Unter den Eindrücken der Vorgänge der zurückliegenden Tage und Wochen im Kongress, dem Spannungsfeld zwischen Exekutive und Legislative bezüglich Personalentscheidungen und der öffentlichen Diskussionen dazu reifte in mir in den letzten Tagen ein Gedanke, der mich nicht mehr losließ.
Wenn derzeit so vehement über das Thema Gewaltenteilung in Astor gestritten wird und wir bisher zwei der Staatsgewalten unabhängig voneinander vom Volk direkt bestimmen lassen, was sollte uns eigentlich daran hindern, dies auch mit der dritten Gewalt im Staat, der Justiz zu tun?
Bisher wählt das Volk in regelmäßigen Abständen den Kongresses und damit die gesetzgebenden Gewalt neu. Hier müssen sich die Mitglieder der Legislativorgane immer wieder neu der Einschätzung ihrer bisherigen Arbeit durch den Wähler stellen und diesem vermitteln, wie sie in Zukunft gedenken seinen Willen im Bereich der Gesetzgebung umzusetzen.
Gleiches gilt für den Präsidenten, seinen Vize und auch die Governeure der Bundesstaaten. Auch die Exekutive stellt sich immer wieder dem Votum des Wähler dieses Landes und unterliegt dabei der Einschätzung des Bürgers, wie sie ihren Aufgaben nachgekommen ist und welche Visionen sie für die Zukunft hat.
Einzig die dritte Staatsgewalt ist in dieser Beziehung nicht so unabhängig wie sie eigentlich sein sollte. Die Judikative wird nicht vom Volk bestimmt, sondern, jedenfalls auf Bundesebene, von einer Person, und dabei auch noch dem obersten Vertreter der Exekutive ausgewählt und ist von der Legislative zu bestätigen. Dass dabei politisch motivierte Ernennungen und in parteipolitischen Hinterstübchen ausgekungelte Zustimmungen oder Ablehnungen eine nicht unwesentliche Rolle spielen ist leider recht offensichtlich. Und es ist bei der derzeitigen Verfassungs- und Rechtslage sogar verständlich und nachvollziehbar.
Dass sich ein Präsident sicher eine Justiz wünscht, welche eher seinen Vorstellungen von der Auslegung der Rechtsvorschriften entspricht ist vollkommen legitim und hat unleugbar auch Einfluss auf die Ernennung von Kandidaten für das Richteramt. Und die Mitglieder der Legislative nutzen wie selbstverständlich auch ihre Einflussmöglichkeiten im Zuge des Bestätigungsverfahrens um ihre Vorstellungen von den Personen, welche in Astor Recht sprechen durchzusetzen. Auch das mag legitim sein und ist von unserer Verfassung ja auch so geregelt.
Nur muss das immer und ewig so bleiben? Müssen sich die Bürger dieses Landes damit abfinden, dass die beiden Staatsgewalten Exekutive und Legislative die dritte Gewalt auskungeln und nach ihren Vorstellungen besetzen? Sollte nicht der mündige Bürger und Wähler selbst entscheiden können, wer in Astor Recht spricht und eben jene anderen Staatsgewalten kontrolliert und notwendigenfalls auch in ihre Schranken weist? Wenn man dem Bürger diese Kompetenz zutraut bleibt nur die Konsequenz, auch die Judikative vom Volk direkt bestimmen zu lassen.
Ich möchte daher mal eine öffentliche Diskussion anregen, ob es nicht sinnvoll und für eine wirkliche Unabhängigkeit der Justiz von der Regierung und den Gesetzgebungsorganen förderlich wäre, wenn man in Astor zu einer Direktwahl der Richter durch das Volk käme.