[Congressional Bureau for the Printing of Bills]

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 1.743 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Mortimer Stone.

  • Handlung

    Ein Mitarbeiter der Library of Congress unterstützt regelmäßig den Speaker of the House of Representatives und den President (pro tempore) of the Senate dabei, die von der jeweiligen Kammer des Kongresses verabschiedeten Bills in die Form zu bringen, die zur Übermittlung an den President of the United States vorgesehen ist.

  • Handlung

    Unterzeichnet die Bill, die das House am 26. September 2024 verabschiedet hat:

    Eighty-Eight Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:


    An Act

    to provide for market-based choices for insurances across the United States and setting standards for interstate commerce in the insurance markets.


    Chapter I - General Provisions and Insurance Markets

    Section 1 - Short Title

    Dieses Bundesgesetz soll als „Freedom of Insurance Act“ zitiert werden.


    Section 2 - Defitition of Insurance Contracts

    (1) Im Rahmen eines Versicherungsvertrages übernimmt ein Versicherungsanbieter gegen Zahlung einer Versicherungsprämie die Verpflichtung, für den Fall des Eintritts eines bestimmten Risikos eine Leistung an den Versicherungsnehmer oder einen Dritten zu erbringen.

    (2) Versicherungen im Sinne dieses Gesetzes sind ausschließlich gewerbliche Vertragsverhältnisse, insbesondere keine Risikogemeinschaften.
    (3) Versicherungen im Sinne dieses Gesetzes sind auch von Einrichtungen der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates oder einer politischen Untergliederung durchgeführte Versicherungsverhältnisse mit Privatpersonen oder Unternehmen, soweit diese nicht durch die zuständige Bundesbehörde aufgrund ihrer Eigenart von der Anwendung befreit werden.


    Section 3 - Regulation of Insurance Markets

    (1) Die Regulierung des Versicherungsmarktes ist eine Angelegenheit der Bundesstaaten, soweit nicht durch Bundesgesetz die Zuständigkeit der Vereinigten Staaten begründet wird.
    (2) Regulierungsbefugnisse nach anderen bundesrechtlichen Vorschriften, die auch Versicherungsanbieter betreffen können, bleiben unberührt.


    Chapter II - Federal Regulatory Provisions

    Section 1 - Interstate Markets for Insurances

    (1) Kein Bundesstaat darf einem Versicherungsanbieter verbieten, unter Einhaltung der in diesem Bundesstaat geltenden Vorschriften Versicherungsverträge mit Versicherungsnehmern durchzuführen, die dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Hauptsitz haben, weil der Versicherungsanbieter seinen Hauptsitz in einem anderen Bundesstaat hat.

    (2) Kein Bundesstaat darf einen Versicherungsanbieter verpflichten,
    1. unter bestimmten Bedingungen Versicherungsverträge innerhalb dieses Bundesstaates anzubieten, solange der Versicherungsanbieter nicht den Abschluss von Verträgen dieser Art regelmäßig innerhalb dieses Bundesstaates anbietet,
    2. Versicherungsverhältnisse, die dem Recht eines anderen Bundesstaates unterliegen, nur deshalb dem eigenen Recht zu unterwerfen, weil sich einzelne oder vorübergehende Bezüge ergeben, solange der Schwerpunkt des Vertrages außerhalb dieses Staates verbleibt.


    Section 2 - Insurance Competition

    (1) Versicherungsverhältnisse und vergleichbare Rechtsverhältnisse (unabhängig davon, ob durch Vertrag oder durch Gesetz begründet) dürfen von Einrichtungen der Vereinigten Staaten, Bundesstaaten und politischen Untergliederungen nur unter Bedingungen begründet und durchgeführt werden, die eine Verzerrung des Wettbewerbs mit privaten Anbietern ausschließen.
    (2) Ist durch Rechtsvorschrift die Verpflichtung zum Abschluss oder zur Aufrechterhaltung eines Rechtsverhältnisses nach Subsection 1 vorgesehen, muss
    1. der Ersatz durch einen Versicherungsvertrag,
    2. die Befreiung von der Verpflichtung bei Ablehnung aus Gewissensgründen
    in jedem Falle zugelassen werden. Dies gilt auch, wenn das Verhältnis kraft Gesetzes und ohne ein solches Wahlrecht besteht. In diesem Fall können angemessene Mindestvorgaben an Versicherungsverträge und Versicherungsanbieter gestellt werden.
    (3) Werden Rechtsverhältnisse nach Subsection 1 aus öffentlichen Mitteln direkt oder indirekt bezuschusst, sind Versicherungsverträge ähnlicher Art, die nach Subsection 2 ersatzweise abgeschlossen werden, in gleicher Höhe durch Zahlung an den Versicherungsanbieter zu fördern.
    (4) Soweit Zuschüsse nach Subsection 3 nicht gewährt werden, kann
    1. jeder Versicherungsanbieter im Rahmen seiner Geschäfte,
    2. jeder tatsächliche oder potenzielle Versicherungsnehmer innerhalb des Geltungsbereiches,
    3. die zuständige Bundesbehörde
    ihre Gewährung für geeignete Angebote oder die Unterlassung der Bezuschussung der staatlichen Angebote verlangen und gerichtlich durchsetzen.
    (5) Die zuständige Bundesbehörde kann auf Antrag aus besonderen Gründen zulassen, dass eine Verpflichtung nicht nach Subsection 2 ersetzt werden kann. Die Genehmigung
    1. ist zu befristen und kann mit angemessenen Bedingungen versehen werden,
    2. kann insbesondere nicht allein aus dem Grund erteilt werden, dass es sich bei dem Rechtsverhältnis um ein staatliches Kranken-, Renten-, Elementarschadensfall- oder vergleichbares Versicherungssystem im öffentlichen Interesse handelt.


    Section 3 - International Commerce with Insurances

    (1) Ein Versicherungsanbieter, der seinen Hauptsitz außerhalb der Vereinigten Staaten hat, darf innerhalb der Vereinigten Staaten nur Verträge abschließen, wenn er eine Niederlassung innerhalb der Vereinigten Staaten unterhält oder durch die zuständige Bundesbehörde ausnahmsweise hiervon befreit wird.

    (2) Die Durchführung von Verträgen, die nur einzelne oder vorübergehende Bezüge in die Vereinigten Staaten haben, darf nur ausnahmsweise reguliert werden.


    Chapter III - Miscellaneous Provisions


    Section 1 - Coming-into force

    Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.


    Section 2 - Existing Regulations

    (1) Die Geltung bestehender Vorschriften, die mit diesem Gesetz nicht unvereinbar sind, bleibt insoweit unberührt.
    (2) Ansprüche nach Chapter II Section 2 können nicht geltend gemacht werden, soweit damit unvereinbare Anforderungen innerhalb von drei Monaten beendet und für den Fall ihrer Fortgeltung darüber hinaus die rückwirkende Anerkennung der Ansprüche zugesichert wird.




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    Speaker of the House of Representatives



    President pro tempore of the Senate


    President of the United States



    paperseal_128.png

    Jacob Andrew Glenwood MPharm (R-NA)

    U.S. Representative

    Former Senior Counselor to the President (Jones Administration) | Former U.S. Secretary of Commerce (Montgomery & Conway Administrations)
    Former Senior Vice President Health of Glenwood Medical and Care Centers Inc.

  • Handlung

    Unterzeichnet die Bill, die der Senat am 24.11.2024 verabschiedet hat.


    Eighty-Ninth Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:


    An Act


    to provide a legislative framework for reconstruction and peace after the 2023 War of Aggression against the United States.



    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz soll als „Reconstruction, Emergency aid, and Care for Our Veterans and Everyone Affected by Ratelon's War of Aggression (RECOVER) and Demand Reparations Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. SENSE OF CONGRESS.

    (1) Der Kongress nimmt mit großem Bedauern die Schäden zur Kenntnis, die der am 17. Oktober 2023 begonnene Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten in den von den Angriffen der feindlichen Streitkräfte betroffenen Gebieten verursacht hat. Der Kongress drückt

    1. allen Veteranen und Freiwilligen seine besondere Dankbarkeit,

    2. allen Hinterbliebenen und betroffenen lokalen Gemeinschaften sein tiefes Bedauern und Mitgefühl

    aus und erkennt die besondere Verantwortung der Vereinigten Staaten in diesem Zusammenhang an.

    (2) Unabhängig davon

    1. ob diese Schäden bereits aus privaten Mitteln, durch Kredite oder durch Mittel der Bundesstaaten

    2. wann und in welchem Umfang Reparationszahlungen durch Ratelon geleistet werden

    ist es die Intention des Kongresses, dass der Wiederaufbau und die Entschädigung von Kriegsfolgen im bisherigen Umfang und darüber hinaus aus Mitteln der Vereinigten Staaten gefördert wird.


    SECTION 3. DOMESTIC PRESIDENTIAL ACTIONS.

    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll

    1. in allen beteiligten Bundesbehörden die Benennung von besonderen Beauftragten für den Wiederaufbau und die Entschädigung,

    2. die Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesstaaten und Untergliederungen in Fragen des Wiederaufbaus und der Entschädigung,

    3. die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse des Wiederaufbaus und der Entschädigung bei der Gewährung von Bundeszuschüssen und der Durchführung von Bundesprogrammen (allerdings nicht zulasten anderer Ziele und Interessen der nicht unmittelbar betroffenen Bundesstaaten),

    sicherstellen.

    (2) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist ermächtigt, durch die Aufnahme von Krediten für die Vereinigten Staaten die Bereitstellung von Bundesmitteln als Zuschüsse oder vergünstigte Kredite an Bundesstaaten, ihre Untergliederungen oder Dritte für Zwecke des Wiederaufbaus und der Entschädigung im erforderlichen Umfang zu ermöglichen. Die Kredite sollen auch

    1. zur Wiederauffüllung der aus dem allgemeinen Bundeshaushalt entnommenen Mittel und Rücklagen genutzt werden, soweit die Entnahme,

    2. zur wenigstens anteiligen Rückzahlung von Aufwendungen der betroffenen Bundesstaaten oder ihrer politischen Untergliederungen und Einrichtungen, welche

    3. zur Ermöglichung der Tilgung von Verbindlichkeiten oder der Erstattung von Aufwendungen, die ein Dritter im öffentlichen Interesse aufgewendet hat, soweit diese

    vorrangig aus Anlass des Krieges oder für Zwecke des Wiederaufbaus und der Entschädigung erfolgten.

    (3) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist ermächtigt, durch die Aufnahme von Krediten für die Vereinigten Staaten die Erstattung von Aufwendungen im privaten Interesse zur Bewältigung oder Beseitigung von Kriegsfolgen im angemessenen Umfang zu ermöglichen. Im Rahmen dieses Programmes verzichten die Vereinigten Staaten gegenüber den in ihrem Gebiet wohnhaften Personen auf jede Form der Immunität wegen des Bestehens oder der Höhe der Entschädigungsansprüche, sobald eine Leistung gewährt oder nicht binnen angemessener Frist über die Gewährung entschieden wurde.

    (4) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll dem Kongress über die Umsetzung der in dieser Section vorgesehenen Maßnahmen in geeigneter Weise berichten.


    SECTION 4. FOREIGN PRESIDENTIAL ACTIONS.

    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll die Bemühungen zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Ratelon intensivieren und dem Kongress über deren Verlauf in geeigneter Weise berichten.

    (2) Es ist die Intention des Kongresses, dass sämtliche in den Vereinigten Staaten entstandenen Schäden durch Leistungen oder werthaltige Verpflichtungen Ratelons abgegolten sowie eine angemessene Entschädigung für sonstige Kriegslasten innerhalb der Vereinigten Staaten erlangt wird; dies umfasst auch die Freistellung von Verbindlichkeiten, welche die Vereinigten Staaten .

    (3) Der Präsident ist ermächtigt, alle geeigneten Maßnahmen zur Förderung der Durchsetzung der Forderungen der Vereinigten Staaten zu treffen. Geeignete Maßnahmen sind insbesondere die Verhängung von Sanktionen wirtschaftlicher und politischer Art.


    SECTION 5. FINAL PROVISION.

    Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.



    Speaker of the House of Representatives


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    President pro tempore of the Senate


    President of the United States



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    Senator of Serena | D-SE

    Attorney at law | Thorndike, Arroyo & Ming-No [dormant]


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  • Handlung

    Unterzeichnet eine Bill, die das House verabschiedet hat.


    Eighty-Ninth Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:


    An Act


    to provide for the reorganization of the U.S. Department of Commerce and the Federal Transportation Commission, and for connected purposes.


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:


    Section 1 - Short Title

    Dieses Bundesgesetz soll als “Department of Commerce Reorganization Act“ zitiert werden.


    Section 2 - HELP programs transferred, Sense of Congress
    (1) Vorbehaltlich anderer Organisationsentscheidungen des Präsidenten der Vereinigten Staaten geht die Verantwortung für die Verwaltung der Fördermittel und Programme in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Arbeitsmarkt und Zivilgesellschaft vom Department of Commerce auf das Department of Health, Education, Labor and Civic Participation über.

    (2) Es ist angesichts der Organisationsentscheidung der Präsidentin zur Schaffung des in Ssc. 1 genannten Departments die Intention des Kongresses, dass das Department of Commerce sich insbesondere mit Fragen des Handels zwischen den Bundesstaaten und mit dem Ausland sowie Fragen des Binnenmarktes befassen soll.


    Section 3 - Federal Transportation Commission
    (1) Chp. I Sec. 3 Federal Transportation Act erhält folgende Fassung:

    Section 3 - Federal Transportation Commission
    (1) Die Leiter der für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden sollen kraft dieses Amtes zugleich Federal Transportation Commissioners sein, ihre Vertreter Assistant Commissioners; sie können diese Funktionen auf andere Bedienstete ihrer Behörde übertragen. Neben diesen Commissioners können weitere Special Commissioners mit eigenem Aufgabenbereich berufen werden, welche grundsätzlich die Stellung eines Commissioners haben.
    (2) Die Federal Transportation Commissioners bilden gemeinsam die Federal Transportation Commission, die Mehrheit der Commissioner ein Quorum. Die Assistant Commissioners haben nur beratende Stimme, ausgenommen für die Dauer der Verhinderung des oder der Vakanz der Position des Commissioners, den sie vertreten.
    (3) Die Commission soll die Arbeit der beteiligten Bundesbehörden und ihre Zusammenarbeit mit anderen Stellen koordinieren. Sie soll ferner den Präsidenten und seine Beauftragten in der Verkehrspolitik beraten und solche Aufgaben wahrnehmen, die ihr ansonsten übertragen werden.
    (4) Die für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden werden der Commission als Dienststellen nachgeordnet.

    (5) Die Commission hat nach Ermessen des Präsidenten entweder die Stellung einer unabhängigen oder einer nachgeordneten Bundesbehörde. Hat sie die Stellung einer unabhängigen Bundesbehörde, soll der Präsident einen Chairman berufen, der die Stellung eines weiteren Commissioners hat und ihr vorsitzt; der Chairman soll außerdem Kabinettsrang haben und ihm soll die Ernennung sowie die Aufsicht über die übrigen Commissioners übertragen werden. Hat sie die Stellung einer nachgeordneten Bundesbehörde, kann der Chairman auch vom Leiter der übergeordneten Bundesbehörde berufen werden.

    (2) Der Kongress bekräftigt, dass die Astorian Space Exploration Association eine der Federal Transportation Commission nachgeordnete Einrichtung ist.


    Section 4 - Federal Statistics Reform
    (1) Der Office of Labor Statistics Act vom 25. Februar 2013 ist aufgehoben.

    (2) In Chapter III des Federal Administration Act wird eine Section 6 eingefügt:

    Section 6 - Federal Statistical System
    (1) Die Behörden und Einrichtungen der Vereinigten Staaten erheben die für ihren Aufgabenbereich erforderlichen statistischen Daten.
    (2) Soweit keine bundesgesetzliche Grundlage besteht, regeln sie Zweck, Art, Umfang und Verfahren der Erhebung durch eigene Rechtsvorschriften. Im Rahmen der Erhebung wird eine möglichst geringe Belastung der Betroffenen sowie eine Zusammenarbeit mit anderen Stellen, die statistische Daten benötigen, angestrebt.

    (3) Vorbehaltlich einer anderslautenden Organisationsentscheidung des Präsidenten der Vereinigten Staaten

    1. werden die Aufgaben der allgemeinen Bundesstatistik dem Geschäftsbereich des Department of Commerce zugewiesen,
    2. ist im Office of Administration Management des Executive Office of the President of the United States ein Chief Statistician of the United States als Koordinator der Bundesstatistik zu benennen.


    Section 5 - Coming-into force
    (1) Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

    (2) Die zuständigen Bundesbehörden sind ermächtigt, die im Zuge des Übergangs zu regelnden Angelegenheiten, insbesondere hinsichtlich des Personals und des Budgets vorzunehmen. Andere bundesrechtliche Vorschriften sollen als gegenstandslos angesehen werden, soweit sie dem mit diesem Gesetz verfolgten Zweck entgegenstehen.




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    Speaker of the House of Representatives


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    President pro tempore of the Senate


    President of the United States



    paperseal_128.png

    Jacob Andrew Glenwood MPharm (R-NA)

    U.S. Representative

    Former Senior Counselor to the President (Jones Administration) | Former U.S. Secretary of Commerce (Montgomery & Conway Administrations)
    Former Senior Vice President Health of Glenwood Medical and Care Centers Inc.

    Einmal editiert, zuletzt von Elizabeth Thorndike ()

  • Handlung

    Unterzeichnet eine Bill, die der Senat verabschiedet hat.


    Eighty-Ninth Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:


    AN ACT


    to provide for the modernization of the Homeland Security.



    Section 1 - Short Title

    Dieses Bundesgesetz soll als "National and Homeland Security Act Reform Act“ zitiert werden.


    Section 2 - Revision of the National and Homeland Security Act

    Der National and Homeland Security Act vom 06. April 2017 ist aufgehoben und wird durch das folgende Bundesgesetz ersetzt, das hiermit in Kraft tritt:


    National and Homeland Security Act

    An Act to organize the Agencies and powers related to National and Homeland Security.


    Section 1 – Coordinating

    (1) Der Präsident und Oberbefehlshaber ist für die Koordinierung der Aufgaben zuständig, die die nationale Sicherheit, den Heimatschutz und die Katastrophenhilfe betreffen. Er soll dazu im Executive Office of the President of the United States ein National Security Council als Koordinierungs- und Beratungsgremium bilden. Dieses koordiniert die Zusammenarbeit der Bundesbehörden und die Zusammenarbeit des Bundes mit Behörden der Staaten, ihrer Untergliederungen sowie dem Ausland.

    (2) Die Bediensteten der National Security Council zugeordneten Bereiche bestellt der Präsident ohne Rat und Zustimmung des Senats, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt.


    Section 2 – National Intelligence and Intelligence Community

    (1) Die durch dieses Gesetz geschaffenen Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten bilden die Intelligence Community unter Aufsicht des zuständigen Departments.

    (2) Innerhalb der Intelligence Community wird die Arbeit der beteiligten Behörden und ihre Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Behörden koordiniert.

    (3) Die Angelegenheiten der Nachrichtendienste unterliegen der Geheimhaltung, soweit nicht die zuständigen Amtsträger etwas anderes bestimmen. Die Bediensteten sind insoweit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über die Deklassifizierung von Angelegenheiten grundlegender Bedeutung kann nur der Präsident entscheiden. Die Geheimhaltung steht der Informationsweitergabe an andere Behörden und den Kongress nicht entgegen, wenn Vorkehrungen für ihre Wahrung getroffen werden.


    Section 3 – Domestic Intelligence

    (1) Die Funktionen des Inlandsgeheimdienstes werden durch die Abteilung Domestic Intelligence des Federal Bureau of Investigation wahrgenommen, die ein Teil der Intelligence Community ist.

    (2) Domestic Intelligence ist zuständig für inländische Spionageabwehr, die Sammlung und Auswertung von Informationen für Heimatschutz und Terrorabwehr sowie die Überwachung von damit zusammenhängenden Gefahren, insbesondere auch Terrorfinanzierung, Geldwäsche, Gefahrstoffe und Transportsicherheit.


    Section 4 – Foreign Intelligence

    (1) Der Auslandsgeheimdienst der Vereinigten Staaten ist die Central Intelligence Agency (CIA) als Teil der Intelligence Community.

    (2) Die CIA ist zuständig für die Sammlung und Auswertung von Informationen, die die äußere Sicherheit der Vereinigten Staaten und ihre Interessen im Ausland sowie die Außenpolitik betreffen. Sie ist auch zuständig für die Abwehr ausländischer Spionagetätigkeit und terroristischer Aktivitäten sowie Auslandsoperationen.

    (3) Die Leitung der CIA obliegt einem Director, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats ernennt. Der Präsident und der Secretary können weitere Bedienstete mit Leitungsaufgaben ernennen, die auch zum Teil Angehörige der Streitkräfte sein dürfen.


    Section 5 – Military Intelligence

    (1) Der Militärgeheimdienst der Vereinigten Staaten ist die Defense Intelligence Agency (DIA), die Teil der Streitkräfte, aber zugleich ein Teil der Intelligence Community ist.

    (2) Die DIA ist zuständig für die Sammlung und Auswertung aller Informationen, die die militärische Sicherheit der Vereinigten Staaten, die Sicherheit der Streitkräfte sowie die Tätigkeit fremder Militärkräfte betreffen. Er ist auch zuständig für raumbezogene Aufklärungstätigkeit, die Satellitenaufklärung und Cyber-Operationen sowie Aufklärung zur Unterstützung von Militäroperationen.

    (3) Die Leitung der DIA obliegt einem Commander, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats ernennt und der zu mindestens den Rang eines Major General innehat. Der Präsident oder der Secretary können weitere Bedienstete mit Leitungsaufgaben ernennen, die auch zum Teil Zivilisten sein dürfen.


    Section 6 – Disaster Relief

    (1) Das Office for Emergency Management and Response ist eine nachgeordnete Bundesbehörde, die für die Koordinierung der Katastrophenhilfe des Bundes, Prävention und Frühwarnung verantwortlich ist. Es verwaltet auch einen Fonds für Notfallhilfe und Entschädigung und die Programme des Zivilschutzes.

    (2) Eine Katastrophe ist jedes Ereignis, das Leib und Leben, Hab und Gut oder andere wesentliche Rechtsgüter einer großen Anzahl an Personen bedroht oder beschädigt. Der Präsident kann eine National Emergency erklären, wenn er darum ersucht wird oder die Katastrophe mehrere Bundesstaaten, das Ausland oder Zuständigkeiten und Interessen des Bundes betrifft.

    (3) Maßnahmen der Katastrophenhilfe sind Such- und Rettungsmaßnahmen, Versorgung und Betreuung, Aufrechterhaltung notwendiger Infrastruktur und Wiederaufbau.

    (4) Die Aufgaben des Office for Emergency Management and Response werden in Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden, den staatlichen, lokalen und ausländischen Stellen erfüllt. Es werden hauptamtliche Kräfte eingesetzt, es können auch Soldaten zur Unterstützung abgeordnet werden und sollen auch ehrenamtliche Kräfte insbesondere durch Schulung, Ausrüstung und Kompensation des Verdienstausfalls gefördert und koordiniert werden. Es können auch private Organisationen einbezogen und gefördert werden.


    Section 7 - Public Health Security

    (1) Das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention ist eine nachgeordnete Bundesbehörde, welche die Prävention und Bewältigung von Gesundheitsnotlagen verantwortet und Forschungen in diesem Bereich fördert oder durchführt.

    (2) Im Rahmen der Bewältigung von Katastrophenfällen im Bereich der Gesundheit arbeitet das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention mit dem Office for Emergency Management and Response zusammen oder nimmt dessen Befugnisse selbst wahr, soweit es sich um eine reine Gesundheitsnotlage handelt.

    (3) Die Aufgaben des Center for Disease Control and Health Emergency Prevention werden in Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden, den staatlichen, lokalen und ausländischen Stellen erfüllt. Es werden hauptamtliche Kräfte eingesetzt, es können auch Soldaten zur Unterstützung abgeordnet werden und sollen auch ehrenamtliche Kräfte insbesondere durch Schulung, Ausrüstung und Kompensation des Verdienstausfalls gefördert und koordiniert werden. Es können auch private Organisationen einbezogen und gefördert werden.


    Section 3 - Department of Homeland Security

    (1) Dem Department of Homeland Security wird die Aufsicht über die Intelligence Community insoweit übertragen, als nicht das National Security Council und sein Stab im Auftrag des Präsidenten unmittelbar verantwortlich sind. Darüber hinaus überwacht das Department of Homeland Security die zentralen Aufgaben der Nachrichtendienste, insbesondere die Kommunikationsüberwachung und Befragung von Terrorverdächtigen.

    (2) Dem Department of Homeland Security wird das Office for Emergency Management and Response unterstellt, wobei

    1. das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention eine selbstständige Einrichtung wird; soweit es bisher Aufgaben der allgemeinen Gesundheitsvorsorge übernommen hat, sollen diese stattdessen dem Geschäftsbereich des für Gesundheit zuständigen Departments zugewiesen werden,

    2. das National Emergency Management Institute und das Office of Public Awareness and Civil Defense Training zu Einrichtungen des gesamten Departments werden sollen, deren Aufgabenbereich auf das gesamte Aufgabenfeld erweitert wird.

    (3) Auf das Department of Homeland Security wird die Homeland Security Division des Department of Justice übergeleitet.

    (4) Keine Bestimmung dieses Gesetzes beschränkt

    1. die Befugnis des Präsidenten der Vereinigten Staaten, durch Executive Order,

    2. die Befugnisse der Behördenleitung oder einer übergeordneten Behörde nach dem Federal Administration Act und anderen Vorschriften, weitere oder andere Zuweisungen anzuordnen und organisatorische Festlegungen zu treffen.


    Section 4 - Independent Experts Panel for Civil Rights in the Intelligence Community

    (1) Es wird eine unabhängige Aufsichtskommission eingerichtet, das Independent Experts Panel for Civil Rights in the Intelligence Community. Das Gremium überwacht die Tätigkeiten des Department of Homeland Security und aller ihm untergeordneten Behörden, insbesondere in Bezug auf die Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Bürgerrechte, die Verhältnismäßigkeit der angewandten Maßnahmen und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

    (2) Das Gremium besteht aus sechs Mitgliedern, die vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats auf eine Amtszeit von vier Jahren berufen werden. Zwei Mitglieder stammen aus der Judikative, zwei aus der Wissenschaft (mit Expertise in den Bereichen Verfassungsrecht, Datenschutz und Sicherheitspolitik) und zwei aus der Zivilgesellschaft. Höchstens 50% der Mitglieder dürfen einer politischen Partei angehören.

    (3) Das Gremium hat das Recht, Einsicht in alle nicht-klassifizierten und, nach Zustimmung eines unabhängigen Richters, auch in klassifizierte Dokumente zu nehmen, Anhörungen durchzuführen und Empfehlungen zur Gesetzgebung oder zur Umsetzung bestehender Regelungen zu geben. Ihre Berichte sind regelmäßig dem Kongress und der Öffentlichkeit vorzulegen.

    (4) Das Department of Homeland Security ist verpflichtet, mit dem Gremium zu kooperieren und ihr alle für ihre Arbeit erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, soweit dies mit den Anforderungen der nationalen Sicherheit vereinbar ist.


    Section 5 - Coming-into force

    (1) Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

    (2) Die zuständigen Bundesbehörden sind ermächtigt, die im Zuge des Übergangs zu regelnden Angelegenheiten, insbesondere hinsichtlich des Personals und des Budgets vorzunehmen. Andere bundesrechtliche Vorschriften sollen als gegenstandslos angesehen werden, soweit sie dem mit diesem Gesetz verfolgten Zweck entgegenstehen.




    Speaker of the House of Representatives


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    President pro tempore of the Senate


    President of the United States



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    Senator of Serena | D-SE

    Attorney at law | Thorndike, Arroyo & Ming-No [dormant]


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  • Handlung

    Die Gegenzeichnung der Bill H.R. 2024-044 durch den Speaker erfolgte, nachdem sie vom House am 29. November 2024 per unanimous consent verabschiedet worden ist.


    Eighty-Ninth Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:


    An Act


    to provide a legislative framework for reconstruction and peace after the 2023 War of Aggression against the United States.



    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz soll als „Reconstruction, Emergency aid, and Care for Our Veterans and Everyone Affected by Ratelon's War of Aggression (RECOVER) and Demand Reparations Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. SENSE OF CONGRESS.

    (1) Der Kongress nimmt mit großem Bedauern die Schäden zur Kenntnis, die der am 17. Oktober 2023 begonnene Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten in den von den Angriffen der feindlichen Streitkräfte betroffenen Gebieten verursacht hat. Der Kongress drückt

    1. allen Veteranen und Freiwilligen seine besondere Dankbarkeit,

    2. allen Hinterbliebenen und betroffenen lokalen Gemeinschaften sein tiefes Bedauern und Mitgefühl

    aus und erkennt die besondere Verantwortung der Vereinigten Staaten in diesem Zusammenhang an.

    (2) Unabhängig davon

    1. ob diese Schäden bereits aus privaten Mitteln, durch Kredite oder durch Mittel der Bundesstaaten

    2. wann und in welchem Umfang Reparationszahlungen durch Ratelon geleistet werden

    ist es die Intention des Kongresses, dass der Wiederaufbau und die Entschädigung von Kriegsfolgen im bisherigen Umfang und darüber hinaus aus Mitteln der Vereinigten Staaten gefördert wird.


    SECTION 3. DOMESTIC PRESIDENTIAL ACTIONS.

    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll

    1. in allen beteiligten Bundesbehörden die Benennung von besonderen Beauftragten für den Wiederaufbau und die Entschädigung,

    2. die Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesstaaten und Untergliederungen in Fragen des Wiederaufbaus und der Entschädigung,

    3. die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse des Wiederaufbaus und der Entschädigung bei der Gewährung von Bundeszuschüssen und der Durchführung von Bundesprogrammen (allerdings nicht zulasten anderer Ziele und Interessen der nicht unmittelbar betroffenen Bundesstaaten),

    sicherstellen.

    (2) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist ermächtigt, durch die Aufnahme von Krediten für die Vereinigten Staaten die Bereitstellung von Bundesmitteln als Zuschüsse oder vergünstigte Kredite an Bundesstaaten, ihre Untergliederungen oder Dritte für Zwecke des Wiederaufbaus und der Entschädigung im erforderlichen Umfang zu ermöglichen. Die Kredite sollen auch

    1. zur Wiederauffüllung der aus dem allgemeinen Bundeshaushalt entnommenen Mittel und Rücklagen genutzt werden, soweit die Entnahme,

    2. zur wenigstens anteiligen Rückzahlung von Aufwendungen der betroffenen Bundesstaaten oder ihrer politischen Untergliederungen und Einrichtungen, welche

    3. zur Ermöglichung der Tilgung von Verbindlichkeiten oder der Erstattung von Aufwendungen, die ein Dritter im öffentlichen Interesse aufgewendet hat, soweit diese

    vorrangig aus Anlass des Krieges oder für Zwecke des Wiederaufbaus und der Entschädigung erfolgten.

    (3) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist ermächtigt, durch die Aufnahme von Krediten für die Vereinigten Staaten die Erstattung von Aufwendungen im privaten Interesse zur Bewältigung oder Beseitigung von Kriegsfolgen im angemessenen Umfang zu ermöglichen. Im Rahmen dieses Programmes verzichten die Vereinigten Staaten gegenüber den in ihrem Gebiet wohnhaften Personen auf jede Form der Immunität wegen des Bestehens oder der Höhe der Entschädigungsansprüche, sobald eine Leistung gewährt oder nicht binnen angemessener Frist über die Gewährung entschieden wurde.

    (4) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll dem Kongress über die Umsetzung der in dieser Section vorgesehenen Maßnahmen in geeigneter Weise berichten.


    SECTION 4. FOREIGN PRESIDENTIAL ACTIONS.

    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll die Bemühungen zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Ratelon intensivieren und dem Kongress über deren Verlauf in geeigneter Weise berichten.

    (2) Es ist die Intention des Kongresses, dass sämtliche in den Vereinigten Staaten entstandenen Schäden durch Leistungen oder werthaltige Verpflichtungen Ratelons abgegolten sowie eine angemessene Entschädigung für sonstige Kriegslasten innerhalb der Vereinigten Staaten erlangt wird; dies umfasst auch die Freistellung von Verbindlichkeiten, welche die Vereinigten Staaten .

    (3) Der Präsident ist ermächtigt, alle geeigneten Maßnahmen zur Förderung der Durchsetzung der Forderungen der Vereinigten Staaten zu treffen. Geeignete Maßnahmen sind insbesondere die Verhängung von Sanktionen wirtschaftlicher und politischer Art.


    SECTION 5. FINAL PROVISION.

    Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.



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    Speaker of the House of Representatives


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    President pro tempore of the Senate


    President of the United States



    paperseal_128.png

    Jacob Andrew Glenwood MPharm (R-NA)

    U.S. Representative

    Former Senior Counselor to the President (Jones Administration) | Former U.S. Secretary of Commerce (Montgomery & Conway Administrations)
    Former Senior Vice President Health of Glenwood Medical and Care Centers Inc.

  • Handlung

    Unterzeichnet die Bill, die das House am 28. November 2024 verabschiedet hat:

    Eighty-Ninth Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:


    An Act


    to direct the President of the United States to separate Veteran's care from the U.S. Department of Defense.


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz soll als „Fairness for Our Veterans Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. SENSE OF CONGRESS.

    (1) Der Kongress stellt fest, dass im Rahmen des am 17. Oktober 2023 begonnene Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten ein weitgehendes Versagen der militärischen Führungsstrukturen zutage getreten ist, durch welches nicht nur die Kriegsschäden vergrößert worden sind, sondern auch die eingesetzten Soldaten bei ihrer heldenhaften Verteidigung der Vereinigten Staaten zusätzlichen und vermeidbaren Gefahren ausgesetzt waren, die zu Verwundungen und Todesfällen mitursächlich geworden seien können. Der Kongress stellt fest, dass dieser Umstand einer Aufarbeitung bedarf.

    (2) Der Kongress stellt fest, dass es aufgrund der vorgenannten Umstände

    1. für die Betroffenen unzumutbar ist, von einer Einrichtung im Verantwortungsbereich jener Behörde betreut zu werden, deren offensichtliches Versagen mitverantwortlich für ihre Lage ist,

    2. naheliegt, dass sich das U.S. Department of Defense, die U.S. Armed Forces und ihre Dienststellen auf die Aufgaben der Verteidigung konzentrieren.


    SECTION 3. REQUIREMENT TO REORGANIZE; SEPERATION OF DEFENSE AND VETERAN AFFAIRS WITHIN THE ADMINISTRATION.

    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten und seine Beauftragten sollen unverzüglich sicherstellen, dass die Aufgaben der Fürsorge und Betreuung von Veteranen und ihrer Angehörigen sowie die Verwaltung der Militärfriedhöfe und militärischen Gedenkstätten der Vereinigten Staaten in einer Veterans Administration zusammengefasst werden. Diese Bestimmung steht nicht einer späteren Organisationsentscheidung innerhalb der Exekutive entgegen.

    (2) Die Veterans Administration und ihr gesamter Geschäftsbereich (einschließlich aller ihrer nachgeordneten Einrichtungen und Behörden sowie eventueller Nachfolgeeinrichtungen) ist unverzüglich aus dem Geschäftsbereich des Department of Defense auszugliedern und darf nicht weiter unter der Leitung oder Aufsicht des für die Verteidigung zuständigen U.S. Secretarys oder eines ihm nachgeordneten Amtsträgers stehen. Angehörige der Streitkräfte dürfen dort nur eingesetzt werden, soweit die Unabhängigkeit des Geschäftsbereiches von den Streitkräften dadurch nicht beeinträchtigt wird.


    SECTION 4. FINAL PROVISION.

    Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

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    Speaker of the House of Representatives



    President pro tempore of the Senate


    President of the United States



    paperseal_128.png

    Jacob Andrew Glenwood MPharm (R-NA)

    U.S. Representative

    Former Senior Counselor to the President (Jones Administration) | Former U.S. Secretary of Commerce (Montgomery & Conway Administrations)
    Former Senior Vice President Health of Glenwood Medical and Care Centers Inc.

    Einmal editiert, zuletzt von Jacob A. Glenwood ()

  • Handlung

    Unterzeichnet die Bill, die das House am 03. Januar 2025 verabschiedet hat:


    Ninetieth Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:


    An Act


    to provide for the modernization of the Homeland Security.


    Section 1 - Short Title

    Dieses Bundesgesetz soll als "National and Homeland Security Act Reform Act“ zitiert werden.


    Section 2 - Revision of the National and Homeland Security Act

    Der National and Homeland Security Act vom 06. April 2017 ist aufgehoben und wird durch das folgende Bundesgesetz ersetzt, das hiermit in Kraft tritt:


    National and Homeland Security Act

    An Act to organize the Agencies and powers related to National and Homeland Security.


    Section 1 – Coordinating

    (1) Der Präsident und Oberbefehlshaber ist für die Koordinierung der Aufgaben zuständig, die die nationale Sicherheit, den Heimatschutz und die Katastrophenhilfe betreffen. Er soll dazu im Executive Office of the President of the United States ein National Security Council als Koordinierungs- und Beratungsgremium bilden. Dieses koordiniert die Zusammenarbeit der Bundesbehörden und die Zusammenarbeit des Bundes mit Behörden der Staaten, ihrer Untergliederungen sowie dem Ausland.

    (2) Die Bediensteten der National Security Council zugeordneten Bereiche bestellt der Präsident ohne Rat und Zustimmung des Senats, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt.


    Section 2 – National Intelligence and Intelligence Community

    (1) Die durch dieses Gesetz geschaffenen Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten bilden die Intelligence Community unter Aufsicht des zuständigen Departments.

    (2) Innerhalb der Intelligence Community wird die Arbeit der beteiligten Behörden und ihre Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Behörden koordiniert.

    (3) Die Angelegenheiten der Nachrichtendienste unterliegen der Geheimhaltung, soweit nicht die zuständigen Amtsträger etwas anderes bestimmen. Die Bediensteten sind insoweit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über die Deklassifizierung von Angelegenheiten grundlegender Bedeutung kann nur der Präsident entscheiden. Die Geheimhaltung steht der Informationsweitergabe an andere Behörden und den Kongress nicht entgegen, wenn Vorkehrungen für ihre Wahrung getroffen werden.


    Section 3 – Domestic Intelligence

    (1) Die Funktionen des Inlandsgeheimdienstes werden durch die Abteilung Domestic Intelligence des Federal Bureau of Investigation wahrgenommen, die ein Teil der Intelligence Community ist.

    (2) Domestic Intelligence ist zuständig für inländische Spionageabwehr, die Sammlung und Auswertung von Informationen für Heimatschutz und Terrorabwehr sowie die Überwachung von damit zusammenhängenden Gefahren, insbesondere auch Terrorfinanzierung, Geldwäsche, Gefahrstoffe und Transportsicherheit.


    Section 4 – Foreign Intelligence

    (1) Der Auslandsgeheimdienst der Vereinigten Staaten ist die Central Intelligence Agency (CIA) als Teil der Intelligence Community.

    (2) Die CIA ist zuständig für die Sammlung und Auswertung von Informationen, die die äußere Sicherheit der Vereinigten Staaten und ihre Interessen im Ausland sowie die Außenpolitik betreffen. Sie ist auch zuständig für die Abwehr ausländischer Spionagetätigkeit und terroristischer Aktivitäten sowie Auslandsoperationen.

    (3) Die Leitung der CIA obliegt einem Director, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats ernennt. Der Präsident und der Secretary können weitere Bedienstete mit Leitungsaufgaben ernennen, die auch zum Teil Angehörige der Streitkräfte sein dürfen.


    Section 5 – Military Intelligence

    (1) Der Militärgeheimdienst der Vereinigten Staaten ist die Defense Intelligence Agency (DIA), die Teil der Streitkräfte, aber zugleich ein Teil der Intelligence Community ist.

    (2) Die DIA ist zuständig für die Sammlung und Auswertung aller Informationen, die die militärische Sicherheit der Vereinigten Staaten, die Sicherheit der Streitkräfte sowie die Tätigkeit fremder Militärkräfte betreffen. Er ist auch zuständig für raumbezogene Aufklärungstätigkeit, die Satellitenaufklärung und Cyber-Operationen sowie Aufklärung zur Unterstützung von Militäroperationen.

    (3) Die Leitung der DIA obliegt einem Commander, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats ernennt und der zu mindestens den Rang eines Major General innehat. Der Präsident oder der Secretary können weitere Bedienstete mit Leitungsaufgaben ernennen, die auch zum Teil Zivilisten sein dürfen.


    Section 6 – Disaster Relief

    (1) Das Office for Emergency Management and Response ist eine nachgeordnete Bundesbehörde, die für die Koordinierung der Katastrophenhilfe des Bundes, Prävention und Frühwarnung verantwortlich ist. Es verwaltet auch einen Fonds für Notfallhilfe und Entschädigung und die Programme des Zivilschutzes.

    (2) Eine Katastrophe ist jedes Ereignis, das Leib und Leben, Hab und Gut oder andere wesentliche Rechtsgüter einer großen Anzahl an Personen bedroht oder beschädigt. Der Präsident kann eine National Emergency erklären, wenn er darum ersucht wird oder die Katastrophe mehrere Bundesstaaten, das Ausland oder Zuständigkeiten und Interessen des Bundes betrifft.

    (3) Maßnahmen der Katastrophenhilfe sind Such- und Rettungsmaßnahmen, Versorgung und Betreuung, Aufrechterhaltung notwendiger Infrastruktur und Wiederaufbau.

    (4) Die Aufgaben des Office for Emergency Management and Response werden in Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden, den staatlichen, lokalen und ausländischen Stellen erfüllt. Es werden hauptamtliche Kräfte eingesetzt, es können auch Soldaten zur Unterstützung abgeordnet werden und sollen auch ehrenamtliche Kräfte insbesondere durch Schulung, Ausrüstung und Kompensation des Verdienstausfalls gefördert und koordiniert werden. Es können auch private Organisationen einbezogen und gefördert werden.


    Section 7 - Public Health Security

    (1) Das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention ist eine nachgeordnete Bundesbehörde, welche die Prävention und Bewältigung von Gesundheitsnotlagen verantwortet und Forschungen in diesem Bereich fördert oder durchführt.

    (2) Im Rahmen der Bewältigung von Katastrophenfällen im Bereich der Gesundheit arbeitet das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention mit dem Office for Emergency Management and Response zusammen oder nimmt dessen Befugnisse selbst wahr, soweit es sich um eine reine Gesundheitsnotlage handelt.

    (3) Die Aufgaben des Center for Disease Control and Health Emergency Prevention werden in Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden, den staatlichen, lokalen und ausländischen Stellen erfüllt. Es werden hauptamtliche Kräfte eingesetzt, es können auch Soldaten zur Unterstützung abgeordnet werden und sollen auch ehrenamtliche Kräfte insbesondere durch Schulung, Ausrüstung und Kompensation des Verdienstausfalls gefördert und koordiniert werden. Es können auch private Organisationen einbezogen und gefördert werden.


    Section 3 - Department of Homeland Security

    (1) Dem Department of Homeland Security wird die Aufsicht über die Intelligence Community insoweit übertragen, als nicht das National Security Council und sein Stab im Auftrag des Präsidenten unmittelbar verantwortlich sind. Darüber hinaus überwacht das Department of Homeland Security die zentralen Aufgaben der Nachrichtendienste, insbesondere die Kommunikationsüberwachung und Befragung von Terrorverdächtigen.

    (2) Dem Department of Homeland Security wird das Office for Emergency Management and Response unterstellt, wobei

    1. das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention eine selbstständige Einrichtung wird; soweit es bisher Aufgaben der allgemeinen Gesundheitsvorsorge übernommen hat, sollen diese stattdessen dem Geschäftsbereich des für Gesundheit zuständigen Departments zugewiesen werden,

    2. das National Emergency Management Institute und das Office of Public Awareness and Civil Defense Training zu Einrichtungen des gesamten Departments werden sollen, deren Aufgabenbereich auf das gesamte Aufgabenfeld erweitert wird.

    (3) Auf das Department of Homeland Security wird die Homeland Security Division des Department of Justice über.

    (4) Keine Bestimmung dieses Gesetzes beschränkt

    1. die Befugnis des Präsidenten der Vereinigten Staaten, durch Executive Order,

    2. die Befugnisse der Behördenleitung oder einer übergeordneten Behörde nach dem Federal Administration Act und anderen Vorschriften, weitere oder andere Zuweisungen anzuordnen und organisatorische Festlegungen zu treffen.


    Section 4 - Independent Experts Panel for Civil Rights in the Intelligence Community

    (1) Es wird eine unabhängige Aufsichtskommission eingerichtet, das Independent Experts Panel for Civil Rights in the Intelligence Community. Das Gremium überwacht die Tätigkeiten des Department of Homeland Security und aller ihm untergeordneten Behörden, insbesondere in Bezug auf die Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Bürgerrechte, die Verhältnismäßigkeit der angewandten Maßnahmen und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

    (2) Das Gremium besteht aus sechs Mitgliedern, die vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats auf eine Amtszeit von vier Jahren berufen werden. Zwei Mitglieder stammen aus der Judikative, zwei aus der Wissenschaft (mit Expertise in den Bereichen Verfassungsrecht, Datenschutz und Sicherheitspolitik) und zwei aus der Zivilgesellschaft. Höchstens 50% der Mitglieder dürfen einer politischen Partei angehören.

    (3) Das Gremium hat das Recht, Einsicht in alle nicht-klassifizierten und, nach Zustimmung eines unabhängigen Richters, auch in klassifizierte Dokumente zu nehmen, Anhörungen durchzuführen und Empfehlungen zur Gesetzgebung oder zur Umsetzung bestehender Regelungen zu geben. Ihre Berichte sind regelmäßig dem Kongress und der Öffentlichkeit vorzulegen.

    (4) Das Department of Homeland Security ist verpflichtet, mit dem Gremium zu kooperieren und ihr alle für ihre Arbeit erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, soweit dies mit den Anforderungen der nationalen Sicherheit vereinbar ist.


    Section 5 - Coming-into force

    (1) Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

    (2) Die zuständigen Bundesbehörden sind ermächtigt, die im Zuge des Übergangs zu regelnden Angelegenheiten, insbesondere hinsichtlich des Personals und des Budgets vorzunehmen. Andere bundesrechtliche Vorschriften sollen als gegenstandslos angesehen werden, soweit sie dem mit diesem Gesetz verfolgten Zweck entgegenstehen.



    Speaker of the House of Representatives



    President pro tempore of the Senate


    President of the United States



    paperseal_128.png

    Jacob Andrew Glenwood MPharm (R-NA)

    U.S. Representative

    Former Senior Counselor to the President (Jones Administration) | Former U.S. Secretary of Commerce (Montgomery & Conway Administrations)
    Former Senior Vice President Health of Glenwood Medical and Care Centers Inc.

  • Handlung

    Unterzeichnet die Bill (erneut), nachdem das House sie am 03. Januar 2025 und der Senat am 30. November 2024 verabschiedet hat:


    Ninetieth Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:


    An Act


    to provide for the modernization of the Homeland Security.


    Section 1 - Short Title

    Dieses Bundesgesetz soll als "National and Homeland Security Act Reform Act“ zitiert werden.


    Section 2 - Revision of the National and Homeland Security Act

    Der National and Homeland Security Act vom 06. April 2017 ist aufgehoben und wird durch das folgende Bundesgesetz ersetzt, das hiermit in Kraft tritt:


    National and Homeland Security Act

    An Act to organize the Agencies and powers related to National and Homeland Security.


    Section 1 – Coordinating

    (1) Der Präsident und Oberbefehlshaber ist für die Koordinierung der Aufgaben zuständig, die die nationale Sicherheit, den Heimatschutz und die Katastrophenhilfe betreffen. Er soll dazu im Executive Office of the President of the United States ein National Security Council als Koordinierungs- und Beratungsgremium bilden. Dieses koordiniert die Zusammenarbeit der Bundesbehörden und die Zusammenarbeit des Bundes mit Behörden der Staaten, ihrer Untergliederungen sowie dem Ausland.

    (2) Die Bediensteten der National Security Council zugeordneten Bereiche bestellt der Präsident ohne Rat und Zustimmung des Senats, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt.


    Section 2 – National Intelligence and Intelligence Community

    (1) Die durch dieses Gesetz geschaffenen Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten bilden die Intelligence Community unter Aufsicht des zuständigen Departments.

    (2) Innerhalb der Intelligence Community wird die Arbeit der beteiligten Behörden und ihre Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Behörden koordiniert.

    (3) Die Angelegenheiten der Nachrichtendienste unterliegen der Geheimhaltung, soweit nicht die zuständigen Amtsträger etwas anderes bestimmen. Die Bediensteten sind insoweit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über die Deklassifizierung von Angelegenheiten grundlegender Bedeutung kann nur der Präsident entscheiden. Die Geheimhaltung steht der Informationsweitergabe an andere Behörden und den Kongress nicht entgegen, wenn Vorkehrungen für ihre Wahrung getroffen werden.


    Section 3 – Domestic Intelligence

    (1) Die Funktionen des Inlandsgeheimdienstes werden durch die Abteilung Domestic Intelligence des Federal Bureau of Investigation wahrgenommen, die ein Teil der Intelligence Community ist.

    (2) Domestic Intelligence ist zuständig für inländische Spionageabwehr, die Sammlung und Auswertung von Informationen für Heimatschutz und Terrorabwehr sowie die Überwachung von damit zusammenhängenden Gefahren, insbesondere auch Terrorfinanzierung, Geldwäsche, Gefahrstoffe und Transportsicherheit.


    Section 4 – Foreign Intelligence

    (1) Der Auslandsgeheimdienst der Vereinigten Staaten ist die Central Intelligence Agency (CIA) als Teil der Intelligence Community.

    (2) Die CIA ist zuständig für die Sammlung und Auswertung von Informationen, die die äußere Sicherheit der Vereinigten Staaten und ihre Interessen im Ausland sowie die Außenpolitik betreffen. Sie ist auch zuständig für die Abwehr ausländischer Spionagetätigkeit und terroristischer Aktivitäten sowie Auslandsoperationen.

    (3) Die Leitung der CIA obliegt einem Director, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats ernennt. Der Präsident und der Secretary können weitere Bedienstete mit Leitungsaufgaben ernennen, die auch zum Teil Angehörige der Streitkräfte sein dürfen.


    Section 5 – Military Intelligence

    (1) Der Militärgeheimdienst der Vereinigten Staaten ist die Defense Intelligence Agency (DIA), die Teil der Streitkräfte, aber zugleich ein Teil der Intelligence Community ist.

    (2) Die DIA ist zuständig für die Sammlung und Auswertung aller Informationen, die die militärische Sicherheit der Vereinigten Staaten, die Sicherheit der Streitkräfte sowie die Tätigkeit fremder Militärkräfte betreffen. Er ist auch zuständig für raumbezogene Aufklärungstätigkeit, die Satellitenaufklärung und Cyber-Operationen sowie Aufklärung zur Unterstützung von Militäroperationen.

    (3) Die Leitung der DIA obliegt einem Commander, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats ernennt und der zu mindestens den Rang eines Major General innehat. Der Präsident oder der Secretary können weitere Bedienstete mit Leitungsaufgaben ernennen, die auch zum Teil Zivilisten sein dürfen.


    Section 6 – Disaster Relief

    (1) Das Office for Emergency Management and Response ist eine nachgeordnete Bundesbehörde, die für die Koordinierung der Katastrophenhilfe des Bundes, Prävention und Frühwarnung verantwortlich ist. Es verwaltet auch einen Fonds für Notfallhilfe und Entschädigung und die Programme des Zivilschutzes.

    (2) Eine Katastrophe ist jedes Ereignis, das Leib und Leben, Hab und Gut oder andere wesentliche Rechtsgüter einer großen Anzahl an Personen bedroht oder beschädigt. Der Präsident kann eine National Emergency erklären, wenn er darum ersucht wird oder die Katastrophe mehrere Bundesstaaten, das Ausland oder Zuständigkeiten und Interessen des Bundes betrifft.

    (3) Maßnahmen der Katastrophenhilfe sind Such- und Rettungsmaßnahmen, Versorgung und Betreuung, Aufrechterhaltung notwendiger Infrastruktur und Wiederaufbau.

    (4) Die Aufgaben des Office for Emergency Management and Response werden in Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden, den staatlichen, lokalen und ausländischen Stellen erfüllt. Es werden hauptamtliche Kräfte eingesetzt, es können auch Soldaten zur Unterstützung abgeordnet werden und sollen auch ehrenamtliche Kräfte insbesondere durch Schulung, Ausrüstung und Kompensation des Verdienstausfalls gefördert und koordiniert werden. Es können auch private Organisationen einbezogen und gefördert werden.


    Section 7 - Public Health Security

    (1) Das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention ist eine nachgeordnete Bundesbehörde, welche die Prävention und Bewältigung von Gesundheitsnotlagen verantwortet und Forschungen in diesem Bereich fördert oder durchführt.

    (2) Im Rahmen der Bewältigung von Katastrophenfällen im Bereich der Gesundheit arbeitet das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention mit dem Office for Emergency Management and Response zusammen oder nimmt dessen Befugnisse selbst wahr, soweit es sich um eine reine Gesundheitsnotlage handelt.

    (3) Die Aufgaben des Center for Disease Control and Health Emergency Prevention werden in Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden, den staatlichen, lokalen und ausländischen Stellen erfüllt. Es werden hauptamtliche Kräfte eingesetzt, es können auch Soldaten zur Unterstützung abgeordnet werden und sollen auch ehrenamtliche Kräfte insbesondere durch Schulung, Ausrüstung und Kompensation des Verdienstausfalls gefördert und koordiniert werden. Es können auch private Organisationen einbezogen und gefördert werden.


    Section 3 - Department of Homeland Security

    (1) Dem Department of Homeland Security wird die Aufsicht über die Intelligence Community insoweit übertragen, als nicht das National Security Council und sein Stab im Auftrag des Präsidenten unmittelbar verantwortlich sind. Darüber hinaus überwacht das Department of Homeland Security die zentralen Aufgaben der Nachrichtendienste, insbesondere die Kommunikationsüberwachung und Befragung von Terrorverdächtigen.

    (2) Dem Department of Homeland Security wird das Office for Emergency Management and Response unterstellt, wobei

    1. das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention eine selbstständige Einrichtung wird; soweit es bisher Aufgaben der allgemeinen Gesundheitsvorsorge übernommen hat, sollen diese stattdessen dem Geschäftsbereich des für Gesundheit zuständigen Departments zugewiesen werden,

    2. das National Emergency Management Institute und das Office of Public Awareness and Civil Defense Training zu Einrichtungen des gesamten Departments werden sollen, deren Aufgabenbereich auf das gesamte Aufgabenfeld erweitert wird.

    (3) Auf das Department of Homeland Security wird die Homeland Security Division des Department of Justice über.

    (4) Keine Bestimmung dieses Gesetzes beschränkt

    1. die Befugnis des Präsidenten der Vereinigten Staaten, durch Executive Order,

    2. die Befugnisse der Behördenleitung oder einer übergeordneten Behörde nach dem Federal Administration Act und anderen Vorschriften, weitere oder andere Zuweisungen anzuordnen und organisatorische Festlegungen zu treffen.


    Section 4 - Independent Experts Panel for Civil Rights in the Intelligence Community


    (1) Es wird eine unabhängige Aufsichtskommission eingerichtet, das Independent Experts Panel for Civil Rights in the Intelligence Community. Das Gremium überwacht die Tätigkeiten des Department of Homeland Security und aller ihm untergeordneten Behörden, insbesondere in Bezug auf die Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Bürgerrechte, die Verhältnismäßigkeit der angewandten Maßnahmen und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.


    (2) Das Gremium besteht aus sechs Mitgliedern, die vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats auf eine Amtszeit von vier Jahren berufen werden. Zwei Mitglieder stammen aus der Judikative, zwei aus der Wissenschaft (mit Expertise in den Bereichen Verfassungsrecht, Datenschutz und Sicherheitspolitik) und zwei aus der Zivilgesellschaft. Höchstens 50% der Mitglieder dürfen einer politischen Partei angehören.


    (3) Das Gremium hat das Recht, Einsicht in alle nicht-klassifizierten und, nach Zustimmung eines unabhängigen Richters, auch in klassifizierte Dokumente zu nehmen, Anhörungen durchzuführen und Empfehlungen zur Gesetzgebung oder zur Umsetzung bestehender Regelungen zu geben. Ihre Berichte sind regelmäßig dem Kongress und der Öffentlichkeit vorzulegen.


    (4) Das Department of Homeland Security ist verpflichtet, mit dem Gremium zu kooperieren und ihr alle für ihre Arbeit erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, soweit dies mit den Anforderungen der nationalen Sicherheit vereinbar ist.



    Section 5 - Coming-into force

    (1) Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

    (2) Die zuständigen Bundesbehörden sind ermächtigt, die im Zuge des Übergangs zu regelnden Angelegenheiten, insbesondere hinsichtlich des Personals und des Budgets vorzunehmen. Andere bundesrechtliche Vorschriften sollen als gegenstandslos angesehen werden, soweit sie dem mit diesem Gesetz verfolgten Zweck entgegenstehen.



    Speaker of the House of Representatives


    sigthorndike.png

    President pro tempore of the Senate


    President of the United States



    paperseal_128.png

    sigthorndike.png

    Senator of Serena | D-SE

    Attorney at law | Thorndike, Arroyo & Ming-No [dormant]


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  • Handlung

    Unterzeichnet die vom House am 08. Januar 2025 einstimmig verabschiedete Joint Resolution:


    Ninetieth Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:


    A JOINT RESOLUTION

    providing for a Joint Session of Congress to receive a communication by the President.



    Resolved by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:

    Das Repräsentantenhaus und der Senat der Vereinigten Staaten kommen am 12. Januar 2025 um 12 Uhr zu einer gemeinsamen Sitzung im gemeinsamen Plenarsaal des Kapitols zusammen, um der Ansprache der Präsidentin der Vereinigten Staaten zur Lage der Nation beizuwohnen. Hierfür wird dieser das Rederecht vor dem Kongress gewährt.



    Speaker of the House of Representatives



    President pro tempore of the Senate




    paperseal_128.png

    Jacob Andrew Glenwood MPharm (R-NA)

    U.S. Representative

    Former Senior Counselor to the President (Jones Administration) | Former U.S. Secretary of Commerce (Montgomery & Conway Administrations)
    Former Senior Vice President Health of Glenwood Medical and Care Centers Inc.

    2 Mal editiert, zuletzt von Elizabeth Thorndike ()

  • Handlung

    Unterzeichnet die vom Senat am 09. Januar 2025 einstimmig verabschiedete Joint Resolution:


    Ninetieth Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:


    A JOINT RESOLUTION

    providing for a Joint Session of Congress to receive a communication by the President.



    Resolved by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:

    Das Repräsentantenhaus und der Senat der Vereinigten Staaten kommen am 12. Januar 2025 um 12 Uhr zu einer gemeinsamen Sitzung im gemeinsamen Plenarsaal des Kapitols zusammen, um der Ansprache der Präsidentin der Vereinigten Staaten zur Lage der Nation beizuwohnen. Hierfür wird dieser das Rederecht vor dem Kongress gewährt.



    Speaker of the House of Representatives


    sigthorndike.png


    President pro tempore of the Senate




    paperseal_128.png

    sigthorndike.png

    Senator of Serena | D-SE

    Attorney at law | Thorndike, Arroyo & Ming-No [dormant]


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  • Handlung

    Unterzeichnet die Bill, die das House am 25. Januar 2025 verabschiedet hat:


    Ninetieth Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:


    An Act


    to provide for the modernization of the Federal Courts of the United States and their procedures.


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:


    Section 1 - Short Title

    Dieses Bundesgesetz soll als "Federal Judiciary Act Reform Act 2025" zitiert werden.


    Section 2 - Revision of the Federal Judiciary Act

    Der Federal Judiciary Act vom 02. Mai 2017 ist aufgehoben und wird durch das folgende Bundesgesetz ersetzt, das hiermit in Kraft tritt:

    Federal Judiciary Act

    An Act to provide for the organisation of the Federal Judiciary and its Jurisdiction.


    Chapter I - General Provisions


    Section 1 - Principles of the Federal Judiciary

    (1) Die Rechtsprechung der Vereinigten Staaten wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Bundesrichter sowie durch Geschworene aus dem Volk ausgeübt. Jedermann hat einen Anspruch auf das gesetzlich bestimmte Gericht und Verfahren.
    (2) Soweit den Staaten nach Bundesrecht die Errichtung von Staatsgerichten zusteht, geht deren Jurisdiktion der des Bundes vor.
    (3) Soweit besondere Bestimmungen über die Gerichtsbarkeit der Streitkräfte vorgesehen sind, gehen diese den Bestimmungen dieses Gesetzes vor. Ansonsten wird diese Gerichtsbarkeit durch die Bundesgerichte als Militärgericht (Court-martial) ausgeübt.


    Section 2 - Costs of Judicial Proceedings

    (1) Jedes Gericht erhebt angemessene Gebühren für die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes (Court Fees), soweit diese nicht für bestimmte Verfahren oder im Einzelfall unbillig wären. Die Federal Judicial Conference soll Richtlinien über die Höhe und ihre Erhebung festsetzen.

    (2) Im Übrigen trägt jede Partei die Kosten der Rechtsverfolgung selbst, die zivilrechtliche Geltendmachung gegen die andere Partei oder gegen Dritte ist jedoch nicht ausgeschlossen. In geeigneten Fällen kann das mit dem Verfahren befasste Gericht auf Antrag und nach Anhörung der anderen Partei selbst eine Erstattung von Kosten der Parteien anordnen.


    Section 3 - Penal Provisions

    (1) Verweigerung der Geschworenenpflicht (Noncompliance of Jury Duty) ist das schuldhafte Entziehen von dem Dienst als Juror in einem Verfahren, entweder im ganzen oder in Teilen durch Tun oder Unterlassen. Es ist ein Vergehen der Klasse C.
    (2) Unerlaubte Äußerung oder Beratung (Illicit Statement or Deliberation) ist das sich Äußern zu einem Fall oder Besprechen eines Falles durch einen Geschworenen oder Ersatzgeschworenen untereinander vor Beratungsbeginn oder mit einem Außenstehenden vor der Verkündung der Entscheidung. Es ist ein Vergehen der Klasse A.
    (3) Ein Bundesgericht der Vereinigten Staaten hat die Befugnis, ohne Beteiligung einer Jury eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zur Höhe eines Vergehen der Klasse A des Federal Penal Code verhängen, wenn eine Person dieses Gericht missachtet (Contempt of Court), indem sie
    a) eine rechtmäßige Anordnung des Gerichts missachtet oder sich ihr widersetzt,
    b) durch Fehlverhalten in den Sitzungssälen oder in unmittelbarer Nähe des Gerichts das Gericht herabwürdigt, beschimpft oder verunglimpft,
    c) in einer anderen Art und Weis
    das Gericht herabwürdigt oder angreift. Ein solcher Angriff muss nicht gegen das Gericht selbst gerichtet sein, er kann auch geahndet werden, wenn seine Ausführung die Tätigkeit des Gerichts beeinträchtigt, seinem Ansehen oder den angemessenen Umgangsformen schadet. Dies gilt insbesondere für die Herabwürdigung Verfahrensbeteiligter.
    (4) Ein Bundesgericht kann in seiner Entscheidung ohne Beteiligung einer Jury bestimmen, dass die Missachtung dieser Anordnung (Contempt of Court Order) mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe bis zur Höhe eines Vergehens der Klasse A des Federal Penal Code bestraft wird. Es kann anordnen, dass jeder Verstoß gegen eine Anordnung mit einem Bußgeld oder einer anderen angemessenen Ordnungsstrafe belegt wird.


    Section 4 – Representation of the United States in Judicial Proceedings

    (1) Die Anklage für die sowie die Vertretung der Vereinigten Staaten in allen anderen Verfahren obliegt dem United States Attorney General, soweit nicht die Vertretung durch die betroffene Bundesbehörde selbst wahrgenommen wird.
    (2) Der Attorney General bestellt einen Solicitor General zur Wahrnehmung der Aufgaben der Anklage und Vertretung. Der Solicitor General kann United States Attorneys und andere Amtsträger zu seiner Unterstützung bestellen. Die Bestellung ist auch für einzelne Verfahren möglich.


    Section 5 - Sovereign Immunity of the United States and the States

    (1) Die Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten beschränkt nicht die anerkannten Grundsätze der Immunität der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates oder einer fremden Nation und der jeweiligen Behörden und Amtsträger.
    (2) Section 1 umfasst nicht
    1. die bisher anerkannten oder durch Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten vorgesehenen Ausnahmen,
    2. im Falle
    a) von Bundesstaaten solche Fälle, in denen dieser Bundesstaat auf die Immunität von der Gerichtsbarkeit allgemein oder im Einzelfall verzichtet hat,
    b) von fremden Nationen solche Fälle, in denen die Vereinigten Staaten nicht nach den anerkannten Bestimmungen des Völkerrechts zur Achtung der Immunität verpflichtet sind und deren Achtung nicht im Interesse der Vereinigten Staaten ist,

    3. Streitigkeiten, die sich aus vertraglichen Verpflichtungen zwischen den Parteien ergeben,
    4. die Fälle der Verletzung von sich aus dem Bundesrecht ergebenden Verpflichtungen der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates gegenüber Einzelnen (insbesondere den Bürgerrechten),
    5. die Fälle, in denen der faktisch begünstigte Hoheitsträger nicht in Ausübung seiner Hoheitsgewalt agiert.


    Chapter II - The Courts


    Section 1 - Supreme Court of the United States

    (1) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Supreme Court of the United States) hat seinen Sitz im District of the Capital. Er besteht aus dem Obersten Bundesrichter der Vereinigten Staaten (Chief Justice of the United States) und vier Beigeordneten Richtern am Obersten Gerichtshof (Associate Justice of the Supreme Court). Der Chief Justice ist dessen Vorsitzender und Oberhaupt der Verwaltung; sofern er verhindert ist, wird er in dieser Funktion durch den dienstältesten Associate Justice vertreten.
    (2) Der Supreme Court entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Sondervoten sind zulässig. Unter Fristsetzung kann eine Entscheidung auch ohne Widerspruch ergehen. Im Falle von Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
    (3) Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes ergehen unmittelbar in Rechtskraft und sind gegen jedermann vollziehbar, sie können nur durch neuerliche Entscheidung ganz oder teilweise aufgehoben werden. Mit Gesetzeskraft ergehen Entscheidungen über die Nichtigkeit einer Norm des Bundes- oder Staatenrechts wegen Verstoßes gegen die Bundesverfassung oder Bundesrecht. Die Auslegung der Verfassung durch den Supreme Court ist verbindlich.
    (4) Nimmt der Supreme Court die fristgerecht gegen das Urteil oder eine andere vollziehbare Entscheidung eines
    1. untergeordneten Bundesgerichts oder
    2. des obersten Gerichts eines Bundesstaates wegen einer Fragestellung, die Bundesrecht berührt,
    eingelegte Berufung durch Writ of Certiorari an, findet eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in einem Verfahren vor dem Supreme Court statt. Ist eine Mittelinstanz vorgesehen, soll der Supreme Court den Writ of Certiorari nur ausnahmsweise erteilen.
    (5) Der Supreme Court kann in einziger Instanz über Verfahren entscheiden, die er mit Writ of Mandamus annimmt und die Streitigkeiten zwischen
    a) Verfassungsorganen des Bundes oder einem Organ und seinen Mitgliedern,
    b) Bund und einem Bundesstaat oder zwischen ihren Organen,

    c) mehreren Bundesstaaten oder Organen verschiedener Bundesstaaten,

    aufgrund der Anwendung von Verfassungsrecht betrifft.

    (6) Über Vorlagen eines anderen Gerichts über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes oder über die Bindung völkerrechtlicher Normen entscheidet der Supreme Court nur, wenn dies für die Entscheidung des Gerichts unabdingbar ist. Über Beschwerden, durch eine staatliche Maßnahme in verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein, entscheidet der Supreme Court nur, wenn der Rechtsweg anderweitig nicht eröffnet ist.


    Section 2 - District Courts

    (1) Die Bundesdistriktgerichte (United States District Courts) sind zuständig, soweit Bundesjurisdiktion besteht und nicht der Supreme Court in erster Instanz zuständig ist. Die District Courts werden jeweils für einen Bezirk eingerichtet, der in der Regel einen Bundesstaat oder ein Territorium der Vereinigten Staaten umfassen soll. Innerhalb des Bezirks können mehrere Gerichtsorte bestimmt werden. Für jeden District Court ist ein Federal Judge oder Magistrate Judge durch die Federal Judicial Conference zum Vorsitzenden (Chief Judge) zu bestellen sowie durch diesen die Gerichtsverwaltung unter Leitung eines Gerichtsschreibers (Clerk of the Court) zu organisieren.
    (2) Es besteht die Zuständigkeit des für diesen Bezirk errichteten District Courts, soweit dort der Ort der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat liegt oder er dort seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Zuständigkeit besteht auch, wenn der Beklagte dort seinen Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Zweifel besteht die Zuständigkeit im ersten Gerichtsbezirk. Soweit die Bundesorgane beklagt sind, besteht die Zuständigkeit jedenfalls im Bezirk des Wohn- oder Geschäftssitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts des Klägers. Sind mehrere Verfahren gegen denselben Angeklagten oder mehrere Verfahren mit vergleichbarem Streitgegenstand gegen denselben Beklagten anhängig, kann der Chief Judge nach Anhörung der Parteien unanfechtbar einem District Court die Zuständigkeit übertragen.

    (3) Der zuständige District Court hat das Verfahren durch Writ of Mandamus zuzulassen, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Er hat festzustellen, ob für das Verfahren eine Jury zu bestellen ist.

    (4) Die Zuständigkeit der District Courts umfasst
    a) in Strafsachen alle Anklagen wegen Verbrechen, Vergehen und Übertretungen sowie Anträge, die in Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen stehen, insbesondere über die Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen, deren Anordnung einem Richter vorbehalten sind,
    b) in Zivilsachen alle Klagen aufgrund des Rechts sowie aufgrund der Billigkeit, soweit eine Einigung zwischen den Parteien nicht zu erreichen ist,
    c) in beiden Verfahrensarten die damit zusammenhängenden Anträge auf Feststellung von Recht oder Unrecht, die sich aus einer tatsächlichen Streitigkeit ergeben und für die kein anderer Rechtsweg eröffnet ist,
    d) in Zivilsachen auch über Antrage auf den Erlass von Verfügungen zum einstweiligen Rechtsschutz (Preliminary Injunction), um drohende Schäden abzuwenden, deren Wiedergutmachung unmöglich oder für den Betroffenen dennoch unzumutbar wäre oder wenn die einstweilige Regelung aus anderen Gründen sinnvoller erscheint.


    Section 3 - Federal Courts for Specialized Jurisdictions

    Soweit durch Gesetz oder Beschluss der Federal Judicial Conference Bundesgerichte mit besonderer fachlicher Zuständigkeit vorgesehen werden, die nicht als Abteilung eines District Courts eingerichtet werden, stehen diese einem District Court gleich, sollen aber in der Regel mit bundesweitem Gerichtsbezirk errichtet werden.


    Section 4 - Jury Proceeding in District Courts
    (1) Nur bei
    1. Verfahren erster Instanz in Strafsachen kann auf Verlangen des Angeklagten,
    2. Verfahren erster Instanz in Zivilsachen, wenn die Feststellung streitiger Tatsachen in erheblichem Umfang erforderlich ist, kann
    a) auf Verlangen einer Partei,
    b) wenn die andere Partei nicht widerspricht oder der zuständige Richter einen solchen Widerspruch für unbeachtlich erklärt und
    c) wenn nach dem Ermessen des Richters Gründe der Rechtspflege der Beteiligung nicht entgegenstehen

    eine Jury beteiligt werden.(2) Die Jury ist nicht zu beteiligen, wenn
    a) über alle Fragen der Richter zu entscheiden hat;
    b) der Antrag sich aus hoheitlichen Maßnahmen der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates, einer anderen Verwaltungskörperschaft oder ihre Organe ergibt;

    c) der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen oder die Feststellung von Recht und Unrecht oder Rechtsstellung bei einem tatsächlichen Streit gerichtet ist;

    d) der Bestellung von geeigneten Geschworenen im Ausnahmefall unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen; dies ist in der Regel nur anzunehmen, wenn die Auswahl von Geschworenen mehrfach erfolglos blieb.

    (3) Die Geschworenen haben ausschließlich über die sich aus den Beweisen ergebenden Fakten und die Frage der Rechtswidrigkeit mittels Schuld- oder Freispruch zu entscheiden. Soweit eine weitere Entscheidung erforderlich ist, bleibt diese dem Gericht vorbehalten.


    Section 5 - U.S. Court of Appeals

    (1) Die Bezirke mehrerer U.S. District Courts werden in einem Gerichtskreis zusammengeschlossen, für die jeweils ein Bundesberufungsgericht (U.S. Court of Appeals) errichtet wird (Judicial Circuits). Jeder District Court muss einem Gerichtskreis zugehören; für Fachgerichte kann ein einzelner bundesweiter Gerichtskreis vorgesehen werden.Innerhalb des Gerichtskreises können mehrere Gerichtsorte bestimmt werden. Für jeden District Court ist ein Federal Judge oder Magistrate Judge durch die Federal Judicial Conference zum Vorsitzenden (Chief Judge) zu bestellen sowie durch diesen die Gerichtsverwaltung unter Leitung eines Gerichtsschreibers (Clerk of the Court) zu organisieren.
    (2) Nimmt der zuständige Court of Appeals die fristgerecht gegen das Urteil oder eine andere vollziehbare Entscheidung eines untergeordneten Gerichts eingelegte Berufung durch Writ of Certiorari an, findet eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in einem Verfahren vor dem Court of Appeals statt. Wird der Writ of Certiorari verweigert, kann gegen diesen Beschluss der Supreme Court angerufen werden.
    (3) Der Court of Appeals kann alle Anordnungen im Rahmen des Verfahrens treffen, die für die Durchführung der Berufung nützlich sind.


    Chapter III - The Judges of the United States


    Section 1 - Appointment and Dismisal of U.S. Judges

    (1) Zum Bundesrichter (Federal Judge) kann berufen werden, wer
    a) die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt,
    b) nicht wegen einer kriminellen Handlung verurteilt wurde,
    c) kein Amt in der Exekutive oder Legislative der Vereinigten Staaten oder eines Staates ausübt sowie
    d) fachlich geeignet ist.

    Die Ernennung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten erfolgt auf Lebenszeit, unter Rat und Zustimmung des Senats. Eine Amtsenthebung ist nur durch ein Impeachment-Verfahren zulässig.

    (2) Zum Richter am Supreme Court (Associate Justice of the Supreme Court) erfolgt die Ernennung für eine Amtszeit von 10 Jahren, längstens jedoch bis zum Ende des Monats, in dem das 80. Lebensjahr vollendet wird; eine anschließendere oder spätere Wiederberufung in dieses Amt ist ausgeschlossen. Der Oberste Richter der Vereinigten Staaten (Chief Justice of the United States) wird aus der Mitte der Associate Justices und durch diese bestimmt; kommt eine Bestimmung nicht zustande, soll das Amt unter den Associate Justices alle drei Monate nach ihrem Dienstalter rotieren.
    (3) Ein neuernannter Richter ist vor Antritt seines Amtes durch den Präsidenten auf die Verfassung zu vereidigen. Vor dem Supreme Court hat er sich bei erstmaliger Berufung in das Amt sich für die Ausübung des Richterdienstes verpflichten. Die richterliche Eidesformel lautet: "I do solemnly swear that I will administer justice without respect to persons, and do equal right to the poor and to the rich, and that I will faithfully and impartially discharge and perform all the judicial duties incumbent upon me under the Constitution and Laws of the United States. (Ich schwöre, dass ich der Gerechtigkeit ohne Ansehen der Person dienen, das Recht gleichermaßen gegenüber den Armen und den Reichen gleichermaßen durchsetzen und die mir nach der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten übertragenen richterlichen Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch wahrnehmen werde.)" Das Anfügen einer religiösen Beteuerung ist zulässig.
    (4) Ein Richter tritt in den Ruhestand
    a) mit Ablauf seiner Amtszeit,

    b) durch Versetzung in den Ruhestand auf seinen Antrag,
    c) durch Versetzung in den Ruhestand wegen Amtsunfähigkeit
    aa) eines Bundesrichters auf Antrag des Chief Judge mit Zustimmung der Federal Judicial Conference,
    bb) des Chief Justice oder eines Associate Justices auf Antrag des Supreme Courts.
    Der Präsident beurkundet die Versetzung in den Ruhestand. Auch ein in den Ruhestand versetzter Richter kann einem Impeachment-Verfahren unterworfen werden.
    (5) Ein in den Ruhestand versetzter Richter kann jederzeit auf seinen Antrag hin wieder als Bundesrichter eingesetzt werden, ohne dass es einer erneuten Ernennung bedarf. Ein ehemaliger Richter des Obersten Gerichtshofes ist auf seinen Antrag hin als Bundesrichter einzusetzen.
    (6) Ein Hilfsrichter (U.S. Magistrate Judge) wird zur Unterstützung der Federal Judges bei der Führung von Verfahren vorübergehend oder für eine zeitlich begrenzte Amtszeit bestellt, wobei eine Wiederberufung zulässig ist. Er muss zum Bundesrichter bestellt werden können und wird auf die Verfassung sowie das richterliche Amt verpflichtet. Die Bestellung erfolgt nach dem von der Federal Judicial Conference festgesetzten Verfahren.


    Section 2 - Federal Judicial Conference

    (1) Die Justices des Supreme Courts und Federal Judges bilden gemeinsam die Federal Judicial Conference unter Vorsitz des Chief Justice. Die Judges wählen aus der Mitte der Federal Judges einen stellvertretenden Vorsitzenden (Deputy Chair of the Federal Judicial Conference), wann immer dieses Amt vakant ist oder ein Viertel der Federal Judge dies verlangt. Der Deputy Chair vertritt die Interessen der Federal Judges und der U.S. Magistrate Judges.
    (2) Die Konferenz nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
    a) Förderung des Austausches zwischen den Bundesrichtern und ihre Interessenvertretung,
    b) die administrative Organisation und Unterstützung der Bundesgerichte, entweder selbst oder durch Organisation geeigneter Organe unter ihrer Aufsicht,
    c) die Aufstellung von Richtlinien für die Verfahrensführung und Beweiserhebung, wobei die Prinzipien der Rechtsschöpfung durch Präzedenzfälle und der Leitung des Verfahrens durch den berufenen Bundesrichter in eigener Verantwortung unangetastet bleiben,
    d) die Bestimmung der Gerichtsbezirke und der Gerichtsorte.
    (3) Bei der Federal Judicial Conference wird das Administrative Office of U.S. Courts als zentrale Verwaltungseinrichtung der Bundesgerichtsbarkeit eingerichtet. Es untersteht dem Deputy Chair, der einen Verwaltungschef (Director) ernennt.


    Section 3 - Assignment of Judges

    (1) An Verfahren des Supreme Courts sind der Chief Justice und alle Associate Justices zu beteiligen, soweit sie nicht befangen oder verhindert sind. Vorläufige Entscheidungen kann der Supreme Court auch einem einzelnen Richter überlassen.
    (2) An Verfahren eines Court of Appeals sind regelmäßig mindestens drei Richter zu beteiligen; es kann auch eine andere ungerade Anzahl bestimmt werden. Magistrate Judges sollen nur ausnahmsweise beteiligt werden. Der Richter, dessen Entscheidung der Berufung zugrunde liegt, darf nicht beteiligt werden.
    (3) An anderen Verfahren ist - vorbehaltlich anderer Bestimmungen im Ausnahmefall - nur ein einzelner Richter zu beteiligen. Die Zuweisung kann an Magistrate Judges oder Federal Judges erfolgen.
    (4) Die Zuweisung der Richter erfolgt nach dem von der Federal Judicial Conference zu bestimmenden Verfahren. Im laufenden Verfahren kann wegen einer nicht nur kurzfristigen Verhinderung des Richters auf Antrag einer Partei oder nach Anhörung der Parteien das Verfahren eine neue Zuweisung erfolgen. Bei der Zuweisung sind Verfügbarkeit, Arbeitsbelastung und Befangenheitsrisiken zu berücksichtigen. Federal Judges sollen vorrangig bei den Courts of Appeals eingesetzt werden.


    Section 4 – Hinderance of a Judge

    (1) Einem Richter darf das Verfahren nicht übertragen werden, wenn

    a) er seine Amtspflichten vorübergehend wegen Krankheit, Abwesenheit vom Dienstort oder wegen anderer Gründe nicht erfüllen kann

    b) er persönlich, seine Eltern, Kinder, Schwäger, sein Ehepartner oder Lebensgefährte Partei des Verfahrens oder ihr Vertreter sind,

    3. er sich selbst von der Beteiligung am Verfahren zurückzieht,

    4. gegen ihn ein Impeachment-Verfahren eröffnet wurde.

    (2) Ein Richter ist befangen und seine Entscheidung anfechtbar, wenn durch Beweise oder Indizien nicht nur unerhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit dadurch bestehen, dass der Bundesrichter nicht unter Beachtung des geltenden Rechts allein auf Tatsachen gestützt seine Entscheidung treffen kann oder wird.


    Section 3 - Adjustment of Status of the Federal Rules of Procedure

    (1) Der Federal Rules of Procedure Act vom 22. Juli 2015 wird als Bundesgesetz aufgehoben.
    (2) Die nach Ssc. 1 aufgehobenen Vorschriften gelten ohne Unterbrechung als Judicial Regulation nach Chp. III Sec. 2 Ssc. 2 lit. c des Federal Judiciary Acts fort. Sie können jederzeit und vollumfänglich durch Beschluss der Federal Judicial Conference geändert oder ersetzt werden. Das Recht des zuständigen Gerichts, die Prozessführung zu leiten und im Einzelfall oder für bestimmte Fälle besondere Bestimmungen festzusetzen, ist dabei grundsätzlich zu gewährleisten.
    (3) Änderungen der Federal Rules of Procedure, die durch ein Bundesgesetz vorgenommen werden, verändern nicht ihren Charakter nach Ssc. 2.


    Section 4 - Amending the Panel of Public Defenders Act

    (1) Der Panel of Public Defenders Act vom 03. März 2016 erhält den Titel “Federal Legal Aid Act”.
    (2) Der Federal Legal Aid Act wird wie folgt neu gefasst:

    Federal Legal Aid Act

    An Act to ensure legal aid before Federal Courts for those in need.


    Section 1 - Panel of Federal Public Defenders; Purpose and Mission

    (1) Kann ein Beschuldigter in einem Strafverfahren vor einem Bundesgericht (sowie den damit zusammenhängenden Angelegenheiten)
    a) sich keinen eigenen Anwalt leisten oder
    b) glaubhaft machen, dass sich kein Anwalt findet, der ihn vertritt,

    so soll das Gericht einen Pflichtverteidiger beiordnen, der die Vertretung des Beschuldigten übernimmt.
    (2) Ein Public Defender kann nicht in einem Verfahren tätig werden, mit dem er bereits anderweitig befasst war. Ein Beschuldigter kann der Berufung eines Anwalts widersprechen, wenn er sich durch diesen nicht ausreichend vertreten fühlt; sieht das Gericht die Einwände als berechtigt an, so ist der Pflichtverteidiger zu ersetzen.
    (3) Es wird ein Panel of Public Defenders eingerichtet. Das Panel of Federal Public Defenders untersteht der Federal Judicial Conference und wird aus dem Haushalt des Bundes finanziert.

    (4) Für jedes Bundesgericht ist mindestens ein Federal Public Defender zu bestellen, dem weitere Anwälte zur Unterstützung beigegeben werden. Die Berufung erfolgt nach dem von der Federal Judges Conference vorgesehenen Verfahren; die fachliche und persönliche Eignung ist vorausgesetzt.
    (5) Die Federal Judicial Conference ernennt einen Director of the Panel of Public Defenders der die Geschäfte des Panels organisatorisch leitet und dieses nach außen vertritt. Der Director soll die innere Organisation des Panels regeln und kann zu diesem Zweck Anwaltsgehilfen und weitere Beamte in den auf Bundesebene üblichen Abstufungen berufen, die für die Arbeitsfähigkeit der Behörde notwendig sind.


    Section 2 - Contract Lawyers as Defense Counsel

    (1) Das Panel of Federal Public Defenders kann zur Sicherstellung und Ergänzung seiner Kapazitäten Verträge mit geeigneten Anwälten oder Vereinigungen von Anwälten schließen, durch welche diese zur Erfüllung der Aufgaben eines Pflichtverteidigers vor einem Bundesgericht unter der Aufsicht des Federal Public Defenders verpflichtet werden.
    (2) Wird ein Beschuldigter durch einen Anwalt vertreten, verliert jedoch im Laufe des Verfahrens die Möglichkeit, sich diese Vertretung weiterhin zu leisten, kann das Gericht die Beiordnung dieses Verteidigers als Pflichtverteidiger anordnen und dafür angemessene Bedingungen festsetzen.


    Section 3 - Legal Aid in Civil Matters

    (1) Das Department of Justice hat durch geeignete Förderprogramme den Zugang zu anwaltlicher Beratung außerhalb des Strafrechts für Bedürftige sicherzustellen, insbesondere soweit bundesrechtliche Fragestellungen betroffen sind.
    (2) Die Federal Judicial Conference soll durch geeignete Richtlinien die Beiordnung eines Anwalts in Zivilverfahren durch die Bundesgerichte in besonderen Fällen regeln sowie die Vermittlung von freiwilliger oder gemeinnütziger Rechtshilfe fördern. Derartige Maßnahmen gelten nicht als Verstoß gegen die prozessuale Gleichbehandlung der Parteien.
    (3) Ist eine Partei besonders schützenswert, kann das Gericht ausnahmsweise auch dann einen Anwalt mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragen, wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt. Dafür kommen insbesondere Anwälte des Panel of Federal Public Defenders in Betracht.


    Section 5 - Coming-into force

    (1) Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
    (2) Die durch dieses Bundesgesetz vorgenommenen Änderungen finden auch auf Verfahren Anwendung, die vor seinem Inkrafttreten begonnen wurden. Das zuständige Gericht kann die notwendigen Anordnungen für eine geordnete Überleitung treffen und dabei auch die weitere Anwendung früheren Rechts vorsehen, soweit diese zwingend erforderlich ist.

    (3) Die Amtszeit von Richtern am U.S. Supreme Court, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt sind, gelten als für eine Amtszeit nach neuem Recht ernannt, die mit ihrem erstmaligen Amtsantritt für die bisherige Zugehörigkeit beginnt. Frühere Amtszeiten, die nicht gegenwärtig aufgrund von Wiederernennung fortdauern, bleiben außer Betracht.


    Speaker of the House of Representatives



    President pro tempore of the Senate


    President of the United States



    paperseal_128.png

    Jacob Andrew Glenwood MPharm (R-NA)

    U.S. Representative

    Former Senior Counselor to the President (Jones Administration) | Former U.S. Secretary of Commerce (Montgomery & Conway Administrations)
    Former Senior Vice President Health of Glenwood Medical and Care Centers Inc.

  • Handlung

    Unterzeichnet die Bill, die der Senat am 26. Januar 2025 verabschiedet hat:


    Ninetieth Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:


    An Act


    to provide for the modernization of the Federal Courts of the United States and their procedures.


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:


    Section 1 - Short Title


    Dieses Bundesgesetz soll als "Federal Judiciary Act Reform Act 2025" zitiert werden.


    Section 2 - Revision of the Federal Judiciary Act

    Der Federal Judiciary Act vom 02. Mai 2017 ist aufgehoben und wird durch das folgende Bundesgesetz ersetzt, das hiermit in Kraft tritt:

    Federal Judiciary Act


    An Act to provide for the organisation of the Federal Judiciary and its Jurisdiction.


    Chapter I - General Provisions


    Section 1 - Principles of the Federal Judiciary


    (1) Die Rechtsprechung der Vereinigten Staaten wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Bundesrichter sowie durch Geschworene aus dem Volk ausgeübt. Jedermann hat einen Anspruch auf das gesetzlich bestimmte Gericht und Verfahren.


    (2) Soweit den Staaten nach Bundesrecht die Errichtung von Staatsgerichten zusteht, geht deren Jurisdiktion der des Bundes vor.


    (3) Soweit besondere Bestimmungen über die Gerichtsbarkeit der Streitkräfte vorgesehen sind, gehen diese den Bestimmungen dieses Gesetzes vor. Ansonsten wird diese Gerichtsbarkeit durch die Bundesgerichte als Militärgericht (Court-martial) ausgeübt.


    Section 2 - Costs of Judicial Proceedings

    (1) Jedes Gericht erhebt angemessene Gebühren für die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes (Court Fees), soweit diese nicht für bestimmte Verfahren oder im Einzelfall unbillig wären. Die Federal Judicial Conference soll Richtlinien über die Höhe und ihre Erhebung festsetzen.

    (2) Im Übrigen trägt jede Partei die Kosten der Rechtsverfolgung selbst, die zivilrechtliche Geltendmachung gegen die andere Partei oder gegen Dritte ist jedoch nicht ausgeschlossen. In geeigneten Fällen kann das mit dem Verfahren befasste Gericht auf Antrag und nach Anhörung der anderen Partei selbst eine Erstattung von Kosten der Parteien anordnen.


    Section 3 - Penal Provisions


    (1) Verweigerung der Geschworenenpflicht (Noncompliance of Jury Duty) ist das schuldhafte Entziehen von dem Dienst als Juror in einem Verfahren, entweder im ganzen oder in Teilen durch Tun oder Unterlassen. Es ist ein Vergehen der Klasse C.


    (2) Unerlaubte Äußerung oder Beratung (Illicit Statement or Deliberation) ist das sich Äußern zu einem Fall oder Besprechen eines Falles durch einen Geschworenen oder Ersatzgeschworenen untereinander vor Beratungsbeginn oder mit einem Außenstehenden vor der Verkündung der Entscheidung. Es ist ein Vergehen der Klasse A.


    (3) Ein Bundesgericht der Vereinigten Staaten hat die Befugnis, ohne Beteiligung einer Jury eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zur Höhe eines Vergehen der Klasse A des Federal Penal Code verhängen, wenn eine Person dieses Gericht missachtet (Contempt of Court), indem sie


    a) eine rechtmäßige Anordnung des Gerichts missachtet oder sich ihr widersetzt,


    b) durch Fehlverhalten in den Sitzungssälen oder in unmittelbarer Nähe des Gerichts das Gericht herabwürdigt, beschimpft oder verunglimpft,

    c) in einer anderen Art und Weis das Gericht herabwürdigt oder angreift. Ein solcher Angriff muss nicht gegen das Gericht selbst gerichtet sein, er kann auch geahndet werden, wenn seine Ausführung die Tätigkeit des Gerichts beeinträchtigt, seinem Ansehen oder den angemessenen Umgangsformen schadet. Dies gilt insbesondere für die Herabwürdigung Verfahrensbeteiligter.


    (4) Ein Bundesgericht kann in seiner Entscheidung ohne Beteiligung einer Jury bestimmen, dass die Missachtung dieser Anordnung (Contempt of Court Order) mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe bis zur Höhe eines Vergehens der Klasse A des Federal Penal Code bestraft wird. Es kann anordnen, dass jeder Verstoß gegen eine Anordnung mit einem Bußgeld oder einer anderen angemessenen Ordnungsstrafe belegt wird.


    Section 4 – Representation of the United States in Judicial Proceedings


    (1) Die Anklage für die sowie die Vertretung der Vereinigten Staaten in allen anderen Verfahren obliegt dem United States Attorney General, soweit nicht die Vertretung durch die betroffene Bundesbehörde selbst wahrgenommen wird.


    (2) Der Attorney General bestellt einen Solicitor General zur Wahrnehmung der Aufgaben der Anklage und Vertretung. Der Solicitor General kann United States Attorneys und andere Amtsträger zu seiner Unterstützung bestellen. Die Bestellung ist auch für einzelne Verfahren möglich.


    Section 5 - Sovereign Immunity of the United States and the States


    (1) Die Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten beschränkt nicht die anerkannten Grundsätze der Immunität der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates oder einer fremden Nation und der jeweiligen Behörden und Amtsträger.


    (2) Section 1 umfasst nicht


    1. die bisher anerkannten oder durch Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten vorgesehenen Ausnahmen,


    2. im Falle


    a) von Bundesstaaten solche Fälle, in denen dieser Bundesstaat auf die Immunität von der Gerichtsbarkeit allgemein oder im Einzelfall verzichtet hat,

    b) von fremden Nationen solche Fälle, in denen die Vereinigten Staaten nicht nach den anerkannten Bestimmungen des Völkerrechts zur Achtung der Immunität verpflichtet sind und deren Achtung nicht im Interesse der Vereinigten Staaten ist,


    3. Streitigkeiten, die sich aus vertraglichen Verpflichtungen zwischen den Parteien ergeben,


    4. die Fälle der Verletzung von sich aus dem Bundesrecht ergebenden Verpflichtungen der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates gegenüber Einzelnen (insbesondere den Bürgerrechten),


    5. die Fälle, in denen der faktisch begünstigte Hoheitsträger nicht in Ausübung seiner Hoheitsgewalt agiert.


    Chapter II - The Courts


    Section 1 - Supreme Court of the United States


    (1) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Supreme Court of the United States) hat seinen Sitz im District of the Capital. Er besteht aus dem Obersten Bundesrichter der Vereinigten Staaten (Chief Justice of the United States) und vier Beigeordneten Richtern am Obersten Gerichtshof (Associate Justice of the Supreme Court). Der Chief Justice ist dessen Vorsitzender und Oberhaupt der Verwaltung; sofern er verhindert ist, wird er in dieser Funktion durch den dienstältesten Associate Justice vertreten.


    (2) Der Supreme Court entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Sondervoten sind zulässig. Unter Fristsetzung kann eine Entscheidung auch ohne Widerspruch ergehen. Im Falle von Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.


    (3) Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes ergehen unmittelbar in Rechtskraft und sind gegen jedermann vollziehbar, sie können nur durch neuerliche Entscheidung ganz oder teilweise aufgehoben werden. Mit Gesetzeskraft ergehen Entscheidungen über die Nichtigkeit einer Norm des Bundes- oder Staatenrechts wegen Verstoßes gegen die Bundesverfassung oder Bundesrecht. Die Auslegung der Verfassung durch den Supreme Court ist verbindlich.


    (4) Nimmt der Supreme Court die fristgerecht gegen das Urteil oder eine andere vollziehbare Entscheidung eines


    1. untergeordneten Bundesgerichts oder


    2. des obersten Gerichts eines Bundesstaates wegen einer Fragestellung, die Bundesrecht berührt,


    eingelegte Berufung durch Writ of Certiorari an, findet eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in einem Verfahren vor dem Supreme Court statt. Ist eine Mittelinstanz vorgesehen, soll der Supreme Court den Writ of Certiorari nur ausnahmsweise erteilen.


    (5) Der Supreme Court kann in einziger Instanz über Verfahren entscheiden, die er mit Writ of Mandamus annimmt und die Streitigkeiten zwischen


    a) Verfassungsorganen des Bundes oder einem Organ und seinen Mitgliedern,

    b) Bund und einem Bundesstaat oder zwischen ihren Organen,

    c) mehreren Bundesstaaten oder Organen verschiedener Bundesstaaten,

    aufgrund der Anwendung von Verfassungsrecht betrifft.

    (6) Über Vorlagen eines anderen Gerichts über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes oder über die Bindung völkerrechtlicher Normen entscheidet der Supreme Court nur, wenn dies für die Entscheidung des Gerichts unabdingbar ist. Über Beschwerden, durch eine staatliche Maßnahme in verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein, entscheidet der Supreme Court nur, wenn der Rechtsweg anderweitig nicht eröffnet ist.


    Section 2 - District Courts


    (1) Die Bundesdistriktgerichte (United States District Courts) sind zuständig, soweit Bundesjurisdiktion besteht und nicht der Supreme Court in erster Instanz zuständig ist. Die District Courts werden jeweils für einen Bezirk eingerichtet, der in der Regel einen Bundesstaat oder ein Territorium der Vereinigten Staaten umfassen soll. Innerhalb des Bezirks können mehrere Gerichtsorte bestimmt werden. Für jeden District Court ist ein Federal Judge oder Magistrate Judge durch die Federal Judicial Conference zum Vorsitzenden (Chief Judge) zu bestellen sowie durch diesen die Gerichtsverwaltung unter Leitung eines Gerichtsschreibers (Clerk of the Court) zu organisieren.

    (2) Es besteht die Zuständigkeit des für diesen Bezirk errichteten District Courts, soweit dort der Ort der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat liegt oder er dort seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Zuständigkeit besteht auch, wenn der Beklagte dort seinen Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Zweifel besteht die Zuständigkeit im ersten Gerichtsbezirk. Soweit die Bundesorgane beklagt sind, besteht die Zuständigkeit jedenfalls im Bezirk des Wohn- oder Geschäftssitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts des Klägers. Sind mehrere Verfahren gegen denselben Angeklagten oder mehrere Verfahren mit vergleichbarem Streitgegenstand gegen denselben Beklagten anhängig, kann der Chief Judge nach Anhörung der Parteien unanfechtbar einem District Court die Zuständigkeit übertragen.

    (3) Der zuständige District Court hat das Verfahren durch Writ of Mandamus zuzulassen, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Er hat festzustellen, ob für das Verfahren eine Jury zu bestellen ist.


    (4) Die Zuständigkeit der District Courts umfasst


    a) in Strafsachen alle Anklagen wegen Verbrechen, Vergehen und Übertretungen sowie Anträge, die in Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen stehen, insbesondere über die Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen, deren Anordnung einem Richter vorbehalten sind,


    b) in Zivilsachen alle Klagen aufgrund des Rechts sowie aufgrund der Billigkeit, soweit eine Einigung zwischen den Parteien nicht zu erreichen ist,


    c) in beiden Verfahrensarten die damit zusammenhängenden Anträge auf Feststellung von Recht oder Unrecht, die sich aus einer tatsächlichen Streitigkeit ergeben und für die kein anderer Rechtsweg eröffnet ist,


    d) in Zivilsachen auch über Antrage auf den Erlass von Verfügungen zum einstweiligen Rechtsschutz (Preliminary Injunction), um drohende Schäden abzuwenden, deren Wiedergutmachung unmöglich oder für den Betroffenen dennoch unzumutbar wäre oder wenn die einstweilige Regelung aus anderen Gründen sinnvoller erscheint.


    Section 3 - Federal Courts for Specialized Jurisdictions


    Soweit durch Gesetz oder Beschluss der Federal Judicial Conference Bundesgerichte mit besonderer fachlicher Zuständigkeit vorgesehen werden, die nicht als Abteilung eines District Courts eingerichtet werden, stehen diese einem District Court gleich, sollen aber in der Regel mit bundesweitem Gerichtsbezirk errichtet werden.


    Section 4 - Jury Proceeding in District Courts


    (1) Nur bei


    1. Verfahren erster Instanz in Strafsachen kann auf Verlangen des Angeklagten,


    2. Verfahren erster Instanz in Zivilsachen, wenn die Feststellung streitiger Tatsachen in erheblichem Umfang erforderlich ist, kann

    a) auf Verlangen einer Partei,

    b) wenn die andere Partei nicht widerspricht oder der zuständige Richter einen solchen Widerspruch für unbeachtlich erklärt und

    c) wenn nach dem Ermessen des Richters Gründe der Rechtspflege der Beteiligung nicht entgegenstehen


    eine Jury beteiligt werden.(2) Die Jury ist nicht zu beteiligen, wenn


    a) über alle Fragen der Richter zu entscheiden hat;

    b) der Antrag sich aus hoheitlichen Maßnahmen der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates, einer anderen Verwaltungskörperschaft oder ihre Organe ergibt;

    c) der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen oder die Feststellung von Recht und Unrecht oder Rechtsstellung bei einem tatsächlichen Streit gerichtet ist;

    d) der Bestellung von geeigneten Geschworenen im Ausnahmefall unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen; dies ist in der Regel nur anzunehmen, wenn die Auswahl von Geschworenen mehrfach erfolglos blieb.

    (3) Die Geschworenen haben ausschließlich über die sich aus den Beweisen ergebenden Fakten und die Frage der Rechtswidrigkeit mittels Schuld- oder Freispruch zu entscheiden. Soweit eine weitere Entscheidung erforderlich ist, bleibt diese dem Gericht vorbehalten.


    Section 5 - U.S. Court of Appeals


    (1) Die Bezirke mehrerer U.S. District Courts werden in einem Gerichtskreis zusammengeschlossen, für die jeweils ein Bundesberufungsgericht (U.S. Court of Appeals) errichtet wird (Judicial Circuits). Jeder District Court muss einem Gerichtskreis zugehören; für Fachgerichte kann ein einzelner bundesweiter Gerichtskreis vorgesehen werden.Innerhalb des Gerichtskreises können mehrere Gerichtsorte bestimmt werden. Für jeden District Court ist ein Federal Judge oder Magistrate Judge durch die Federal Judicial Conference zum Vorsitzenden (Chief Judge) zu bestellen sowie durch diesen die Gerichtsverwaltung unter Leitung eines Gerichtsschreibers (Clerk of the Court) zu organisieren.


    (2) Nimmt der zuständige Court of Appeals die fristgerecht gegen das Urteil oder eine andere vollziehbare Entscheidung eines untergeordneten Gerichts eingelegte Berufung durch Writ of Certiorari an, findet eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in einem Verfahren vor dem Court of Appeals statt. Wird der Writ of Certiorari verweigert, kann gegen diesen Beschluss der Supreme Court angerufen werden.


    (3) Der Court of Appeals kann alle Anordnungen im Rahmen des Verfahrens treffen, die für die Durchführung der Berufung nützlich sind.


    Chapter III - The Judges of the United States



    Section 1 - Appointment and Dismisal of U.S. Judges


    (1) Zum Bundesrichter (Federal Judge) kann berufen werden, wer


    a) die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt,


    b) nicht wegen einer kriminellen Handlung verurteilt wurde,


    c) kein Amt in der Exekutive oder Legislative der Vereinigten Staaten oder eines Staates ausübt sowie

    d) fachlich geeignet ist.

    Die Ernennung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten erfolgt auf Lebenszeit, unter Rat und Zustimmung des Senats. Eine Amtsenthebung ist nur durch ein Impeachment-Verfahren zulässig.


    (2) Zum Richter am Supreme Court (Associate Justice of the Supreme Court) erfolgt die Ernennung für eine Amtszeit von 10 Jahren, längstens jedoch bis zum Ende des Monats, in dem das 80. Lebensjahr vollendet wird; eine anschließendere oder spätere Wiederberufung in dieses Amt ist ausgeschlossen. Der Oberste Richter der Vereinigten Staaten (Chief Justice of the United States) wird aus der Mitte der Associate Justices und durch diese bestimmt; kommt eine Bestimmung nicht zustande, soll das Amt unter den Associate Justices alle drei Monate nach ihrem Dienstalter rotieren.


    (3) Ein neuernannter Richter ist vor Antritt seines Amtes durch den Präsidenten auf die Verfassung zu vereidigen. Vor dem Supreme Court hat er sich bei erstmaliger Berufung in das Amt sich für die Ausübung des Richterdienstes verpflichten. Die richterliche Eidesformel lautet: "I do solemnly swear that I will administer justice without respect to persons, and do equal right to the poor and to the rich, and that I will faithfully and impartially discharge and perform all the judicial duties incumbent upon me under the Constitution and Laws of the United States. (Ich schwöre, dass ich der Gerechtigkeit ohne Ansehen der Person dienen, das Recht gleichermaßen gegenüber den Armen und den Reichen gleichermaßen durchsetzen und die mir nach der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten übertragenen richterlichen Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch wahrnehmen werde.)" Das Anfügen einer religiösen Beteuerung ist zulässig.


    (4) Ein Richter tritt in den Ruhestand

    a) mit Ablauf seiner Amtszeit,


    b) durch Versetzung in den Ruhestand auf seinen Antrag,


    c) durch Versetzung in den Ruhestand wegen Amtsunfähigkeit


    aa) eines Bundesrichters auf Antrag des Chief Judge mit Zustimmung der Federal Judicial Conference,


    bb) des Chief Justice oder eines Associate Justices auf Antrag des Supreme Courts.


    Der Präsident beurkundet die Versetzung in den Ruhestand. Auch ein in den Ruhestand versetzter Richter kann einem Impeachment-Verfahren unterworfen werden.


    (5) Ein in den Ruhestand versetzter Richter kann jederzeit auf seinen Antrag hin wieder als Bundesrichter eingesetzt werden, ohne dass es einer erneuten Ernennung bedarf. Ein ehemaliger Richter des Obersten Gerichtshofes ist auf seinen Antrag hin als Bundesrichter einzusetzen.


    (6) Ein Hilfsrichter (U.S. Magistrate Judge) wird zur Unterstützung der Federal Judges bei der Führung von Verfahren vorübergehend oder für eine zeitlich begrenzte Amtszeit bestellt, wobei eine Wiederberufung zulässig ist. Er muss zum Bundesrichter bestellt werden können und wird auf die Verfassung sowie das richterliche Amt verpflichtet. Die Bestellung erfolgt nach dem von der Federal Judicial Conference festgesetzten Verfahren.


    Section 2 - Federal Judicial Conference


    (1) Die Justices des Supreme Courts und Federal Judges bilden gemeinsam die Federal Judicial Conference unter Vorsitz des Chief Justice. Die Judges wählen aus der Mitte der Federal Judges einen stellvertretenden Vorsitzenden (Deputy Chair of the Federal Judicial Conference), wann immer dieses Amt vakant ist oder ein Viertel der Federal Judge dies verlangt. Der Deputy Chair vertritt die Interessen der Federal Judges und der U.S. Magistrate Judges.


    (2) Die Konferenz nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:


    a) Förderung des Austausches zwischen den Bundesrichtern und ihre Interessenvertretung,


    b) die administrative Organisation und Unterstützung der Bundesgerichte, entweder selbst oder durch Organisation geeigneter Organe unter ihrer Aufsicht,


    c) die Aufstellung von Richtlinien für die Verfahrensführung und Beweiserhebung, wobei die Prinzipien der Rechtsschöpfung durch Präzedenzfälle und der Leitung des Verfahrens durch den berufenen Bundesrichter in eigener Verantwortung unangetastet bleiben,


    d) die Bestimmung der Gerichtsbezirke und der Gerichtsorte.


    (3) Bei der Federal Judicial Conference wird das Administrative Office of U.S. Courts als zentrale Verwaltungseinrichtung der Bundesgerichtsbarkeit eingerichtet. Es untersteht dem Deputy Chair, der einen Verwaltungschef (Director) ernennt.


    Section 3 - Assignment of Judges


    (1) An Verfahren des Supreme Courts sind der Chief Justice und alle Associate Justices zu beteiligen, soweit sie nicht befangen oder verhindert sind. Vorläufige Entscheidungen kann der Supreme Court auch einem einzelnen Richter überlassen.


    (2) An Verfahren eines Court of Appeals sind regelmäßig mindestens drei Richter zu beteiligen; es kann auch eine andere ungerade Anzahl bestimmt werden. Magistrate Judges sollen nur ausnahmsweise beteiligt werden. Der Richter, dessen Entscheidung der Berufung zugrunde liegt, darf nicht beteiligt werden.


    (3) An anderen Verfahren ist - vorbehaltlich anderer Bestimmungen im Ausnahmefall - nur ein einzelner Richter zu beteiligen. Die Zuweisung kann an Magistrate Judges oder Federal Judges erfolgen.


    (4) Die Zuweisung der Richter erfolgt nach dem von der Federal Judicial Conference zu bestimmenden Verfahren. Im laufenden Verfahren kann wegen einer nicht nur kurzfristigen Verhinderung des Richters auf Antrag einer Partei oder nach Anhörung der Parteien das Verfahren eine neue Zuweisung erfolgen. Bei der Zuweisung sind Verfügbarkeit, Arbeitsbelastung und Befangenheitsrisiken zu berücksichtigen. Federal Judges sollen vorrangig bei den Courts of Appeals eingesetzt werden.


    Section 4 – Hinderance of a Judge

    (1) Einem Richter darf das Verfahren nicht übertragen werden, wenn

    a) er seine Amtspflichten vorübergehend wegen Krankheit, Abwesenheit vom Dienstort oder wegen anderer Gründe nicht erfüllen kann

    b) er persönlich, seine Eltern, Kinder, Schwäger, sein Ehepartner oder Lebensgefährte Partei des Verfahrens oder ihr Vertreter sind,

    3. er sich selbst von der Beteiligung am Verfahren zurückzieht,

    4. gegen ihn ein Impeachment-Verfahren eröffnet wurde.

    (2) Ein Richter ist befangen und seine Entscheidung anfechtbar, wenn durch Beweise oder Indizien nicht nur unerhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit dadurch bestehen, dass der Bundesrichter nicht unter Beachtung des geltenden Rechts allein auf Tatsachen gestützt seine Entscheidung treffen kann oder wird.


    Section 3 - Adjustment of Status of the Federal Rules of Procedure


    (1) Der Federal Rules of Procedure Act vom 22. Juli 2015 wird als Bundesgesetz aufgehoben.


    (2) Die nach Ssc. 1 aufgehobenen Vorschriften gelten ohne Unterbrechung als Judicial Regulation nach Chp. III Sec. 2 Ssc. 2 lit. c des Federal Judiciary Acts fort. Sie können jederzeit und vollumfänglich durch Beschluss der Federal Judicial Conference geändert oder ersetzt werden. Das Recht des zuständigen Gerichts, die Prozessführung zu leiten und im Einzelfall oder für bestimmte Fälle besondere Bestimmungen festzusetzen, ist dabei grundsätzlich zu gewährleisten.

    (3) Änderungen der Federal Rules of Procedure, die durch ein Bundesgesetz vorgenommen werden, verändern nicht ihren Charakter nach Ssc. 2.


    Section 4 - Amending the Panel of Public Defenders Act

    (1) Der Panel of Public Defenders Act vom 03. März 2016 erhält den Titel “Federal Legal Aid Act”.

    (2) Der Federal Legal Aid Act wird wie folgt neu gefasst:

    Federal Legal Aid Act


    An Act to ensure legal aid before Federal Courts for those in need.


    Section 1 - Panel of Federal Public Defenders; Purpose and Mission


    (1) Kann ein Beschuldigter in einem Strafverfahren vor einem Bundesgericht (sowie den damit zusammenhängenden Angelegenheiten)


    a) sich keinen eigenen Anwalt leisten oder

    b) glaubhaft machen, dass sich kein Anwalt findet, der ihn vertritt,


    so soll das Gericht einen Pflichtverteidiger beiordnen, der die Vertretung des Beschuldigten übernimmt.


    (2) Ein Public Defender kann nicht in einem Verfahren tätig werden, mit dem er bereits anderweitig befasst war. Ein Beschuldigter kann der Berufung eines Anwalts widersprechen, wenn er sich durch diesen nicht ausreichend vertreten fühlt; sieht das Gericht die Einwände als berechtigt an, so ist der Pflichtverteidiger zu ersetzen.

    (3) Es wird ein Panel of Public Defenders eingerichtet. Das Panel of Federal Public Defenders untersteht der Federal Judicial Conference und wird aus dem Haushalt des Bundes finanziert.


    (4) Für jedes Bundesgericht ist mindestens ein Federal Public Defender zu bestellen, dem weitere Anwälte zur Unterstützung beigegeben werden. Die Berufung erfolgt nach dem von der Federal Judges Conference vorgesehenen Verfahren; die fachliche und persönliche Eignung ist vorausgesetzt.


    (5) Die Federal Judicial Conference ernennt einen Director of the Panel of Public Defenders der die Geschäfte des Panels organisatorisch leitet und dieses nach außen vertritt. Der Director soll die innere Organisation des Panels regeln und kann zu diesem Zweck Anwaltsgehilfen und weitere Beamte in den auf Bundesebene üblichen Abstufungen berufen, die für die Arbeitsfähigkeit der Behörde notwendig sind.


    Section 2 - Contract Lawyers as Defense Counsel


    (1) Das Panel of Federal Public Defenders kann zur Sicherstellung und Ergänzung seiner Kapazitäten Verträge mit geeigneten Anwälten oder Vereinigungen von Anwälten schließen, durch welche diese zur Erfüllung der Aufgaben eines Pflichtverteidigers vor einem Bundesgericht unter der Aufsicht des Federal Public Defenders verpflichtet werden.


    (2) Wird ein Beschuldigter durch einen Anwalt vertreten, verliert jedoch im Laufe des Verfahrens die Möglichkeit, sich diese Vertretung weiterhin zu leisten, kann das Gericht die Beiordnung dieses Verteidigers als Pflichtverteidiger anordnen und dafür angemessene Bedingungen festsetzen.


    Section 3 - Legal Aid in Civil Matters


    (1) Das Department of Justice hat durch geeignete Förderprogramme den Zugang zu anwaltlicher Beratung außerhalb des Strafrechts für Bedürftige sicherzustellen, insbesondere soweit bundesrechtliche Fragestellungen betroffen sind.


    (2) Die Federal Judicial Conference soll durch geeignete Richtlinien die Beiordnung eines Anwalts in Zivilverfahren durch die Bundesgerichte in besonderen Fällen regeln sowie die Vermittlung von freiwilliger oder gemeinnütziger Rechtshilfe fördern. Derartige Maßnahmen gelten nicht als Verstoß gegen die prozessuale Gleichbehandlung der Parteien.


    (3) Ist eine Partei besonders schützenswert, kann das Gericht ausnahmsweise auch dann einen Anwalt mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragen, wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt. Dafür kommen insbesondere Anwälte des Panel of Federal Public Defenders in Betracht.


    Section 5 - Coming-into force


    (1) Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.


    (2) Die durch dieses Bundesgesetz vorgenommenen Änderungen finden auch auf Verfahren Anwendung, die vor seinem Inkrafttreten begonnen wurden. Das zuständige Gericht kann die notwendigen Anordnungen für eine geordnete Überleitung treffen und dabei auch die weitere Anwendung früheren Rechts vorsehen, soweit diese zwingend erforderlich ist.

    (3) Die Amtszeit von Richtern am U.S. Supreme Court, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt sind, gelten als für eine Amtszeit nach neuem Recht ernannt, die mit ihrem erstmaligen Amtsantritt für die bisherige Zugehörigkeit beginnt. Frühere Amtszeiten, die nicht gegenwärtig aufgrund von Wiederernennung fortdauern, bleiben außer Betracht.


    Speaker of the House of Representatives


    sigthorndike.png

    President pro tempore of the Senate


    President of the United States



    paperseal_128.png

    sigthorndike.png

    Senator of Serena | D-SE

    Attorney at law | Thorndike, Arroyo & Ming-No [dormant]


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  • Handlung

    Unterzeichnet die Bill, die der Senat am 26.01.2025 verabschiedet hat:

    Eighty-Ninth Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:


    An Act


    to direct the President of the United States to separate Veteran's care from the U.S. Department of Defense.


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz soll als „Fairness for Our Veterans Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. SENSE OF CONGRESS.

    (1) Der Kongress stellt fest, dass im Rahmen des am 17. Oktober 2023 begonnene Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten ein weitgehendes Versagen der militärischen Führungsstrukturen zutage getreten ist, durch welches nicht nur die Kriegsschäden vergrößert worden sind, sondern auch die eingesetzten Soldaten bei ihrer heldenhaften Verteidigung der Vereinigten Staaten zusätzlichen und vermeidbaren Gefahren ausgesetzt waren, die zu Verwundungen und Todesfällen mitursächlich geworden seien können. Der Kongress stellt fest, dass dieser Umstand einer Aufarbeitung bedarf.

    (2) Der Kongress stellt fest, dass es aufgrund der vorgenannten Umstände

    1. für die Betroffenen unzumutbar ist, von einer Einrichtung im Verantwortungsbereich jener Behörde betreut zu werden, deren offensichtliches Versagen mitverantwortlich für ihre Lage ist,

    2. naheliegt, dass sich das U.S. Department of Defense, die U.S. Armed Forces und ihre Dienststellen auf die Aufgaben der Verteidigung konzentrieren.


    SECTION 3. REQUIREMENT TO REORGANIZE; SEPERATION OF DEFENSE AND VETERAN AFFAIRS WITHIN THE ADMINISTRATION.

    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten und seine Beauftragten sollen unverzüglich sicherstellen, dass die Aufgaben der Fürsorge und Betreuung von Veteranen und ihrer Angehörigen sowie die Verwaltung der Militärfriedhöfe und militärischen Gedenkstätten der Vereinigten Staaten in einer Veterans Administration zusammengefasst werden. Diese Bestimmung steht nicht einer späteren Organisationsentscheidung innerhalb der Exekutive entgegen.

    (2) Die Veterans Administration und ihr gesamter Geschäftsbereich (einschließlich aller ihrer nachgeordneten Einrichtungen und Behörden sowie eventueller Nachfolgeeinrichtungen) ist unverzüglich aus dem Geschäftsbereich des Department of Defense auszugliedern und darf nicht weiter unter der Leitung oder Aufsicht des für die Verteidigung zuständigen U.S. Secretarys oder eines ihm nachgeordneten Amtsträgers stehen. Angehörige der Streitkräfte dürfen dort nur eingesetzt werden, soweit die Unabhängigkeit des Geschäftsbereiches von den Streitkräften dadurch nicht beeinträchtigt wird.


    SECTION 4. FINAL PROVISION.

    Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

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    Speaker of the House of Representatives


    sigthorndike.png

    President pro tempore of the Senate


    President of the United States



    paperseal_128.png

    sigthorndike.png

    Senator of Serena | D-SE

    Attorney at law | Thorndike, Arroyo & Ming-No [dormant]


    trophyImage-8.png

  • Handlung

    Der Speaker unterzeichnet die Bill, die das Repräsentantenhaus am 04.03.2025 verabschiedet hat:

    Ninety-first Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the House of Representatives (persuant to Article III Section 6 Subsection 1 Clause 3 of the Constitution):


    An Act


    to ratify the Charta of the Conference of Nations.


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz soll als „Charta of the Conference of Nations Ratification Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. RATFICATION.

    Der Kongress der Vereinigten Staaten ratifiziert die Charta der Konferenz der Nationen und ermächtigt den Präsidenten der Vereinigten Staaten diese zu unterzeichnen.


    SECTION 3. AMENDMENT OF THE U.S. DIPLOMACY ACT.

    (1) In Article III des United States Diplomacy Act wird eine Section 5 eingefügt:

    Section 5 - International Organizations and Multilateral Agreements

    (1) Die Beteiligung der Vereinigten Staaten an einer internationalen Organisation oder einem länderübergreifenden Abkommen folgt dem in Section 3 niedergelegten Verfahren.

    (2) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann durch Exekutiventscheidung die Beteiligung der Vereinigten Staaten an einer internationalen Organisation oder einem länderübergreifenden Abkommen anordnen. Eine solche Entscheidung unterliegt der jederzeitigen Rücknahme durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten oder eine Resolution des Repräsentantenhauses (wobei angemessene Übergangsfristen, die völkerrechtlich bestimmt sind, grundsätzlich berücksichtigt werden sollen). Der nachträgliche Erlass eines Ratifikationsgesetzes bleibt zugelassen.

    (3) Der Präsident der Vereinigten Staaten oder das U.S. Department of State unterrichten das Repräsentantenhaus über wesentliche Entwicklungen im Rahmen internationaler Organisation und länderübergreifender Abkommen.

    (2) In Article III Section 3 des U.S. Diplomacy Acts wird eine Subsection 5 eingefügt:

    (5) Die Kündigung eines so geschlossenen Vertrages bedarf, soweit nicht das Ratifikationsgesetz oder besondere Bundesgesetze etwas anderes bestimmen, eines Vertragskündigungsgesetzes.


    SECTION 4. FINAL PROVISIONS.

    Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.


    Charta der Konferenz der Nationen*

    vom 25. Juli 2024




    Präambel

    Gedenkend dem gemeinsamen Erbe der Menschheit und der daraus folgenden Verpflichtung, dies der Nachwelt zu erholten und nachfolgenden Generationen Werte und Weisheit zu vermitteln, in Verantwortung und in der Liebe dem Menschen gegenüber geleitet und inspiriert im Willen Recht von Unrecht zu trennen und die Welt und ihre Wunder und Schätze zu erhalten, geben sich die hier versammelten Nationen folgende Charta und begründen mit ihr die Konferenz der Nationen.


    Abschnitt I - Mandat der Konferenz der Nationen

    1. Das Mandat der Konferenz der Nationen ist die Bewahrung von Kultur und Überlieferung als gemeinsamen Erbe der Menschheit. Dieses Mandat ist nur durch die Wahrung des Friedens und Rechtes zu gewährleisten.
    2. Getragen wird das Mandat durch die Kommunikation und das angemessene Verhalten aller Nationen der Menschheit. Auseinandersetzungen zwischen den Nationen sind angemessen, so sie im Rahmen einer von der Konferenz bestimmten Weise stattfinden.


    Abschnitt II - Verfasstheit der Konferenz der Nationen

    1. Die Konferenz der Nationen tagt öffentlich in Eulenfurt, Eulenthal.
    2. Jede Nation, die durch ihre freie Entscheidung der Konferenz der Nationen beitritt, unterwirft sich damit ihren Regeln und dieser Charta. Der Eintritt erfolgt durch Ratifikation der Charta durch die legislativen Organe der beitretenden Nation, so die Nation von der in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt wird.
    3. Der Austritt erfolgt durch Erklärung des bevollmächtigten Vertreters einer Nation und beinhaltet das Erlöschen aller Verbindlichkeiten in einer Frist von 90 Tagen. Ferner kann eine Nation ausgeschlossen werden, so zwei Drittel der versammelten Nationen ihr die Souveränität aberkennen, oder ein berechtigter Vertreter der Konferenz mehr als 90 Tage ferngeblieben ist.
    4. Die Konferenz der Nationen besteht aus einer Vollversammlung, in welcher jede teilhabende Nation eine gleichwertige Stimme besitzt, sowie einem Sekretariat, das diese leitet und die Beschlüsse und Vereinbarungen pflegt und zur Einsicht bereithält.
    5. Die Konferenz der Nationen wird zu den Verfahren in der Vollversammlung eine eigene Satzung erlassen.


    Abschnitt III - Verbindlichkeiten der Konferenz der Nationen

    1. Jenseits des Mandates der Konferenz der Nationen sind die einzelnen Nationen nur an die Bestimmungen der Beschlüsse und Organschaften gebunden, denen sie freiwillig zustimmen und beitreten.
    2. Zu diesem Zweck schafft die Konferenz der Nationen Organe und Unterorganisationen durch Beschluss in der Vollversammlung.
    3. Eine Änderung an dieser Charta ist nur mit Zweidrittelmehrheit aller souveränen Mitglieder möglich. Die Änderung an der Charta erfordert eine neue Ratifikation durch die versammelten Nationen.


    *Je nach Vertragsstaat kann sich der genaue Wortlaut und die Textformatierung der Charta der Konferenz der Nationen auf Grund der verschiedenen Übersetzungen und Sprachen leicht von dieser hier vorliegenden Fassung unterscheiden.


    1357-signature-png

    Speaker of the House of Representatives



    President of the United States



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    Mortimer Stone (R-LA)

    Speaker of the U.S. House of Representatives

    In a democratic state, it is not only to say what doesn't matter, but to say what does.


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  • Handlung

    Unterzeichnet die vom Senat am 15. April 2025 einstimmig verabschiedete Joint Resolution:


    Ninety-first Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:


    A JOINT RESOLUTION

    providing for a Joint Session of Congress to receive a communication by the President.



    Resolved by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:

    Das Repräsentantenhaus und der Senat der Vereinigten Staaten kommen am 17. April 2025 um 12 Uhr zu einer gemeinsamen Sitzung im gemeinsamen Plenarsaal des Kapitols zusammen, um der Ansprache der Präsidentin der Vereinigten Staaten zur Lage der Nation beizuwohnen. Hierfür wird dieser das Rederecht vor dem Kongress gewährt.



    Speaker of the House of Representatives


    sigthorndike.png

    President pro tempore of the Senate




    paperseal_128.png

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    Senator of Serena | D-SE

    Attorney at law | Thorndike, Arroyo & Ming-No [dormant]


    trophyImage-8.png

  • Handlung

    Unterzeichnet die vom Repräsentantenhaus am 16. April 2025 einstimmig verabschiedete Joint Resolution:


    Ninety-first Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:


    A JOINT RESOLUTION

    providing for a Joint Session of Congress to receive a communication by the President.



    Resolved by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:

    Das Repräsentantenhaus und der Senat der Vereinigten Staaten kommen am 17. April 2025 um 12 Uhr zu einer gemeinsamen Sitzung im gemeinsamen Plenarsaal des Kapitols zusammen, um der Ansprache der Präsidentin der Vereinigten Staaten zur Lage der Nation beizuwohnen. Hierfür wird dieser das Rederecht vor dem Kongress gewährt.



    1357-signature-png

    Speaker of the House of Representatives


    sigthorndike.png

    President pro tempore of the Senate




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    Mortimer Stone (R-LA)

    Speaker of the U.S. House of Representatives

    In a democratic state, it is not only to say what doesn't matter, but to say what does.


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