Beiträge von Arantheon Knight
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Ich gelobe feierlich, dass ich die Verfassung der Vereinigten Staaten getreulich einhalten, bewahren und verteidigen und meine Amtspflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe!
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Ich erkläre meine Kandidatur zum Senator von Laurentiana und bitte um Listung als Republikaner.
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Madam President,
So erhält die Judikative selbst die Aufgabe, ihre Ressourcen zu verwalten - selbstverständlich im Rahmen des Budgets und im Rahmen des gesetzlichen Verfahrens - wenn das übliche Verfahren der beiden anderen Gewalten zu ihren Lasten nicht hinreichend genutzt wird. Wir können hier durchaus den Vergleich zum Civil Service ziehen, dessen Mittel- und Unterbau weder durch den Präsidenten ernannt, noch durch den Senat bestätigt werden muss. Das hat sich seit langem bewährt.
Insofern bin ich weiterhin davon überzeugt, dass dieses Verfahren, das mit der Bill eingeführt werden soll, richtig ist!
Verwaltungsbeamte schicken aber niemanden ins Gefängnis oder gar an den Galgen! Wir sollten dann, wenn wir das Ernennungssystem so einführen, wirklich eine zeitlich feste Befristung einführen, wenn wir keine Richteroligarchie zulassen wollen!
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Handlung
Macht ein beleidigtes Schmollgesicht.
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Madam President,
zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass nach Section III-1-6 des Entwurfes zum Federal Judiciary Act die Berufung von Magistrate Judges gerade nicht in den Händen des Präsidenten liegen soll, sondern in der Zuständigkeit der Federal Judicial Conference, also der Bundesrichter, die sie unterstützen sollen. Es soll damit gerade Abstand von politischen Verfahren erreicht werden und eine Annäherung zum Civil Service in den Bundesbehörden.
Ich möchte auch noch einmal ganz deutlich sagen: Bundesrichter werden durch Magistrate Judges nicht verdrängt. Wann immer der Präsident eine geeignete Person nominiert und diese durch den Senat bestätigt wird, sinkt der Bedarf an Hilfsrichtern, deren Bestellung keinesfalls auf Lebenszeit erfolgen darf. Eine Amtszeit von nur einem Jahr ohne die Möglichkeit einer Verlängerung würde zu chaotischen Verhältnissen in der Judikative führen, die durch Magistrates gerade verhindert werden sollen!Umso schlimmer, so fehlen ja jegliche Checks & Balances gegenüber der Judikative, die zuvor zumindest in der Exekutive noch etwas vorhanden waren!
Was nun die Amtszeit am Supreme Court angeht, so muss ich zugestehen, dass es sich um einen Kompromiss handelt. Die Ernennung auf Lebenszeit ist angesichts der begrenzten Sitzzahl mit dem Risiko einer Versteinerung verbunden, zu kurze Amtszeiten sind dagegen ein Risiko zur Politisierung der Justiz.
Fünf Jahre sind ja wohl bei weitem nicht "zu kurz"! Und eine nachhaltige Politisierung kann ja durchaus verhindert werden, wenn eine Wiederwahl nicht möglich ist!
Gleiches gilt entsprechend für die Altersgrenze, wo ein Abstellen auf den gewöhnlichen Zeitpunkt der Rente angesichts der für das Amt geforderten Vorerfahrungen nicht sachgerecht gewesen wäre, andererseits aber auch nicht die im Einzelfall fraglos vorhandene Leistungsfähigkeit auch im höheren Alter als Regelfall angesehen werden kann. 75 Jahre erscheinen mir angemessen, ich könnte aber auch mit einer Erhöhung auf 80 Jahre angesichts der angesprochenen demographischen Entwicklung noch gut leben. Eine Erhöhung auf 85 Jahre erscheint mir dagegen eher wie ein Roulette-Spiel!
Nun gut, mit 80 Jahren wäre ich auch noch einverstanden.
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Madam President,
wenn Sie, Senator Anderson, mich und meine Kollegen so direkt als "rückständig" beleidigen, dann dürfen Sie sich gerne jemand anderen suchen, der Ihre Bill unterstützt! Bei mir haben Sie jedenfalls verloren!
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Madam President,
eine Flutung der Justiz mit nahezu unbegrenzt durch den Präsidenten bestellten "Hilfsrichtern" kann so keine Unterstützung finden. Stattdessen sollte man diesem, so viel will ich zugeben, notwendigen Instrument enge Regeln und Vorschriften auf dem Gesetzeswege mitgeben. Ich denke da etwa an eine Höchstamtszeit von einem Jahr, anschließend kann nur noch eine Tätigkeit als regulärer Bundesrichter oder eben gar keine Tätigkeit als Richter in Bundesdiensten mehr erfolgen.
Die Bestellung des Supreme Courts auf 15 Jahre ist unverhältnismäßig lang! Hier sollte man eher drei bis allerhöchstens fünf Jahre anstreben, höchstens mit der Möglichkeit der einmaligen Wiederbenennung, eher aber ohne Möglichkeit einer weiteren Tätigkeit als Justice. Ebenso halte ich die Altersgrenze bei 75 Jahren für sehr willkürlich und zu niedrig gewählt. Die heutigen medizinischen Standards erlauben gut und gerne eine Tätigkeit bis zum 85. Lebensjahr!
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