S. 2024-042 Freedom of Insurance Bill

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    Honorable Senators!



    S. 2024-042 is up for vote.


    Do you vote to pass the motion below?


    Please vote Yea, Nay, or indicate your attendance by voting Present.



    This business is scheduled for 96 hours. It can be ended early if all Senators have voted or if there is an uncontestable majority. In this case, however, additional votes can be subsequently recorded in the minutes.



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    Elizabeth Thorndike

    President pro tempore of the Senate


    S. 2024-042


    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    November 16, 2024


    Mrs. FLIPPLER introduced the following Bill (which was referred and agreed to by the House of Representatives on September 26, 2024):


    A BILL



    to provide for market-based choices for insurances across the United States and setting standards for interstate commerce in the insurance markets.



    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:


    Chapter I - General Provisions and Insurance Markets


    Section 1 - Short Title


    Dieses Bundesgesetz soll als „Freedom of Insurance Act“ zitiert werden.


    Section 2 - Defitition of Insurance Contracts

    (1) Im Rahmen eines Versicherungsvertrages übernimmt ein Versicherungsanbieter gegen Zahlung einer Versicherungsprämie die Verpflichtung, für den Fall des Eintritts eines bestimmten Risikos eine Leistung an den Versicherungsnehmer oder einen Dritten zu erbringen.

    (2) Versicherungen im Sinne dieses Gesetzes sind ausschließlich gewerbliche Vertragsverhältnisse, insbesondere keine Risikogemeinschaften.

    (3) Versicherungen im Sinne dieses Gesetzes sind auch von Einrichtungen der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates oder einer politischen Untergliederung durchgeführte Versicherungsverhältnisse mit Privatpersonen oder Unternehmen, soweit diese nicht durch die zuständige Bundesbehörde aufgrund ihrer Eigenart von der Anwendung befreit werden.


    Section 3 - Regulation of Insurance Markets

    (1) Die Regulierung des Versicherungsmarktes ist eine Angelegenheit der Bundesstaaten, soweit nicht durch Bundesgesetz die Zuständigkeit der Vereinigten Staaten begründet wird.

    (2) Regulierungsbefugnisse nach anderen bundesrechtlichen Vorschriften, die auch Versicherungsanbieter betreffen können, bleiben unberührt.


    Chapter II - Federal Regulatory Provisions

    Section 1 - Interstate Markets for Insurances

    (1) Kein Bundesstaat darf einem Versicherungsanbieter verbieten, unter Einhaltung der in diesem Bundesstaat geltenden Vorschriften Versicherungsverträge mit Versicherungsnehmern durchzuführen, die dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Hauptsitz haben, weil der Versicherungsanbieter seinen Hauptsitz in einem anderen Bundesstaat hat.

    (2) Kein Bundesstaat darf einen Versicherungsanbieter verpflichten,

    1. unter bestimmten Bedingungen Versicherungsverträge innerhalb dieses Bundesstaates anzubieten, solange der Versicherungsanbieter nicht den Abschluss von Verträgen dieser Art regelmäßig innerhalb dieses Bundesstaates anbietet,

    2. Versicherungsverhältnisse, die dem Recht eines anderen Bundesstaates unterliegen, nur deshalb dem eigenen Recht zu unterwerfen, weil sich einzelne oder vorübergehende Bezüge ergeben, solange der Schwerpunkt des Vertrages außerhalb dieses Staates verbleibt.


    Section 2 - Insurance Competition

    (1) Versicherungsverhältnisse und vergleichbare Rechtsverhältnisse (unabhängig davon, ob durch Vertrag oder durch Gesetz begründet) dürfen von Einrichtungen der Vereinigten Staaten, Bundesstaaten und politischen Untergliederungen nur unter Bedingungen begründet und durchgeführt werden, die eine Verzerrung des Wettbewerbs mit privaten Anbietern ausschließen.

    (2) Ist durch Rechtsvorschrift die Verpflichtung zum Abschluss oder zur Aufrechterhaltung eines Rechtsverhältnisses nach Subsection 1 vorgesehen, muss

    1. der Ersatz durch einen Versicherungsvertrag,

    2. die Befreiung von der Verpflichtung bei Ablehnung aus Gewissensgründen in jedem Falle zugelassen werden. Dies gilt auch, wenn das Verhältnis kraft Gesetzes und ohne ein solches Wahlrecht besteht. In diesem Fall können angemessene Mindestvorgaben an Versicherungsverträge und Versicherungsanbieter gestellt werden.

    (3) Werden Rechtsverhältnisse nach Subsection 1 aus öffentlichen Mitteln direkt oder indirekt bezuschusst, sind Versicherungsverträge ähnlicher Art, die nach Subsection 2 ersatzweise abgeschlossen werden, in gleicher Höhe durch Zahlung an den Versicherungsanbieter zu fördern.

    (4) Soweit Zuschüsse nach Subsection 3 nicht gewährt werden, kann

    1. jeder Versicherungsanbieter im Rahmen seiner Geschäfte,

    2. jeder tatsächliche oder potenzielle Versicherungsnehmer innerhalb des Geltungsbereiches,

    3. die zuständige Bundesbehörde ihre Gewährung für geeignete Angebote oder die Unterlassung der Bezuschussung der staatlichen Angebote verlangen und gerichtlich durchsetzen.

    (5) Die zuständige Bundesbehörde kann auf Antrag aus besonderen Gründen zulassen, dass eine Verpflichtung nicht nach Subsection 2 ersetzt werden kann. Die Genehmigung

    1. ist zu befristen und kann mit angemessenen Bedingungen versehen werden,

    2. kann insbesondere nicht allein aus dem Grund erteilt werden, dass es sich bei dem Rechtsverhältnis um ein staatliches Kranken-, Renten-, Elementarschadensfall- oder vergleichbares Versicherungssystem im öffentlichen Interesse handelt.


    Section 3 - International Commerce with Insurances

    (1) Ein Versicherungsanbieter, der seinen Hauptsitz außerhalb der Vereinigten Staaten hat, darf innerhalb der Vereinigten Staaten nur Verträge abschließen, wenn er eine Niederlassung innerhalb der Vereinigten Staaten unterhält oder durch die zuständige Bundesbehörde ausnahmsweise hiervon befreit wird.

    (2) Die Durchführung von Verträgen, die nur einzelne oder vorübergehende Bezüge in die Vereinigten Staaten haben, darf nur ausnahmsweise reguliert werden.


    Chapter III - Miscellaneous Provisions


    Section 1 - Coming-into force

    Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.


    Section 2 - Existing Regulations

    (1) Die Geltung bestehender Vorschriften, die mit diesem Gesetz nicht unvereinbar sind, bleibt insoweit unberührt.

    (2) Ansprüche nach Chapter II Section 2 können nicht geltend gemacht werden, soweit damit unvereinbare Anforderungen innerhalb von drei Monaten beendet und für den Fall ihrer Fortgeltung darüber hinaus die rückwirkende Anerkennung der Ansprüche zugesichert wird.

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    Senator of Serena | D-SE

    Attorney at law | Thorndike, Arroyo & Ming-No [dormant]


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  • Nay.

    Shawn Gerald Bowman III

    U.S. Senator for Astoria

    Former Fink House Chief of Staff (Green Administration) | Former White House Chief of Staff (President Lugo) | Former Attorney General (President Clark and President Kingston)

    Former Associate Attorney General for Civil Rights

  • Yea!

    Jose Andrew Antonio Glenwood (R)

    U.S. Senator for Alcantara

    Former Member of the Puerto City Council for District 5

  • Handlung

    Nachdem die Sitzungsleitung den Clerk aufgefordert hatte, die namentliche Abstimmung durchzuführen, wurden nacheinander die Namen verlesen und die aufgerufenen Senatoren gab laut und deutlich ihre Stimmen zu Protokoll:


    SenatorPartyVote
    Anderson, Lucas DN
    Barrett, MalcomRNot Voting
    Bilbray*, Diane RY
    Bowman, Shawn G. DN
    Caldwell*, Ethan RY
    Chen*, Henry DNot Voting
    Crowford, Rebecca RY
    Davis, Olivia RNot Voting
    Eggenberger, Orell S. DN
    Flippler, Renée IY
    Glenwood, Jose RY
    Knight, Arantheon RY
    Knox, Alexander RNot Voting
    Magnus, Lucas RNot Voting
    McCallum, Mike DNot Voting
    Montoya*, Diego DN
    Ramsey-Prescott, Teresa DN
    Robertson, G.A.RNot Voting
    Snyder, Helgaud DNot Voting
    Stinson*, Ulysses J. DY
    Thorndike, ElizabethDN
    Warren*, Diane DN
    Witfield, Chester J. RNot Voting

  • Handlung

    Wurde natürlich über den Verlauf der Abstimmung informiert und hat sich abermals auf den Weg gemacht.

    Honorable Senators,

    nachdem die Stimmen in dieser Frage gleichmäßig verteilt sind, stimmt der Vice President als President of the Senate gemäß der U.S. Constitution ebenfalls ab.


    The Vice President casts his vote as follows: Nay!

    Paul Yates Mowery
    U.S. Vice President

    Former Executive Chairman of the Board - Lighthouse Foundation | Former White House Chief of Staff

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    Honorable Senators!


    The question before the Senate was decided on November 30th, 2024.


    With 0 Votes declared to be present and 9 Senators not voting

    14 out of 14 Votes were entered into the Records validly.



    By Yeas and Nays:

    7x Yea

    7x Nay


    The Senate being equally divided, the Vice President votes in the negative.


    The question is not affirmed to.


    sig. P. Y. Mowery

    Paul Yates Mowery, Vice President of the United States

    President of the U.S. Senate

    Paul Yates Mowery
    U.S. Vice President

    Former Executive Chairman of the Board - Lighthouse Foundation | Former White House Chief of Staff

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