Beiträge von Renée Flippler

    Madam President,

    ich komme nicht umhin zu bewundern, wie leichtfüßig einige Kollegen hier die Augen vor der geltenden Rechtslage und diesem Vorschlag zu verschließen versuchen.

    Ja, das Visaverfahren für längerfristige Aufenthalte an sich dauert einige Zeit, aber wer sich hier im Lande aufhält, der kann dann - rein rechtlich gesehen - direkt die Staatsbürgerschaft beantragen und es gibt wenig, was das USRO als zuständige Bundesbehörde dem entgegensetzen könnte. Das ist absurd und das möchte ich beenden. Wer sich um ein Visum bewirbt, bewirbt sich um eine Chance, sich in diesem Land beweisen zu dürfen. Das sollte nicht vor Ende einer gewissen "Bewährungsfrist" das goldene Ticket zur Staatsbürgerschaft werden.

    Und ich möchte noch einmal herausstellen: Mein Vorschlag verkürzt die Wartefrist gegenüber den früheren Vorschlägen noch einmal erheblich auf nunmehr 10 Jahre. Für Kinder, die hier aufwachsen und diverse andere Personengruppen gelten noch einmal wesentliche Erleichterungen. Es ist also unehrlich zu behaupten, es ginge hier um Leute, die sich längst integriert hätten, die längst Teil unserer Gesellschaft sind.

    Mir geht es einzig und allein darum, ein Loophole zu schließen, das ich jedenfalls keinem meiner Wähler erklären kann: Der Erwerb der Staatsbürgerschaft sollte nicht weniger kompliziert sein als eine jährliche Steuererklärung!

    Madam President pro tempore,

    die vorhergehenden Wortmeldungen verkennen etwas ganz Wesentliches: Nach jetzigem Stand ist die Möglichkeit zur Einbürgerung an keine Aufenthalts- und Integrationsvorgaben gebunden. Jeder kann ohne Wenn und Aber diesen Antrag stellen. Das ist weder sachgerecht, noch hilft es der Integration.

    Ein zehnjähriger Aufenthalt für das Privileg - und ich halte es für ein unbedingtes Privileg, Staatsbürger der most exceptional nation dieser Erde sein zu dürfen - der Staatsbürgerschaft ist kein Hemmnis, sondern angemessen. Die Familie im Beispiel der geschätzten Kollegin aus Assentia könnte sich nach den Vorgaben dieser Bill ohne Weiteres einbürgern lassen, denn die Wartefrist wurde gerade auf 10 Jahre herabgesetzt, um den Weg zu einem Kompromiss zu finden.

    Hier von einer Verengung der Tür zu sprechen, wie es die Kollegin aus Serena befürchtet, ist auch nicht zutreffend, denn mit der Permanent Residency haben wir bereits einen guten Status für Einwanderer. Was wir verschließen sind Schlupflöcher, für die unsere Bürger einfach kein Verständnis haben. Mit einem Touristenvisum einzureisen und dann die Einbürgerung zu verlangen, das ist doch kein Zustand, das ist ein Irrweg!

    Madam President,

    unser Staatsbürgerschaftsrecht braucht noch immer dringend ein Update.

    Die U.S. Citizenship sollte für Einwanderer kein bedingungsloses Geschenk sein, sondern Belohnung für gelungene Integration. Vor diesem Hintergrund möchte ich nunmehr vorschlagen, den früheren Vorschlag einer S. 2025-004 - MERIT for U.S. Citizenship Bill noch einmal aufzugreifen.

    Die damals vorgesehene Regelfrist habe ich in meinem Vorschlag noch einmal heruntergesetzt - von 15 Jahren auf 10 Jahre - um eine Konsensfindung zu erleichtern. Ebenso habe ich darauf verzichtet, das größenmäßig umstrittene Ausnahmekontingent in dieser Bill der Zahl nach zu bestimmen.

    Hier soll es zunächst darum gehen, das System vom Kopf auf die Füße zu stellen: Keine Einbürgerung auf jeden Antrag hin, sondern Einbürgerungen als Ziel des Weges. Wir sind ein Einwanderungsland und heißen all diejenigen willkommen, die sich bei uns einbringen möchten. Der Weg führt dabei von einem Visum zum Status als Permanent Resident und dann zur Staatsbürgerschaft.

    Madam President pro tempore,

    I introduce the following Bill:

    S. 2025-___

    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES

    August 18, 2025

    Ms. FLIPPLER introduced the following Bill:

    A BILL

    to amend the United States Citizenship Act in order to provide for merit-based criteria and safeguard U.S. interests regarding the naturalization of aliens.


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:

    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz soll als „Fair Motivation-based Evaluation for Responsible Immigration and Naturalization Testing (MERIT) for U.S. Citizenship Act“ zitiert werden.

    SECTION 2. AMENDING THE U.S. CITIZENSHIP ACT.

    (1) Section 4 des United States Citizenship Act vom 04.02.2017, der zuletzt durch den Fundamental Electoral Reform Act vom 01.11.2023 geändert wurde, wird um folgende Subsection 4 ergänzt:

    (4) Der Antrag ist durch das U.S. Registration Office nur für gültig zu erklären,

    1. sobald eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:
    a) der Antragsteller hält sich zum Zeitpunkt der Gültigkeitserklärung seit mindestens 10 Jahren legal dauerhaft oder regelmäßig in den Vereinigten Staaten auf, insbesondere als Permanent Resident im Sinne des United States Immigration Act,

    b) der Antragsteller hat vor Vollendung des 25. Lebensjahres nicht nur vorübergehend seinen Hauptwohnsitz in den Vereinigten Staaten gehabt und einen Schulabschluss nach dem Vorschriften eines Bundesstaates erworben oder kann auf andere Weise den Nachweis einer prägenden Bindung an die Vereinigten Staaten erbringen und ist nie selbst eigenverantwortlich unerlaubt in die Vereinigten Staaten eingereist,

    c) der Antragsteller ist Ehepartner (wobei die Ehe in der Regel mindestens 3 Jahre bestehen soll), minderjähriges Kind oder sonstiger nahestehender Angehöriger mit besonderer Abhängigkeit eines Staatsbürgers oder eines anderen Antragstellers, dessen Antrag bereits für gültig erklärt wurde,
    d) der Antragsteller ist ehrenhaft aus dem Dienst der Streitkräfte der Vereinigten Staaten entlassen worden,

    e) der Antragsteller ist als Teil eines besonderen Kontingents, das ohne Einhaltung der Wartefrist nach lit. a berücksichtigt wird, weil seine Einbürgerung aufgrund besonders festgelegter Kriterien im Interesse der Vereinigten Staaten liegt,
    f) durch Gesetz ist die bevorzugte Gültigkeit des Antrages bestimmt worden oder

    g) die Verweigerung der Gültigkeitserklärung wäre aufgrund von besonderen Umständen eine unbillige Härte,
    2. wenn der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er sich durch die Beherrschung der Sprache und die Kenntnis der Kultur sowie der verfassungsmäßigen Ordnung der Vereinigten Staaten in die inländische Gesellschaft einfügt oder besondere Umstände diesen Nachweis entbehrlich machen; der Nachweis ist in der Regel in Form eines Einbürgerungstests zu erbringen, den das USRO standartisiert durchführt und
    3. wenn der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er dazu in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt innerhalb der Vereinigten Staaten zu bestreiten, sein Lebensunterhalt durch Leistungen Dritter gesichert ist oder besondere Umstände diesen Nachweis entbehrlich machen.

    (2) In Sec. 5 Ssc. 1 Nr. 4 U.S. Citizenship Act werden die Worte "14 Tagen" durch die Worte "36 Monaten" ersetzt. Am Ende des Satzes werden nach einem Semikolon die Worte "aufgrund besonderer Umstände kann ausnahmsweise eine Verkürzung auf regelmäßig nicht weniger als 6 Monate gewährt werden".

    (3) In Sec. 5 Ssc. 2 U.S. Citizenship Act werden die Worte "14 Tagen" durch die Worte "binnen einer angemessenen Frist, die in der Regel 90 Tage nicht überschreiten soll" ersetzt.

    SECTION 3. FINAL PROVISION.

    (1) Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

    (2) Es findet auch Anwendung auf alle Anträge, die zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens beim USRO eingegangen, aber noch nicht abschließend bearbeitet worden sind. In diesen Fällen kann für bestimmte Fallgruppen die Frist nach Sec. 4 Ssc. 4 Nr. 1 lit. a verkürzt werden, jedoch in der Regel auf nicht weniger als 3 Jahre.

    Sir,

    welcome to the U.S. Senate.

    Sie werden jüngste Diskussionen über eine Ausweitung der "Dienste" für die Bürger, welche von der Federal Government erbracht werden sollen, verfolgt haben. Nun fällt das meiste davon in die Zuständigkeit des HELP Department und die Haushaltsplanungen obliegen dem White House, aber Sie werden sicher eine Meinung dazu haben und diese als "Stimme der Wirtschaft" einbringen können?

    Madam President pro tempore,

    wenn die Antragstellerin an einer Kündigungsfrist - für die es ja durchaus Gründe gibt, das will ich nicht bestreiten - festhalten möchte, sollte es im Falle von Änderungen entweder ein Sonderkündigungsrecht geben oder die für einen Bundesstaat bei Unterzeichnung geltende Fassung vorbehaltlich dessen Zustimmung zur Änderung weiter gelten.

    Mir persönlich würde es besser gefallen, wenn die Bundeszuschüsse pro Kopf verteilt werden und nur ein Teil davon an spezifische Programme gebunden wird. Das wäre echte Solidarität unter Wahrung der Souveränität!

    Madam President pro tempore,

    ich stimme meinen Vorrednern zu und möchte insbesondere den Umstand hervorheben, dass eine Änderung der "Charta" ohne Mitwirkung des Kongresses durch eine Mehrheit der Bundesstaaten möglich wäre, sie aber nur mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden kann. Das ist nicht nur ein Eingriff in Zuständigkeiten, sondern auch ein Angriff auf den behaupteten Vertrags- und Kooperationscharakter.