Er ist am 17. festgenommen worden, am 20. hat er geantwortet, dass er seine Rechte verstanden hat nebst Unsinn gebabbelt...
Ich habe auch kein Problem damit, den Haftbefehl auf den 17. rückzudatieren - das tue ich aber nur, wenn sich alle Verfahrensbeteiligten über eine Zeitrechnung einig werden (was an sich nun auch nicht so schwer ist).