ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre Wortbeiträge – auch wenn ich ihnen in der Sache deutlich widersprechen muss.
Zunächst zum geschätzten Kollegen Muracio Scriptatore : Wenn Sie sagen, dieser Gesetzesentwurf widerspreche dem Geist unserer Verfassung, dann frage ich Sie: Widerspricht es auch dem Geist unserer Republik, wenn in New Union ein Kind mit Diabetes Zugang zu Insulin hat, während ein Kind in South Latoka ohne Versicherung betet, es möge den Notfall vermeiden?
Die Verfassung spricht den Bundesstaaten viele Kompetenzen zu – ja. Aber sie verbietet dem Bund nicht, dort aktiv zu werden, wo einheitliche Rahmenbedingungen nötig sind, um Gerechtigkeit zu ermöglichen. Genau das tun wir hier: Wir schaffen einen freiwilligen, partnerschaftlich verhandelten Rahmen. Niemand wird gezwungen – aber jeder kann profitieren.
An Senator Lucas Magnus gewandt: Sie sprechen vom „Astorian Dream“. Aber was ist ein Traum wert, wenn eine Krankheit ihn binnen Wochen zunichtemacht? Freiheit bedeutet nicht nur, sich etwas leisten zu können. Freiheit bedeutet auch, nicht in existenzielle Angst zu geraten, weil ein gebrochenes Bein eine Hypothek auslöst.
Ihr Argument, dass Gesundheitsversorgung keine staatliche Aufgabe sei, weil sie nicht zur Produktivitätssteigerung beiträgt, ist nicht nur wirtschaftlich falsch – es ist auch moralisch bedenklich. Jeder verlorene Mensch in dieser Gesellschaft ist auch ein verlorenes Potenzial.
Und schließlich, Senatorin Renée Flippler : Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit gegenüber den rechtlichen Feinheiten dieses Gesetzes. Aber ich widerspreche Ihrer Schlussfolgerung. Die Charta – die ausdrücklich ein Modell der Partnerschaft ist – sieht Anpassungsrechte vor, um den Bedürfnissen der Bundesstaaten gerecht zu werden. Dass eine Kündigung sechs Monate Vorlauf braucht, ist kein Angriff, sondern ein Schutz. Ein Schutz davor, dass morgen ein Gouverneur auf Basis eines Wahlversprechens sämtliche Bürgerinnen und Bürger seines Bundesstaates aus der Gesundheitsversorgung reißt.
Dieses Gesetz ist kein Zwang, sondern ein Angebot. Kein Diktat, sondern ein Werkzeug. Kein Umsturz – sondern ein Anfang. Und ich hoffe, dass dieser Senat genug Mut aufbringt, diesen Anfang zu wagen.
Im Übrigen darf ich sagen, dass ich bereit bin den Entwurf dahingehend zu ändern, dass eine Änderung der Charta unter vorbehaltliche Zustimmung des Kongress gestellt werden kann.
Madam President pro tempore, werte Kolleginnen und Kollegen,
ich erhebe mich heute in tiefer Überzeugung, dass die Zeit gekommen ist, unser Gesundheitssystem in eine neue Phase des Vertrauens und der Fairness zu führen.
Der Federal Health Access Act ist kein Symbolgesetz. Er ist ein Instrument. Und zwar eines, das den Bundesstaaten Handlungsfreiheit lässt – und dennoch klare Erwartungen an Gerechtigkeit, Erreichbarkeit und Qualität formuliert.
Wir Squirrel Democrats haben uns nie für einen zentralen Einheitsstaat ausgesprochen. Aber wir glauben fest daran, dass ein Kind in South Latoka dasselbe Recht auf medizinische Versorgung hat wie ein Kind in New Winland – und dass ein alter Mensch in Laurentiana nicht aufgeben sollte müssen, weil die Pflegekraft fehlt.
Das Gesetz gibt keinen Weg vor. Es eröffnet Wege. Es bietet Rahmenbedingungen für faire Kooperation – und es spricht die Realität an: Gesundheit ist nicht nur eine Sache des persönlichen Verhaltens. Es ist eine Frage der Infrastruktur, der Verfügbarkeit, der sozialen Sicherheit.
Der Vorschlag enthält klare Kriterien, aber keine starren Kataloge. Er erkennt den Wert lokaler Erfahrungen an – und fordert sie geradezu ein. Es ist ein Gesetz mit Bodenhaftung.
In einer Zeit, in der unser politischer Diskurs oft von Abgrenzung geprägt ist, steht dieses Gesetz für Zusammenarbeit. Nicht im Sinne parteipolitischer Gleichmacherei, sondern im Geist gemeinsamer Verantwortung für das Gemeinwohl.
Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung, nicht nur als Senatoren, sondern als Vertreterinnen und Vertreter all jener Menschen, für die ein Arztbesuch zu oft ein Akt des Mutes ist.
Wenn @ortega_GSS Bildung als „staatlich, nicht föderal“ erklärt, übersieht sie, was föderal bedeutet: Partnerschaft. Niemand zwingt einen Staat zur Teilnahme. Aber wir bieten Unterstützung für jene, die für ihre Schüler*innen mehr wollen. #FairChance #AstorLearns
ich danke der geschätzten Kollegin aus South Latoka für ihre Klarheit und auch dafür, dass sie betont hat, dass Kritik an diesem Gesetz nicht mit Gleichgültigkeit gegenüber Bildung gleichgesetzt werden darf. Diese Differenzierung ist wichtig für eine ehrliche Debatte.
Erlauben Sie mir dennoch, auf zwei Punkte direkt zu reagieren.
Erstens: Die Behauptung, dieses Gesetz sei ein versteckter Vorwand für Steuererhöhungen, entbehrt jeder Grundlage. Die Administration hat – wie öffentlich bekannt – einen Haushaltsentwurf vorbereitet, der ein moderates Defizit vorsieht, um gezielte Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu ermöglichen. Eine Erhöhung der Einkommensteuer ist dabei nicht vorgesehen. Die Finanzierung dieses Gesetzes soll im Rahmen des regulären Haushalts erfolgen – ein Haushalt, über den dieser Kongress am Ende demokratisch entscheiden wird.
Zweitens: Was die Zuständigkeit betrifft – ja, Bildung ist primär Angelegenheit der Bundesstaaten. Und genau deshalb ist dieses Gesetz keine Zentralisierung, sondern ein freiwilliger Rahmen. Kein Bundesstaat ist verpflichtet teilzunehmen. Aber wer freiwillig mehr tun will für seine Schulen, seine Lehrkräfte, seine Kinder – der bekommt vom Bund Unterstützung. Wir schaffen Anreize, keine Zwänge. Partnerschaft, nicht Bevormundung.
Ich habe Verständnis für fiskalische Vorsicht. Aber wir sollten nicht mit abstrakten Ängsten vor Bundesmacht oder möglichen Steuerphantasien verhindern, dass jene Bundesstaaten, die handeln wollen, auch handeln können.
Ich bitte daher um eine sachliche Bewertung dieses Gesetzes – nicht als Bedrohung, sondern als Chance.
lassen Sie mich zu Beginn sagen: Ich bin für Bildung. Für Exzellenz. Für staatliche Verantwortung, wo sie verfassungsgemäß vorgesehen ist. Aber dieses Gesetz? Der LEARN Act? Er birgt Risiken.
Zwar ist es formal freiwillig – aber in der Praxis führt es dazu, dass Bundesstaaten unter Druck geraten, sich Vorgaben zu beugen, um nicht auf Fördergelder zu verzichten. Was als „Partnerschaft“ verkauft wird, ist in Wahrheit ein schleichender Einstieg in föderalen Zentralismus.
Ich frage: Was ist ein „leistungsbasierter Schlüssel“ in einem Staat mit besonderen Herausforderungen? Wer definiert Fortschritt? Und wer verhindert, dass politische Willkür am Ende entscheidet?
Wir dürfen nicht zulassen, dass der Bund mit einem goldenen Zügel die Schulen der Bundesstaaten lenkt. Ich lehne das Gesetz ab – aus Verantwortung gegenüber der Verfassung.
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Madam President,
der Senator aus Alcantara hat gefragt, was ein leistungsbasierter Schlüssel sei – und ob damit nicht Staaten mit besonderen Herausforderungen benachteiligt werden. Ich verstehe diese Sorge. Doch lassen Sie mich deutlich sagen: Genau für diese Staaten wurde der Schlüssel so entworfen, dass er nicht bestraft, sondern anspornt.
‚Leistung‘ heißt nicht: Wer am besten abschneidet, bekommt am meisten. Es heißt: Wer gemessen an seiner eigenen Lage Fortschritte macht – der wird gefördert. Und Fortschritt bemisst sich nicht am Reichtum eines Staates, sondern an seinem Willen, Kindern Chancen zu geben. Das Gesetz verlangt Fortschrittsberichte – und keine Elite-Tabellen.
Und zur Frage nach der Willkür: Die Fortschritte werden nicht vom Bildungsministerium hinter verschlossenen Türen beurteilt. Eine unabhängige Kommission wird die Evaluation übernehmen. Idealerweise zusammengesetzt aus Experten, Vertreterinnen der Bundesstaaten und Bildungseinrichtungen. Es geht um Transparenz, nicht um Kontrolle. Um Anreize, nicht um Zwang.
Ich bin bereit, über die Details zu sprechen – über das Ziel diskutiere ich nicht: Jedes Kind in diesem Land verdient faire Chancen, ganz gleich in welchem Bundesstaat es lebt.
Another federal "partnership" that's just code for pressure, paperwork & preferred ideology. The so-called Education Boost Act expands D.C.’s shadow over our schools. We say: thanks, but no thanks. #StatesFirst #NoToLEARNAct #LocalControl
Teresa Ramsey-PrescottTeresaRP
Respectfully, @ortega_GSS: The #LEARNAct doesn’t impose—it invites. States choose, shape, and steer their path. Astor’s strength lies in cooperation, not reflexive rejection. Let’s empower classrooms, not partisanship. #StrongerTogether
Madam President, geschätzte Senatorinnen und Senatoren,
der Bundesstaat Assentia, den ich mit Stolz hier vertrete, weiß um die Kraft der Bildung. Bildung ist nicht nur Voraussetzung für beruflichen Erfolg, sondern auch für eine gerechte Gesellschaft, für Innovation und Resilienz.
Mit dem LEARN Act, dem Bundesbildungsboostergesetz der Administration Arroyo, geben wir den Bundesstaaten ein Instrument an die Hand, das auf Freiwilligkeit und Partnerschaft beruht – nicht auf Zentralisierung.
Es geht nicht um ein föderales Curriculum, sondern um:
faire Chancen,
einen stärkeren Dialog zwischen Bundes- und Landesebene,
und gezielte Unterstützung bei Herausforderungen, denen sich viele Staaten nicht allein stellen können.
Wenn wir heute in Bildung investieren, investieren wir in wirtschaftliche Stärke, demokratische Resilienz und soziale Gerechtigkeit von morgen.
Ich bitte Sie, diesen Weg gemeinsam mit mir zu gehen. Ich danke Ihnen.
Mrs. Ramsey-Prescott introduced the following Bill:
A BILL
to create targeted incentives to improve educational quality and equal opportunity in the federal states by providing funding for states that adopt the Nationwide Education Guidelines and implement corresponding measures.
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Bundesgesetz soll als „Leveraging Equity and Access for Resilient Nationwide Education (LEARN) Act“ zitiert werden.
SECTION 2. OBJECTIVE.
(1) Dieses Gesetz dient der Förderung einer hochwertigen, inklusiven und modernen Bildung in den Vereinigten Staaten von Astor.
(2) Es unterstützt Bundesstaaten finanziell bei der Umsetzung von Maßnahmen, die den bundesweiten Bildungsleitlinien entsprechen.
SECTION 3. PARTICIPATION AND FUNDING REQUIREMENTS.
(1) Bundesstaaten können freiwillig am Förderprogramm teilnehmen, indem sie eine Zielvereinbarung mit dem Bildungsministerium abschließen.
(2) Die Zielvereinbarung legt konkrete Maßnahmen fest, die dem Bundesstaat finanzielle Unterstützung ermöglichen.
(3) Fördermittel werden nur an Bundesstaaten vergeben, die messbare Fortschritte in den vereinbarten Bereichen nachweisen können.
SECTION 4. FUNDING AREAS AND MEASURES.
(1) Gefördert werden insbesondere:
Programme zur Verbesserung der Lehr- und Lernqualität, einschließlich Lehrkräftefortbildung.
Maßnahmen zur digitalen Transformation von Schulen, einschließlich Bereitstellung von IT-Infrastruktur.
Inklusive Bildungsprogramme zur Förderung benachteiligter Schülergruppen.
Berufsorientierung und Kooperationen mit Unternehmen sowie Hochschulen.
Modernisierung und Ausbau von Schulgebäuden und Lehrmaterialien.
(2) Zur Erläuterung der vorgenannten Punkte werden die in Appendix I zu diesem Gesetz verfassten Educational Guidelines herangezogen. Diese Guidelines werden durch das für Bildung zuständige Department einer ständigen Überprüfung und ggf. Revision unterworfen. Einer legislativen Mitbestimmung bedarfs in diesen Fällen nicht.
SECTION 5. FUNDING AND AWARD MECHANISM
(1) Der Bund stellt jährlich einen Bildungsfonds bereit, dessen Höhe durch den Kongress festgelegt wird.
(2) Bundesstaaten können Fördermittel beantragen, wenn sie:
a) eine Zielvereinbarung unterzeichnet haben,
b) nachweisen, dass sie die vereinbarten Maßnahmen umsetzen, und
c) jährliche Fortschrittsberichte vorlegen.
(3) Die Mittelvergabe erfolgt nach einem leistungsbasierten Schlüssel, der die Größe des Bundesstaates und die erzielten Verbesserungen berücksichtigt.
(4) Bundesstaaten, die keine Fortschritte nachweisen, können von der Förderung ausgeschlossen werden.
SECTION 6. TRANSPARENCY AND CONTROL
(1) Zur Gewährleistung der Mittelverwendung verpflichtet sich jeder teilnehmende Bundesstaat zur regelmäßigen Berichterstattung.
(2) Eine unabhängige Kommission evaluiert die Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen und veröffentlicht jährliche Bildungsberichte.
(3) Bei Verstößen gegen die Vereinbarung kann eine Rückforderung der Fördermittel erfolgen.
SECTION 7. FINAL PROVISION.
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.
(2) Das für Bildung zuständige Department ist für die Umsetzung und Verwaltung der Fördermittel verantwortlich.
APPENDIX I - EDUCATIONAL GUIDELINES
Die Bundesweiten Bildungsleitlinien dienen als freiwillige Orientierungshilfe für Bundesstaaten, die ihr Bildungssystem im Rahmen der nationalen Bildungsinitiative verbessern möchten. Sie respektieren die Hoheit der Bundesstaaten über Bildungspolitik, bieten jedoch bewährte Strategien und Empfehlungen, um Bildungsqualität und Chancengleichheit landesweit zu fördern.
Diese Leitlinien stellen eine Grundlage dar, die stetig weiterentwickelt werden kann, um aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Bildungswesen gerecht zu werden. Hierbei soll das für Bildung zuständige Department federführend sein. Die Anpassung dieser Guidelines bedarf es keiner legislativen Mitbestimmung.
1. Qualitätssicherung und Bildungsstandards
Entwicklung eines einheitlichen, aber flexiblen Rahmens für Mindeststandards in Kernfächern (Lesen, Mathematik, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften), die an die Bedürfnisse der Bundesstaaten angepasst werden können.
Erstellung eines „Bundesbildungsrahmens“ mit Kompetenzbeschreibungen pro Klassenstufe und Fach
Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Bundes- und Landesvertretern zur Erarbeitung von Lernzielrastern
Entwicklung und Bereitstellung von Mustercurricula und offenen Lehrmaterialien (OER)
Einrichtung eines unabhängigen Evaluierungssystems zur Überprüfung von Bildungsergebnissen auf freiwilliger Basis.
Einführung eines freiwilligen nationalen Leistungsvergleichs (z. B. „National Education Performance Index“)
Entwicklung eines digitalen Evaluationsportals für Schulen und Aufsichtsbehörden
Wissenschaftliche Begleitung durch Bildungsforschungseinrichtungen
Definition von Mindestqualifikationen für Lehrkräfte und Förderung kontinuierlicher Weiterbildung.
Einführung bundesweit anerkannter Fortbildungszertifikate (z. B. für Digitalisierung, Inklusion, Didaktik)
Mindeststundenanzahl für verpflichtende Fortbildung pro Jahr (empfohlen: 30 Stunden)
Bundesweite digitale Weiterbildungsplattform mit kostenfreien Modulen
2. Chancengleichheit und Inklusion
Sicherstellung des gleichberechtigten Zugangs zu Bildung für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von sozioökonomischem Hintergrund, Herkunft oder Behinderung.
Monitoring-Berichte über Bildungszugang (z. B. Schulweglänge, digitale Ausstattung, Sprachförderangebote)
Sozialindikatoren als Basis für Mittelvergabe: Bonusbudgets für benachteiligte Regionen
Vorschulpflicht für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf (Spracherwerb, Inklusion)
Ausbau inklusiver Bildungsprogramme und spezieller Fördermaßnahmen für benachteiligte Gruppen.
Einführung kooperativer Inklusionsklassen mit Doppelbesetzung (Regel- und Sonderpädagoge)
den Zugang zur Rechtspflege zu gewährleisten, ist Aufgabe auch der Gerichte. Der Bundesgesetzgeber hat hier mit der Ausweitung des Federal Legal Aid Act erst kürzlich einen neuen Rahmen gesetzt.
Was nun die Frage des Prozessverlaufes angeht, so darf die Frage der wirtschaftlichen Stellung bei der Entscheidungsfindung der Gerichte keine Rolle spielen - nicht im negativen, aber eben auch nicht im positiven. Den sozialen Ausgleich zu schaffen, ist im Wesentlichen Aufgabe der Bundesstaaten und mag zum Teil auch Aufgabe der Vereinigten Staaten sein. Die Gerichte sind aber nicht dazu berufen, anstelle des Gesetzgebers tätig zu werden!
Schließlich erwähnen Sie noch das Arbeitsrecht. In diesem Bereich sehe ich eine eingeschränkte Zuständigkeit der Bundesgerichtsbarkeit, weil in den Bundesstaaten unterschiedliche Ausprägungen des Common Law sich etabliert haben.
Ich muss Sie um Verständnis bitten, dass ich auf konkrete Rechtsfragen zur Vereinbarkeit dieser Vorschriften mit der U.S. Constitution nicht eingehen kann, um nicht den Anschein einer vorweggenommenen Meinungsbildung zu erregen.
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Justice Carlisle, ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Wenn ich kurz nachhaken darf: Sie sagen, wirtschaftliche Umstände dürften nicht positiv oder negativ in Entscheidungen hineinwirken – das verstehe ich. Aber gleichzeitig wissen wir doch, dass wirtschaftliche Notlagen ganz real die Fähigkeit von Menschen beeinträchtigen, ihr Recht überhaupt geltend zu machen.
Wie können Gerichte unter diesen Umständen dafür sorgen, dass Gleichheit vor dem Gesetz nicht nur eine formale, sondern auch eine faktisch erfahrbare Realität ist – ohne dabei, wie Sie sagen, den Gesetzgeber zu ersetzen?
Sie sprachen von Gerechtigkeit und sozialer Verantwortung. Können Sie uns sagen, wie Sie mit Fällen umgehen, in denen wirtschaftliche Ungleichheit die tatsächliche Gleichheit vor dem Gesetz infrage stellt – etwa bei Zugängen zu Gerichten oder bei der Anwendung von Arbeitsrecht?
Professor Monroe, Ihre Antwort hat betont, dass Verfassungsinterpretation auch praktische Gerechtigkeit berücksichtigen sollte. Könnten Sie uns ein wenig konkreter schildern, wie Sie im Spannungsfeld zwischen föderaler und bundesstaatlicher Kompetenz abwägen würden, etwa bei sozialen Grundrechten?
Wirtschaftliche Teilhabe und soziale Sicherheit sind wesentliche Voraussetzungen für eine funktionierende Demokratie. Während die Verfassung klare Grenzen setzt, wie weit der Gerichtshof direkt eingreifen kann, glaube ich daran, dass Schutzmechanismen wie Gleichbehandlung, faire Verfahren und das Verbot willkürlicher Diskriminierung auch soziale und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen müssen. Gerechtigkeit bedeutet nicht nur Freiheit von staatlicher Einmischung, sondern auch faire Chancen für alle.
Professor, bedeutet Ihr Ansatz, dass der Supreme Court aktiv soziale Grundrechte durchsetzen sollte, auch wenn sie nicht explizit im Text der Verfassung stehen?
Professor Monroe, vielen Dank für Ihre Eingangsworte und willkommen im Senat.
Inwieweit sollte der Supreme Court Ihrer Ansicht nach das Recht auf soziale Teilhabe und wirtschaftliche Sicherheit als Bestandteil unserer verfassungsmäßigen Rechte interpretieren?