Military Health Care Act

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    Official Document -Attested Copy



    MILITARY HEALTH CARE ACT


    Inkraftgetreten am:


    12.05.2011
    Unterschrieben durch President Byrd


    Geändert am:


    N/A




    MILITARY HEALTH CARE ACT


    Section 1 - Fundamentals
    Dieses Gesetz regelt die Gesundheitsversorgung von Mitgliedern der astorischen Streitkräfte.


    Section 2 - Organisation
    Die Verwaltung der militärischen Gesundheitsversorgung wird durch eine durch Organisationserlass des Präsidenten damit beauftragten Behörde übernommen.


    Section 3 - Medical Care
    (1) Jedes Mitglied der astorischen Streitkräfte hat das Recht auf eine umfassende Gesundheitsversorgung.
    (2) Erleidet ein Mitglied der astorischen Streitkräfte während seiner Dienstzeit eine körperliche oder geistige Erkrankung oder eine Verletzung, werden die kompletten Behandlungskosten oder Teile der Behandlungskosten von Seiten der in Sec. 2 erwähnten Behörde übernommen.
    (3) Erleidet ein Mitglied der astorischen Streitkräfte während eines militärischen Einsatzes körperliche oder geistige Erkrankungen oder eine Verletzung, so werden die kompletten Behandlungskosten von der in Sec. 2 erwähnten Behörde übernommen.
    (4) Erleidet ein Mitglied der astorischen Streitkräfte nach seiner aktiven Dienstzeit eine körperliche oder geistige Erkrankung oder Verletzung, die auf den Militärdienst zurückzuführen ist, so werden die kompletten Behandlungskosten oder Teile der Behandlungskosten von Seiten der in Sec. 2 erwähnten Behörde übernommen.
    (5) Von der Kostenübernahme ausgeschlossen sind Behandlungskosten von körperlichen oder geistigen Erkrankungen sowie Verletzungen, die
    a) in der dienstfreien Zeit erleidet,
    b) vor dem Eintritt in den Militärdienst vorlagen und bei einer per Verordnung definierten medizinischen Tauglichkeitsuntersuchung für den Dienst als Soldat vom 11.10.2008 verschwiegen oder
    c) aufgrund grober Fahrlässigkeit des Betroffenen erleidet wurden.
    (6) Eine Krankheit oder Verletzungen muss durch medizinisches Militärpersonal diagnostiziert werden. Eine Diagnose von nicht-militärischen Medizinern kann anerkannt werden, wenn der Gutachter einen Abschluss in Humanmedizin an einer astorischen oder ausländischen Hochschule vorweist.
    (7) Ein Antrag auf Erstattung oder Übernahme von Behandlungskosten ist an die in Sec. 2 erwähnte Behörde zu richten.
    (8 ) Die Erstattung oder Übernahme von Behandlungskosten liegt im Ermessen der in Sec. 2 erwähnten Behörde. Eine Antragsablehnung ist von Seiten der Behörde zu begründen. Widerspruch gegen die Entscheidung ist möglich.


    Section 4 - Final Provision
    Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Grundsätze in Kraft.

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