Beiträge von Shawn G. Bowman
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Justice Carlise,
bitte verzeihen Sie meine Direktheit, aber Ihre privilegierte Herkunft erscheint mir tendenziell ein Hinweis darauf, dass Sie sich schöne Konstrukte ersinnen, um nicht allzuviel an altbewährtem ändern zu müssen.
Ich verstehe die Zurückhaltung der Gerichte, den gesellschaftlichen Wandel zu befördern, aber wäre nicht genau das ein Gebot der Gerechtigkeit, wenn wir im Jahre 2025 immer noch so große Ungleichheit in vielen Dimensionen feststellen müssen?
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Handlung
Tritt auch dieses Mal in Begleitung seiner Familie vor, nachdem sein Name aufgerufen worden ist:
Ich gelobe feierlich, dass ich die Verfassung der Vereinigten Staaten getreulich einhalten, bewahren und verteidigen und meine Amtspflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde. So help me God!
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Shawn G. Bowman III, listed as Democrat (Civil Rights Democrat) for U.S. Senator for Astoria
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Handlung
Legt eine hinsichtlich der Amtszeitbeschränkung am SCOTUS aktualisierte Fassung der Bill vor.
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Handlung
Lässt über sein Büro das Büro des Attorney General über die Vorschläge zur Erhöhung der Altersgrenze für Justices von 75 auf 80 Jahre und eine eventuelle Verkürzung der 15-jährigen Amtszeit informieren und nach der Bewertung durch die Administration erkundigen.
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sind Sie sich sicher, dass wir die dann 5 Richter am Supreme Court finden werden?
Senator Crowford,
ich habe diese Bill in einem umfassenden Austausch mit dem Department of Justice und dem White House erarbeiten dürfen, wie ich eingangs ausführte. Dabei wurde auch diese Frage diskutiert.
Das einhellige Ergebnis war, dass die Besetzung von zwei zusätzlichen Richtersitzen am Supreme Court gelingen wird, schließlich handelt es sich dabei um herausgehobene Positionen, die mit einer dann verlängerten Amtszeit auch in einem angemessenen Verhältnis zur Lebenszeit-Ernennung eines Bundesrichters einerseits und den Strapazen eines Bestätigungsverfahrens im U.S. Senate stehen.
Es gelingt uns ja auch, die Ämter an der Spitze der Exekutive und die Mandate im U.S. Congress zu besetzen, auch wenn wir uns dazu vielleicht das eine oder andere Mal einen stärkeren Wettbewerb wünschen können.
Zugleich wurde von der Idee Abstand genommen, eine noch größere Richteranzahl zu bestimmen, mit der die geografische und philosophische Vielfalt in der Rechtswissenschaft zwar besser abzubilden gewesen wäre, aber auch die Durchführung von Verfahren vor dem Kollegium unpraktikabel hätte werden können.
Verwaltungsbeamte schicken aber niemanden ins Gefängnis oder gar an den Galgen!
Senator Knight,
glücklicherweise schicken Bundesrichter niemanden mehr an den Galgen, ich verstehe aber Ihre Sorge durchaus.
Dem möchte ich entgegnen, dass durch die Sicherstellung eines Instanzenzuges mit dem U.S. Supreme Court immer ein Kollegium über die Rechtsprechung wacht, das vollumfänglich dem Advice-and-Consent-Verfahren unterworfen war. Jeder Richter in unserem Land entscheidet außerdem nach den Bestimmungen der U.S. Constitution von Gesetzen, die nicht das Gericht bestimmt, sondern der U.S. Congress. Und jeder Richter an einem Bundesgericht kann im äußersten Fall durch ein Impeachment-Verfahren aus seinem Amt entfernt werden.
Es steht also keineswegs zu befürchten, dass sich hier etwas verselbstständigt, noch dazu bei der gesetzlich vorgesehenen Ernennung für eine feste Amtszeit.
Wir sollten dann, wenn wir das Ernennungssystem so einführen, wirklich eine zeitlich feste Befristung einführen, wenn wir keine Richteroligarchie zulassen wollen!
Meine Vorbehalte gegen eine Höchstgrenze des Dienstes von Magistrate Judges habe ich bereits vorgetragen und halte an ihnen fest. Wenn der Kollege allerdings konstruktive Vorschläge hat, mit denen sich seine Vorbehalte in anderer Weise abmildern lassen, bin ich dazu gerne gesprächsbereit.
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Madam President,
es ist mir schleierhaft, wie die Senator for Savannah auf die Idee kommt, dass die Schaffung einer eigenen Veteranenbehörde abseits des DoD in irgendeiner Weise ein "Schlag ins Gesicht" für Soldaten sein könnte.
Ich unterstütze die Initiative meines Freundes, des Senator for Arcadia, sehr gerne als eine Anerkennung und Erleichterung für das Opfer von Veteranen insbesondere der Verteidigungsoperationen, aber auch des Krieges jenseits unserer Südgrenze vor wenigen Jahren und anderer Einsätze.
Gleichzeitig möchte ich ihn aber darauf aufmerksam machen, was meine Mitarbeiter hinsichtlich dieser Bill festgestellt haben: Die House Version dieser Bill wurde mit einer anderen Fassung der Section 2 verabschiedet, in welchem die Würdigung der Leistungen unserer Veteranen und die Beschränkung der Kritik auf das DoD noch einmal deutlicher herausgestellt wurde.
Vielleicht möchte er - auch zur Vermeidung eines weiteren Aufwandes im Verfahren für den Fall der Verabschiedung - diese Neufassung berücksichtigen?
Handlung
Gibt die entsprechenden Dokumente über einen Saaldiener weiter:
SECTION 2. SENSE OF CONGRESS.
(1) Der Kongress stellt fest, dass im Rahmen des am 17. Oktober 2023 begonnene Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten ein weitgehendes Versagen der militärischen Führungsstrukturen zutage getreten ist, durch welches nicht nur die Kriegsschäden vergrößert worden sind, sondern auch die eingesetzten Soldaten bei ihrer heldenhaften Verteidigung der Vereinigten Staaten zusätzlichen und vermeidbaren Gefahren ausgesetzt waren, die zu Verwundungen und Todesfällen mitursächlich geworden seien können. Der Kongress stellt fest, dass dieser Umstand einer Aufarbeitung bedarf.
(2) Der Kongress stellt fest, dass es aufgrund der vorgenannten Umstände
1. für die Betroffenen unzumutbar ist, von einer Einrichtung im Verantwortungsbereich jener Behörde betreut zu werden, deren offensichtliches Versagen mitverantwortlich für ihre Lage ist,
2. naheliegt, dass sich das U.S. Department of Defense, die U.S. Armed Forces und ihre Dienststellen auf die Aufgaben der Verteidigung konzentrieren.
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Madam President,
ich werde eine Anpassung der Ruhestandsgrenze auf 80 Jahre ernsthaft erwägen und hinsichtlich der Amtszeit am Supreme Court noch das weitere Meinungsbild der geschätzten Kollegen abwarten.
Möglicherweise wäre auch hier ein Kompromiss von zehn Jahren eine Option, auch wenn ich davon momentan noch nicht überzeugt bin?
Hinsichtlich der Magistrate Judges möchte ich noch einmal betonen, dass es sich bei diesen Personen gerade um Hilfskräfte handeln soll. Würden sie aus der Exekutive ernannt, wäre das ein erheblicher Eingriff in das sonst vorgesehene Advice and Consent-Recht des Senats.
So erhält die Judikative selbst die Aufgabe, ihre Ressourcen zu verwalten - selbstverständlich im Rahmen des Budgets und im Rahmen des gesetzlichen Verfahrens - wenn das übliche Verfahren der beiden anderen Gewalten zu ihren Lasten nicht hinreichend genutzt wird. Wir können hier durchaus den Vergleich zum Civil Service ziehen, dessen Mittel- und Unterbau weder durch den Präsidenten ernannt, noch durch den Senat bestätigt werden muss. Das hat sich seit langem bewährt.
Insofern bin ich weiterhin davon überzeugt, dass dieses Verfahren, das mit der Bill eingeführt werden soll, richtig ist!
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Madam President,
zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass nach Section III-1-6 des Entwurfes zum Federal Judiciary Act die Berufung von Magistrate Judges gerade nicht in den Händen des Präsidenten liegen soll, sondern in der Zuständigkeit der Federal Judicial Conference, also der Bundesrichter, die sie unterstützen sollen. Es soll damit gerade Abstand von politischen Verfahren erreicht werden und eine Annäherung zum Civil Service in den Bundesbehörden.
Ich möchte auch noch einmal ganz deutlich sagen: Bundesrichter werden durch Magistrate Judges nicht verdrängt. Wann immer der Präsident eine geeignete Person nominiert und diese durch den Senat bestätigt wird, sinkt der Bedarf an Hilfsrichtern, deren Bestellung keinesfalls auf Lebenszeit erfolgen darf. Eine Amtszeit von nur einem Jahr ohne die Möglichkeit einer Verlängerung würde zu chaotischen Verhältnissen in der Judikative führen, die durch Magistrates gerade verhindert werden sollen!
Was nun die Amtszeit am Supreme Court angeht, so muss ich zugestehen, dass es sich um einen Kompromiss handelt. Die Ernennung auf Lebenszeit ist angesichts der begrenzten Sitzzahl mit dem Risiko einer Versteinerung verbunden, zu kurze Amtszeiten sind dagegen ein Risiko zur Politisierung der Justiz.
Gleiches gilt entsprechend für die Altersgrenze, wo ein Abstellen auf den gewöhnlichen Zeitpunkt der Rente angesichts der für das Amt geforderten Vorerfahrungen nicht sachgerecht gewesen wäre, andererseits aber auch nicht die im Einzelfall fraglos vorhandene Leistungsfähigkeit auch im höheren Alter als Regelfall angesehen werden kann. 75 Jahre erscheinen mir angemessen, ich könnte aber auch mit einer Erhöhung auf 80 Jahre angesichts der angesprochenen demographischen Entwicklung noch gut leben. Eine Erhöhung auf 85 Jahre erscheint mir dagegen eher wie ein Roulette-Spiel!
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Madam President,
in Ihrer Wahlkampange hat President Arroyo mit ihrem unvergleichlichen Erfahrungsschatz unter anderem als U.S. Attorney General, U.S. Chief Justice und U.S. Senator, aber auch als Rechtsanwältin, gemeinsam mit Vice President Mowery und einem wunderbaren Stab umfassende Reformvorschläge für die Bundesgerichtsbarkeit
gemacht.
Es war mir deshalb eine besondere Freude und Ehre, als Senate Sponsor gemeinsam mit meinem wunderbaren Stab an der Ausarbeitung der Bill mitzuwirken, die diese Reformvorschläge in die Tat umsetzen soll. Mit meiner eigenen Erfahrung als U.S. Attorney General und früherer Leiter der Civil Rights Section des Department of Justice waren mir zwei weitere Anliegen besonders wichtig: Einerseits sollte der Zugang zu anwaltlichem Beistand, der bisher für die Bundesgerichtsbarkeit nur in Strafsachen gesetzlich abgesichert wurde, verbessert werden - das ist mit dem Federal Legal Aid Act als Bestandteil dieser Bill gelungen.
Und andererseits sollte der Rechtsgrundsatz der staatlichen Immunität kodifiziert werden, um ihm klare Grenzen zu geben - das ist in Chapter I Section 5 des neuen Federal Judiciary Acts gelungen. Damit ist ein für alle Mal klar, dass die Vereinigten Staaten und die Bundesstaaten für Verletzungen von Bürgerrechten haften, die ihre Amtsträger verursachen - während ansonsten die staatlichen Organe nicht beliebig beklagt werden können, insbesondere um politische Verfahren zu untergraben.
Schließlich bin ich dankbar dafür, dass wir auch eine Vereinfachung des Verfahrens zur Erstattung von Verfahrenskosten ermöglichen konnten, wodurch hoffentlich die Notwendigkeit von Folgeverfahren reduziert wird.
Der Kern dieser Reform liegt allerdings an anderer Stelle und betrifft insbesondere auch uns als U.S. Senators, die wir besonders zur Vertretung der Interessen der Bundesstaaten berufen sind.
Durch die Erweiterung des Supreme Courts von drei auf fünf Sitze wird eine bessere Repräsentanz und Kollegialität ermöglicht und durch die Wiedereinführung der U.S. Courts of Appeals eine Dezentralisierung von Verfahren ermöglicht, durch die größere Bürgernähe ebenso gefördert wird wie durch die Möglichkeit der Bestimmung von Gerichtsorten nach örtlichen Bedürfnissen durch die Judicial Conference.
Die Bundesgerichtsbarkeit ist nur eine Säule der Rechtsprechung neben den Gerichten der Bundesstaaten, aber sie haben dennoch für die Bürger eine besondere Bedeutung.
Kritisch kann man sicherlich fragen, ob die Verbesserung der Stellung von Magistrate Judges im Interesse des Senats sein kann, schließlich werden diese Richter nicht durch das bewährte Verfahren angehört und bestätigt. Dem will ich klar entgegnen: Die Berufung einer ausreichenden Zahl von vollwertigen Bundesrichtern wäre wünschenswert, sie ist aber nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht wirklich realistisch.
Damit haben wir uns der Verantwortung zu stellen, die Arbeitsfähigkeit der Bundesgerichte dauerhaft zu gewährleisten. Magistrate Judges nehmen dem Senat nicht die Verantwortung, über die Bestätigung von Bundesrichtern zu beraten und dem Präsidenten nicht die vorgelagerte Verantwortung, stets geeignete Kandidaten für eine solche Lebenszeit-Ernennung zu finden - vielleicht auch gerade aus dem Kreis der Magistrate Judges - aber sie sind dazu ein unverzichtbarer Beitrag.
Ein notwendiger Schritt der Selbstbeschränkung des Senats ist schließlich, auf jährliche Wiederbestätigungen von Richtern zu verzichten und stattdessen eine einzige lange Amtszeit vorzusehen. In unserem System der Checks and Balances ist es gefährlich, die höchste Instanz der Judikative derartig von der Politik abhängig zu machen, dass unbequeme aber richtige Entscheidungen möglicherweise aus Angst um die berufliche Zukunft unterbleiben - und wir haben in der Vergangenheit einige Grenzverletzungen in den Hearings amtierender Justices beobachten müssen.
Für echtes Fehlverhalten sieht unsere Verfassung immer noch den Weg des Impeachments vor.
Mit diesen Eingangsüberlegungen freue ich mich auf die Debatte!
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Madam President,
I move for the following Bill to be considered by the U.S. Senate!
S. 2024-___
IN THE SENATE OF THE UNITED STATES
December 30, 2024
Mr. BOWMAN introduced the following Bill:
A BILL
to provide for the modernization of the Federal Courts of the United States and their procedures.
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:
Section 1 - Short Title
Dieses Bundesgesetz soll als "Federal Judiciary Act Reform Act 2025" zitiert werden.
Section 2 - Revision of the Federal Judiciary Act
Der Federal Judiciary Act vom 02. Mai 2017 ist aufgehoben und wird durch das folgende Bundesgesetz ersetzt, das hiermit in Kraft tritt:
Federal Judiciary Act
An Act to provide for the organisation of the Federal Judiciary and its Jurisdiction.
Chapter I - General Provisions
Section 1 - Principles of the Federal Judiciary
(1) Die Rechtsprechung der Vereinigten Staaten wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Bundesrichter sowie durch Geschworene aus dem Volk ausgeübt. Jedermann hat einen Anspruch auf das gesetzlich bestimmte Gericht und Verfahren.
(2) Soweit den Staaten nach Bundesrecht die Errichtung von Staatsgerichten zusteht, geht deren Jurisdiktion der des Bundes vor.
(3) Soweit besondere Bestimmungen über die Gerichtsbarkeit der Streitkräfte vorgesehen sind, gehen diese den Bestimmungen dieses Gesetzes vor. Ansonsten wird diese Gerichtsbarkeit durch die Bundesgerichte als Militärgericht (Court-martial) ausgeübt.Section 2 - Costs of Judicial Proceedings
(1) Jedes Gericht erhebt angemessene Gebühren für die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes (Court Fees), soweit diese nicht für bestimmte Verfahren oder im Einzelfall unbillig wären. Die Federal Judicial Conference soll Richtlinien über die Höhe und ihre Erhebung festsetzen.
(2) Im Übrigen trägt jede Partei die Kosten der Rechtsverfolgung selbst, die zivilrechtliche Geltendmachung gegen die andere Partei oder gegen Dritte ist jedoch nicht ausgeschlossen. In geeigneten Fällen kann das mit dem Verfahren befasste Gericht auf Antrag und nach Anhörung der anderen Partei selbst eine Erstattung von Kosten der Parteien anordnen.
Section 3 - Penal Provisions
(1) Verweigerung der Geschworenenpflicht (Noncompliance of Jury Duty) ist das schuldhafte Entziehen von dem Dienst als Juror in einem Verfahren, entweder im ganzen oder in Teilen durch Tun oder Unterlassen. Es ist ein Vergehen der Klasse C.
(2) Unerlaubte Äußerung oder Beratung (Illicit Statement or Deliberation) ist das sich Äußern zu einem Fall oder Besprechen eines Falles durch einen Geschworenen oder Ersatzgeschworenen untereinander vor Beratungsbeginn oder mit einem Außenstehenden vor der Verkündung der Entscheidung. Es ist ein Vergehen der Klasse A.
(3) Ein Bundesgericht der Vereinigten Staaten hat die Befugnis, ohne Beteiligung einer Jury eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zur Höhe eines Vergehen der Klasse A des Federal Penal Code verhängen, wenn eine Person dieses Gericht missachtet (Contempt of Court), indem sie
a) eine rechtmäßige Anordnung des Gerichts missachtet oder sich ihr widersetzt,
b) durch Fehlverhalten in den Sitzungssälen oder in unmittelbarer Nähe des Gerichts das Gericht herabwürdigt, beschimpft oder verunglimpft,
c) in einer anderen Art und Weis das Gericht herabwürdigt oder angreift. Ein solcher Angriff muss nicht gegen das Gericht selbst gerichtet sein, er kann auch geahndet werden, wenn seine Ausführung die Tätigkeit des Gerichts beeinträchtigt, seinem Ansehen oder den angemessenen Umgangsformen schadet. Dies gilt insbesondere für die Herabwürdigung Verfahrensbeteiligter.
(4) Ein Bundesgericht kann in seiner Entscheidung ohne Beteiligung einer Jury bestimmen, dass die Missachtung dieser Anordnung (Contempt of Court Order) mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe bis zur Höhe eines Vergehens der Klasse A des Federal Penal Code bestraft wird. Es kann anordnen, dass jeder Verstoß gegen eine Anordnung mit einem Bußgeld oder einer anderen angemessenen Ordnungsstrafe belegt wird.Section 4 – Representation of the United States in Judicial Proceedings
(1) Die Anklage für die sowie die Vertretung der Vereinigten Staaten in allen anderen Verfahren obliegt dem United States Attorney General, soweit nicht die Vertretung durch die betroffene Bundesbehörde selbst wahrgenommen wird.
(2) Der Attorney General bestellt einen Solicitor General zur Wahrnehmung der Aufgaben der Anklage und Vertretung. Der Solicitor General kann United States Attorneys und andere Amtsträger zu seiner Unterstützung bestellen. Die Bestellung ist auch für einzelne Verfahren möglich.Section 5 - Sovereign Immunity of the United States and the States
(1) Die Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten beschränkt nicht die anerkannten Grundsätze der Immunität der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates oder einer fremden Nation und der jeweiligen Behörden und Amtsträger.
(2) Section 1 umfasst nicht
1. die bisher anerkannten oder durch Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten vorgesehenen Ausnahmen,
2. im Falle
a) von Bundesstaaten solche Fälle, in denen dieser Bundesstaat auf die Immunität von der Gerichtsbarkeit allgemein oder im Einzelfall verzichtet hat,
b) von fremden Nationen solche Fälle, in denen die Vereinigten Staaten nicht nach den anerkannten Bestimmungen des Völkerrechts zur Achtung der Immunität verpflichtet sind und deren Achtung nicht im Interesse der Vereinigten Staaten ist,
3. Streitigkeiten, die sich aus vertraglichen Verpflichtungen zwischen den Parteien ergeben,
4. die Fälle der Verletzung von sich aus dem Bundesrecht ergebenden Verpflichtungen der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates gegenüber Einzelnen (insbesondere den Bürgerrechten),
5. die Fälle, in denen der faktisch begünstigte Hoheitsträger nicht in Ausübung seiner Hoheitsgewalt agiert.Chapter II - The Courts
Section 1 - Supreme Court of the United States
(1) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Supreme Court of the United States) hat seinen Sitz im District of the Capital. Er besteht aus dem Obersten Bundesrichter der Vereinigten Staaten (Chief Justice of the United States) und vier Beigeordneten Richtern am Obersten Gerichtshof (Associate Justice of the Supreme Court). Der Chief Justice ist dessen Vorsitzender und Oberhaupt der Verwaltung; sofern er verhindert ist, wird er in dieser Funktion durch den dienstältesten Associate Justice vertreten.
(2) Der Supreme Court entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Sondervoten sind zulässig. Unter Fristsetzung kann eine Entscheidung auch ohne Widerspruch ergehen. Im Falle von Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
(3) Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes ergehen unmittelbar in Rechtskraft und sind gegen jedermann vollziehbar, sie können nur durch neuerliche Entscheidung ganz oder teilweise aufgehoben werden. Mit Gesetzeskraft ergehen Entscheidungen über die Nichtigkeit einer Norm des Bundes- oder Staatenrechts wegen Verstoßes gegen die Bundesverfassung oder Bundesrecht. Die Auslegung der Verfassung durch den Supreme Court ist verbindlich.
(4) Nimmt der Supreme Court die fristgerecht gegen das Urteil oder eine andere vollziehbare Entscheidung eines
1. untergeordneten Bundesgerichts oder
2. des obersten Gerichts eines Bundesstaates wegen einer Fragestellung, die Bundesrecht berührt,
eingelegte Berufung durch Writ of Certiorari an, findet eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in einem Verfahren vor dem Supreme Court statt. Ist eine Mittelinstanz vorgesehen, soll der Supreme Court den Writ of Certiorari nur ausnahmsweise erteilen.
(5) Der Supreme Court kann in einziger Instanz über Verfahren entscheiden, die er mit Writ of Mandamus annimmt und die Streitigkeiten zwischen
a) Verfassungsorganen des Bundes oder einem Organ und seinen Mitgliedern,
b) Bund und einem Bundesstaat oder zwischen ihren Organen,
c) mehreren Bundesstaaten oder Organen verschiedener Bundesstaaten,
aufgrund der Anwendung von Verfassungsrecht betrifft.
(6) Über Vorlagen eines anderen Gerichts über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes oder über die Bindung völkerrechtlicher Normen entscheidet der Supreme Court nur, wenn dies für die Entscheidung des Gerichts unabdingbar ist. Über Beschwerden, durch eine staatliche Maßnahme in verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein, entscheidet der Supreme Court nur, wenn der Rechtsweg anderweitig nicht eröffnet ist.Section 2 - District Courts
(1) Die Bundesdistriktgerichte (United States District Courts) sind zuständig, soweit Bundesjurisdiktion besteht und nicht der Supreme Court in erster Instanz zuständig ist. Die District Courts werden jeweils für einen Bezirk eingerichtet, der in der Regel einen Bundesstaat oder ein Territorium der Vereinigten Staaten umfassen soll. Innerhalb des Bezirks können mehrere Gerichtsorte bestimmt werden. Für jeden District Court ist ein Federal Judge oder Magistrate Judge durch die Federal Judicial Conference zum Vorsitzenden (Chief Judge) zu bestellen sowie durch diesen die Gerichtsverwaltung unter Leitung eines Gerichtsschreibers (Clerk of the Court) zu organisieren.
(2) Es besteht die Zuständigkeit des für diesen Bezirk errichteten District Courts, soweit dort der Ort der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat liegt oder er dort seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Zuständigkeit besteht auch, wenn der Beklagte dort seinen Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Zweifel besteht die Zuständigkeit im ersten Gerichtsbezirk. Soweit die Bundesorgane beklagt sind, besteht die Zuständigkeit jedenfalls im Bezirk des Wohn- oder Geschäftssitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts des Klägers. Sind mehrere Verfahren gegen denselben Angeklagten oder mehrere Verfahren mit vergleichbarem Streitgegenstand gegen denselben Beklagten anhängig, kann der Chief Judge nach Anhörung der Parteien unanfechtbar einem District Court die Zuständigkeit übertragen.
(3) Der zuständige District Court hat das Verfahren durch Writ of Mandamus zuzulassen, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Er hat festzustellen, ob für das Verfahren eine Jury zu bestellen ist.
(4) Die Zuständigkeit der District Courts umfasst
a) in Strafsachen alle Anklagen wegen Verbrechen, Vergehen und Übertretungen sowie Anträge, die in Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen stehen, insbesondere über die Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen, deren Anordnung einem Richter vorbehalten sind,
b) in Zivilsachen alle Klagen aufgrund des Rechts aufgrund der Billigkeit, soweit eine Einigung zwischen den Parteien nicht zu erreichen ist,
c) in beiden Verfahrensarten die damit zusammenhängenden Anträge auf Feststellung von Recht oder Unrecht, die sich aus einer tatsächlichen Streitigkeit ergeben und für die kein anderer Rechtsweg eröffnet ist,
d) in Zivilsachen auch über Antrage auf den Erlass von Verfügungen zum einstweiligen Rechtsschutz (Preliminary Injunction), um drohende Schäden abzuwenden, deren Wiedergutmachung unmöglich oder für den Betroffenen dennoch unzumutbar wäre oder wenn die einstweilige Regelung aus anderen Gründen sinnvoller erscheint.Section 3 - Federal Courts for Specialized Jurisdictions
Soweit durch Gesetz oder Beschluss der Federal Judicial Conference Bundesgerichte mit besonderer fachlicher Zuständigkeit vorgesehen werden, die nicht als Abteilung eines District Courts eingerichtet werden, stehen diese einem District Court gleich, sollen aber in der Regel mit bundesweitem Gerichtsbezirk errichtet werden.
Section 4 - Jury Proceeding in District Courts
(1) Nur bei
1. Verfahren erster Instanz in Strafsachen kann auf Verlangen des Angeklagten,
2. Verfahren erster Instanz in Zivilsachen, wenn die Feststellung streitiger Tatsachen in erheblichem Umfang erforderlich ist, kann
a) auf Verlangen einer Partei,
b) wenn die andere Partei nicht widerspricht oder der zuständige Richter einen solchen Widerspruch für unbeachtlich erklärt und
c) wenn nach dem Ermessen des Richters Gründe der Rechtspflege der Beteiligung nicht entgegensteheneine Jury beteiligt werden.(2) Die Jury ist nicht zu beteiligen, wenn
a) über alle Fragen der Richter zu entscheiden hat;
b) der Antrag sich aus hoheitlichen Maßnahmen der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates, einer anderen Verwaltungskörperschaft oder ihre Organe ergibt;
c) der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen oder die Feststellung von Recht und Unrecht oder Rechtsstellung bei einem tatsächlichen Streit gerichtet ist;
d) der Bestellung von geeigneten Geschworenen im Ausnahmefall unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen; dies ist in der Regel nur anzunehmen, wenn die Auswahl von Geschworenen mehrfach erfolglos blieb.
(3) Die Geschworenen haben ausschließlich über die sich aus den Beweisen ergebenden Fakten und die Frage der Rechtswidrigkeit mittels Schuld- oder Freispruch zu entscheiden. Soweit eine weitere Entscheidung erforderlich ist, bleibt diese dem Gericht vorbehalten.Section 5 - U.S. Court of Appeals
(1) Die Bezirke mehrerer U.S. District Courts werden in einem Gerichtskreis zusammengeschlossen, für die jeweils ein Bundesberufungsgericht (U.S. Court of Appeals) errichtet wird (Judicial Circuits). Jeder District Court muss einem Gerichtskreis zugehören; für Fachgerichte kann ein einzelner bundesweiter Gerichtskreis vorgesehen werden.Innerhalb des Gerichtskreises können mehrere Gerichtsorte bestimmt werden. Für jeden District Court ist ein Federal Judge oder Magistrate Judge durch die Federal Judicial Conference zum Vorsitzenden (Chief Judge) zu bestellen sowie durch diesen die Gerichtsverwaltung unter Leitung eines Gerichtsschreibers (Clerk of the Court) zu organisieren.
(2) Nimmt der zuständige Court of Appeals die fristgerecht gegen das Urteil oder eine andere vollziehbare Entscheidung eines untergeordneten Gerichts eingelegte Berufung durch Writ of Certiorari an, findet eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in einem Verfahren vor dem Court of Appeals statt. Wird der Writ of Certiorari verweigert, kann gegen diesen Beschluss der Supreme Court angerufen werden.
(3) Der Court of Appeals kann alle Anordnungen im Rahmen des Verfahrens treffen, die für die Durchführung der Berufung nützlich sind.Chapter III - The Judges of the United States
Section 1 - Appointment and Dismisal of U.S. Judges
(1) Zum Bundesrichter (Federal Judge) kann berufen werden, wer
a) die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt,
b) nicht wegen einer kriminellen Handlung verurteilt wurde,
c) kein Amt in der Exekutive oder Legislative der Vereinigten Staaten oder eines Staates ausübt sowie
d) fachlich geeignet ist.
Die Ernennung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten erfolgt auf Lebenszeit, unter Rat und Zustimmung des Senats. Eine Amtsenthebung ist nur durch ein Impeachment-Verfahren zulässig.
(2) Zum Richter am Supreme Court (Associate Justice of the Supreme Court) erfolgt die Ernennung für eine Amtszeit von 15 Jahren, längstens jedoch bis zum Ende des Monats, in dem das 75. Lebensjahr vollendet wird; eine anschließendere oder spätere Wiederberufung in dieses Amt ist ausgeschlossen. Der Oberste Richter der Vereinigten Staaten (Chief Justice of the United States) wird aus der Mitte der Associate Justices und durch diese bestimmt; kommt eine Bestimmung nicht zustande, soll das Amt unter den Associate Justices alle drei Monate nach ihrem Dienstalter rotieren.
(3) Ein neuernannter Richter ist vor Antritt seines Amtes durch den Präsidenten auf die Verfassung zu vereidigen. Vor dem Supreme Court hat er sich bei erstmaliger Berufung in das Amt sich für die Ausübung des Richterdienstes verpflichten. Die richterliche Eidesformel lautet: "I do solemnly swear that I will administer justice without respect to persons, and do equal right to the poor and to the rich, and that I will faithfully and impartially discharge and perform all the judicial duties incumbent upon me under the Constitution and Laws of the United States. (Ich schwöre, dass ich der Gerechtigkeit ohne Ansehen der Person dienen, das Recht gleichermaßen gegenüber den Armen und den Reichen gleichermaßen durchsetzen und die mir nach der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten übertragenen richterlichen Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch wahrnehmen werde.)" Das Anfügen einer religiösen Beteuerung ist zulässig.
(4) Ein Richter tritt in den Ruhestand
a) mit Ablauf seiner Amtszeit,
b) durch Versetzung in den Ruhestand auf seinen Antrag,
c) durch Versetzung in den Ruhestand wegen Amtsunfähigkeit
aa) eines Bundesrichters auf Antrag des Chief Judge mit Zustimmung der Federal Judicial Conference,
bb) des Chief Justice oder eines Associate Justices auf Antrag des Supreme Courts.
Der Präsident beurkundet die Versetzung in den Ruhestand. Auch ein in den Ruhestand versetzter Richter kann einem Impeachment-Verfahren unterworfen werden.
(5) Ein in den Ruhestand versetzter Richter kann jederzeit auf seinen Antrag hin wieder als Bundesrichter eingesetzt werden, ohne dass es einer erneuten Ernennung bedarf. Ein ehemaliger Richter des Obersten Gerichtshofes ist auf seinen Antrag hin als Bundesrichter einzusetzen.
(6) Ein Hilfsrichter (U.S. Magistrate Judge) wird zur Unterstützung der Federal Judges bei der Führung von Verfahren vorübergehend oder für eine zeitlich begrenzte Amtszeit bestellt, wobei eine Wiederberufung zulässig ist. Er muss zum Bundesrichter bestellt werden können und wird auf die Verfassung sowie das richterliche Amt verpflichtet. Die Bestellung erfolgt nach dem von der Federal Judicial Conference festgesetzten Verfahren.Section 2 - Federal Judicial Conference
(1) Die Justices des Supreme Courts und Federal Judges bilden gemeinsam die Federal Judicial Conference unter Vorsitz des Chief Justice. Die Judges wählen aus der Mitte der Federal Judges einen stellvertretenden Vorsitzenden (Deputy Chair of the Federal Judicial Conference), wann immer dieses Amt vakant ist oder ein Viertel der Federal Judge dies verlangt. Der Deputy Chair vertritt die Interessen der Federal Judges und der U.S. Magistrate Judges.
(2) Die Konferenz nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
a) Förderung des Austausches zwischen den Bundesrichtern und ihre Interessenvertretung,
b) die administrative Organisation und Unterstützung der Bundesgerichte, entweder selbst oder durch Organisation geeigneter Organe unter ihrer Aufsicht,
c) die Aufstellung von Richtlinien für die Verfahrensführung und Beweiserhebung, wobei die Prinzipien der Rechtsschöpfung durch Präzedenzfälle und der Leitung des Verfahrens durch den berufenen Bundesrichter in eigener Verantwortung unangetastet bleiben,
d) die Bestimmung der Gerichtsbezirke und der Gerichtsorte.
(3) Bei der Federal Judicial Conference wird das Administrative Office of U.S. Courts als zentrale Verwaltungseinrichtung der Bundesgerichtsbarkeit eingerichtet. Es untersteht dem Deputy Chair, der einen Verwaltungschef (Director) ernennt.Section 3 - Assignment of Judges
(1) An Verfahren des Supreme Courts sind der Chief Justice und alle Associate Justices zu beteiligen, soweit sie nicht befangen oder verhindert sind. Vorläufige Entscheidungen kann der Supreme Court auch einem einzelnen Richter überlassen.
(2) An Verfahren eines Court of Appeals sind regelmäßig mindestens drei Richter zu beteiligen; es kann auch eine andere ungerade Anzahl bestimmt werden. Magistrate Judges sollen nur ausnahmsweise beteiligt werden. Der Richter, dessen Entscheidung der Berufung zugrunde liegt, darf nicht beteiligt werden.
(3) An anderen Verfahren ist - vorbehaltlich anderer Bestimmungen im Ausnahmefall - nur ein einzelner Richter zu beteiligen. Die Zuweisung kann an Magistrate Judges oder Federal Judges erfolgen.
(4) Die Zuweisung der Richter erfolgt nach dem von der Federal Judicial Conference zu bestimmenden Verfahren. Im laufenden Verfahren kann wegen einer nicht nur kurzfristigen Verhinderung des Richters auf Antrag einer Partei oder nach Anhörung der Parteien das Verfahren eine neue Zuweisung erfolgen. Bei der Zuweisung sind Verfügbarkeit, Arbeitsbelastung und Befangenheitsrisiken zu berücksichtigen. Federal Judges sollen vorrangig bei den Courts of Appeals eingesetzt werden.Section 4 – Hinderance of a Judge
(1) Einem Richter darf das Verfahren nicht übertragen werden, wenn
a) er seine Amtspflichten vorübergehend wegen Krankheit, Abwesenheit vom Dienstort oder wegen anderer Gründe nicht erfüllen kann
b) er persönlich, seine Eltern, Kinder, Schwäger, sein Ehepartner oder Lebensgefährte Partei des Verfahrens oder ihr Vertreter sind,
3. er sich selbst von der Beteiligung am Verfahren zurückzieht,
4. gegen ihn ein Impeachment-Verfahren eröffnet wurde.
(2) Ein Richter ist befangen und seine Entscheidung anfechtbar, wenn durch Beweise oder Indizien nicht nur unerhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit dadurch bestehen, dass der Bundesrichter nicht unter Beachtung des geltenden Rechts allein auf Tatsachen gestützt seine Entscheidung treffen kann oder wird.
Section 3 - Adjustment of Status of the Federal Rules of Procedure
(1) Der Federal Rules of Procedure Act vom 22. Juli 2015 wird als Bundesgesetz aufgehoben.
(2) Die nach Ssc. 1 aufgehobenen Vorschriften gelten ohne Unterbrechung als Judicial Regulation nach Chp. III Sec. 2 Ssc. 2 lit. c des Federal Judiciary Acts fort. Sie können jederzeit und vollumfänglich durch Beschluss der Federal Judicial Conference geändert oder ersetzt werden. Das Recht des zuständigen Gerichts, die Prozessführung zu leiten und im Einzelfall oder für bestimmte Fälle besondere Bestimmungen festzusetzen, ist dabei grundsätzlich zu gewährleisten.
(3) Änderungen der Federal Rules of Procedure, die durch ein Bundesgesetz vorgenommen werden, verändern nicht ihren Charakter nach Ssc. 2.Section 4 - Amending the Panel of Public Defenders Act
(1) Der Panel of Public Defenders Act vom 03. März 2016 erhält den Titel “Federal Legal Aid Act”.
(2) Der Federal Legal Aid Act wird wie folgt neu gefasst:Federal Legal Aid Act
An Act to ensure legal aid before Federal Courts for those in need.
Section 1 - Panel of Federal Public Defenders; Purpose and Mission
(1) Kann ein Beschuldigter in einem Strafverfahren vor einem Bundesgericht (sowie den damit zusammenhängenden Angelegenheiten)
a) sich keinen eigenen Anwalt leisten oder
b) glaubhaft machen, dass sich kein Anwalt findet, der ihn vertritt,
so soll das Gericht einen Pflichtverteidiger beiordnen, der die Vertretung des Beschuldigten übernimmt.
(2) Ein Public Defender kann nicht in einem Verfahren tätig werden, mit dem er bereits anderweitig befasst war. Ein Beschuldigter kann der Berufung eines Anwalts widersprechen, wenn er sich durch diesen nicht ausreichend vertreten fühlt; sieht das Gericht die Einwände als berechtigt an, so ist der Pflichtverteidiger zu ersetzen.
(3) Es wird ein Panel of Public Defenders eingerichtet. Das Panel of Federal Public Defenders untersteht der Federal Judicial Conference und wird aus dem Haushalt des Bundes finanziert.
(4) Für jedes Bundesgericht ist mindestens ein Federal Public Defender zu bestellen, dem weitere Anwälte zur Unterstützung beigegeben werden. Die Berufung erfolgt nach dem von der Federal Judges Conference vorgesehenen Verfahren; die fachliche und persönliche Eignung ist vorausgesetzt.
(5) Die Federal Judicial Conference ernennt einen Director of the Panel of Public Defenders der die Geschäfte des Panels organisatorisch leitet und dieses nach außen vertritt. Der Director soll die innere Organisation des Panels regeln und kann zu diesem Zweck Anwaltsgehilfen und weitere Beamte in den auf Bundesebene üblichen Abstufungen berufen, die für die Arbeitsfähigkeit der Behörde notwendig sind.Section 2 - Contract Lawyers as Defense Counsel
(1) Das Panel of Federal Public Defenders kann zur Sicherstellung und Ergänzung seiner Kapazitäten Verträge mit geeigneten Anwälten oder Vereinigungen von Anwälten schließen, durch welche diese zur Erfüllung der Aufgaben eines Pflichtverteidigers vor einem Bundesgericht unter der Aufsicht des Federal Public Defenders verpflichtet werden.
(2) Wird ein Beschuldigter durch einen Anwalt vertreten, verliert jedoch im Laufe des Verfahrens die Möglichkeit, sich diese Vertretung weiterhin zu leisten, kann das Gericht die Beiordnung dieses Verteidigers als Pflichtverteidiger anordnen und dafür angemessene Bedingungen festsetzen.Section 3 - Legal Aid in Civil Matters
(1) Das Department of Justice hat durch geeignete Förderprogramme den Zugang zu anwaltlicher Beratung außerhalb des Strafrechts für Bedürftige sicherzustellen, insbesondere soweit bundesrechtliche Fragestellungen betroffen sind.
(2) Die Federal Judicial Conference soll durch geeignete Richtlinien die Beiordnung eines Anwalts in Zivilverfahren durch die Bundesgerichte in besonderen Fällen regeln sowie die Vermittlung von freiwilliger oder gemeinnütziger Rechtshilfe fördern. Derartige Maßnahmen gelten nicht als Verstoß gegen die prozessuale Gleichbehandlung der Parteien.
(3) Ist eine Partei besonders schützenswert, kann das Gericht ausnahmsweise auch dann einen Anwalt mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragen, wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt. Dafür kommen insbesondere Anwälte des Panel of Federal Public Defenders in Betracht.Section 5 - Coming-into force
(1) Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
(2) Die durch dieses Bundesgesetz vorgenommenen Änderungen finden auch auf Verfahren Anwendung, die vor seinem Inkrafttreten begonnen wurden. Das zuständige Gericht kann die notwendigen Anordnungen für eine geordnete Überleitung treffen und dabei auch die weitere Anwendung früheren Rechts vorsehen, soweit diese zwingend erforderlich ist.(3) Die Amtszeit von Richtern am U.S. Supreme Court, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt sind, gelten als für eine Amtszeit nach neuem Recht ernannt, die mit ihrem erstmaligen Amtsantritt für die bisherige Zugehörigkeit beginnt. Frühere Amtszeiten, die nicht gegenwärtig aufgrund von Wiederernennung fortdauern, bleiben außer Betracht.
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Handlung
Ist mit Section I-2 noch nicht ganz glücklich und erwägt, sie zu ersetzen.
Section 2 - Costs of Judicial Proceedings
(1) Jedes Gericht erhebt angemessene Gebühren für die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes (Court Fees), soweit diese nicht für bestimmte Verfahren oder im Einzelfall unbillig wären. Die Federal Judicial Conference soll Richtlinien über die Höhe und ihre Erhebung festsetzen.
(2) Im Übrigen trägt jede Partei die Kosten der Rechtsverfolgung selbst, die zivilrechtliche Geltendmachung gegen die andere Partei oder gegen Dritte ist jedoch nicht ausgeschlossen. In geeigneten Fällen kann das mit dem Verfahren befasste Gericht selbst eine Erstattung von Kosten der Parteien anordnen.
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Handlung
Geht mit seinem Stab den Entwurf für die aus der Absprache mit dem USAG hervorgegangene Bill noch einmal im Detail durch:
S. 2024-___
IN THE SENATE OF THE UNITED STATES
December xx, 2024
Mr. BOWMAN introduced the following Bill:
A BILL
to provide for the modernization of the Federal Courts of the United States and their procedures.
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:
Section 1 - Short Title
Dieses Bundesgesetz soll als Federal Judiciary Act Reform Act“ zitiert werden.
Section 2 - Revision of the Federal Judiciary Act
Der Federal Judiciary Act vom 02. Mai 2017 ist aufgehoben und wird durch das folgende Bundesgesetz ersetzt, das hiermit in Kraft tritt:
Federal Judiciary Act
An Act to provide for the organisation of the Federal Judiciary and its Jurisdiction.
Chapter I - General Provisions
Section 1 - Principles of the Federal Judiciary
(1) Die Rechtsprechung der Vereinigten Staaten wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Bundesrichter sowie durch Geschworene aus dem Volk ausgeübt. Jedermann hat einen Anspruch auf das gesetzlich bestimmte Gericht und Verfahren.
(2) Soweit den Staaten nach Bundesrecht die Errichtung von Staatsgerichten zusteht, geht deren Jurisdiktion der des Bundes vor.
(3) Soweit besondere Bestimmungen über die Gerichtsbarkeit der Streitkräfte vorgesehen sind, gehen diese den Bestimmungen dieses Gesetzes vor. Ansonsten wird diese Gerichtsbarkeit durch die Bundesgerichte als Militärgericht (Court-martial) ausgeübt.Section 2 - Costs
Die Federal Judicial Conference kann Richtlinien über die Höhe von Gerichtskosten (Court Fees) und ihre Erhebung festsetzen. Im Übrigen trägt jede Partei ihre Kosten selbst, die zivilrechtliche Geltendmachung ist jedoch nicht ausgeschlossen.
Section 3 - Penal Provisions
(1) Verweigerung der Geschworenenpflicht (Noncompliance of Jury Duty) ist das schuldhafte Entziehen von dem Dienst als Juror in einem Verfahren, entweder im ganzen oder in Teilen durch Tun oder Unterlassen. Es ist ein Vergehen der Klasse C.
(2) Unerlaubte Äußerung oder Beratung (Illicit Statement or Deliberation) ist das sich Äußern zu einem Fall oder Besprechen eines Falles durch einen Geschworenen oder Ersatzgeschworenen untereinander vor Beratungsbeginn oder mit einem Außenstehenden vor der Verkündung der Entscheidung. Es ist ein Vergehen der Klasse A.
(3) Ein Bundesgericht der Vereinigten Staaten hat die Befugnis, ohne Beteiligung einer Jury eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zur Höhe eines Vergehen der Klasse A des Federal Penal Code verhängen, wenn eine Person dieses Gericht missachtet (Contempt of Court), indem sie
a) eine rechtmäßige Anordnung des Gerichts missachtet oder sich ihr widersetzt,
b) durch Fehlverhalten in den Sitzungssälen oder in unmittelbarer Nähe des Gerichts das Gericht herabwürdigt, beschimpft oder verunglimpft,
c) in einer anderen Art und Weis das Gericht herabwürdigt oder angreift. Ein solcher Angriff muss nicht gegen das Gericht selbst gerichtet sein, er kann auch geahndet werden, wenn seine Ausführung die Tätigkeit des Gerichts beeinträchtigt, seinem Ansehen oder den angemessenen Umgangsformen schadet. Dies gilt insbesondere für die Herabwürdigung Verfahrensbeteiligter.
(4) Ein Bundesgericht kann in seiner Entscheidung ohne Beteiligung einer Jury bestimmen, dass die Missachtung dieser Anordnung (Contempt of Court Order) mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe bis zur Höhe eines Vergehens der Klasse A des Federal Penal Code bestraft wird. Es kann anordnen, dass jeder Verstoß gegen eine Anordnung mit einem Bußgeld oder einer anderen angemessenen Ordnungsstrafe belegt wird.Section 4 – Representation of the United States in Judicial Proceedings
(1) Die Anklage für die sowie die Vertretung der Vereinigten Staaten in allen anderen Verfahren obliegt dem United States Attorney General, soweit nicht die Vertretung durch die betroffene Bundesbehörde selbst wahrgenommen wird.
(2) Der Attorney General bestellt einen Solicitor General zur Wahrnehmung der Aufgaben der Anklage und Vertretung. Der Solicitor General kann United States Attorneys und andere Amtsträger zu seiner Unterstützung bestellen. Die Bestellung ist auch für einzelne Verfahren möglich.Section 5 - Sovereign Immunity of the United States and the States
(1) Die Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten beschränkt nicht die anerkannten Grundsätze der Immunität der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates oder einer fremden Nation und der jeweiligen Behörden und Amtsträger.
(2) Section 1 umfasst nicht
1. die bisher anerkannten oder durch Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten vorgesehenen Ausnahmen,
2. im Falle
a) von Bundesstaaten solche Fälle, in denen dieser Bundesstaat auf die Immunität von der Gerichtsbarkeit allgemein oder im Einzelfall verzichtet hat,
b) von fremden Nationen solche Fälle, in denen die Vereinigten Staaten nicht nach den anerkannten Bestimmungen des Völkerrechts zur Achtung der Immunität verpflichtet sind und deren Achtung nicht im Interesse der Vereinigten Staaten ist,
3. Streitigkeiten, die sich aus vertraglichen Verpflichtungen zwischen den Parteien ergeben,
4. die Fälle der Verletzung von sich aus dem Bundesrecht ergebenden Verpflichtungen der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates gegenüber Einzelnen (insbesondere den Bürgerrechten),
5. die Fälle, in denen der faktisch begünstigte Hoheitsträger nicht in Ausübung seiner Hoheitsgewalt agiert.Chapter II - The Courts
Section 1 - Supreme Court of the United States
(1) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Supreme Court of the United States) hat seinen Sitz im District of the Capital. Er besteht aus dem Obersten Bundesrichter der Vereinigten Staaten (Chief Justice of the United States) und vier Beigeordneten Richtern am Obersten Gerichtshof (Associate Justice of the Supreme Court). Der Chief Justice ist dessen Vorsitzender und Oberhaupt der Verwaltung; sofern er verhindert ist, wird er in dieser Funktion durch den dienstältesten Associate Justice vertreten.
(2) Der Supreme Court entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Sondervoten sind zulässig. Unter Fristsetzung kann eine Entscheidung auch ohne Widerspruch ergehen. Im Falle von Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
(3) Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes ergehen unmittelbar in Rechtskraft und sind gegen jedermann vollziehbar, sie können nur durch neuerliche Entscheidung ganz oder teilweise aufgehoben werden. Mit Gesetzeskraft ergehen Entscheidungen über die Nichtigkeit einer Norm des Bundes- oder Staatenrechts wegen Verstoßes gegen die Bundesverfassung oder Bundesrecht. Die Auslegung der Verfassung durch den Supreme Court ist verbindlich.
(4) Nimmt der Supreme Court die fristgerecht gegen das Urteil oder eine andere vollziehbare Entscheidung eines
1. untergeordneten Bundesgerichts oder
2. des obersten Gerichts eines Bundesstaates wegen einer Fragestellung, die Bundesrecht berührt,
eingelegte Berufung durch Writ of Certiorari an, findet eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in einem Verfahren vor dem Supreme Court statt. Ist eine Mittelinstanz vorgesehen, soll der Supreme Court den Writ of Certiorari nur ausnahmsweise erteilen.
(5) Der Supreme Court kann in einziger Instanz über Verfahren entscheiden, die er mit Writ of Mandamus annimmt und die Streitigkeiten zwischen
a) Verfassungsorganen des Bundes oder einem Organ und seinen Mitgliedern,
b) Bund und einem Bundesstaat oder zwischen ihren Organen,
c) mehreren Bundesstaaten oder Organen verschiedener Bundesstaaten,
aufgrund der Anwendung von Verfassungsrecht betrifft.
(6) Über Vorlagen eines anderen Gerichts über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes oder über die Bindung völkerrechtlicher Normen entscheidet der Supreme Court nur, wenn dies für die Entscheidung des Gerichts unabdingbar ist. Über Beschwerden, durch eine staatliche Maßnahme in verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein, entscheidet der Supreme Court nur, wenn der Rechtsweg anderweitig nicht eröffnet ist.Section 2 - District Courts
(1) Die Bundesdistriktgerichte (United States District Courts) sind zuständig, soweit Bundesjurisdiktion besteht und nicht der Supreme Court in erster Instanz zuständig ist. Die District Courts werden jeweils für einen Bezirk eingerichtet, der in der Regel einen Bundesstaat oder ein Territorium der Vereinigten Staaten umfassen soll. Innerhalb des Bezirks können mehrere Gerichtsorte bestimmt werden. Für jeden District Court ist ein Federal Judge oder Magistrate Judge durch die Federal Judicial Conference zum Vorsitzenden (Chief Judge) zu bestellen sowie durch diesen die Gerichtsverwaltung unter Leitung eines Gerichtsschreibers (Clerk of the Court) zu organisieren.
(2) Es besteht die Zuständigkeit des für diesen Bezirk errichteten District Courts, soweit dort der Ort der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat liegt oder er dort seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Zuständigkeit besteht auch, wenn der Beklagte dort seinen Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Zweifel besteht die Zuständigkeit im ersten Gerichtsbezirk. Soweit die Bundesorgane beklagt sind, besteht die Zuständigkeit jedenfalls im Bezirk des Wohn- oder Geschäftssitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts des Klägers. Sind mehrere Verfahren gegen denselben Angeklagten oder mehrere Verfahren mit vergleichbarem Streitgegenstand gegen denselben Beklagten anhängig, kann der Chief Judge nach Anhörung der Parteien unanfechtbar einem District Court die Zuständigkeit übertragen.
(3) Der zuständige District Court hat das Verfahren durch Writ of Mandamus zuzulassen, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Er hat festzustellen, ob für das Verfahren eine Jury zu bestellen ist.
(4) Die Zuständigkeit der District Courts umfasst
a) in Strafsachen alle Anklagen wegen Verbrechen, Vergehen und Übertretungen sowie Anträge, die in Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen stehen, insbesondere über die Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen, deren Anordnung einem Richter vorbehalten sind,
b) in Zivilsachen alle Klagen aufgrund des Rechts aufgrund der Billigkeit, soweit eine Einigung zwischen den Parteien nicht zu erreichen ist,
c) in beiden Verfahrensarten die damit zusammenhängenden Anträge auf Feststellung von Recht oder Unrecht, die sich aus einer tatsächlichen Streitigkeit ergeben und für die kein anderer Rechtsweg eröffnet ist,
d) in Zivilsachen auch über Antrage auf den Erlass von Verfügungen zum einstweiligen Rechtsschutz (Preliminary Injunction), um drohende Schäden abzuwenden, deren Wiedergutmachung unmöglich oder für den Betroffenen dennoch unzumutbar wäre oder wenn die einstweilige Regelung aus anderen Gründen sinnvoller erscheint.Section 3 - Federal Courts for Specialized Jurisdictions
Soweit durch Gesetz oder Beschluss der Federal Judicial Conference Bundesgerichte mit besonderer fachlicher Zuständigkeit vorgesehen werden, die nicht als Abteilung eines District Courts eingerichtet werden, stehen diese einem District Court gleich, sollen aber in der Regel mit bundesweitem Gerichtsbezirk errichtet werden.
Section 4 - Jury Proceeding in District Courts
(1) Nur bei
1. Verfahren erster Instanz in Strafsachen kann auf Verlangen des Angeklagten,
2. Verfahren erster Instanz in Zivilsachen, wenn die Feststellung streitiger Tatsachen in erheblichem Umfang erforderlich ist, kann
a) auf Verlangen einer Partei,
b) wenn die andere Partei nicht widerspricht oder der zuständige Richter einen solchen Widerspruch für unbeachtlich erklärt und
c) wenn nach dem Ermessen des Richters Gründe der Rechtspflege der Beteiligung nicht entgegensteheneine Jury beteiligt werden.(2) Die Jury ist nicht zu beteiligen, wenn
a) über alle Fragen der Richter zu entscheiden hat;
b) der Antrag sich aus hoheitlichen Maßnahmen der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates, einer anderen Verwaltungskörperschaft oder ihre Organe ergibt;
c) der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen oder die Feststellung von Recht und Unrecht oder Rechtsstellung bei einem tatsächlichen Streit gerichtet ist;
d) der Bestellung von geeigneten Geschworenen im Ausnahmefall unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen; dies ist in der Regel nur anzunehmen, wenn die Auswahl von Geschworenen mehrfach erfolglos blieb.
(3) Die Geschworenen haben ausschließlich über die sich aus den Beweisen ergebenden Fakten und die Frage der Rechtswidrigkeit mittels Schuld- oder Freispruch zu entscheiden. Soweit eine weitere Entscheidung erforderlich ist, bleibt diese dem Gericht vorbehalten.Section 5 - U.S. Court of Appeals
(1) Die Bezirke mehrerer U.S. District Courts werden in einem Gerichtskreis zusammengeschlossen, für die jeweils ein Bundesberufungsgericht (U.S. Court of Appeals) errichtet wird (Judicial Circuits). Jeder District Court muss einem Gerichtskreis zugehören; für Fachgerichte kann ein einzelner bundesweiter Gerichtskreis vorgesehen werden.Innerhalb des Gerichtskreises können mehrere Gerichtsorte bestimmt werden. Für jeden District Court ist ein Federal Judge oder Magistrate Judge durch die Federal Judicial Conference zum Vorsitzenden (Chief Judge) zu bestellen sowie durch diesen die Gerichtsverwaltung unter Leitung eines Gerichtsschreibers (Clerk of the Court) zu organisieren.
(2) Nimmt der zuständige Court of Appeals die fristgerecht gegen das Urteil oder eine andere vollziehbare Entscheidung eines untergeordneten Gerichts eingelegte Berufung durch Writ of Certiorari an, findet eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in einem Verfahren vor dem Court of Appeals statt. Wird der Writ of Certiorari verweigert, kann gegen diesen Beschluss der Supreme Court angerufen werden.
(3) Der Court of Appeals kann alle Anordnungen im Rahmen des Verfahrens treffen, die für die Durchführung der Berufung nützlich sind.Chapter III - The Judges of the United States
Section 1 - Appointment and Dismisal of U.S. Judges
(1) Zum Bundesrichter (Federal Judge) kann berufen werden, wer
a) die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt,
b) nicht wegen einer kriminellen Handlung verurteilt wurde,
c) kein Amt in der Exekutive oder Legislative der Vereinigten Staaten oder eines Staates ausübt sowie
d) fachlich geeignet ist.
Die Ernennung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten erfolgt auf Lebenszeit, unter Rat und Zustimmung des Senats. Eine Amtsenthebung ist nur durch ein Impeachment-Verfahren zulässig.
(2) Zum Richter am Supreme Court (Associate Justice of the Supreme Court) erfolgt die Ernennung für eine Amtszeit von 15 Jahren, längstens jedoch bis zum Ende des Monats, in dem das 75. Lebensjahr vollendet wird; eine anschließendere oder spätere Wiederberufung in dieses Amt ist ausgeschlossen. Der Oberste Richter der Vereinigten Staaten (Chief Justice of the United States) wird aus der Mitte der Associate Justices und durch diese bestimmt; kommt eine Bestimmung nicht zustande, soll das Amt unter den Associate Justices alle drei Monate nach ihrem Dienstalter rotieren.
(3) Ein neuernannter Richter ist vor Antritt seines Amtes durch den Präsidenten auf die Verfassung zu vereidigen. Vor dem Supreme Court hat er sich bei erstmaliger Berufung in das Amt sich für die Ausübung des Richterdienstes verpflichten. Die richterliche Eidesformel lautet: "I do solemnly swear that I will administer justice without respect to persons, and do equal right to the poor and to the rich, and that I will faithfully and impartially discharge and perform all the judicial duties incumbent upon me under the Constitution and Laws of the United States. (Ich schwöre, dass ich der Gerechtigkeit ohne Ansehen der Person dienen, das Recht gleichermaßen gegenüber den Armen und den Reichen gleichermaßen durchsetzen und die mir nach der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten übertragenen richterlichen Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch wahrnehmen werde.)" Das Anfügen einer religiösen Beteuerung ist zulässig.
(4) Ein Richter tritt in den Ruhestand
a) mit Ablauf seiner Amtszeit,
b) durch Versetzung in den Ruhestand auf seinen Antrag,
c) durch Versetzung in den Ruhestand wegen Amtsunfähigkeit
aa) eines Bundesrichters auf Antrag des Chief Judge mit Zustimmung der Federal Judicial Conference,
bb) des Chief Justice oder eines Associate Justices auf Antrag des Supreme Courts.
Der Präsident beurkundet die Versetzung in den Ruhestand. Auch ein in den Ruhestand versetzter Richter kann einem Impeachment-Verfahren unterworfen werden.
(5) Ein in den Ruhestand versetzter Richter kann jederzeit auf seinen Antrag hin wieder als Bundesrichter eingesetzt werden, ohne dass es einer erneuten Ernennung bedarf. Ein ehemaliger Richter des Obersten Gerichtshofes ist auf seinen Antrag hin als Bundesrichter einzusetzen.
(6) Ein Hilfsrichter (U.S. Magistrate Judge) wird zur Unterstützung der Federal Judges bei der Führung von Verfahren vorübergehend oder für eine zeitlich begrenzte Amtszeit bestellt, wobei eine Wiederberufung zulässig ist. Er muss zum Bundesrichter bestellt werden können und wird auf die Verfassung sowie das richterliche Amt verpflichtet. Die Bestellung erfolgt nach dem von der Federal Judicial Conference festgesetzten Verfahren.Section 2 - Federal Judicial Conference
(1) Die Justices des Supreme Courts und Federal Judges bilden gemeinsam die Federal Judicial Conference unter Vorsitz des Chief Justice. Die Judges wählen aus der Mitte der Federal Judges einen stellvertretenden Vorsitzenden (Deputy Chair of the Federal Judicial Conference), wann immer dieses Amt vakant ist oder ein Viertel der Federal Judge dies verlangt. Der Deputy Chair vertritt die Interessen der Federal Judges und der U.S. Magistrate Judges.
(2) Die Konferenz nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
a) Förderung des Austausches zwischen den Bundesrichtern und ihre Interessenvertretung,
b) die administrative Organisation und Unterstützung der Bundesgerichte, entweder selbst oder durch Organisation geeigneter Organe unter ihrer Aufsicht,
c) die Aufstellung von Richtlinien für die Verfahrensführung und Beweiserhebung, wobei die Prinzipien der Rechtsschöpfung durch Präzedenzfälle und der Leitung des Verfahrens durch den berufenen Bundesrichter in eigener Verantwortung unangetastet bleiben,
d) die Bestimmung der Gerichtsbezirke und der Gerichtsorte.
(3) Bei der Federal Judicial Conference wird das Administrative Office of U.S. Courts als zentrale Verwaltungseinrichtung der Bundesgerichtsbarkeit eingerichtet. Es untersteht dem Deputy Chair, der einen Verwaltungschef (Director) ernennt.Section 3 - Assignment of Judges
(1) An Verfahren des Supreme Courts sind der Chief Justice und alle Associate Justices zu beteiligen, soweit sie nicht befangen oder verhindert sind. Vorläufige Entscheidungen kann der Supreme Court auch einem einzelnen Richter überlassen.
(2) An Verfahren eines Court of Appeals sind regelmäßig mindestens drei Richter zu beteiligen; es kann auch eine andere ungerade Anzahl bestimmt werden. Magistrate Judges sollen nur ausnahmsweise beteiligt werden. Der Richter, dessen Entscheidung der Berufung zugrunde liegt, darf nicht beteiligt werden.
(3) An anderen Verfahren ist - vorbehaltlich anderer Bestimmungen im Ausnahmefall - nur ein einzelner Richter zu beteiligen. Die Zuweisung kann an Magistrate Judges oder Federal Judges erfolgen.
(4) Die Zuweisung der Richter erfolgt nach dem von der Federal Judicial Conference zu bestimmenden Verfahren. Im laufenden Verfahren kann wegen einer nicht nur kurzfristigen Verhinderung des Richters auf Antrag einer Partei oder nach Anhörung der Parteien das Verfahren eine neue Zuweisung erfolgen. Bei der Zuweisung sind Verfügbarkeit, Arbeitsbelastung und Befangenheitsrisiken zu berücksichtigen. Federal Judges sollen vorrangig bei den Courts of Appeals eingesetzt werden.Section 4 – Hinderance of a Judge
(1) Einem Richter darf das Verfahren nicht übertragen werden, wenn
a) er seine Amtspflichten vorübergehend wegen Krankheit, Abwesenheit vom Dienstort oder wegen anderer Gründe nicht erfüllen kann
b) er persönlich, seine Eltern, Kinder, Schwäger, sein Ehepartner oder Lebensgefährte Partei des Verfahrens oder ihr Vertreter sind,
3. er sich selbst von der Beteiligung am Verfahren zurückzieht,
4. gegen ihn ein Impeachment-Verfahren eröffnet wurde.
(2) Ein Richter ist befangen und seine Entscheidung anfechtbar, wenn durch Beweise oder Indizien nicht nur unerhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit dadurch bestehen, dass der Bundesrichter nicht unter Beachtung des geltenden Rechts allein auf Tatsachen gestützt seine Entscheidung treffen kann oder wird.
Section 3 - Adjustment of Status of the Federal Rules of Procedure
(1) Der Federal Rules of Procedure Act vom 22. Juli 2015 wird als Bundesgesetz aufgehoben.
(2) Die nach Ssc. 1 aufgehobenen Vorschriften gelten ohne Unterbrechung als Judicial Regulation nach Chp. III Sec. 2 Ssc. 2 lit. c des Federal Judiciary Acts fort. Sie können jederzeit und vollumfänglich durch Beschluss der Federal Judicial Conference geändert oder ersetzt werden. Das Recht des zuständigen Gerichts, die Prozessführung zu leiten und im Einzelfall oder für bestimmte Fälle besondere Bestimmungen festzusetzen, ist dabei grundsätzlich zu gewährleisten.
(3) Änderungen der Federal Rules of Procedure, die durch ein Bundesgesetz vorgenommen werden, verändern nicht ihren Charakter nach Ssc. 2.Section 4 - Amending the Panel of Public Defenders Act
(1) Der Panel of Public Defenders Act vom 03. März 2016 erhält den Titel “Federal Legal Aid Act”.
(2) Der Federal Legal Aid Act wird wie folgt neu gefasst:Federal Legal Aid Act
An Act to ensure legal aid before Federal Courts for those in need.
Section 1 - Panel of Federal Public Defenders; Purpose and Mission
(1) Kann ein Beschuldigter in einem Strafverfahren vor einem Bundesgericht (sowie den damit zusammenhängenden Angelegenheiten)
a) sich keinen eigenen Anwalt leisten oder
b) glaubhaft machen, dass sich kein Anwalt findet, der ihn vertritt,
so soll das Gericht einen Pflichtverteidiger beiordnen, der die Vertretung des Beschuldigten übernimmt.
(2) Ein Public Defender kann nicht in einem Verfahren tätig werden, mit dem er bereits anderweitig befasst war. Ein Beschuldigter kann der Berufung eines Anwalts widersprechen, wenn er sich durch diesen nicht ausreichend vertreten fühlt; sieht das Gericht die Einwände als berechtigt an, so ist der Pflichtverteidiger zu ersetzen.
(3) Es wird ein Panel of Public Defenders eingerichtet. Das Panel of Federal Public Defenders untersteht der Federal Judicial Conference und wird aus dem Haushalt des Bundes finanziert.
(4) Für jedes Bundesgericht ist mindestens ein Federal Public Defender zu bestellen, dem weitere Anwälte zur Unterstützung beigegeben werden. Die Berufung erfolgt nach dem von der Federal Judges Conference vorgesehenen Verfahren; die fachliche und persönliche Eignung ist vorausgesetzt.
(5) Die Federal Judicial Conference ernennt einen Director of the Panel of Public Defenders der die Geschäfte des Panels organisatorisch leitet und dieses nach außen vertritt. Der Director soll die innere Organisation des Panels regeln und kann zu diesem Zweck Anwaltsgehilfen und weitere Beamte in den auf Bundesebene üblichen Abstufungen berufen, die für die Arbeitsfähigkeit der Behörde notwendig sind.Section 2 - Contract Lawyers as Defense Counsel
(1) Das Panel of Federal Public Defenders kann zur Sicherstellung und Ergänzung seiner Kapazitäten Verträge mit geeigneten Anwälten oder Vereinigungen von Anwälten schließen, durch welche diese zur Erfüllung der Aufgaben eines Pflichtverteidigers vor einem Bundesgericht unter der Aufsicht des Federal Public Defenders verpflichtet werden.
(2) Wird ein Beschuldigter durch einen Anwalt vertreten, verliert jedoch im Laufe des Verfahrens die Möglichkeit, sich diese Vertretung weiterhin zu leisten, kann das Gericht die Beiordnung dieses Verteidigers als Pflichtverteidiger anordnen und dafür angemessene Bedingungen festsetzen.Section 3 - Legal Aid in Civil Matters
(1) Das Department of Justice hat durch geeignete Förderprogramme den Zugang zu anwaltlicher Beratung außerhalb des Strafrechts für Bedürftige sicherzustellen, insbesondere soweit bundesrechtliche Fragestellungen betroffen sind.
(2) Die Federal Judicial Conference soll durch geeignete Richtlinien die Beiordnung eines Anwalts in Zivilverfahren durch die Bundesgerichte in besonderen Fällen regeln sowie die Vermittlung von freiwilliger oder gemeinnütziger Rechtshilfe fördern. Derartige Maßnahmen gelten nicht als Verstoß gegen die prozessuale Gleichbehandlung der Parteien.
(3) Ist eine Partei besonders schützenswert, kann das Gericht ausnahmsweise auch dann einen Anwalt mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragen, wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt. Dafür kommen insbesondere Anwälte des Panel of Federal Public Defenders in Betracht.Section 5 - Coming-into force
(1) Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
(2) Die durch dieses Bundesgesetz vorgenommenen Änderungen finden auch auf Verfahren Anwendung, die vor seinem Inkrafttreten begonnen wurden. Das zuständige Gericht kann die notwendigen Anordnungen für eine geordnete Überleitung treffen und dabei auch die weitere Anwendung früheren Rechts vorsehen, soweit diese zwingend erforderlich ist.(3) Die Amtszeit von Richtern am U.S. Supreme Court, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt sind, gelten als für eine Amtszeit nach neuem Recht ernannt, die mit ihrem erstmaligen Amtsantritt für die bisherige Zugehörigkeit beginnt. Frühere Amtszeiten, die nicht gegenwärtig aufgrund von Wiederernennung fortdauern, bleiben außer Betracht.
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Mister Chairman,
ich erneuere meine Kritik aus der Senats-Debatte zu dieser Bill: Dieses Gesetz ist ein Staatsbürgerschafts-Verhinderungsgesetz, das die bisherige großzügige Praxis der Vereinigten Staaten in ein völliges Gegenteil verkehrt und - durch die Hintertüre mit Subsection 4 Number 4 - eine Bundeszuständigkeit de facto an das Einverständnis einzelner Bundesstaaten knüpft.
Es ist ein schädliches Vorhaben, das ich in keiner Weise unterstützen kann oder möchte. Jede Form des Kontingents ist ein schwerer Fehler, der im Widerspruch zur Tradition unserer Nation als Einwanderungsland steht.
Eine angemessene Wartefrist von vielleicht 36 oder 48 Monaten regelmäßigen Aufenthalts könnte ich noch mittragen, alles darüber hinaus baut unangemessene Hürden für die zivilgesellschaftliche Partizipation auf.