Mr. Speaker,
die vorgesehene Amtszeit für Richter am Obersten Gerichtshof scheint auch mir, in Relation zu den anderen auf Zeit vergebenen Ämter, unverhältnismäßig lang. Ich denke, hier könnten fünf Jahre ausreichen. Immerhin sind auch das noch zehn* präsidentielle Amtszeiten! Eine anschließende erneute Berufung sollte dann aber zulässig sein.
Bei den Magistrate Judges möchte ich dafür plädieren, diese nicht schon konzeptionell dauerhaft anzulegen. Sie sollen meinem Verständnis nach doch nur vorübergehende Engpässe und zeitliche Verzögerungen beim Bestätigungsverfahren des United States Senate ausgleichen? Dann braucht es keine Berufung eines Magistrate Judge zum Vorsitzenden eines District Court oder Court of Appeals; allenfalls nur im Ausnahmefall, soweit und solange gar kein Federal Judge verfügbar sein sollte.
Für die Berufung dieser Magistrate Judges durch die Federal Judicial Conference wünsche ich mir außerdem weitere Regelungen für eine Beteiligung, gegebenenfalls ein Widerspruchsrecht, des Senats oder eines aus dessen Mitte gebildeten Ausschusses. Denn auch wenn es nicht unser Haus ist, sollte der Senate in dieser Frage nicht vollständig außen vor und sollten die Checks and Balances unserer Verfassungsordnung nicht unbeachtet bleiben.