Independence of justice - Now!

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 1.472 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Aznar Sandoval.

  • Unter den Eindrücken der Vorgänge der zurückliegenden Tage und Wochen im Kongress, dem Spannungsfeld zwischen Exekutive und Legislative bezüglich Personalentscheidungen und der öffentlichen Diskussionen dazu reifte in mir in den letzten Tagen ein Gedanke, der mich nicht mehr losließ.


    Wenn derzeit so vehement über das Thema Gewaltenteilung in Astor gestritten wird und wir bisher zwei der Staatsgewalten unabhängig voneinander vom Volk direkt bestimmen lassen, was sollte uns eigentlich daran hindern, dies auch mit der dritten Gewalt im Staat, der Justiz zu tun?


    Bisher wählt das Volk in regelmäßigen Abständen den Kongresses und damit die gesetzgebenden Gewalt neu. Hier müssen sich die Mitglieder der Legislativorgane immer wieder neu der Einschätzung ihrer bisherigen Arbeit durch den Wähler stellen und diesem vermitteln, wie sie in Zukunft gedenken seinen Willen im Bereich der Gesetzgebung umzusetzen.


    Gleiches gilt für den Präsidenten, seinen Vize und auch die Governeure der Bundesstaaten. Auch die Exekutive stellt sich immer wieder dem Votum des Wähler dieses Landes und unterliegt dabei der Einschätzung des Bürgers, wie sie ihren Aufgaben nachgekommen ist und welche Visionen sie für die Zukunft hat.


    Einzig die dritte Staatsgewalt ist in dieser Beziehung nicht so unabhängig wie sie eigentlich sein sollte. Die Judikative wird nicht vom Volk bestimmt, sondern, jedenfalls auf Bundesebene, von einer Person, und dabei auch noch dem obersten Vertreter der Exekutive ausgewählt und ist von der Legislative zu bestätigen. Dass dabei politisch motivierte Ernennungen und in parteipolitischen Hinterstübchen ausgekungelte Zustimmungen oder Ablehnungen eine nicht unwesentliche Rolle spielen ist leider recht offensichtlich. Und es ist bei der derzeitigen Verfassungs- und Rechtslage sogar verständlich und nachvollziehbar.


    Dass sich ein Präsident sicher eine Justiz wünscht, welche eher seinen Vorstellungen von der Auslegung der Rechtsvorschriften entspricht ist vollkommen legitim und hat unleugbar auch Einfluss auf die Ernennung von Kandidaten für das Richteramt. Und die Mitglieder der Legislative nutzen wie selbstverständlich auch ihre Einflussmöglichkeiten im Zuge des Bestätigungsverfahrens um ihre Vorstellungen von den Personen, welche in Astor Recht sprechen durchzusetzen. Auch das mag legitim sein und ist von unserer Verfassung ja auch so geregelt.


    Nur muss das immer und ewig so bleiben? Müssen sich die Bürger dieses Landes damit abfinden, dass die beiden Staatsgewalten Exekutive und Legislative die dritte Gewalt auskungeln und nach ihren Vorstellungen besetzen? Sollte nicht der mündige Bürger und Wähler selbst entscheiden können, wer in Astor Recht spricht und eben jene anderen Staatsgewalten kontrolliert und notwendigenfalls auch in ihre Schranken weist? Wenn man dem Bürger diese Kompetenz zutraut bleibt nur die Konsequenz, auch die Judikative vom Volk direkt bestimmen zu lassen.


    Ich möchte daher mal eine öffentliche Diskussion anregen, ob es nicht sinnvoll und für eine wirkliche Unabhängigkeit der Justiz von der Regierung und den Gesetzgebungsorganen förderlich wäre, wenn man in Astor zu einer Direktwahl der Richter durch das Volk käme.

    Aznar Sandoval
    Former President of the US Congress
    Former US Senator for Freeland
    Former Associate Justice of the US Supreme Court
    Former President of the Peoples Council of Freeland

  • Ich persönlich kann eine Wahl von Richtern nicht begrüßen. Warum? Jeder Richter, der sich in ein Amt wählen lassen will, muss sich Mehrheiten erkämpfen. Er muss "Wahlkampf" führen um die Mehrheit der Abstimmenden für seine Wahl gewinnen zu können. Über kurz oder lang bestünde die Gefahr, dass Richterkandidaten dazu übergehen, im Hinterstübchen "Gefallen" dafür zu versprechen, dass man sie wählt und sich dadurch beeinflussbar machen, was ihre spätere Rechtssprechung angeht. Es ist eine nette Idee, aber ob sie praktikabel ist möchte ich zu Beginn der Diskussion anzweifeln.

  • Ich finde den Vorschlag gut. Im Vorfeld der Präsidentenwahlen habe ich im parteiinternen Forum stets gesagt, das Volk habe den Präsidenten, den es verdient. Das Volk hat analog auch die Mitglieder des Repräsentantenhauses, die es verdient. Bei den Senatoren ist es nicht so klar, weil die nur vom Volk des jeweiligen Bundesstaates gewählt werden. Die Gefahr, dass irgendein Zirkusclown, der sich zwar vor den Wahlen gut verkaufen kann, aber vom Recht keine Ahnung hat, gewählt werden könnte, sehe ich nicht und sonst hat eben das Volk den Richter, den es gewünscht hat und wünscht sich dann halt lieber eine populistische Pappnase statt einen knochentrockenen, dafür aber versierten Juristen.


    Jedoch - und das finde ich sehr wichtig - sollte das Volk nicht einen Richter wählen, sondern deren drei und deren Mehrheit ergibt ein Urteil. Bis dato hat eine einzige Person in Astor - auf Anfrage bzw. in Juristensprache auf Klage hin - das letzte Wort. Dies ist eine viel zu starke Position einer einzigen Person.

    Former Secretary of Defense
    Former Governor and Senator of Savannah


  • Ein recht interessanter Einwurf Mr.President, der aber in meinen Augen so nicht haltbar ist. Natürlich müsste sich jedermann, welcher zum Richter gewählt werden möchte, öffentlich dem Bürger und Wähler vorstellen, seine möglichen Kompetenzen darlegen und Vorstellungen vermitteln, quasi Wahlkampf machen. Das ist richtig. Nur sehe ich bei einer Wahl durch die gesamte Wählerschaft das Problem der "Hinterstubenpolitik" und Wahlkampfzugeständnisse eher weniger. Soviele Hinterstübchen kann ein Kandidat garnicht bedienen um sich die Mehrheit im Volk zu kaufen oder gegen eventuelle zukünftige richterliche Zugeständnisse zu erhandeln.


    Viel schlimmer und korruptionsgefahrgeneigter ist da in meinen Augen die derzeitige Situation. Die erste Entscheidung über einen Kandidaten fällt nur eine Person, nämlich der Präsident. Und im Senat braucht man, so er vollzählig besetzt ist, nach der derzeitigen Gesetzeslage nur 6 Personen auf seine Seite ziehen, um das Amt zu bekommen. Hier sehe ich viel eher die Gefahr für einen "Hinterstubenhandel" von Zugeständnissen und politisch wohlwollendem Handeln gegen einen Posten als Richter. Die Zahl der maßgeblichen Personen ist viel beschränkter als bei einer Volkswahl, wo man mindestens die Hälfte oder sogar noch mehr der Gesamtheit der Wähler von seinen Qualitäten überzeugen muss.

    Aznar Sandoval
    Former President of the US Congress
    Former US Senator for Freeland
    Former Associate Justice of the US Supreme Court
    Former President of the Peoples Council of Freeland

  • Ich verstehe die Beweggründe für diesen Vorschlag und kann ihnen teilweise zustimmen, aber ich halte - wo ich mich dem Präsidenten anschließe - von einem Wahlkampf um dieses Amt nichts. Die Gefahr ist viel zu groß, dass hier mit populistischen Themen Wahlkampf betrieben wird, die unseren Rechtsgrundsätzen widersprechen. Wenn so jemand gewählt wird, würde man unser Rechtssystem massiv schwächen.

  • Bei einer Volkswahl bestünde in meinen Augen die große Gefahr dass das Amt des Richters am Ende ein Parteiamt wird wenn eine Partei genug Mitglieder mobilisieren kann um einen der Partei gefallenden Kandidaten ins Richteramt zu heben. Das Amt des obersten Bundesrichters muss aber ein absolut neutrales bleiben - insofern halte ich nichts von einer Volkswahl.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

  • Bei einer Volkswahl bestünde in meinen Augen die große Gefahr dass das Amt des Richters am Ende ein Parteiamt wird wenn eine Partei genug Mitglieder mobilisieren kann um einen der Partei gefallenden Kandidaten ins Richteramt zu heben. Das Amt des obersten Bundesrichters muss aber ein absolut neutrales bleiben - insofern halte ich nichts von einer Volkswahl.


    Noch stärker ist dieser Effekt allerdings, wenn der Richter vom Präsidenten und dem Kongress bestimmt wird, vorausgesetzt, die Partei des Präsidenten verfügt über eine Mehrheit in beiden Kammern. Denn dann hat weder die andere Partei, noch irgendein parteiloser Bürger eine Chance, die Ernennung eines solchen Richters zu verhindern.


    Insgesamt bin ich aber der Meinung, dass das bisherige System relativ gut funktioniert. Personal für das Amt des Chief Justice ist ohnehin sehr rar; es ist außerordentlich schwierig, dafür genügend Freiwillige zu finden, die dann vielleicht auch noch in ihren Ansichten zur Rechtsauslegung der eigenen Partei zusprechen. Warten wir doch einfach mal ab, wen uns der Präsident als neuen Kandidaten präsentiert.


    JEREMY CROMWELL

    Vice President of the People's Council
    Commissioner of Garonnac

  • Bei einer Volkswahl bestünde in meinen Augen die große Gefahr dass das Amt des Richters am Ende ein Parteiamt wird wenn eine Partei genug Mitglieder mobilisieren kann um einen der Partei gefallenden Kandidaten ins Richteramt zu heben. Das Amt des obersten Bundesrichters muss aber ein absolut neutrales bleiben - insofern halte ich nichts von einer Volkswahl.

    Das ist beim derzeitigen System nicht viel anders.


  • Noch stärker ist dieser Effekt allerdings, wenn der Richter vom Präsidenten und dem Kongress bestimmt wird, vorausgesetzt, die Partei des Präsidenten verfügt über eine Mehrheit in beiden Kammern. Denn dann hat weder die andere Partei, noch irgendein parteiloser Bürger eine Chance, die Ernennung eines solchen Richters zu verhindern.
    ...


    Vollkommen richtig. Eine Einschränkung des Personenkreises, welcher bei der Besetzung des neutralen Richteramtes mitzuwirken hat, steigert viel eher die Gefahr, dass dort parteipolitische Erwägungen eine größere Rolle spielen als bei der breitestmöglichen Personenbeteiligung, der direkten Volkswahl. Sollte es dabei auch dann noch einer Partei oder anderen gesellschaftlichen Gruppierung gelingen, genug ihrer Mitglieder für eine Mehrheit zu einer Wahl eines oder mehrerer Kandidaten zu mobilisieren, hätte sie dann zumindest auch die Legitimation der Mehrheit der Wähler. Und dann hätte das Volk halt den oder die Richter, die es mehrheitlich will. Dieser Mehrheitswille der gesamten Wählerschaft ist beim derzeitigen System keinesfalls gewährleistet.


    Selbstverständlich gebe ich Mister Cromwell auch Recht, wenn er erst einmal abwarten will, wen Präsident Cunningham aktuell nominiert. Diese Diskussion für oder wider einer direkten Wahl der Richter durch das Volk kann nur perspektivisch ausgerichtet sein und hat auf die aktuellen Zustände keinen unmittelbaren Einfluss. Würde man sich für eine Direktwahl entscheiden, bedeutete dies eine Änderung der Bundesverfassung und auch des SCOTUS-Acts. Und ersteres dauert erfahrungsgemäß in Astor doch seine Zeit. Sodass man eigentlich von mindestens einer oder zwei weiteren Amtszeiten des Chief Justice of the Supreme Court ausgehen kann und muss, bevor überhaupt eine solche Änderung, so man sie denn überhaupt umzusetzen bereit ist, wirksam werden könnte.

    Aznar Sandoval
    Former President of the US Congress
    Former US Senator for Freeland
    Former Associate Justice of the US Supreme Court
    Former President of the Peoples Council of Freeland

  • Selbstverständlich gebe ich Mister Cromwell auch Recht, wenn er erst einmal abwarten will, wen Präsident Cunningham aktuell nominiert. Diese Diskussion für oder wider einer direkten Wahl der Richter durch das Volk kann nur perspektivisch ausgerichtet sein und hat auf die aktuellen Zustände keinen unmittelbaren Einfluss. Würde man sich für eine Direktwahl entscheiden, bedeutete dies eine Änderung der Bundesverfassung und auch des SCOTUS-Acts. Und ersteres dauert erfahrungsgemäß in Astor doch seine Zeit. Sodass man eigentlich von mindestens einer oder zwei weiteren Amtszeiten des Chief Justice of the Supreme Court ausgehen kann und muss, bevor überhaupt eine solche Änderung, so man sie denn überhaupt umzusetzen bereit ist, wirksam werden könnte.

    Worauf ich vor allem hinauswollte, ist, dass das bisherige System sich insofern bewährt hat, als meistens doch weniger parteipolitische als fachliche Erwägungen die Wahl des Chief Justice beeinflusst haben. Ob das auch weiter so bleibt, hängt davon ab, wen President Cunningham vorschlägt.


    JEREMY CROMWELL

    Vice President of the People's Council
    Commissioner of Garonnac

  • Worauf ich vor allem hinauswollte, ist, dass das bisherige System sich insofern bewährt hat, als meistens doch weniger parteipolitische als fachliche Erwägungen die Wahl des Chief Justice beeinflusst haben. Ob das auch weiter so bleibt, hängt davon ab, wen President Cunningham vorschlägt.


    Nun das mit dem "und das hat sich bewährt" ist zwar ein Argument für eine recht kontinuierliche Arbeit, andererseits aber auch immer ein wenig der argumentative Bremsklotz für mögliche und vielleicht auch notwendige Veränderungen.

    Aznar Sandoval
    Former President of the US Congress
    Former US Senator for Freeland
    Former Associate Justice of the US Supreme Court
    Former President of the Peoples Council of Freeland

  • Und im Senat braucht man, so er vollzählig besetzt ist, nach der derzeitigen Gesetzeslage nur 6 Personen auf seine Seite ziehen, um das Amt zu bekommen.

    "Nur 6 Personen" verkennt die Realität. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass eine bestimmte politische Gruppierung derart den Senat dominierte; vielmehr ist dieser seit jeher eine heterogene Mischung aus Demokraten, Republikanern und Unabhängigen. Die Nominierung durch den Präsidenten und die hohe Zustimmungshürde des Senats stellen in meinen Augen sicher, dass nur wirklich geeignete Personen Chief Justice werden und dieses wichtige Amt nicht irgendwo im Hinterzimmer ausgekegelt wird oder die Wahl allein von kurzfristigen Mehrheitsverhältnissen abhängig ist.


    Ich stimme jedoch Mr. Colton zu, dass nicht eine einzelne Person "das letzte Wort haben sollte, sondern drei Richter dem Supreme Court angehören sollten.

    John H. Donson
    Port Virginia



    „Those who would give up essential Liberty to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.“
    (Benjamin Franklin)

  • Nun das mit dem "und das hat sich bewährt" ist zwar ein Argument für eine recht kontinuierliche Arbeit, andererseits aber auch immer ein wenig der argumentative Bremsklotz für mögliche und vielleicht auch notwendige Veränderungen.

    Da haben Sie sicherlich nicht Unrecht; nicht jede mögliche Veränderung ist aber auch eine gute oder gar notwendige Veränderung. In diesem Fall bin ich nun mal der Meinung, dass das System sich bewährt hat und vorerst keiner Reform bedarf. Das hängt wie gesagt auch davon ab, wen President Cunningham als Kandidaten aufstellt.

    Ich stimme jedoch Mr. Colton zu, dass nicht eine einzelne Person "das letzte Wort haben sollte, sondern drei Richter dem Supreme Court angehören sollten.

    Soweit ich weiß, wurde auch darüber schon einmal diskutiert. Es ist leider so, dass es schon eine Schwierigkeit darstellt, einen einzigen Richter für den Supreme Court zu finden (wie wir ja gerade wieder sehen). Ganze drei zu finden, grenzt dann wohl an Unmöglichkeit.


    JEREMY CROMWELL

    Vice President of the People's Council
    Commissioner of Garonnac

  • "Nur 6 Personen" verkennt die Realität. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass eine bestimmte politische Gruppierung derart den Senat dominierte; vielmehr ist dieser seit jeher eine heterogene Mischung aus Demokraten, Republikanern und Unabhängigen. Die Nominierung durch den Präsidenten und die hohe Zustimmungshürde des Senats stellen in meinen Augen sicher, dass nur wirklich geeignete Personen Chief Justice werden und dieses wichtige Amt nicht irgendwo im Hinterzimmer ausgekegelt wird oder die Wahl allein von kurzfristigen Mehrheitsverhältnissen abhängig ist.


    Ich stimme jedoch Mr. Colton zu, dass nicht eine einzelne Person "das letzte Wort haben sollte, sondern drei Richter dem Supreme Court angehören sollten.


    Mr. Donson ich stimme Ihnen insoweit zu, dass drei Richter sicher besser sind als einer, und wenn genügend bereite und kompetente Kandidaten zur Verfügung stehen, sollten diese auch in das Amt gewählt werden. Nur bleibt eben die Frage von wem. Und die Vorgänge der letzten Tage und Wochen zeigen eben, dass das derzeitige System doch sehr anfällig für Parteipolitik ist.


    Schön finde ich Ihre Formulierung, dass nicht eine einzelne Person das letzte Wort haben soll, welches Sie natürlich auf die Rechtsprechung des Gerichts beziehen. Ich möchte diese These gern auf die Nominierung und Ernennung der Richter erweitern. Auch hier sollte nicht eine Person allein entscheiden. Das ist nämlich derzeit im ersten Zug der Präsident. Er allein und völlig unbeeinflussbar und unabhängig entscheidet, wer Richter werden könnte. Es gibt keine öffentliche Bewerbung um das Amt oder gar einen irgendwie transparent gestalteten Auswahlprozess. Nein, einzig wen der jeweils gerade amtierende Präsident für würdig erachtet, bekommt die Chance einer Kandidatur. Dass dann auch noch der Senat zustimmen muss, oder mit einer Sperrminderheit von nur 3 Senatoren eine Ernennung verhindern kann, ist dann schon der zweite Schritt. Aber wer überhaupt Richter werden kann, entscheidet völlig allein der Präsident.

    Aznar Sandoval
    Former President of the US Congress
    Former US Senator for Freeland
    Former Associate Justice of the US Supreme Court
    Former President of the Peoples Council of Freeland

  • Spielen wir die Idee einer Volkswahl des Obersten Bundesrichters doch einmal durch:


    Aktuell sieht das Wahlrecht bei Wahlen des Bundes, zu denen nur ein Kandidat antritt, kein Nein als Stimmoption vor. Fänden sich also keine mindestens zwei Bewerber um das Amt, würde der einzige Kandidat auch gleich automatisch gewählt. Egal wie ungeeignet er persönlich oder fachlich sein mag.


    Natürlich könnte man diese Bestimmung, allgemein oder nur für die Wahl des Obersten Bundesrichters, ändern. Dann stellt sich vielleicht nur ein Kandidat zur Wahl und fällt bei den Wählern mehrheitlich durch.


    Wie weiter? Es ist sicherlich nicht Aufgabe des Präsidenten, des Justizministeriums oder sonst irgend jemandes, Kandidaten für die allgemeine Wahl eines öffentlichen Amtes zu rekrutieren. Die Wahl wäre, wie auch jene des Präsidenten, der Senatoren und der Mitglieder des Repräsentantenhauses, vom Electoral Office auszuschreiben. Aber es fehlte eben eine Instanz, die ein Vorschlagsrecht und damit einhergehend sicherlich auch eine entsprechende Vorschlagspflicht hat.


    Es war in der Vergangenheit für verschiedene Präsidenten und deren Berater vielfach schon schwierig genug, im Wege der gezielten Ansprache einen geeigneten Kandidaten zu finden. Dass sich auf eine bloße Wahlausschreibung einer oder gleich mehrere melden würden, hielte ich für ausgesprochen unwahrscheinlich.


    Aber auch jenseits dieser offenen Frage sähe im System einer Direktwahl einen Defekt. Nämlich das weitestgehende Herauslösen des Obersten Gerichtshofes aus der Kontrolle durch Kongress und Präsident, während er selbst diese wiederum weiterhin kontrolliert.


    Derzeit kontrollieren sich alle drei Staatsgewalten in unterschiedlicher Intensität und mittels verschiedener Meachnismen und Instrumente gegenseitig. So erfolgt die Kontrolle der Arbeit des Obersten Gerichtshofes etwa durch die zeitlich begrenzte Amtszeit des Obersten Bundesrichters und somit die regelmäßige Nominierung eines Obersten Bundesrichters durch den Präsidenten und seine Bestätigung durch den Senat.


    Mit einer Volkswahl des Obersten Bundesrichters entfiele diese Kontrolle der Judikative durch die beiden anderen Staatsgewalten.


    Statt dessen brächte sie dem Obersten Bundesrichter vielleicht sogar eine "überschießende Legitimation, die über seine eng begrenzten Aufgaben hinausgeht. Denn ist ja nicht Aufgabe des Obersten Gerichtshofes, Politik zu machen, sondern die Politik auf ihre Beachtung der Verfassung hin zu überwachen und zu kontrollieren.


    Ein wie der Kongress als Vertretung von Volk und Staaten sowie der Präsident als Oberhaupt der Bundesverwaltung direkt von der Bevölkerung legitimierter Oberster Bundesrichter könnte leichter der Verführung fallen, mit seinen Urteilen selbst Politik zu machen (legislating from the bench).


    Warum sollte er das auch nicht tun dürfen? Er besitzt ja schließlich keine "schlechtere" demokratische Legitimation als der Kongress oder der Präsident. Warum sollte er sich da, wenn diese in seinen Augen in ihrem Handeln gegen die Verfassung verstoßen, sich darauf beschränken, das so festzustellen und ggf. Gesetze für nichtig erklären oder Verwaltungshandlungen aufheben? Warum sollte er darüber hinaus nicht gleich festlegen, wie eine Sache denn nun richtig, d. h. verfassungskonform zu erfolgen hat? Er steht Kongress und Präsident hinsichtlich seiner Legitimation durch den Volkswillen schließlich absolut gleichberechtigt gegenüber.


    Gerade im Lichte dieses Problems stehe ich einer Volkswahl des Obersten Bundesrichters ablehnend gegenüber. Er besitzt auf dem bewusst eng gefassten Feld seiner Zuständigkeiten eine immense Macht. Aber er ist stets gehalten, diese wo nötig so dosiert wie nur möglich anzuwenden, da er ja gerade keine unmittelbare demokratische Legitimation durch die Bevölkerung besitzt.


    Mit dieser, so früchte ich, drohte die richterliche Selbstbeschränkung (judicial self-restraint) alsbald zu fallen.

    Ashley Fox


    Former Senator for Assentia
    Former Chairperson of the Republican National Committee
    Former Republican Congressional Caucus Leader

  • Senatorin Fox, ich danke Ihnen, dass Sie sich so intensive Gedanken zu dem Thema gemacht haben und Ihre Argumente hier in die Diskussion einbringen. Leider kann ich Ihnen nicht bestätigen, dass mich Ihre Argumente auch nur im mindesten überzeugen können.



    Wie Sie vollkommen richtig feststellen, können die Wahlbestimmugen für eine Richterwahl konkretisiert und angepasst werden, sodass auch die Ablehnung eines oder mehrerer Kandidaten erfolgen kann. Dann jedoch von der Mehrheit des Volkes und nicht wie bisher entweder von nur einer einzelnen Person, nämlich dem Präsidenten oder von einer verschwindend kleinen Minderheit des astorischen Volkes, nämlich von nur 3 Senatoren. Niemand kann derzeit den Präsidenten zwingen oder verpflichten, einen Richter das SCOTUS zu benennen, wenn dies auch der amtierende Senatspräsident derzeit denkt als Amtspflicht des Regierungschefs konstruieren zu müssen. Ja und wenn die Mehrheit des astorischen Volks eben einen Kandidaten ablehnt, dann will sie dies eben so. Der Volkswille ist da einfach zu beachten. Derzeit können 4 Personen die Ernennung eines Richters verhindern, und haben dies ja auch gerade getan. Und was ist nun? Nun zaubert irgendwann der Präsident einen oder mehrere neue Kandidaten nach seinem Gusto aus dem Hut und kann nur hoffen, dass sich nicht wieder 3 Senatoren finden, welche seinen Vorschlag ablehnen. Und das Volk? Das kann nur zusehen, mit dem Kopf schütteln und abwarten, bis der Präsident mal ein Kandidat findet, der ihm genehm und nicht irgendwelchen 3 Senatoren unangenehm ist. Bis dahin liegt die Rechtsprechung in Astor lahm.


    Es war in der Vergangenheit für verschiedene Präsidenten und deren Berater vielfach schon schwierig genug, im Wege der gezielten Ansprache einen geeigneten Kandidaten zu finden. Dass sich auf eine bloße Wahlausschreibung einer oder gleich mehrere melden würden, hielte ich für ausgesprochen unwahrscheinlich.


    Nun hier möchte ich Ihrem Argument entgegen halten, dass eine öffentlich Wahlausschreibung auf alle Fälle wesentlich wirksamer und meiner festen Überzeugung nach auch erfolgversprechender ist als ein völlig intransparentes Suchen und Ansprechen von dem Präsidenten geeeignet erscheinender Kandidaten. Und niemand wird doch dem Präsidenten oder sonstwem in Astor verwehren, auch im Falle einer öffentlichen Wahlausschreibung geeignet erscheinende Personen anzusprechen und zu einer Kandidatur zu ermutigen.



    Werte Senatorin Fox, ich muss es einmal so direkt sagen, aber hier argumentieren Sie wieder in ähnlicher leicht abstruser Weise, wie schon im letzten Verfahren vor dem Supreme Court, dort nur in Richtung des Präsidentenamtes. Wieso denken Sie, dass ein oder mehrere Richter sich mehr Macht anmaßen wollen oder können, wenn sie direkt vom Volk gewählt sind? Unsere Verfassung steckt die Regeln und Kompetenzen der Judikative recht genau ab und soll in dieser Beziehung auch keinesfalls geändert werden. Ausschließlich die personelle Besetzung der dritten unabhängigen Staatsgewalt könnte aus den Händen der anderen zwei Gewalten in die Hände des Souveräns, also in die Hände des Volkes gelegt werden. Daraus gleich einen möglichen Anspruch auf Machtzuwachs seitens der Richterschaft zu konstruieren halte ich für recht sonderbar.


    Sie sagen völlig richtig, dass die Judikative durch ihre Arbeit die Exekutive und auch die Legislative kontrollieren soll. Etwas eigentümlich ist in unserem derzeitgen Nominierungs- und Ernennungssystem jedoch der Fakt, dass sich hier die zu Kontrollierenden ihren Kontrolleur gleich selbst aussuchen dürfen. Oder noch viel eigentümlicher, die Kontrollierten können einen Kontrolleur, welcher ihnen nicht genehm ist, einfach ablehnen, und das auch noch durch einen derart kleinen Personenkreis, dass jedem verständigen Demokraten, und hier meine ich nicht die Parteimitglieder der DP, die Haare zu Berge stehen müssen.


    Wer Schlechtes denken will könnte sich in der aktuellen Situation gut vorstellen, dass Exekutive und Legislative garnicht allzu böse darüber sind, dass es derzeit keine funktionierende Judikative in Astor gibt. Haben beide Staatsgewalten doch dabei derzeit niemanden zu fürchten, der ihre Arbeit kontrolliert und ihnen möglicherweise mal auf die Finger klopft. Aber das könnte sich wirklich nur jemand vorstellen, der Schlechtes über die Regierung, den Kongress und die sie tragendenen Personen denkt. Soweit möchte ich da dann doch noch nicht gehen.

    Aznar Sandoval
    Former President of the US Congress
    Former US Senator for Freeland
    Former Associate Justice of the US Supreme Court
    Former President of the Peoples Council of Freeland

  • Ich befürchte ebenfalls eine noch größere Politisierung des Richteramtes, wenn dieses nun auch noch in direkter Konkurrenz zwischen mehreren Kandidaten vom Volk gewählt würde. In jedem anderen Falle ist dies richtig, aber Richter sind keine Politiker und müssen stets ihre Neutralität wahren. Das können sie allerdings nicht, wenn sie sich eienr Konkurrenz stellen und Stimmen vom Volk gewinnen müssen.


    Meines Erachtens birgt die direkte Wahl auch eine Gefahr, da Richter dann regelmäßig in einer direkten Mehrheitwahl gewählt würden. Je nach bestehenden politischen Präferenzen in der Wahlbevölkerung würde dies keine Diversifikation im Supreme Court mit sich bringen, sondern im schlimmsten Fall Personen gleicher Rechtsauffassung, die der Mehrheit entsprechen, aber Minderheiten widersprechen kann, dorthin bringen. Es muss aber auch in unserem Sinne sein, dass beim Supreme Court kein Einheitsbreit einkehrt. Und deswegen ist die doppelte Vorauswahl President/Senate meines Erachtens richtig.

    JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.

    Former (XXVII.) Vice President of the United States

    Former Member of the House of Representatives

    Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena

    "That person who agrees with you 80 percent of the time is a friend and an ally; not a 20 percent traitor." - Carsten Schmidt

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