Posts by Samantha van der Meer

    Your Honor,


    entgegen dem Glauben der Verteidigung wird hier nicht nach der Schari'a oder irgendwelchen mittelalterlichen Gerichtsordnungen verhandelt, welche feste Beweisregeln vorsehen.


    Die Anklage kann vielmehr alle zulässig gewonnenen Beweise vorlegen und anschließend entscheidet das Gericht bzw. die Jury, was diese ohne vernünftigen Zweifel beweisen. Dabei gibt es auch keinen Automatismus, dass etwa bei widerstreitenden Aussagen immer und unbedingt jener des Angeklagten bzw. diesen entlastender Zeugen zu glauben sei. Vielmehr ist in dieser Situatin zu entscheiden, wessen Aussage glaubwürdig ist.


    Die drei Anklagepunkte hängen eng zusammen, die einzelnen Beweise greifen dabei ineinander und formen ein Gesamtbild der Handlungen, Motive und des Charakters des Angeklagten. Anhand dessen wird letztlich über seine Schuld in den einzelnen Anklagepunkten zu entscheiden sein.

    Your Honor,


    wenn die Verteidigung zu Kompromissen bereit ist, will sich die Anklage dem natürlich nicht verweigern.


    Meinetwegen sagen wir also, dass wer als Gouverneur Pläne zur "Vernichtung" politischer Konkurrenten hegt, damit vernünftige Zweifel an seiner charakterlichen Eignung als Geschworener weckt.


    Insofern erklären wir uns auch mit einem Ausschluss Mr. Leonard Cambrels einverstanden.

    Your Honor,


    die Anklage wäre bereit anzuerkennen, dass Mr. Amrian Dali Abzianidze sich in der Tat unsachlich und herabwürdigend über den ASD geäußert hat und wäre somit mit seinem Ausschluss als Geschworener einverstanden, da der Angeklagte dieser Organisation angehört.


    Die Äußerungen weiterer potenzieller Geschworener beziehen sich erstens auf Mitglieder der Familie Dietz und bewegen sich zweitens im üblichen Rahmen politischer Auseinandersetzungen in den Vereinigten Staaten. Der Angeklate ist aber weder Politiker, noch gehört er der Familie Dietz an. Die zitierten Äußerungen begründen somit keine plausible Besorgnis, ihre Urheber könnten dem Angeklagten voreingenommen begegnen.


    Auch wenn die Verteidigung das Gericht oder vielleicht mehr noch die Öffentlichkeit anscheinend glauben machen will, hier stünde die Familie Dietz ihres sozialen Status' oder ihrer politischen oder religiösen Ansichten wegen vor Gericht - hier geht es allein um Mr. Aaron Walsh und seine Handlungen als Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes während einer Demonstration.

    Your Honor,


    zur Frage, ob dem Bundesstaat Astoria State durch die Handlungen des Angeklagten ein finanzieller Schaden entstanden ist, wird zum einen der bereits benannte Speaker of the Assembly of Astoria State Mr. Benjain Kingston jr. aussagen, der nach der Amtsenthebung des Angeklagten kommissarisch das Amt des Guverneurs von Astoria State übernommen hatte.


    Ferner benennt die Anklage noch als weiteren Zeugen Mr. Matthew Lugo, Gouverneur des Bundesstaates Astoria State.

    Your Honor,


    das möchte ich.


    Diese Äußerung des Angeklagten ist der Bundesregierung bekannt. Es handelt sich dabei erkennbar um eine reine Schutzbehauptung, die er erst aufgestellt hat, nachdem ihm ein öffentlicher Sturm der Entrüstung sowie das zivilrechtliche Vorgehen der Bundesregierung gegen sein Treiben bewusst gemacht haben, dass er mit diesem nicht einfach durchkommen wird.


    SimOff

    Es gibt nun einmal keine Wirtschaftssimulation in Astor, innerhalb welcher die entstandenden Kosten tatsächlich hätten aufgebracht werden müssen. Trotzdem darf das nicht dazu führen, dass ein Spieler hier alle anderen verscheißert, indem er sich die Dinge nachträglich so dreht, wie er sie gerade braucht.


    Wir werden von der Verteidigung auch hören, die Konsulate seien gar keine hoheitlichen Einrichtungen des Bundesstaates Astoria State gewesen, sondern rein private Handelsbüros. Die hätte der Dietz-Spieler aber schon vorher auf unstrittig eigene Kosten eröffnen können. Er hat damit aber bewusst abgewartet, bis er Gouverneur war. Also liegt es nahe, dass dazu eben Gelder des Bundesstaates Astoria State verwendet wurden.


    Dass er ja nur als Unternehmer und rein auf eigene Kosten gehandelt habe, ist dem Dietz-Spieler erst eingefallen als er merkte, dass er in der ganzen Sache mit dem Rücken zu Wand stand und Konsequenzen zu fürchten hatte.


    Wenn man ihn damit jetzt einfach davonkommen lässt, können wir die Gerichtsforen hier auch gleich ganz schließen. Denn dann kann ja jeder jederzeit hinterher behaupten, irgendwas sei ja aber von Anfang an ganz anders gewesen ...

    Your Honor,


    ausdrücklich ohne jedes Eingeständis, gesetzlich dazu verpflichtet zu sein, und unter dem Vorbehalt, gegen jede auf diese Äußerung gestützte Entscheidung des Gerichts zum Nachteil der Vereinigten Staaten nach Ch. III, Sec. 4, SSec. 2 FJC, den Obersten Gerichtshof anzurufen, erklärt die Regierung der Vereinigten Staaten zur Anwendung von Sec. 2, SSec. 3 des Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act folgendes:


    Dem Angeklagten werden Straftaten aus dem Bereich der organisierten Wirtschaftskriminalität vorgeworfen. Er ist Mitglied einer bundesweit verzweigten, unternehmerisch tätigen Familie. Die ihm zur Last gelegten Ermittlungsergebnisse begründen die Vermutung, dass er sich überhaupt nur zum Gouverneur von Astoria State hat wählen lassen, um aus diesem Amt heraus Straftaten auch zum Nachteil der Vereinigten Staaten als Ganzes zu begehen.


    Die dem Angeklagten vorgeworfenen Taten weisen einen Bezug zum Ausland auf und berühren als solche die Interessen der Vereinigten Staaten als Ganzes sowie deren Beziehungen zum Ausland.


    Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegten Taten während seiner Amtszeit als Gouverneur von Astoria State begangen. Da keinerlei Anhaltspunkte vorliegen, ihm Wahlbetrug vorzuwerfen, ist davon auszugehen, dass er im Bundesstaat Astoria State über eine erhebliche Basis politischer Unterstützer verfügt. Ein neutrales Verfahren wäre somit vor einem Gericht dieses Bundesstaates nicht gesichert.

    Your Honor,


    die Anklage lehnt keinen der potenziellen Geschworenen ab.


    Im Übrigen empfindet die Anklage die Argumentation der Verteidigung in dieser Form als unzulässig.


    Wird ein möglicher Geschworener abgelehnt, so hat die ablehnende Partei für diesen individuell darzulegen, warum die sachlich begründete Besorgnis besteht, er sei voreingenommen oder könnte sonst aus sachfremden Erwägungen heraus gegen die Interessen der ablehnenden Partei entscheiden.


    Pauschale Vorwürfe, wie das jemand ein öffentliches Amt innehat oder Jus studiert hat, genügen dazu nicht.


    Ebenso wenig der pauschale Vorwurf, dass jemand den Arbeitgeber des Angeklagten angeblich nicht leiden könne.

    Your Honor,


    die Verfassung überträgt grundsätzlich dem Bund die alleinige Zuständigkeit für das Strafrecht und die Strafverfolgung. Per Gesetz hat dieser Bundesstaaten ermächtigt, in begrenztem Rahmen ebenfalls auf diesem Gebiet tätig zu werden. Dabei het er sich aber zugleich das Recht vorbehalten, eine Strafrechtsangelegenheit jederzeit wieder an sich zu ziehen. Von diesem Recht macht die Bundesregierung vorliegend Gebrauch.


    SimOff

    Eigentlich dient dieser Post in erster Linie nur dazu, diesen hier zu verlinken.

    Vermutlich passt diese Sache am besten hier herein, ich will jedenfalls keine Sim-off-Diskussion im Gerichtssaal beginnen:


    Vor dem Hintergrund der Frage, vor welches Gericht das Verfahren The Peple v. Dietz gehört und warum lohnt es sich einmal, die sehr aufschlussreichen Protokolle der Kongressdebatte über den Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act zu lesen.


    Deren Inhalt in einer Nussschale: Die Bundesstaaten können rein zu ausgestalterischen Zwecken eigene Strafgesetze beschließen, Strafgerichte einrichten usw. "Echte" Prozesse finden aber stets vor Bundesgerichten statt.


    Nur um eine Vermischung von Sim-on- und Sim-off-Bestimmungen im Gesetz zu vermeiden hat man dazu das Konstrukt gewählt, dass die Bundesstaatsanwaltschaft das Vorliegen besonderer Umstände feststellen und die Sache darum an sich ziehen und vor ein Bundesgericht bringen kann. Niemand hatte aber die verrückte Idee, Bundesstaaten mit vielleicht drei oder vier konstant aktiven Einwohnern - von denen u. U. keiner näher in Jus bewandert ist - sollten tatsächlich stattfindende Strafprozesse stemmen.

    Your Honor,


    die Bundesregierung erlaubt sich, auf Section 2, Subsection 3 des Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act hinzuweisen:

      Der Bund behält sich das Recht vor, auch im Falle aller anderen, nicht in SSec. 2 genannten Taten, jederzeit deren Verfolgung und Bestrafung nach seinen Gesetzen und durch seine Amtsträger und Organe zu übernehmen, wenn dies auf Grund besonderer Umstände geboten ist. Die Entscheidung über das Vorliegen dieser Umstände obliegt den zuständigen Amtsträgern und Organen des Bundes, und ist gerichtlich nicht anfechtbar.

    Damit ist der Einwand der Verteidigung hinfällig.

    Your Honor,


    die Regierung der Vereinigten Staaten verfügt über Beweismittel in Form von Zeugenaussagen und Vidoeaufnahmen um die - mit Verlaub - Märchenstunde der Verteidigung zu widerlegen.


    Der Angeklagte hat Bürger der Vereinigten Staaten mit Gewaltanwendung bedroht und zu nötigen versucht, die f-r-i-e-d-l-i-c-h gegen die Familie Dietz demonstriert haben. Und friedlich darf in diesem Land gegen alles und jeden demonstrtiert werden: Gegen den Präsidenten und den Kongress, gegen die Bundesstaatsanwaltschaft und das Bundesdistriktgericht für den 4. Distrikt, gegen das Wetter und das Fernsehprogramm - oder eben gegen die Familie Dietz.


    Insofern verzichtet die Regierung der Vereinigten Staaten bevorzugt darauf, irgendwelche vorprozessualen - mit Verlaub - Bullshit-Diskussionen mit der Verteidigung um deren Halluzinationen zu führen, sondern würde es bevorzugen, in die Beweisaufnahme einzutreten.

    Your Honor,


    ich erlaube mir, auf das Vorbringen der Verteidigung wie folgt zu erwidern:


    Man kann Menschen nur vor den Kopf schauen, nicht in den Kopf. Insofern sind Beteuerungen des Angeklagten, wie sehr er den Vereinigten Staaten verbunden ist und dass er sich niemals in das Ausland absetzen würde, irrelevant ,weil nicht nachprüfbar.


    Erwiesene Tatsachen hingegen sind:


    Die Geschäftsbeziehungen des Angeklagten in das Ausland - namentlich hier die Föderale Republik Andro, aus der eine Auslieferung angesichts der politischen Verhältnisse kaum zu erreichen sein dürfte.


    Sein Vermögen, mit dem er nur allzu gerne öffentlich prahlt.


    Seine weit verzweigte Familie, die ihm ein zur Aussageverweigerung berechtigtes Netzwerk verschafft, mit dessen Hilfe er bequem auch innerhalb der Vereinigten Staaten untertauchen kann.


    Your Honor,


    auch dieses Gericht kann nicht in die Zukunft sehen und vorhersagen, ob der Angeklagte sich durch Flucht seinem Verfahren entziehen wird. Es kann nur die Tatsachen, die dafür und dagegen sprechen, bewerten.


    Die dafür sprechenden Tatsachen sind seine dargelegten, im Vergleich zum typischen Kriminellen sogar überaus komfortablen Fluchtmöglichkeiten


    Dagegen sprechende Tatsachen gibt es nicht. Nur substanzlose Beteuerungen des Angeklagten, für die das Volk der Vereinigten Staaten sich nichts kaufen könnte, sollte er sein angebotenes "Ehrenwort" brechen.

    Handlung

    Ein U.S. Marshal führt den Angeklagten ( Astoria Securty Division: ) in Handschellen in den Gerichtssaal


    Your Honor,


    da der Angeklagte auf frischer Tat betroffen wurde und die Bundesregierung die Beweislage für eindeutig hält, haben wir auf eine vorgerichtliche Vernehmung verzichtet und stattdessen gleich Anklage erhoben.


    Ein Rechtsbeistand wurde von daher noch nicht beigezogen.


    - The Office of the U.S. Solicitor General -


    To the Federal District Court for the Second District


    Indictment

      The People


      v.


      Nicolas Frederik Henry Dietz jr.

    Der Angeklagte wird beschuldigt:

    • fremdes, der eigenen Verwaltung anvertrautes Vermögen beschädigt zu haben (Embezzlement; Ch. 2, Art. V, Sec. 9 FPC)
    • sich die unberechtigte Führung der Bezeichnung eines öffentlichen Amtes oder die unrechtmäßige Ausübung der mit einem öffentlichen Amt verbundenen Befugnisse angemaßt zu haben (Color of Office; Ch. 2, Art. VIII, Sec. 5 FPC)
    • rechtswidrig Waren, Rohstoffe und Geldmittel in die bzw. aus der Föderalen Republik Andro ein- und ausgeführt zu haben (Art. 7, Restriction of Trade with the Federal Republic of Andro Act)

    Record:


    Der Angeklagte wurde im Jänner 2017 zum Gouverneur von Astoria State gewählt und trat das Amt der Verfassung dieses Staates entsprechend am 1. Februar 2017 an. Zu seinen politischen Zielen gehörte eine Verbesserung des Verhältnisses der Vereinigten Staaten zur Föderalen Republik Andro, da er mit dieser bereits unter Verletzung des Embargogesetzes rechtswidrig Geschäfte betreibt.


    Am 18, Februar 2017 traf er sich zu einer Besprechung mit der Präsidentin der Vereinigten Staaten, um dieser Personalvorschläge für ein Konsulat der Vereinigten Staaten in Andro zu unterbreiten. Die Präsidentin lehnte dieses Ansinnen ab. Daraufhin verkündete der Angeklagte der Präsidentin gegenüber, eigenmächig ein Konsulat des Staates Astoria State in Andro eröffnen zu wollen.


    Noxh am gleiche Tag verkündete der Angeklagte gegenüber der Assembly von Astoria State, es seien in drei Städten in der Föderalen Republik Andro Häuser gekauft und zu Konsulaten um- und ausgebaut worden. Einen entsprechenden Beschluss der Assembly von Astria State, der zur Verweunung von Haushaltsmitteln dazu berechtigte, gab es weder vorab noch nachträglich.


    Einen Tag später, am 19. Februar 2017 verkündete der Angeklagte gegenüber der Assembly von Astoria State ferner, er habe sich selbst "kraft seines Amtes" zum "Honorarkonsul" ernannt und erklärter er ferner, er handele mit Kunden aus Andro mit Kohle, Erdöl, Erdgas, Gold , Bauxit, Kupfer, Mangan, Holz, Pelzen, Fahrzeugen aller Art, Maschinen aller Art, Lebensmitteln, chemischen Produkten, Arzneimitteln, Schiffen und Flugzeugen.


      Means of Evidence:


      Protokolle der Assembly von Astoria State
      Zeugenaussage des Sprechers der Assembly von Astoria State und kommissarischen Nachfolgers des Angeklagten nach dessen Amtsenthebung, Mr. Benjamin Kingston
      Zeugenaussage der Präsidentin der Vereinigten Staaten, Ms. Béatrice Laval
      Zeugenaussage eines für den diplomatischen und konsularischen Betrieb sachverständigen Mitarbeiters des U.S. Department of State
      Zeugenaussage eines Vertreters der Regierung der Föderalen Republik Andro

    On Custody:


    Der Angeklagte befindet sich derzeit auf Grund eines Haftbefehls des Bundesdistriktgerichts für den Zweiten Distrikt - vor dem 2. Mai 2017 noch Bundesdistriktgericht für den Distrikt von Astoria State genannt - vom 28. März 2017 und seiner Verhaftung am 23. April 2017 in Untersuchungshaft.


    Es wird beantragt, für die Dauer des Verfahrens die Fortdauer der Untersuchungshaft ohne Kaution anzuordnen.


    Die Bundesregierung sieht Fluchtgefahr gegeben.


    Der Verdächtige ist überaus vermögend ist und unterhält nach eigenem Bekunden zudem illegale Geschäftsbeziehungen in die Föderale Repubik Andro. Es wäre ein leichtes für ihn, sowohl innerhalb der Vereinigten Staaten unterzutauchen, als auch sich nach Andro abzusetzen. von wo aus eine Ausliferung angesichts gespannter Beziehungen schwierig bis unmöglich wäre.


    Dabei wird ferner darauf hingewiesen, dass es dem Angeklagten bereits gelungen ist, sich nach Ausstellung des Haftbefehls gegen ihn rund dreieinhalb Wchen lang allein durch ständige Wechsel seines Aufenthaltsortes innerhalb der Vereinigten Staaten seiner Verhaftung zu entziehen.


    Dass der Angeklagte sich letztlich freiwillig in das Dienstgebäude des Bundesjustizministerius in Astoria City begegben hat, wo er schließlich verhaftet werden konnte, vermag die Bundesregierung nicnt als aufrichtige Bereitschaft des Angeklagten zu werten, sich seinem Prozess zu stellen. Vielmehr geht sie in der Gesamtschau seines Gebarens davon aus, dass ihm der Ernst seiner Lage bis dato nicht bewusst war und er die Bemühungen des FBI ihn aufzuspüren sowie seine Bemühungen sich dem zu entziehen eher für eine Art "Sport" gehalten und nicht damit gerechnet hat, tatsächlich verhaftet und vor Gericht gestellt zu werden.


    Für den Fall einer für ihn ungünstigen Entwicklung des Verfahrens - die sich nach Einschätzung der Bundesregierung angesichts der Beweislage sowie der Entscheidung des Angeklagten, auf einen rechtskundigen Verteidiger zu verzichten und sich selbst verteidigen zu wollen, recht bald einstellen wird - erwartet die Bundesregierung, dass der jeden Respekt für Gesetze und Organe der Vereinigten Staaten vermissen lassende, dafür wie dargelegt über exzellente Fluchtmöglichkeiten verfügende Angeklagte diese alsbald ausnützen wird.


    Darüber hinaus sieht die Bundesregierung auch Wiederholungsgefahr gegeben.


    Der Angeklagte hat trotz lebhafter öffentlicher Thematisierung der ihm zur Last gelegten Straftaten keinerlei Unrechtsbewusstsein gezeigt und einige der ihm vorgeworfenen Taten sogar erst noch begangen, nachdem er bereits auf die Rechtswidrigkeit der vorherigen Taten hingewiesen wurde. Insbesondere ist davon auszugehen, dass der Angeklagte weiter Handel mit der Föderalen Repubik Andro treiben und sich dabei möglicherweise auch weiterhin als angeblicher "Honorarkonsul" des Bundesstaates Astoria State ausgeben wird.


    Insgesamt gibt der Angeklagte das Bild eines gewerbsmäßig und organisiert handelnden Kriminellen ab, der dem Volk der Vereinigten Staaten schwere Schäden zuzufügen bereit ist, wenn es nur seinem wirtschaftlichen Vorteil dient.


    Eine strafrechtliche Anklage allein hält ihn nicht davon ab, und selbst seine bedingte Freilassung auf Kaution würde er nur als Bestätigung und Ansporn dazu auffassen, seine Taten fortzusetzen.


    Samantha van der Meer
    U.S. Solicitor General


    - The Office of the U.S. Solicitor General -


    To the Federal District Court for the Fourth District


    Indictment

      The People


      v.


      Aaron Walsh

    Der Angeklagte wird beschuldigt:

    • eine Person unmittelbar und unter Benutzung einer Waffe oder eines Werkzeugs mit gegenwärtiger Gefahr für deren körperliche Unversehrtheit bedroht zu haben (Aggravated Assault; Ch. 2, Art. 2, Sec. 1, 2 FPC)
    • es versucht zu haben, eine Person rechtswidrig zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung durch Gewalt oder Drohung zu zwingen (Attempted Coercion; Ch. 2, Art. IV, Sec. 6 und Ch. 1 Art. VI. Sec. 1 FPC)

    Record:


    Der Angeklagte nahm als Bediensteter eines privaten Sicherheitsdienstes an einer Demonstration politischer Anhänger des ehemaligen Gouverneurs von Astoria State Nicolas Frederik Henry Dietz jr. in Octavia gegen dessen Verhaftung und das bestehende Handelsembargo gegen die Föderale Republik Andro teil.


    Dabei traf der vom Angeklagten begleitete Demonstrationszug auf einen Zug von Gegendemonstranten, die ihrerseits gegen den ehemaligen Gouverneur von Astoria State demonstrierten. Es gab in dieser Situation keinerlei Behinderungen oder Bedrohungen der "Pro-Dietz-Demonstranten" durch die "Anti-Dietz-Demonstranten".


    Dennoch zogen der Angeklagte und die seiner Leitung unterstellten Personen Gummiknüppel und drohten den gegnerischen Demonstranten verbal und gestisch, sie mit diesen zu schlagen, sollten Sie ihre Meinungsäußerung nicht einstellen und ihre Versammlung beenden.


    Die Szene wurden von Passanten beobachtet, die daraufhin den Notruf gewählt haben. Die örtliche Notrufzentrale erkannte korrekt den Verdacht von Straftaten gegen die Bürgerrechte und leitete die Angelegenheit pflichtgemäß dem FBI weiter. Dieses traf kurz darauf mit einem Einsatzkommando am Ort des Geschehens ein und nahm den Angeklagten in Gewahrsam.


      Means of Evidence:


      Zeugenaussage der Gegendemonstranten von der Organisation "National Front"
      Zeugenaussage des FBI-Einsatzkommandos
      Videoaufnahme des öffentlichen Videoüberwachungssystems der örtlichen Sicherheitsbehörden

    On Custody:


    Der Angeklagte wurde bei den ihm vorgeworfenen Straftaten auf frischer Tat betroffen und befindet sich seither im Gewahrsam des FBI.


    Es wird beantragt, für die Dauer des Verfahrens Untersuchungshaft ohne Kaution anzuordnen.


    Die Bundesregierung sieht Wiederholungsgefahr gegeben. Der Angeklagte ist Mitarbeiter einer sich in einem rechtlichen Graubereich bewegenden privatrechtlich organisierten paramilitärischen Organisation mit Namen "Astoria Securty Division". (Nein, kein Tippfehler, die nennt sich tatsächlich so.) Es besteht ein noch näher aufzuklärender Zusammenhang zwischen dieser und der Familie Dietz.


    Mr. Nicolas Frederik Henry Dietz hat sich in den kommenden Tagen und Wochen einem eigenen Strafprozess wegen diverser Straftaten, die ihm aus seiner Atszeit als Gouverneur von Astoria State vorgeworfen werden, zu stellen. Es ist somit mit einem vermehrten Aufkommen von Demonstrationen für und gegen dessen Person zu rechnen, an welchen voraussichtlich wiederum auch Mitarbeiter der "Astoria Securty Division" mitwirken werden.


    Der Angeklagte zeigte bereits bei seiner Fenstnahme keinerlei Einsicht in das Recht von US-Bürgern, sich friedlich zu versammeln um eine von der seines Auftraggebers abweichende Meinung öffentlich kundzutun. Die Bundesregierung befürchtet somit die konkrete Gefahr, dass der Angeklagte weitere Taten wie ihm in diese Verfahren zur Last begehen und dabei eine bedingte Freilassung gegen Kaution geradezu noch als Bestätigung und Ansporn dazu auffassen wird.


    Samantha van der Meer
    U.S. Solicitor General

    Zur Kenntnis genommen.


    Bevor wir Sie nun wie gesetzlich vorgeschrieben einem Bundesrichter vorführen, Mr. Dietz, kann ich Ihnen im Namen der Regierung der Vereinigten Staaten ein einmaliges Angebot machen:


    Ein FBI-Kommando in Laurentiana ist zu einem Einsatz gerufen worden, weil dort eine gewisse "Astoria Security Division" Demonstranten bedroht. Und wie der Anführer dieser Truppe freundlicherweise preisgegeben hat, besteht eine Verbindung zwischen dieser und einem Angestellten Ihrer Familie.


    Wir wissen längst, dass diese "Astoria Security Division" in den illegalen Schmuggel von Kriegswaffen nach Stralien verwickelt ist. Nur über die Hintermänner wussten wir nichts - bis heute. Und die Spur, die wir nun haben, weist für Sie unerfreulicherweise in Ihre Richtung.


    Wenn Sie bereit sind, uns Ihr Wissen über diese "Astoria Security Division" und ihre Geschäfte mit Stralien zu offenbaren und wenn dieses dazu nützt, dem Waffenschmuggel nach Stralien ein Ende zu setzen und die Verantwortlichen zu bestrafen - dann wäre die Bundesregierung bereit, den Kinderkram zu vergessen, den Sie als Kurzzeit-Gouverneur in Astoria State abgezogen haben. Sie erhielten als Kronzeuge Immunität wegen aller Straftaten während Ihrer Amtszeit als Gouverneur von Astoria State sowie wegen möglicher eigener Beteiligungen an Waffengeschäften mit Stralien.


    Interessiert?