ersten Wahlgang ist nur zum Präsidenten wählbar, wer bereits als Kandidat an der vorausgegangenen Volkswahl teilgenommen hat, werden weitere Wahlgänge erforderlich, so kann in diesen jedes Mitglied des Kongresses jede nach Verfassung und Gesetzen zum Präsidenten wählbare Person vorschlagen.
Der Präsident darf während seiner Amtszeit nicht zugleich Mitglied eines der beiden Häuser des Kongresses sein.
2 Amtseinführung
Der neu gewählte Präsident tritt sein Amt am ersten Tag des auf den Wahlmonat folgenden Monats an. Die Vereidigung obliegt dem Vorsitzenden Richter am Obersten Gerichtshof des Bundes, im Falle seiner Verhinderung dem Präsidenten des Kongresses. Der Präsident leistet bei seiner Amtsübernahme folgenden Amtseid:
Ich gelobe feierlich, dass ich die Verfassung der Vereinigten Staaten getreulich einhalten, bewahren und verteidigen und meine Amtspflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde.
Auf Wunsch kann eine religiöse Beteuerung angefügt werden.
Dem Spielen der Hymne des Präsidenten und Salutschüssen durch eine Artillerieabteilung der astorischen Streitkräfte schließt sich die erste Rede des neu eingeführten Präsidenten, die Inauguration Speech, an.
Rückt im Laufe einer Amtsperiode der Vizepräsident in das Präsidentenamt auf, so erfolgt die Vereidigung unverzüglich nach Feststellung des Verfassungsfalles am momentanen Aufenthaltsort des Vizepräsidenten, soweit die Lage es zulässt wird dieser jedoch zur Eidesleistung in das Weiße Haus gebracht.
3 Aufgaben und Funktionen
Der Präsident ist das protokollarische Staatsoberhaupt der Vereinigten Staaten. Er fertigt die vom Kongress beschlossenen Gesetze aus und verkündet sie, schließt im Namen der Vereinigten Staaten völkerrechtliche Verträge mit auswärtigen Staaten ab, empfängt und beglaubigt die Gesandten fremder Regierungen, ernennt und entlässt die Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger der Vereinigten Staaten und kann nach Maßgabe der Gesetze Begnadigungen und Amnestien aussprechen.
Zugleich ist der Präsident auch Regierungschef der Vereinigten Staaten und steht dem aus den Secretaries (Ministern) bestehenden Kabinett vor. Anders als die Regierungen in parlamentarischen Systemen hat die Administration nicht das Recht, Gesetzesvorlagen in den Kongress einzubringen, diese Aufgabe übernimmt zumeist ein Secreatry in seiner Eigenschaft als Repräsentantenhausabgeordneter oder Senator, oder ein sonstiges, der gleichen Partei wie der Präsident angehörendes Mitglied des Kongresses.
Der Präsident ist der Oberbefehlshaber (Commander-in-Chief) der astorischen Streitkräfte, Kriegserklärungen und Friedensschlüsse obliegen jedoch ausschließlich dem Kongress.
Im Falle eines nationalen Notstandes ist der Präsident ermächtigt, die zu dessen Beendigung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen, darf dabei jedoch nicht unverhältnismäßig tief in die verfassungsmäßig garantierten Menschen- und Bürgerrechte eingreifen. Präsidiale Anordnungen im Notstandsfal bedürfen der Bestätigung des Kongresses, sobald dieser wieder beschlussfähig ist. Wird sie versagt, sind die Anordnungen nichtig.
Nach dem Prinzip der gegenseitigen Kontrolle der Staatsgewalten (checks and balances) ist der Präsident in zahlreichen seiner Amtshandlungen an die Zustimmung des Kongresses gebunden, so etwa bei der Ernennung der Secretaries und sonstigen Bundesbeamten, oder dem Vertragsschluss mit auswärtigen Staaten. Andersherum kann der Präsident durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Kongress jedes von diesem beschlossene Gesetz zu Fall bringen, dieses Veto kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder beider Häuser des Kongresses überstimmt werden.
In regelmäßigen Zeitabständen soll der Präsident dem Kongress über die Lage der Nation Bericht erstatten (State of the Union address), er hat jedoch kein generelles Rederecht im Kongress, dieses wird ihm nur auf Antrag für bestimmte Aussprachen durch das Kongresspräsidium gewährt.
4 Privilegien
Für die Dauer seiner Amtszeit genießt der Präsident Immunität und kann nur mit besonderer Genehmigung des Kongresses rechtlich verfolgt werden. Er erhält eine gesetzliche zu bestimmende finanzielle Entschädigung, die während seiner Amtszeit weder erhöht noch reduziert werden darf.
5 Amtsenthebung
Eine vorzeitige Abwahl des Präsidenten ist weder durch den Kongress, noch per Volksabstimmung möglich. Auf Grund eines schweren Verbrechens oder wegen grober Vernachlässigung seiner Dienstpflichten kann der Präsident jedoch durch den Kongress seines Amtes enthoben werden (Impeachment). Dazu bedarf es eines Antrages je mindestens eines Mitgliedes beider Häuser des Kongresses, der von einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder beider Häuser gebilligt werden muss. Während der Verhandlung und Abstimmung über ein Impeachment des Präsidenten führt der Oberste Bundesrichter den Vorsitz im Kongress, nach Antragstellung ist der Präsident bis zum Abschluss des Verfahrens an der Ausübung seines Amtes verhindert.
Bleibt der Präsident seinen Amtsgeschäften unbegründet länger als zwanzig fern, so stellt der Oberste Gerichtshof auf Antrag mindestens je eines Mitgliedes beider Häuser des Kongresses fest, dass der Präsident seines Amtes verlustig geworden ist.
6 Nachfolge
Scheidet der Präsident durch Rücktritt, Amtsenthebung, Tod oder aus sonstigen Gründen vorzeitig aus dem Amt aus, so wird sein Vizepräsident nächster Präsident, und regiert bis zum Ende der regulären Amtsperiode des aus dem Amt geschiedenen Präsidenten.
Ist das Amt des Vizepräsidenten zu jenem Zeitpunkt, da der Präsident vorzeitig aus dem Amt scheidet nicht besetzt, so übernimmt kommissarisch der Präsident des Kongresses die Amtsgeschäfte des Präsidenten, bis der Kongress mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder beider Häuser einen neuen Präsidenten gewählt hat, der die reguläre Amtszeit des ausgeschiedenen Präsidenten beendet.