S. 2012-041: Instruments of Foreign Relations Amendment

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 1.285 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Claire Gerard.



  • Honorable Members of Congress:


    Die Senatorin für Serena, Mrs. Claire Gerard, hat den folgenden Entwurf eingebracht.


    Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest.
    Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.


    Die Antragstellerin hat das erste Wort.




    Vice President of Congress



    [doc]Instruments of Foreign Relations Amendment


    Section 1 - Purpose
    Dieses Gesetz ändert den United States Diplomacy Act.


    Section 2 - Amendment
    In Art. III, Sec. 1 wird wie folgt neugefasst:

      Sec. 1 - Recognition of Foreign States
      (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann mit ausländischen Regierungen Exekutivabkommen oder Verträge über die gegenseitige staatliche Anerkennung abschließen.
      (2) Exekutivabkommen bedürfen für ihre Gültigkeit nicht die Zustimmung des Kongresses, dürfen aber maximal Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung und den Botschafteraustausch beinhalten.
      (3) Das erste völkerrechtliche Dokument bei der Kontaktaufnahme zwischen den Vereinigten Staaten und einem anderen Staat ist stets ein Exekutivabkommen. Auf diesem bauen die weitergehenden Vertragswerke auf.


    Section 3 - Final Provision
    Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Regelungen in Kraft.

  • Mr. Speaker,


    ich beziehe mich mit meinem Antrag auf die Ergebnisse der parteiübergreifenden Foreign Policy Conference aus der Amtszeit des Präsidenten Laval.


    Bei dieser Konferenz wurden erstmalig langfristige außenpolitische Grundsätze festgelegt, darunter auch die Methoden der astorischen Außenpolitik. Die Ergebnisse stützten sich bislang auf einen parteiübergreifenden Konsens, den ich nun gerne verbindlich in Gesetzesform gießen möchte. Zentraler Punkt meines Entwurfs ist daher die Definition und Modalitäten von sogenannten Exekutivabkommen und darauf aufbauende weitere Vertragswerke.


    Im Sinne einer verbindlichen, langfristig ausgelegten und zuverlässigen astorischen Außenpolitik bitte ich daher um die Zustimmung der Mitglieder des Kongresses.


    Vielen Dank.

  • Madam President,


    ich denke, dass an diesen Änderungen nicht das Wohl der USA hängt, werde mich ihnen allerdings auch nicht verweigern.

    Taylor Kay Roberts
    Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

    former United States Senator for Laurentiana

    rep_la.png

  • Mr. Speaker,


    ich bin der Meinung, dass alles, was Verpflichtungen der USA begründet, vom Kongress zu legitimieren ist, alles andere kann die Exekutive gestalten, wie es ihr beliebt.
    Die Anerkennung einer Nation begründet keine weiteren Verpflichtungen, ob der Verzicht auf Santkionen nach einem Botschafteraustausch eine Pflicht ist, lasse ich mal im Raum stehen, wobei ich dazu tendiere, dies nicht als Pflicht anzusehen, da man unliebsame Personen fremder Staaten jederzeit und grundlos ausweisen kann.


    Ih bin mir noch unschlüssig, ob ich diesem Antrag zustimme, weil er eine weitere Formalität vorgibt, wobei doch gerade die Außenpolitik und Diplomatie einer Nation soviele Worte und so viele Möglichkeiten und Nuancen braucht, wie sie bekommen kann.

  • Mr. Speaker,


    ich tendiere zur Meinung des Kollegen Marani. Ich denke auch, dass jedes außenpolitische Vertragswerk (und sei es nur über den Austausch oder die gegenseitige Anerkennung) durch den Kongress der Vereinigten Staaten legitimiert werden sollte. Ich lasse mich (und das meine ich auch so) aber gerne im Laufe dieser Sitzung vom Gegenteil überzeugen.

    [align=center][FONT=times new roman]Freedom from Government!

  • Madam President,


    der Antrag wird meine Unterstützung finden.

    There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.




    Former Commandant of the United States Marine Corps;
    Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


    Marines never die, they just go to hell to regroup.


    McQueen Petroleum

  • Mr. Speaker,


    ich danke den Mitgliedern des Kongresses für ihre Statements. Jedoch sehe ich mich genau bei den Beiträgen der Congressmen aus Astoria State und Laurentiana in meiner Intention bestätigt.


    Exekutivabkommen sind ein bislang nicht definiertes und nur selten angewandtes Instrument der astorischen Außenpolitik. Erstmal Erwähnung fand es, in der Amtszeit von Präsident Laval, als vor allem von republikanische Seite angemahnt wurde, dass sie keinen außenpolitischen Grundlagenwerken zustimmen werden, die keine substanziellen Verpflichtungen der beiden Vertragspartner beinhalten. Allerdings kam von ihnen der Vorschlag, dass die Exekutive im Rahmen des außenpolitischen Konsenses in Zukunft ohne Zustimmung des Kongresses grundlegende abmachungen machen können, darunter genau die gegenseitige Anerkennung und den Botschafteraustausch.


    Dieser Konsens widerspricht jedoch ohne rechtliche Grundlage der Verfassung in Art. IV, Sec. 1, Ssec. 4:


    Zitat

    Der Präsident soll die Befugnis haben, die Vereinigten Staaten gegenüber dem Ausland zu vertreten und im Namen der Vereinigten Staaten völkerrechtliche Verträge mit fremden Nationen auszuhandeln, die der Zustimmung des Kongresses bedürfen.


    Diese Verträge werden nicht weiter definiert umfassen also erstmal alles, was völkerrechtlicher Natur ist, darunter auch die gegenseitige staatliche Anerkennung und den Botschafteraustausch. Mein Entwurf soll dem Präsidenten freiere Hand bei grundlegenden völkerrechtlichen Fragen geben, in dem der Kongress bei Fragen der gegenseitigen Anerkennung und des Botschafteraustauschs Rechte an den Präsidenten abtritt.


    Warum ist das sinnvoll:


    Der Congressman aus Astoria State führte aus:

    ich bin der Meinung, dass alles, was Verpflichtungen der USA begründet, vom Kongress zu legitimieren ist, alles andere kann die Exekutive gestalten, wie es ihr beliebt.


    Dementgegen sagte der Congresman aus Laurentiana:

    Ich denke auch, dass jedes außenpolitische Vertragswerk (und sei es nur über den Austausch oder die gegenseitige Anerkennung) durch den Kongress der Vereinigten Staaten legitimiert werden sollte.


    Nun haben wir hier zwei widerstreitende Auffassungen, die sich im Zweifelsfall gegenseitig aufheben, nämlich spätestens dann wenn ein möglicher Präsident Marani Exekutivabkomen aushandelt, ein möglicher Präsident Foot genau jene aber für verfassungswidrig hält. Das macht keinen guten Eindruck auf unsere Vertragspartner und spricht auch nicht für eine zuverlässige und verbindliche Außenpolitik. Ganz im Gegenteil wird die Außenpolitik Astors dadurch vollkommen unberechenbar, je nachdem, wer grade im Weißen Haus sitzt.


    Zuletzt bleibt es natürlich jeder Administration überlassen, Exekutivabkommen wieder zu kündigen. Und es bleibt auch dem Kongress überlassen, ob er bei einem erweiterten Vertragsentwurf deutlich macht, dass er nich an weitergehenden Beziehungen oder den Beziehungen insgesamt interessiert ist. Und abschließend bezweifle ich auch ernsthaft, dass ein Präsident zum Beispiel eine ablehnende Resolution gegen ein Exekutivabkommen ignorieren wird.

  • Mr. Speaker,


    ich danke meiner Kollegin für ihre Erläuterung. Damit ich zustimmen kann schlage ich allerdings vor folgenden Satz stärker zu präzisieren:


    Zitat

    (2) Exekutivabkommen bedürfen für ihre Gültigkeit nicht die Zustimmung des Kongresses, dürfen aber maximal Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung und den Botschafteraustausch beinhalten.


    Das Wort "maximal" vermittelt mir eine Art Spielraum bei der Frage des Inhalts eines Exekutivabkommens. Ich schlage deshalb als Ersatz das Wort "einzig" vor und hoffe die Antragsstellerin stimmt diesem Vorschlag zu.

    [align=center][FONT=times new roman]Freedom from Government!

  • Mr. Speaker,


    ich freue mich, dass meine Punkte durch den Congressman aus Laurentiana angenommen wurden und werde auch meinerseits seinen Änderungsvorschlag übernehmen.


    Instruments of Foreign Relations Amendment


    Section 1 - Purpose
    Dieses Gesetz ändert den United States Diplomacy Act.


    Section 2 - Amendment
    In Art. III, Sec. 1 wird wie folgt neugefasst:

      Sec. 1 - Recognition of Foreign States
      (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann mit ausländischen Regierungen Exekutivabkommen oder Verträge über die gegenseitige staatliche Anerkennung abschließen.
      (2) Exekutivabkommen bedürfen für ihre Gültigkeit nicht die Zustimmung des Kongresses, dürfen aber einzig Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung und den Botschafteraustausch beinhalten.
      (3) Das erste völkerrechtliche Dokument bei der Kontaktaufnahme zwischen den Vereinigten Staaten und einem anderen Staat ist stets ein Exekutivabkommen. Auf diesem bauen die weitergehenden Vertragswerke auf.


    Section 3 - Final Provision
    Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Regelungen in Kraft.


    Ich erbitte zudem ein Feedback zum Sec. 1, Ssec. 3 meines Antrags, da mir die Formulierung bei diesem Punkt äußerst schwer gefallen sind.

  • Mr. Speaker,


    ich würde sagen, dass die Ssec. 3 einfach gestrichen werden sollte. Denn die Anerkennung und ein möglicher Botschafteraustausch sind allein schon denklogisch die ersten Beziehungen zwischen zwei Nationen und brauchen eigentlich nicht in einem Gesetz festgehalten werden. :)

  • Mr. Speaker,


    ich verfolge die Debatte mit großem Interesse und danke der Senatorin aus Serena, dass sie sich dieser Lücke im Gesetzestext bzw. der Unklarheit im Gesetzestext angenommen hat. Dennoch habe ich Bedenken gegen den Antrag in vorliegender Form. Ein Exekutivabkommen wird hier als einzige Form der Anerkennung eines Staates bestimmt. Das reicht mir nicht. Die meisten Staaten erkennen wir ja als solche an, ohne dass es hierzu einen Vertrag oder ein Abkommen gibt. Bislang war das auch so gedacht: Die VSA erkennen alle Staaten an, die in einer wichtigen internationalen Organisation sind. Darüber hinaus - sozusagen als Sonderregel - gab es die Möglichkeit weitere Staaten anzuerkennen: Durch Vertrag.


    Ich rege eine andere Form der Gesetzesänderung an:


    Instruments of Foreign Relations Amendment


    Section 1 - Purpose
    Dieses Gesetz ändert den United States Diplomacy Act.


    Section 2 - Amendment
    Art. III, Sec. 1 wird wie folgt neugefasst:
    Sec. 1 - Recognition of Foreign States
    (1) Die ausdrückliche oder implizite Anerkennung ausländischer Staaten ist Angelegenheit der Regierung der Vereinigten Staaten und bedarf grundsätzlich nicht der Zustimmung des Kongresses.
    (2) Zum Zweck der gegenseitigen Anerkennung und zur Vereinbarung eines Botschafteraustauschs, jedoch nicht zur Begründung weitergehender Rechte und Pflichten, kann die Regierung der Vereinigten Staaten Exekutivabkommen mit ausländischen Regierungen schließen, die nicht der Zustimmung des Kongresses bedürfen.
    (3) Die Anerkennung eines ausländischen Staates, durch dessen Anerkennung sich das Hoheitsgebiet eines anderen von den Vereinigten Staaten anerkannten Staates ändert, bedarf eines völkerrechtlichen Vertrages.


    Section 3 - Final Provision
    Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Regelungen in Kraft.



    Mit dieser Alternative würden wir - wie beabsichtigt - der Exekutive die Anerkennung ausländischer Staaten übertragen und wir würden ihr die Möglichkeit eröffnen, hierzu ein Exekutivabkommen zu schließen. Wir würden ihr jedoch die Wahl der Mittel überlassen: AUch eine konkludente (nicht ausdrückliche) Anerkennung oder eine einseitige Anerkennung durch einfache Erklärung wäre demnach vorstellbar.
    Einschränkend habe ich aber eine SSec 3 eingefügt die dem Kongress dann mitwirkungsrechte zugesteht, wenn es um Transformationsprozesse (Separation, Vereinigungen, Neugliederungen) im Ausland geht. Hier scheint mir eine höhere politische Brisanz zu liegen, daher sollte der Kongress beteiligt sein.

  • Madam President,


    ich möchte hier nur kurz die Ansichten der Kollegen auch mit der Verfassung deckungsgleich legen: Der Präsident hat, genauso wie er die Möglichkeit hat, Executive Orders zu schließen, auch die Möglichkeit, Executive Agreements zu schließen, so lange ausschließlich Fragen der Exekutive betroffen sind - er könnte in einem solchen Agreement in meinen Augen auch die Stationierung astorischer Truppen in einem anderen Staat vereinbaren. Hierzu bedarf die Exekutive weder eine Ermächtigung des Kongresses, noch können wir sie verfassungsgemäß in diesen Rechten beschränken. Wir eröffnen also keine Möglichkeiten, sondern wir schreiben hier lediglich deklarativ fest, was sowieso schon Kraft Verfassung der Fall ist.

    Taylor Kay Roberts
    Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

    former United States Senator for Laurentiana

    rep_la.png

  • Mr. Speaker,


    sofern auch der Vorschlag des Cogressman aus New Alcantara eine Mehrheit finden würde, werde ich ihn mir zu eigen machen.


    Weiterhin würde mich allerdings interessieren, wie die Senatorin von Laurentiana ein Exekutivabkommen von einem völkerrechtlichen Vertrag gemäß dem eben zitierten Verfassungsartikel abgrenzt.

  • Madam President,


    zum einen ist es - natürlich - der Name, der unterscheidet, soll heißen: Jeder Vertrag, der dem Kongress als völkerrechtlicher Vertrag vorgelegt wird, ist ein solcher. Das bezieht allerdings nur einige Verträge ein, taugt also wenig zur Abgrenzung. Primär muss die Unterscheidung daher über den Inhalt getroffen werden. Hierbei nach der klassischen Definition ein völkerrechtlicher Vertrag eine "ausdrückliche oder konkludente Willenseinigung zwischen zwei oder mehreren Völkerrechtssubjekten, durch welche völkerrechtliche Rechte und Pflichten begründet werden". Ich würde diese - allgemeine - Definition noch ergänzen durch die Einschränkung: "und diese nicht ausschließlich Rechte der Exekutive betreffen.", wobei man darüber wohl streiten kann.
    Schon nach der grundlegenden Definition fallen damit aber alle regulär in Exekutivabkommen geregelten Punkte heraus: Eine Anerkennung eines anderen Staates begründet keine Rechte oder Pflichten - denn er ist mit keinerlei völkerrechtlichen Konsequenzen verbunden -, ebensowenig der Austausch von Botschaftern - denn der ist auch nur die Wiedergabe von etwas, was völkergewohnheitsrechtlich sowieo "geregelt" ist, es liegt auch keine Willenseinigung vor - hier könnte auch jeder für sich diese Entscheidungen treffen.

    Taylor Kay Roberts
    Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

    former United States Senator for Laurentiana

    rep_la.png

  • Madam President,


    diesem Gesetzentwurf kann ich meine Zustimmung nicht geben, da ich der festen Überzeugung bin, dass er dem von Ihnen bereits zitierten Artikel IV Section 1 Subcsection 4 unserer Bundesverfassung widerspricht. Dort steht, dass völkerrrechtliche Verträge der Zustimmung durch den Kongress bedürfen, und dies ohne jede Einschränkung oder irgendeine Öffnungsklausel.


    Der hier versuchte Differenzierung zwischen Exekutivabkommen und anderen völkerrechtlichen Verträgen kann ich nicht folgen. Auch ein Exekutivabkommen ist eine übereinstimmende Willenserklärung zweier Völkerrechtssubjekte zu ganz bestimmten Themen und Fakten, also ein völkerrechtlicher Vertrag. Und der bedarf nach unserer Verfassung der Zustimmung durch den Kongress. Anders wäre dies in meinen Augen nur, wenn die Anerkennung eines anderen Staates eine einseitige, von unserer Exekutive auszusprechende Erklärung darstellte. Dafür hätte die Regierung meiner Meinung nach jederzeit die Vollmacht, auch ohne Zustimmung des Kongresses.


    Ich werde daher den Gesetzentwurf ablehnen, da er wie gesagt der Bundesverfassung widerspricht und gleichzeitig eine weitere Verlagerung von Kompetenzen weg vom Parlament hin zur Regierung bedeuten würde. Und dafür sehe ich neben den genannten verfassungsrechtlichen Problemen auch keine dringende Notwendigkeit. Einer weiteren schleichenden Entmachtung des Kongresses werde ich nicht zustimmen.

    Aznar Sandoval
    Former President of the US Congress
    Former US Senator for Freeland
    Former Associate Justice of the US Supreme Court
    Former President of the Peoples Council of Freeland

  • Mr. Speaker,


    ich mache mir den Entwurf des Congressman von New Alcantara zu eigen.


    Gleichzeitig wäre ich froh, wenn dieser Frage endgültig vor dem Supreme Court debattiert werden könnte, wofür dieser Entwurf als Klagegrundlage fungieren kann.

  • Madam President,


    ich möchte meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, dass wir hier im Kongress ein Gesetz verabschieden sollen, welches als Vorlage für eine Klage vor dem Supreme Court dienen soll. Dort soll dann entschieden werden, ob ein von uns geschaffenes Gesetz mit der Bundesverfassung vereinbar ist oder nicht. Das ist ein höchst befremdliches Verfahren.


    Wenn wir hier im Hause berechtigte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit unserer eigenen Gesetze haben, sollten wir besser die Finger davon lassen. Wir können doch nicht unsere gesetzgeberischen Vollmachten an den Supreme Court abgeben und diesen dann zum Ersatz-Gesetzgeber bestimmen, nur um uns von der Verantwortung, verfassungsgemäße Gesetze zu erarbeiten und zu verabschieden zu befreien oder unseren juristischen Sachverstand gleich selbst in Frage zu stellen.


    Ich erwarte vom Kongress, dass er soviel juristischen Sachsverstand aufbringt oder sich zu Hilfe holt, dass er seine Gesetze verfassungsgemäß abfasst und sie nicht gleich von vornherein der Überprüfung durch die Justiz unterwirft. Vor längerer Zeit konnte sich der Kongress im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens mittels eines Gutchtens noch des juristischen Sachverstandes des Supreme Court bedienen, wenn er Probleme mit seinen Gesetzgebungsideen sah. Doch durch die unsäglichen Justizreformen des letzten Jahres mit ihren für mich immer noch unfassbaren Gerichtsverfassungen wurde diese Möglichkeit gleich mit abgeschafft. Es bleibt also in meinen Augen nur die Möglichkeit, bei berechtigten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzgebungsverfahrens dies lieber fallen zu lassen, wenn sich der Kongress nicht der Gefahr aussetzen will, schallende Ohrfeigen beim Supreme Court zu erhalten.

    Aznar Sandoval
    Former President of the US Congress
    Former US Senator for Freeland
    Former Associate Justice of the US Supreme Court
    Former President of the Peoples Council of Freeland

  • Mr. Speaker,


    ich widerspreche dem Congressman von Freeland, wenn er sagt, dass wir im Falle von verfassungsrechtlichen Bedenken besser solche Entwürfe fallen lassen sollten.


    Mit dieser Logik würden wir keine weitgehenden Gesetzesentwürfe mehr abfassen, sobald ein einziges Mitglied auch nur den geringsten verfassungsrechtlichen Zweifel an einem Entwurv hat. Das hätte verheerende Folgen für die Arbeit des Kongresses. Gleichzeitig habe ich persönlich keine Zweifel daran, dass die Regierung Exekutivabkommen abfassen können sollte. Dieser Entwurf stellt dies auf eine sichere Ebene. Gleichzeitig mache ich den Congressman von Freeland darauf aufmerksam, dass es - sollte er einen begründeten Klagegrund sehen - jederzeit eine Normenkontrollklage beim Supreme Court einreichen kann. Wie man in dieser Debatte sehen konnte, gibt es ja durchaus verschiedene Auffassungen zu diesem Thema. Zuletzt weise ich daraufhin, dass es für alle Beteiligten angenehmer ist, wenn ein Amendment vom Supreme Court kassiert wird, als wenn dies mit einem ausgehandelten Executive Agreement passiert - und in den Archiven existiert bereits eins mit der Föderalen Republik Andro. Wie gesagt würde ich bei diesem Thema - auch aufgrund der weit auseinandergehenden Rechtsauffassungen - ein Schlusswort des Supreme Court begrüßen, dass ja nach der Verabschiedung dieses Entwurfs herbeigeführt werden könnte. Der Kongress gibt dabei im übrigen keine Rechte ab, sondern sorgt nur dafür, dass Rechtssicherheit besteht, die derzeit eben aufgrund der verschiedenen Rechtsauffassungen nichht gegeben ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!