Da in der astorischen ÷ffentlichkeit von verschiedener Seite Kritik an meiner Doppelfunktion als Generalsekretär der SKV und Attorney General geäußert wurde, möchte ich meinen Rücktritt von letzterem Amt einreichen.
Obowhl ich mich stets bemüht habe, keinen Schatten eines Zweifels darauf kommen zu lassen, dass ich zwischen diesen ƒmtern strikt zu trennen versuche, möchte ich doch schon das Aufkommen derartiger Befürchtungen vermeiden. Sie könnten, obwohl formal gesehen eine Inkompatibilität dieser Mäter unter keinem in Frage kommenden rechtlichen Gesichtspunkt besteht, dem Ansehen des Justizministeriums, dem der SKV und nicht zuletzt auch meinem eigenen in einer Weise gefährlich werden, die man nicht riskieren muss, wenn es sich vermeiden lässt.
Astor hat kompetente Juristen und fähige Politiker unter seinen Bürgern und findet daher leicht einen mindestens ebenso gut geeigneten Nachfolger für mich. Die SKV wurde eben erst aus der Taufe gehoben und befindet sich in Aufbau; ein Personalwechsel zu so früher Stunde wäre da äußerst kontraproduktiv. Ich habe mich daher entschlossen, den genannten Konflikt durch Niederlegung meines Amtes als Bundesjustizminister zu lösen, und bitte den mittlerweile glücklicherweise genesenen Präsidenten um Aushändigung meiner Entlassungsurkunde.
Meine ƒmter in Freeland bleiben hiervon unberührt, da die Gefahr eines Interessenkonflikts bzw. des Verdachts des Vorliegens von einem solchen bei ƒmtern in einem Bundesstaat - der ja mit dem Völkerrecht nicht unmittelbar in Berührung kommt - geringer ist.