H.R. 2024-009 Military Healthcare Improvement Bill

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    HOUSE OF REPRESENTATIVES

    THE SPEAKER OF THE HOUSE



    Honorable Representatives!


    The question before the House is whether it shall agree to the bill to be read by the Clerk.


    Votes can be entered into the Records of the House by the Yeas and Nays. The presence of a member not voting will also be put into the Records if declared (Present).


    An amount of 72 hours without increment is reserved for the entering into the Record. Records will be closed on this motion in the discretion of the Chair, if a majority on the motion is reached or can not be reached.



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    (Ernest H. Sandhurst)

    Speaker of the House

    HR. 2024-009


    IN THE HOUSE OF REPRESENTATIVES OF THE UNITED STATES


    March 02, 2024


    Mr. GLENWOOD introduced the following Bill:


    A BILL


    to amend the Military Health Care Act in order to improve the services provided to members of the U.S. Armed Forces and veterans.



    Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz soll als „Military Healthcare Improvement Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. AMENDING THE MILITARY HEALTH CARE ACT.


    (1) Section 2 des Military Health Care Act vom 12. Mai 2011 erhält folgende Fassung:

    (1) Die Verwaltung der militärischen Gesundheitsversorgung, einschließlich der Leistungserbringung wird durch eine oder mehrere eigenständige militärische Dienststellen oder zivile Bundesbehörden übernommen (U.S. Military Health Service).

    (2) Die zuständige Bundesbehörde kann die Verwaltung und soll die Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise an andere Stellen übertragen, die in ihrem Auftrag und nach ihren Weisungen verfahren. Die vollständige Übertragung ist ausgeschlossen.

    (2) Section 3 Subsection 5 bis 8 sowie Section 4 des Gesetzes sind aufgehoben. Section 3 erhält die Überschrift "Eligibility for Medical Healthcare".

    (3) An Section 3 werden eine Subsection 5 bis 7 angefügt:


    (5) Hat die Erkrankung oder Verletzung eines Mitglieds oder ehemaligen Mitglieds der Streitkräfte keinen Bezug zu ihrem Dienst, kann die Gewährung von Leistungen in eingeschränktem Umfang erfolgen.

    (6) Die Versorgung soll auch für Ehepartner, Kinder und unmittelbare Haushaltsangehörige eines Mitglieds der Streitkräfte gewährt werden, soweit diese aufgrund der dienstlichen Verwendung des Mitglieds der Streitkräfte auf einem militärischen Stützpunkt im Inland wohnen oder soweit ihre Erkrankung in Zusammenhang mit der dienstlichen Verwendung steht.

    (7) Die Versorgung kann aufgrund besonderer Vereinbarungen oder Einzelfallentscheidungen im Rahmen bestehender Kapazitäten auch anderen Personen gewährt werden, die

    1. einen Bezug zu den Streitkräften der Vereinigten Staaten, der Nationalgarde eines Bundesstaates, Einheiten befreundeter Staaten haben oder

    2. im Dienst der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates oder eines befreundeten Staates stehen.

    Die Beteiligung an der allgemeinen Versorgung im Rahmen von Katastrophenfällen oder besonderen Ereignissen kann nur erfolgen, wenn dadurch die Versorgung nach anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt wird.

    (4) Es wird eine Section 4 in das Gesetz eingefügt:

    Section 4 - Modalities of Medical Healthcare

    (1) Die militärische Gesundheitsversorgung wird durch die unmittelbare Leistungserbringung, die Übernahme von Kosten oder die Erstattung von Kosten gewährt. Soweit nur die Erstattung von Kosten möglich ist, sollen Vorleistungspflichten durch geeignete Verfahren erleichtert werden.

    (2) Im Rahmen der militärische Gesundheitsversorgung müssen alle Behandlungen und Hilfsmittel gewährt werden, die durch einen zugelassenen Arzt, Zahnarzt, Paramedic, medizinischen Pharmazeuten, Laboranten, Techniker oder eine vergleichbar qualifizierte Person für erforderlich oder nützlich befunden wurden.

    (3) Außer bei dringlichen Maßnahmen kann der Betroffene darauf verwiesen werden, die Leistungen des U.S. Military Health Service in Anspruch zu nehmen, soweit diese gewährt werden können. Es können allgemeine Grundsätze festgelegt werden, nach denen die Gewährung bestimmter Leistungsarten oder -formen ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, wenn dies medizinisch sinnvoll oder wirtschaftlich zwingend und für den Betroffenen nicht unzumutbar ist; insbesondere kann auch der im Regelfall gewährte Leistungsumfang für bestimmte Indikationen beschränkt werden.

    (4) Regelmäßig nicht gewährt werden Maßnahmen

    1. aus Anlass von Erkrankungen, deren Vorliegen bei Eintritt in den Militärdienst arglistig verschwiegen wurde und die Diensttauglichkeit begründet hätten,

    2. aus Anlass von Erkrankungen, die der Betroffene absichtlich selbst herbeigeführt hat und deren Behandlung nicht im dringenden dienstlichen Interesse liegt.

    Ausgeschlossen sind Maßnahmen, deren Nutzen wissenschaftlich widerlegt ist. Die weitere Gewährung kann ausgeschlossen oder beschränkt werden, wenn sich der Betroffene ohne besonderen Grund weigert, Leistungen des U.S. Military Health Service in Anspruch zu nehmen oder sich zumutbaren Kontrolluntersuchungen zu unterziehen.


    SECTION 3. FINAL PROVISIONS.

    (1) Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

    (2) Die Vorschriften, die durch oder aufgrund dieses Gesetzes neu gefasst wurden, sollen auch auf Fälle angewendet werden, die vor seinen Inkrafttreten eingetreten waren oder zu entscheiden sind.

    ERNEST HERBERT SANDHURST

    Congressman from Alexandretta, LA


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    Former Speaker of the House of Representatives

    Chairman of the Democratic Party of Laurentiana


  • Yea

    Handlung

    stimmt er gemeinsam mit 19 weiteren Vertretern des Conservatism Rekindled Caucus, während 3 Kollegen gegen die Ausweitung des Militärgesundheitsdienstes stimmen - auch wenn es um das Militär ging, waren Entitlements Programs bei den Republicans eben nicht unumstritten.

    Jacob Andrew Glenwood MPharm (R-NA)

    U.S. Representative

    Former Senior Counselor to the President (Jones Administration) | Former U.S. Secretary of Commerce (Montgomery & Conway Administrations)
    Former Senior Vice President Health of Glenwood Medical and Care Centers Inc.

  • Nay!

    Handlung

    gibt McMullin mit 8 weiteren Kollegen zu Protokoll. Paleoconservative Fusionists unterstützten zwar das Militär, Schwerpunkt dieser Bill war aber die Ausweitung von Wohlfahrtsprogrammen unter dem Deckmantel des Militärs, was aus Prinzip und wegen der Verdeckungsversuche abzulehnen war!

    Nathan Elliot McMullin (R-AA)
    U.S. Representative (from Fredericksburg, AA) | Chairman, Congressional Paleoconservative Fusionist Caucus

    Former White House Chief of Staff (Montgomery Administration)

  • Yea!

    Handlung

    stimmt sie mit 26 weiteren Mitgliedern der konservativen Hedgehog Democrats, während sich 2 Mitglieder mit Present stimmen.

    Krankenversicherung für Angehörige des Militärs war nichts, was man skeptisch sah und für die übergroße Mehrheit schienen die praktischen Probleme der Ausweitung lösbar. Die Stimmenthaltungen begründeten sich hauptsächlich mit den fiskalischen Auswirkungen, auf welche die Bill nicht einging.

    Elisabeth Huang

    U.S. Congresswoman from Hong Nam, CS|House Whip, Hedgehog Democrats Caucus
    Former U.S. Attorney

  • Yea!

    Handlung

    auch bei den Montana Democrats ist sie sich mit weiteren 24 Representatives einig, dass die Ausweitung des Krankenversicherungsschutzes für Militärangehörige eine sinnvolle Maßnahme war.

    Rebecca "Becca" Joanne Payne

    Congresswoman from Assentia | House Freshmen Delegate, Congressional Montana Democrats Caucus

    Former White House Chief of Staff (Administration Ramsey-Prescott) | Former Director, Office of Administration Management Executive Office of the President of the United States

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    HOUSE OF REPRESENTATIVES

    THE SPEAKER OF THE HOUSE


    Honorable Representatives!


    The question before the House is decided.


    With 2 Votes declared to be present

    84 Votes were entered into the Records validly.


    By Yeas and Nays:


    72 x Yea

    12 x Nay


    The question is affirmed to.



    sig_sandhurst.png

    (Ernest H. Sandhurst)

    Speaker of the House

    ERNEST HERBERT SANDHURST

    Congressman from Alexandretta, LA


    user_rank_democrat.png seal-house-128.png


    Former Speaker of the House of Representatives

    Chairman of the Democratic Party of Laurentiana


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