Beiträge von Teresa Ramsey-Prescott

    Madam President pro tempore,

    ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre Wortbeiträge – auch wenn ich ihnen in der Sache deutlich widersprechen muss.


    Zunächst zum geschätzten Kollegen Muracio Scriptatore : Wenn Sie sagen, dieser Gesetzesentwurf widerspreche dem Geist unserer Verfassung, dann frage ich Sie: Widerspricht es auch dem Geist unserer Republik, wenn in New Union ein Kind mit Diabetes Zugang zu Insulin hat, während ein Kind in South Latoka ohne Versicherung betet, es möge den Notfall vermeiden?

    Die Verfassung spricht den Bundesstaaten viele Kompetenzen zu – ja. Aber sie verbietet dem Bund nicht, dort aktiv zu werden, wo einheitliche Rahmenbedingungen nötig sind, um Gerechtigkeit zu ermöglichen. Genau das tun wir hier: Wir schaffen einen freiwilligen, partnerschaftlich verhandelten Rahmen. Niemand wird gezwungen – aber jeder kann profitieren.


    An Senator Lucas Magnus gewandt: Sie sprechen vom „Astorian Dream“. Aber was ist ein Traum wert, wenn eine Krankheit ihn binnen Wochen zunichtemacht? Freiheit bedeutet nicht nur, sich etwas leisten zu können. Freiheit bedeutet auch, nicht in existenzielle Angst zu geraten, weil ein gebrochenes Bein eine Hypothek auslöst.

    Ihr Argument, dass Gesundheitsversorgung keine staatliche Aufgabe sei, weil sie nicht zur Produktivitätssteigerung beiträgt, ist nicht nur wirtschaftlich falsch – es ist auch moralisch bedenklich. Jeder verlorene Mensch in dieser Gesellschaft ist auch ein verlorenes Potenzial.


    Und schließlich, Senatorin Renée Flippler : Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit gegenüber den rechtlichen Feinheiten dieses Gesetzes. Aber ich widerspreche Ihrer Schlussfolgerung. Die Charta – die ausdrücklich ein Modell der Partnerschaft ist – sieht Anpassungsrechte vor, um den Bedürfnissen der Bundesstaaten gerecht zu werden. Dass eine Kündigung sechs Monate Vorlauf braucht, ist kein Angriff, sondern ein Schutz. Ein Schutz davor, dass morgen ein Gouverneur auf Basis eines Wahlversprechens sämtliche Bürgerinnen und Bürger seines Bundesstaates aus der Gesundheitsversorgung reißt.

    Dieses Gesetz ist kein Zwang, sondern ein Angebot. Kein Diktat, sondern ein Werkzeug. Kein Umsturz – sondern ein Anfang. Und ich hoffe, dass dieser Senat genug Mut aufbringt, diesen Anfang zu wagen.


    Im Übrigen darf ich sagen, dass ich bereit bin den Entwurf dahingehend zu ändern, dass eine Änderung der Charta unter vorbehaltliche Zustimmung des Kongress gestellt werden kann.

    Teresa Ramsey-PrescottTeresaRP

    Eine bundesweite Gesundheitspartnerschaft bedeutet keine Vorschriften. Sie bietet Chancen.

    Unsere Länder können das tun, was sie am besten können – Probleme mit lokalem Know-how und bundesweiter Unterstützung lösen.

    Lasst uns den Federal Health Access Act verabschieden. #HealthForAll #AstorWorksTogether

    Madam President pro tempore, werte Kolleginnen und Kollegen,

    ich erhebe mich heute in tiefer Überzeugung, dass die Zeit gekommen ist, unser Gesundheitssystem in eine neue Phase des Vertrauens und der Fairness zu führen.


    Der Federal Health Access Act ist kein Symbolgesetz. Er ist ein Instrument. Und zwar eines, das den Bundesstaaten Handlungsfreiheit lässt – und dennoch klare Erwartungen an Gerechtigkeit, Erreichbarkeit und Qualität formuliert.

    Wir Squirrel Democrats haben uns nie für einen zentralen Einheitsstaat ausgesprochen. Aber wir glauben fest daran, dass ein Kind in South Latoka dasselbe Recht auf medizinische Versorgung hat wie ein Kind in New Winland – und dass ein alter Mensch in Laurentiana nicht aufgeben sollte müssen, weil die Pflegekraft fehlt.


    Das Gesetz gibt keinen Weg vor. Es eröffnet Wege. Es bietet Rahmenbedingungen für faire Kooperation – und es spricht die Realität an: Gesundheit ist nicht nur eine Sache des persönlichen Verhaltens. Es ist eine Frage der Infrastruktur, der Verfügbarkeit, der sozialen Sicherheit.

    Der Vorschlag enthält klare Kriterien, aber keine starren Kataloge. Er erkennt den Wert lokaler Erfahrungen an – und fordert sie geradezu ein. Es ist ein Gesetz mit Bodenhaftung.


    In einer Zeit, in der unser politischer Diskurs oft von Abgrenzung geprägt ist, steht dieses Gesetz für Zusammenarbeit. Nicht im Sinne parteipolitischer Gleichmacherei, sondern im Geist gemeinsamer Verantwortung für das Gemeinwohl.


    Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung, nicht nur als Senatoren, sondern als Vertreterinnen und Vertreter all jener Menschen, für die ein Arztbesuch zu oft ein Akt des Mutes ist.


    Danke.

    S. 2025-___


    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    July 2, 2025


    Mrs. RAMSEY-PRESCOTT introduced the following Bill:


    A BILL


    to establish a cooperative federal initiative for a nationwide basic healthcare framework in the United States of Astor.



    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:



    SECTION 1. Purpose.

    (1) Ziel dieses Gesetzes ist die Schaffung einer bundesweiten Basisgesundheitsversorgung in den Vereinigten Staaten von Astor. Es soll den Zugang, die Erschwinglichkeit und die Chancengleichheit im Gesundheitswesen verbessern und gleichzeitig die verfassungsmäßigen Kompetenzen der Bundesstaaten wahren.

    (2) Es soll als Federal Health Access Act zitiert werden.


    SECTION 2. DEFINITIONS.

    (1) „Teilnehmender Staat“ bezeichnet jeden Staat, der gemäß Abschnitt 4 dieses Gesetzes eine Muster-Partnerschaftscharta unterzeichnet.

    (2) „Grundlegende Gesundheitsdienste“ bezeichnet grundlegende präventive, primäre und Notfallversorgungsdienste gemäß der Definition des HELP-Ministeriums.

    (3) „HELP-Ministerium“ bezeichnet das Ministerium für Health, Education, Labor and Civil Participation der Vereinigten Staaten.


    SECTION 3. NATIONAL HEALTH ACCESS FUND (NHAF).

    (1) Der NHAF wird vom HELP-Ministerium eingerichtet und verwaltet.

    (2) Mittel aus dem NHAF werden an die teilnehmenden Staaten verteilt, um die Umsetzung grundlegender Gesundheitsdienste zu unterstützen.

    (3) Die Finanzierung erfolgt durch Formelzuschüsse, die sich nach Bevölkerungsgröße, Versorgungslücken und Indikatoren der öffentlichen Gesundheit richten.


    SECTION 4. MODEL PARTNERSHIP CHARTA.

    (1) Die HELP-Abteilung entwickelt und veröffentlicht eine Muster-Partnerschaftscharta, die Folgendes festlegt:

    1. Mindeststandards für die Gesundheitsversorgung und -leistungen,

    2. Patientenrechte und Antidiskriminierungsmaßnahmen,

    3. Richtlinien für Datenberichterstattung und öffentliche Transparenz,

    4. Mechanismen für ein gemeinsames Monitoring von Bund und Ländern,

    5. Verfahren zur finanziellen und programmatischen Rechenschaftspflicht.

    (2) Staaten können der Charta freiwillig beitreten und dadurch teilnehmende Staaten werden.


    SECTION 5. RESPONSIBILITIES OF PARTICIPATING STATES.

    (1) Die teilnehmenden Staaten legen einen staatlichen Umsetzungsplan (State Implementation Plan = SIP) vor, in dem sie darlegen, wie sie die Charta einhalten werden.

    (2) Jeder SIP muss:

    1. die Bereitstellung grundlegender Gesundheitsdienste für alle Einwohner sicherstellen,

    2. Infrastruktur- und Personalpläne detailliert darlegen,

    3. einen diskriminierungsfreien Zugang zur Versorgung gewährleisten,

    4. Maßnahmen zur nachhaltigen Finanzierung und Kostenteilung darlegen.


    SECTION 6. FEDERAL RESPONSIBILITIES.

    Das HELP-Ministerium hat folgende Aufgaben:

    1. Bereitstellung technischer Unterstützung und politischer Leitlinien,

    2. Überwachung der Umsetzung und Ergebnisse durch die Bundesstaaten,

    3. Veröffentlichung eines jährlichen Nationalen Berichts zur Gesundheitsgerechtigkeit,

    4. Anpassung der Finanzierungsformeln und -empfehlungen an den Bedarf.


    SECTION 7. RIGHTS OF NON-PARTICIPATING STATES.

    Dieses Gesetz verpflichtet einen Staat nicht zur Teilnahme am Programm. Nicht teilnehmende Staaten können ihre Gesundheitssysteme weiterhin unabhängig betreiben, haben jedoch keinen Anspruch auf Zuschüsse aus dem NHAF.


    SECTION 8. ENFORCEMENT AND EVALUATION.

    (1) Das HELP-Ministerium führt alle zwei Jahre eine Programmbewertung durch.

    (2) Bei anhaltender Nichteinhaltung durch einen teilnehmenden Staat kann die Finanzierung bis zur Ergreifung von Korrekturmaßnahmen eingestellt werden.


    SECTION 9. RULEMAKING AUTHORITY.

    Das HELP-Ministerium ist befugt, die zur Umsetzung dieses Gesetzes erforderlichen Regeln und Vorschriften zu erlassen.


    SECTION 10. EFFECTIVE DATE.

    Dieses Gesetz tritt unmittelbar nach Verabschiedung und Unterschrift in Kraft.


    Model Partnership Charter

    Gemäß Abschnitt 4 des Federal Health Access Act wird die folgende Muster-Partnerschaftscharta als Rahmenvereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten und jedem teilnehmenden Staat geschlossen.


    Article I - Common Purpose

    Die Charta erkennt das gemeinsame Ziel an, allen Einwohnern von Astor einen gleichberechtigten Zugang zur medizinischen Grundversorgung zu gewährleisten und gleichzeitig die verfassungsmäßige Autonomie der Staaten zu wahren.


    Article II - Covered Services

    Die teilnehmenden Staaten gewährleisten den Zugang zu:

    1. Vorsorge (Impfungen, Screenings, Geburtshilfe),

    2. Primärversorgung (Hausärzte, Kinderärzte),

    3. Notfallversorgung (Notaufnahme, Krankentransport),

    4. Grundlegende psychiatrische Versorgung,

    5. Verschreibungspflichtigen lebenswichtigen Medikamenten.


    Article III - Rights and Standards

    1. Alle Patienten haben Anspruch auf Versorgung ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Einkommen, Behinderung oder Rechtsstatus.

    2. Patienten müssen klare und verständliche Informationen über den Versicherungsschutz und ihre Rechte erhalten.

    3. Datenschutz und informierte Einwilligung sind zu gewährleisten.


    Article IV - State Implementation and Flexibility

    Jeder teilnehmende Staat muss:

    1. sein Versorgungsmodell (öffentlich, privat oder gemischt) entwickeln;

    2. Aufsichtsbehörden einrichten, um die Leistungen zu koordinieren und auf öffentliche Anliegen zu reagieren;

    3. landesspezifische Prioritäten und bewährte Verfahren im Bereich der öffentlichen Gesundheit integrieren.


    Article V - Federal Support and Monitoring

    1. Das HELP-Ministerium stellt Mittel bereit und leistet technische Unterstützung.

    2. Bundes- und Landesbehörden treffen sich jährlich, um den Fortschritt zu bewerten.

    3. Zur Ergebnisverfolgung wird ein gemeinsames Gesundheitsdatenregister geführt.


    Article VI - Financial Principles

    1. Die Bundesbeiträge richten sich nach dem Pro-Kopf-Bedarf und der Finanzkraft.

    2. Die Staaten müssen ihre Kofinanzierungsfähigkeit und Haushaltstransparenz nachweisen.

    3. Für ländliche oder bedürftige Gemeinden können Sonderzuschüsse gewährt werden.


    Article VII - Amendment and Withdrawal

    Staaten können mit einer Frist von sechs Monaten von dieser Charta zurücktreten. Änderungen der Charta bedürfen der Zustimmung des HELP-Ministeriums und der Mehrheit der teilnehmenden Staaten.


    Signatures

    Zu unterzeichnen vom Gouverneur jedes Teilnehmerstaates und gegengezeichnet vom Minister des HELP-Ministeriums im Namen des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor.

    Teresa Ramsey-PrescottTeresaRP

    Wenn @ortega_GSS Bildung als „staatlich, nicht föderal“ erklärt, übersieht sie, was föderal bedeutet: Partnerschaft. Niemand zwingt einen Staat zur Teilnahme. Aber wir bieten Unterstützung für jene, die für ihre Schüler*innen mehr wollen. #FairChance #AstorLearns

    Madam President,


    ich danke der geschätzten Kollegin aus South Latoka für ihre Klarheit und auch dafür, dass sie betont hat, dass Kritik an diesem Gesetz nicht mit Gleichgültigkeit gegenüber Bildung gleichgesetzt werden darf. Diese Differenzierung ist wichtig für eine ehrliche Debatte.


    Erlauben Sie mir dennoch, auf zwei Punkte direkt zu reagieren.


    Erstens: Die Behauptung, dieses Gesetz sei ein versteckter Vorwand für Steuererhöhungen, entbehrt jeder Grundlage. Die Administration hat – wie öffentlich bekannt – einen Haushaltsentwurf vorbereitet, der ein moderates Defizit vorsieht, um gezielte Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu ermöglichen. Eine Erhöhung der Einkommensteuer ist dabei nicht vorgesehen. Die Finanzierung dieses Gesetzes soll im Rahmen des regulären Haushalts erfolgen – ein Haushalt, über den dieser Kongress am Ende demokratisch entscheiden wird.


    Zweitens: Was die Zuständigkeit betrifft – ja, Bildung ist primär Angelegenheit der Bundesstaaten. Und genau deshalb ist dieses Gesetz keine Zentralisierung, sondern ein freiwilliger Rahmen. Kein Bundesstaat ist verpflichtet teilzunehmen. Aber wer freiwillig mehr tun will für seine Schulen, seine Lehrkräfte, seine Kinder – der bekommt vom Bund Unterstützung. Wir schaffen Anreize, keine Zwänge. Partnerschaft, nicht Bevormundung.


    Ich habe Verständnis für fiskalische Vorsicht. Aber wir sollten nicht mit abstrakten Ängsten vor Bundesmacht oder möglichen Steuerphantasien verhindern, dass jene Bundesstaaten, die handeln wollen, auch handeln können.


    Ich bitte daher um eine sachliche Bewertung dieses Gesetzes – nicht als Bedrohung, sondern als Chance.

    Madam President,


    der Senator aus Alcantara hat gefragt, was ein leistungsbasierter Schlüssel sei – und ob damit nicht Staaten mit besonderen Herausforderungen benachteiligt werden. Ich verstehe diese Sorge. Doch lassen Sie mich deutlich sagen: Genau für diese Staaten wurde der Schlüssel so entworfen, dass er nicht bestraft, sondern anspornt.

    ‚Leistung‘ heißt nicht: Wer am besten abschneidet, bekommt am meisten. Es heißt: Wer gemessen an seiner eigenen Lage Fortschritte macht – der wird gefördert. Und Fortschritt bemisst sich nicht am Reichtum eines Staates, sondern an seinem Willen, Kindern Chancen zu geben. Das Gesetz verlangt Fortschrittsberichte – und keine Elite-Tabellen.

    Und zur Frage nach der Willkür: Die Fortschritte werden nicht vom Bildungsministerium hinter verschlossenen Türen beurteilt. Eine unabhängige Kommission wird die Evaluation übernehmen. Idealerweise zusammengesetzt aus Experten, Vertreterinnen der Bundesstaaten und Bildungseinrichtungen. Es geht um Transparenz, nicht um Kontrolle. Um Anreize, nicht um Zwang.

    Ich bin bereit, über die Details zu sprechen – über das Ziel diskutiere ich nicht: Jedes Kind in diesem Land verdient faire Chancen, ganz gleich in welchem Bundesstaat es lebt.

    Isabella Ortegaortega_GSS

    Another federal "partnership" that's just code for pressure, paperwork & preferred ideology. The so-called Education Boost Act expands D.C.’s shadow over our schools. We say: thanks, but no thanks. #StatesFirst #NoToLEARNAct #LocalControl

    Teresa Ramsey-PrescottTeresaRP

    Respectfully, @ortega_GSS: The #LEARNAct doesn’t impose—it invites. States choose, shape, and steer their path. Astor’s strength lies in cooperation, not reflexive rejection. Let’s empower classrooms, not partisanship. #StrongerTogether

    Madam President, geschätzte Senatorinnen und Senatoren,

    der Bundesstaat Assentia, den ich mit Stolz hier vertrete, weiß um die Kraft der Bildung. Bildung ist nicht nur Voraussetzung für beruflichen Erfolg, sondern auch für eine gerechte Gesellschaft, für Innovation und Resilienz.

    Mit dem LEARN Act, dem Bundesbildungsboostergesetz der Administration Arroyo, geben wir den Bundesstaaten ein Instrument an die Hand, das auf Freiwilligkeit und Partnerschaft beruht – nicht auf Zentralisierung.

    Es geht nicht um ein föderales Curriculum, sondern um:

    • faire Chancen,

    • einen stärkeren Dialog zwischen Bundes- und Landesebene,

    • und gezielte Unterstützung bei Herausforderungen, denen sich viele Staaten nicht allein stellen können.

    Wenn wir heute in Bildung investieren, investieren wir in wirtschaftliche Stärke, demokratische Resilienz und soziale Gerechtigkeit von morgen.


    Ich bitte Sie, diesen Weg gemeinsam mit mir zu gehen. Ich danke Ihnen.

    Madam President pro tempore,

    I introduce the following Bill:


    S. 2025-___


    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    June 15, 2025


    Mrs. Ramsey-Prescott introduced the following Bill:


    A BILL


    to create targeted incentives to improve educational quality and equal opportunity in the federal states by providing funding for states that adopt the Nationwide Education Guidelines and implement corresponding measures.



    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz soll als „Leveraging Equity and Access for Resilient Nationwide Education (LEARN) Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. OBJECTIVE.

    (1) Dieses Gesetz dient der Förderung einer hochwertigen, inklusiven und modernen Bildung in den Vereinigten Staaten von Astor.

    (2) Es unterstützt Bundesstaaten finanziell bei der Umsetzung von Maßnahmen, die den bundesweiten Bildungsleitlinien entsprechen.


    SECTION 3. PARTICIPATION AND FUNDING REQUIREMENTS.

    (1) Bundesstaaten können freiwillig am Förderprogramm teilnehmen, indem sie eine Zielvereinbarung mit dem Bildungsministerium abschließen.

    (2) Die Zielvereinbarung legt konkrete Maßnahmen fest, die dem Bundesstaat finanzielle Unterstützung ermöglichen.

    (3) Fördermittel werden nur an Bundesstaaten vergeben, die messbare Fortschritte in den vereinbarten Bereichen nachweisen können.


    SECTION 4. FUNDING AREAS AND MEASURES.

    (1) Gefördert werden insbesondere:

    1. Programme zur Verbesserung der Lehr- und Lernqualität, einschließlich Lehrkräftefortbildung.
    2. Maßnahmen zur digitalen Transformation von Schulen, einschließlich Bereitstellung von IT-Infrastruktur.
    3. Inklusive Bildungsprogramme zur Förderung benachteiligter Schülergruppen.
    4. Berufsorientierung und Kooperationen mit Unternehmen sowie Hochschulen.
    5. Modernisierung und Ausbau von Schulgebäuden und Lehrmaterialien.

    (2) Zur Erläuterung der vorgenannten Punkte werden die in Appendix I zu diesem Gesetz verfassten Educational Guidelines herangezogen. Diese Guidelines werden durch das für Bildung zuständige Department einer ständigen Überprüfung und ggf. Revision unterworfen. Einer legislativen Mitbestimmung bedarfs in diesen Fällen nicht.


    SECTION 5. FUNDING AND AWARD MECHANISM

    (1) Der Bund stellt jährlich einen Bildungsfonds bereit, dessen Höhe durch den Kongress festgelegt wird.

    (2) Bundesstaaten können Fördermittel beantragen, wenn sie:

    a) eine Zielvereinbarung unterzeichnet haben,

    b) nachweisen, dass sie die vereinbarten Maßnahmen umsetzen, und

    c) jährliche Fortschrittsberichte vorlegen.

    (3) Die Mittelvergabe erfolgt nach einem leistungsbasierten Schlüssel, der die Größe des Bundesstaates und die erzielten Verbesserungen berücksichtigt.

    (4) Bundesstaaten, die keine Fortschritte nachweisen, können von der Förderung ausgeschlossen werden.


    SECTION 6. TRANSPARENCY AND CONTROL

    (1) Zur Gewährleistung der Mittelverwendung verpflichtet sich jeder teilnehmende Bundesstaat zur regelmäßigen Berichterstattung.

    (2) Eine unabhängige Kommission evaluiert die Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen und veröffentlicht jährliche Bildungsberichte.

    (3) Bei Verstößen gegen die Vereinbarung kann eine Rückforderung der Fördermittel erfolgen.


    SECTION 7. FINAL PROVISION.

    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.

    (2) Das für Bildung zuständige Department ist für die Umsetzung und Verwaltung der Fördermittel verantwortlich.

    APPENDIX I - EDUCATIONAL GUIDELINES


    Die Bundesweiten Bildungsleitlinien dienen als freiwillige Orientierungshilfe für Bundesstaaten, die ihr Bildungssystem im Rahmen der nationalen Bildungsinitiative verbessern möchten. Sie respektieren die Hoheit der Bundesstaaten über Bildungspolitik, bieten jedoch bewährte Strategien und Empfehlungen, um Bildungsqualität und Chancengleichheit landesweit zu fördern.


    Diese Leitlinien stellen eine Grundlage dar, die stetig weiterentwickelt werden kann, um aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Bildungswesen gerecht zu werden. Hierbei soll das für Bildung zuständige Department federführend sein. Die Anpassung dieser Guidelines bedarf es keiner legislativen Mitbestimmung.



    1. Qualitätssicherung und Bildungsstandards

    • Entwicklung eines einheitlichen, aber flexiblen Rahmens für Mindeststandards in Kernfächern (Lesen, Mathematik, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften), die an die Bedürfnisse der Bundesstaaten angepasst werden können.
      • Erstellung eines „Bundesbildungsrahmens“ mit Kompetenzbeschreibungen pro Klassenstufe und Fach
      • Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Bundes- und Landesvertretern zur Erarbeitung von Lernzielrastern
      • Entwicklung und Bereitstellung von Mustercurricula und offenen Lehrmaterialien (OER)
    • Einrichtung eines unabhängigen Evaluierungssystems zur Überprüfung von Bildungsergebnissen auf freiwilliger Basis.
      • Einführung eines freiwilligen nationalen Leistungsvergleichs (z. B. „National Education Performance Index“)
      • Entwicklung eines digitalen Evaluationsportals für Schulen und Aufsichtsbehörden
      • Wissenschaftliche Begleitung durch Bildungsforschungseinrichtungen
    • Definition von Mindestqualifikationen für Lehrkräfte und Förderung kontinuierlicher Weiterbildung.
      • Einführung bundesweit anerkannter Fortbildungszertifikate (z. B. für Digitalisierung, Inklusion, Didaktik)
      • Mindeststundenanzahl für verpflichtende Fortbildung pro Jahr (empfohlen: 30 Stunden)
      • Bundesweite digitale Weiterbildungsplattform mit kostenfreien Modulen


    2. Chancengleichheit und Inklusion

    • Sicherstellung des gleichberechtigten Zugangs zu Bildung für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von sozioökonomischem Hintergrund, Herkunft oder Behinderung.
      • Monitoring-Berichte über Bildungszugang (z. B. Schulweglänge, digitale Ausstattung, Sprachförderangebote)
      • Sozialindikatoren als Basis für Mittelvergabe: Bonusbudgets für benachteiligte Regionen
      • Vorschulpflicht für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf (Spracherwerb, Inklusion)
    • Ausbau inklusiver Bildungsprogramme und spezieller Fördermaßnahmen für benachteiligte Gruppen.
      • Einführung kooperativer Inklusionsklassen mit Doppelbesetzung (Regel- und Sonderpädagoge)
      • Förderung barrierefreier Schularchitektur
      • Einrichtung mobiler interdisziplinärer Förderteams
    • Einführung von Mentoring- und Nachhilfeprogrammen für Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen.
      • „Bildungslotsen“-Programm mit älteren Schülern, Studierenden oder Ehrenamtlichen
      • Abrufbare Bundesmittel für schulinterne Nachhilfe- und Ferienprogramme
      • Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen Trägern (Vereine, Kirchen, Wohlfahrtsverbände)


    3. Digitalisierung und moderne Lernmethoden

    • Integration digitaler Lernplattformen und Technologien in den Unterricht.
      • Förderung von Lernmanagementsystemen und digitalem Content Sharing
    • Bereitstellung von IT-Infrastruktur und Breitbandinternet an Schulen.
      • Einrichtung von WLAN-Hotspots an jeder öffentlichen Schule
    • Schulung von Lehrkräften in digitalen Unterrichtsmethoden.
      • Digitale Grundqualifikation für alle Lehrenden innerhalb eines Jahres nach Beitritt


    4. Berufsorientierung und lebenslanges Lernen

    • Stärkung praxisnaher Bildung durch Kooperationen mit Unternehmen und Hochschulen
      • Einrichtung regionaler Bildungskooperationen mit verpflichtender Praxisphase ab der 9. Klasse
    • Entwicklung dualer Bildungsprogramme, um Ausbildung und Studium besser zu verknüpfen.
      • Förderung von Pilotprogrammen in Kooperation mit Hochschulen und Betrieben
    • Einrichtung von Weiterbildungs- und Umschulungsprogrammen zur Anpassung an den sich wandelnden Arbeitsmarkt.
      • Förderung von Berufsschulzentren und Qualifizierungsnetzwerken


    5. Infrastruktur

    • Investitionen in Schulgebäude, Lehrmaterialien und Lehrkräftegewinnung.
      • Schwerpunkte: Gebäudesanierung, digitale Endgeräte, Anreizprogramme für Lehrkräfte in ländlichen Gebieten


    6. Zusammenarbeit zwischen Bund und Bundesstaaten

    • Einrichtung eines Bildungsrats zur Koordination zwischen Bundes- und Landesebene.
      • Gremium aus HELP, Bildungsministerien der Bundesstaaten und wissenschaftlicher Expertise
    • Austausch bewährter Praktiken und gemeinsamer Bildungsforschung.
    • Jährliche Bildungsberichte zur Evaluierung des Fortschritts.



    Justice Carlisle, ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Wenn ich kurz nachhaken darf: Sie sagen, wirtschaftliche Umstände dürften nicht positiv oder negativ in Entscheidungen hineinwirken – das verstehe ich. Aber gleichzeitig wissen wir doch, dass wirtschaftliche Notlagen ganz real die Fähigkeit von Menschen beeinträchtigen, ihr Recht überhaupt geltend zu machen.

    Wie können Gerichte unter diesen Umständen dafür sorgen, dass Gleichheit vor dem Gesetz nicht nur eine formale, sondern auch eine faktisch erfahrbare Realität ist – ohne dabei, wie Sie sagen, den Gesetzgeber zu ersetzen?

    Senator Ramsey-Prescott, ich Danke Ihnen.

    Wirtschaftliche Teilhabe und soziale Sicherheit sind wesentliche Voraussetzungen für eine funktionierende Demokratie. Während die Verfassung klare Grenzen setzt, wie weit der Gerichtshof direkt eingreifen kann, glaube ich daran, dass Schutzmechanismen wie Gleichbehandlung, faire Verfahren und das Verbot willkürlicher Diskriminierung auch soziale und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen müssen. Gerechtigkeit bedeutet nicht nur Freiheit von staatlicher Einmischung, sondern auch faire Chancen für alle.

    Professor, bedeutet Ihr Ansatz, dass der Supreme Court aktiv soziale Grundrechte durchsetzen sollte, auch wenn sie nicht explizit im Text der Verfassung stehen?