2017/02/8 - Standing Orders Renewal and Assembly Inactivty Bill

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 545 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Benjamin Kingston Jr..



  • Honorable Commoners!


    Commoner Benjamin Kingston hat die folgende Bill eingereicht, zu der nun beraten wird.


    Er hat das erste Wort.


    Dafür sind 96 Stunden vorgesehen.


    (Kingston)
    Speaker of the Assembly


    Standing Orders Renewal and Assembly Inactivity Bill

    Section 1
    Die Assembly of Astoria State gibt sich selbst die folgende, neue Geschäftsordnung und hebt damit die bisher geltende Geschäftsordnung auf.




    STANDING ORDERS

    of the Assembly of Astoria State


    Article 1 – The Assembly
    (1) The Assembly ist das Parlament des Bundesstaates Astoria State und übt die legislative Gewalt aus. Mitglied des Parlamentes ist jeder Bürger von Astoria State gemäß der Verfassung.
    (2) Das Parlament gibt sich in einer Gesamtheit, gemäß der Verfassung Astoria State, Article II, Section 4, diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.


    Article 2 Speaker of The Assembly
    (1) Vorsitzender des Staatsparlamentes ist der Speaker.
    (2) Die Wahl des Speakers erfolgt zu Beginn einer jeden Amtsperiode des Gouverneus. Zur Wahl ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Die Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig.
    (3) Ist der Speaker verhindert oder sieht er sich sonst nicht in der Lage das Amt auszuüben, so übernimmt derjenige verfügbare Commoner, der der Assembly am längsten angehört, die Sitzungsleitung.
    (4) Auf Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder der Assembly können vorzeitige Neuwahlen für das Amt des Speaker of the Assembly durchgeführt werden.
    (5) Ist eine Vertretung nach Ziffern 2 und 3 nicht möglich, so kann der Speaker selbst eine Person bestimmen, die die Sitzungsleitung übernehmen soll.


    Article 3 Vacancies
    (1) Vergehen zwischen einem Antrag oder dem Fälligwerden einer Amtshandlung des Speakers mindestens 48 Stunden, so sollen die Vertretungsregeln greifen.
    (2) Die Stellvertretung soll solange andauern, bis sich der Speaker in der Assembly wieder anwesend meldet.


    Article 4 Rights and duties
    (1) Die Mitglieder des Parlamentes sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Parlamentes zu erlangen. Technische Ausfälle stellen keine Verletzung dieses Absatzes dar.
    (2) Jedes Mitglied des Parlamentes folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
    (3) Sollte sich ein Mitglied des Parlaments in zwei Geschäftsgängen in Folge nicht an den Geschäften des Parlaments beteiligen, wird es seines Mandates verlustig.


    (3) Mitglieder die mit Bundes-ID ihre Bürgerrechte ausüben, können ihre Mitgliedschaft jederzeit ruhend stellen. Dazu ist eine formlose öffentliche Meldung an den Speaker des Parlamentes zu richten.


    Article 5 Discussions
    (1) Das Parlament tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
    (2) Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Assembly kann eine nicht-öffentliche Sitzung anberaumt werden.
    (3) Auch per Gesetz können nicht-öffentliche Sitzungen anberaumt werden.
    (4) Debatten der Assembly dauern in der Regel 96 Stunden, mindestens jedoch 24 Stunden.
    (5) Auf Antrag von mindestes zwei ordnungsgemäß vereidigten Mitglieder der Assembly kann eine laufende Debatte verlängert oder vorzeitig beendet werden. Die Annahme des Antrags liegt im Ermessen der Sitzungsleitung.
    (6) Aussprachen sollen nicht länger als 168 Stunden dauern.
    (7) Beschlussanträge sind in der Form (YYYY/MM/N) zu nummerieren, wobei N eine fortlaufende Nummer ist. Mit Beginn des neuen Monats wird N gleich 1.
    (8) Beschlussanträge, deren Ziel die Änderung der Gesetzeslage ist, werden nur behandelt, wenn der Antragsteller ihnen eine schriftliche Begründung beifügt.


    Article 6 Open Discussions
    (1) Das Parlament hält ständig eine Morning Business Debate für Diskussionen allgemeiner Art offen.
    (2) Auf Antrag eines Commoners soll der Speaker weiterhin offene Diskussionen zu bestimmten Themen eröffnen.
    (3) Open Discussions werden erst geschlossen wenn der Speaker of the Assembly sie für erledigt betrachtet, sie also entweder zu einem Ergebnis geführt haben oder eine Weiterführung aufgrund mangelnder Beteiligung nicht als sinnvoll erscheint.
    (4) Für Open Discussions gibt es keine Rednerliste.
    (5) In einer Open Discussion werden keine Beschlüsse gefasst, die Mitglieder der Assembly tauschen sich nur untereinander aus.
    (6) Resultiert aus einer Open Discussion ein Beschlussantrag, so muss dieser Antrag wie jeder andere Antrag auch an den Speaker der Assembly gerichtet und danach gesondert diskutiert werden.


    Article 6 – Votes
    (1) Abstimmungen über Beschlussanträge werden unmittelbar nach Ende der Aussprache eingeleitet und dauern 96 Stunden. Eine Verlängerung der Abstimmungsfrist ist nicht zulässig.
    (2) Nach Abstimmungsbeginn bleibt eine Abstimmung mindestens 24 Stunden geöffnet, auch wenn bereits vorher eine Mehrheit erreicht wurde.
    (3) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
    a. eine erforderliche Mehrheit erreicht worden ist oder
    b. eine erforderliche Mehrheit nicht mehr erreicht werden kann oder
    c. die Abstimmungsfrist verstrichen ist.
    (4) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
    a. sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
    b. die Mitglieder des Parlamentes die Optionen zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben. Dabei muss ihnen auch stets die Möglichkeit gegeben werden, alle Wahlalternativen abzulehen.
    (5) Die Frage muss möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
    (6) Abstimmungen über Beschlussanträge sind in der Form "[Vote]Jahr/Monat/Nummer" zu kennzeichnen, wobei die Nummer der des Beschlussantrages gleicht und übernommen wird.
    (7) Es ist den Mitgliedern des Parlamentes verboten ihre Abstimmungen nachträglich zu verändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.
    (8) Vor Beginn der Abstimmung über einen reinen Beschlussantrag, der kein Gesetz beinhaltet, kann jederzeit durch ein Viertel der Commoner der Antrag gestellt werden, den diskutierten Beschlussantrag als "Passed by Acclamation" zu bestätigen. Widerspricht binnen 24 Stunden nach Ende der Aussprachedauer kein Commoner diesem Antrag, so gilt der Beschlussantrag als einstimmig beschlossen.


    Article 8 Governmental Statement
    (1) Auf Antrag des Gouverneurs oder eines ernannten Ministers gemäß geltendem Staatsrecht kann die Assembly beschließen, eine Sitzung anzuberaumen, in der dem Beantragenden Raum für eine Regierungserklärung gegeben wird.
    (2) Für den Beschluss über Anberaumung einer Regierungserklärung reicht eine Zustimmung von 1/3 der Mitglieder der Assembly aus.
    (3) Im Anschluss an eine Regierungserklärung soll die Sitzung weitere 96 Stunden geöffnet bleiben, um Raum für Nachfragen und zusätzliche Äußerungen zu lassen.


    Article 9 Rules of The Assembly
    (1) In den Räumlichkeiten des Kongresses ist es jedem Mitglied des Parlamentes sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten.
    (2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Parlamentes und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal.
    (3) Rederecht im Parlament haben die Mitglieder des Parlaments. Andere Personen müssen beim Speaker Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.


    Article 10 – Etiquette
    (1) Die Mitglieder des Parlaments richten ihre erste Rede einer Aussprache stets mit der Formel Honorable Commoners an die Gesamtheit der Mitglieder.
    (2) Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Mitglieder des Parlaments in ihren Reden auch namentlich an die anderen Mitglieder des Parlaments wenden.
    (3) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Speaker. Der Speaker ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.


    Article 11 – Admonishments
    (1) Der Speaker spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied des Parlamentes gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen den Code of behavior, verstößt.
    (2) Eine Verwarnung ist im Parlamentsgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.


    Article 12 – Monetary
    (1) Der Speaker kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen.
    (2) Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.
    (3) Der Speaker bestimmt die Höhe des Ordnungsgeldes.
    (4) Wenn 1/3 des Parlamentes es nach 48 Stunden verlangt, kann die Höhe des Ordnungsgeldes verändert werden.
    (5) Die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten.
    (6) Sämtliches kassiertes Ordnungsgeld kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.


    Article 13 Prohibition of Access
    (1) Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem extrem schwerwiegenden Verstoß ist der Speaker berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen.
    (2) Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Mitglieder des Parlamentes. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung durch einfache Mehrheit des Parlamentes.
    (3) Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
    (4) Verstößt ein Besucher des Parlamentes gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist der Speaker ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen. Die Fristen sind identisch zu Article 11 (2) und (3).
    (5) Bei besonders schweren Verstößen gegen die Geschäfts- oder Hausordnung durch einen Besucher des Parlamentes ist der Speaker berechtigt ein Hausverbot bis zum Ende der Legislatur auszusprechen. Es endet mit der Vereidigung des neuen Speaker.
    (6) Muss zum Ende einer Legislaturperiode ein schweres Hausverbot verhängt werden, so gilt dies für die folgende Legislaturperiode.


    Article 14 – Entry into Force
    (1) Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr durch das Parlament mit absoluter Mehrheit zugestimmt wurde.
    (2) Sofern ein oder mehrere Artikel bzw. einer oder mehrere Absätze dieser Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstoßen und damit nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Artikel hiervon unberührt.
    (3) Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist unbegrenzt. Sie kann lediglich durch eine neue Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden. Die Assembly kann einzelne Artikel der Geschäftsordnung jederzeit durch Mehrheitsbeschluss ändern oder ergänzen.


    Section 2
    Folgendes wird ein Amendment zur Verfassung:

    Assembly Inactivity Amendment
    Sollte ein Mitglied des Staatsparlaments seiner Mitgliedschaft verlustig werden, so verliert er seine Staatsbürgerschaft.


    Section 3
    (1) Diese Standing Orders treten mit Verkündigung durch den Speaker in Kraft.
    (2) Das Verfassungsamendment tritt nach Verkündigung durch den Governor in Kraft.

  • Honorable Commoners,


    die Mitgliedschaft in unserer Assembly ist ein Privileg. Ebenso wie die Staatsbürgerschaft in Astoria. Daher zielt diese Bill darauf ab, Bürger mit Staats-IDs auszubürgern, wenn sie ihre Rechte in der Assembly nicht wahrnehmen. Natürlich kann das nicht für Bundes-IDs (wie etwa President und Vice President) gelten, die ihren Wohnort in Astoria City haben und für die Bundesregierung arbeiten.
    Daher steht es jeder Bundes-ID frei, seine Mitgliedschaft ruhend zu stellen. Das würde auch unsere Abstimmungen erheblich beschleunigen, wenn etwa schon eine Mehrheit feststeht aber Bürger, die bereits angekündigt hatten nicht in der Assembly mitzuarbeiten, nicht abstimmen.


    Weiters zielt dieser Entwurf der Standing Rules auf eine Verschlankung der Kapitel und Artikel ab. Die Titel wurden alle gleich formatiert, ebenso wie die Nummerierung.


    Ich freue mich auf eine konstruktive Debatte und bitte um Wortmeldungen der ehrenwerten Kollegen.

  • Honorable Commoners,
    die Entziehung der Staatsbürgerschaft lehne ich kategorisch ab - ich persönlich bin froh, dass wir dieses Unrecht im Bund endlich durch eine bessere, wenn auch noch nicht perfekte Lösung ersetzen konnten, denn die Staatsbürgerschaft ist mitnichten ein Privileg, sie ist ein fundamentales Recht. Wenn wir die Teilnahmerechte einschränken wollen, dann vielleicht besser so, wie andere Bundesstaaten es tun: Durch die Trennung von Staatsbürgerschaft und Mandat und Amtsverlust, wie sie der Entwurf schon teilweisevorsieht.
    Daneben möchte ich unbedingt vorschlagen, die Abstimmungsberechtigung an die Mitgliedschaft in der Assembly bei Abstimmungsbeginn zu knüpfen.


    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State

  • Honorable Commoners,


    wenn ich mich noch einmal erklären darf: Diese Änderung würde allen State-IDs, die nicht in der Assembly aktiv sind, die Staatsbürgerschaft entziehen. Ich sehe das als sehr sinnvoll an, da meines Erachtens eine State-ID neben der Ausübung eines Gouverneurswahlrechts alle vier Monate, aber primär zur Mitgliedschaft in der Assembly da ist. Bürger, die Mitglieder der Assembly sind, aber ihr Recht nie wahrnehmen, verstoßen zum einen gegen die Standing Orders, wo es heißt dass es die Pflicht eines jeden sei, zum anderen verzögert eine "Zwangsmitgliedschaft" unsere Geschäftsgänge. Dementsprechend lautet meine Frage, die diese Bill erklärt:
    Wenn ich mich nicht in der Assembly beteilige, warum habe ich dann eine State-ID?

  • Honorable Commoners,
    Commoner Kingston zäumt in meinen Augen das Pferd von hinten auf. Der Bund hat gerade ein System etabliert, das endlich Schluss macht mit der Entziehung der Staatsbürgerschaft, die eine Ehre ist, aber kein Privileg sein darf. Nun will er in unserer Verfassung etwas festschreiben, das dueses Rad nicht nur zurückdreht, sondern auch die bundeseiheitliche Regelung so verändert, dass unser Bundesstaat ein eigenes Meldewesen benötigen würde.
    Ich verstehe die Intention, sehe aber die Regelung als falsch an. Nach 28 Tagen wird die Citizenship Card ungültig, sodass automatisch ein Mandats- ohne Staatsbürgerschaftsverlust erfolgen kann, wenn wir diese Frage trennen. Wir könnten auch eine kürzere Frist bestimmen, die dann aber durch den Speaker einzeln nachgehalten werden müsste. Mein Formulierungsvorschlag für das Amendment lautet daher wie folgt.


    (1) Mitglied der State Assembly soll jeder qualifizierte Staatsbürger der Vereinigten Staaten sein, der seinen Wohnsitz im Staat hat. Es soll die traditionelle Amtsbezeichnung „Commoner“ führen.
    (2) Ein Commoner kann auf sein Mandat jederzeit durch Anzeige verzichten und es wiedererlangen, solange er die Bedingungen dafür erfüllt.


    Damit haben wir die 28-Tages-Frist und zugleich eine Verzichtsmöglichkeit.


    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State

    Einmal editiert, zuletzt von David Clark ()

  • Commoner Lugo,


    ich danke Ihnen und ziehe den Amendmentteil aus meiner Vorlage zurück.
    Ihren Vorschlag mit der Verzichtsmöglichkeit habe ich aber schon in meine SO Vorlage eingebaut, Art. 4 (3). Da sind zwei Absätze #3, ich werde das noch ändern.

  • Commoner Kingston,
    darf ich dies als Übernahme meines Vorschlages verstehen? - Ich halte es im übrigen für zwingend, den Verzicht auch verfassungsrechtlich abzusichern, schließlich bestimmt die Verfassung über die Mitgliedschaft.


    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State

  • Commoner, das dürfen Sie wohl. Ich finde aber, dass diese Verzichtmöglichkeit nur Bundes-IDs eingeräumt werden sollte. Diese haben eventuell exekutive Aufgaben in A-City.

  • Handlung

    Reibt sich die Augen


    Hab ich hier nicht grad Mr. Canterbury gesehen?

    *3rd June 1979 - 20th July 2020


    former Representative

    former Secretary of Economy, Budget and Infrastructure of Astoria State
    former Chairman of the ANCM


    egalwo-animiert-gross.gif

  • Commoner Jefferson,
    Sie haben sich nun zweimal nicht an die Anrederegeln gehalten, daher erteile ich Ihnen eine Verwarnung.


    President Canterbury,
    Sie haben in diesem Haus kein Rederecht. Nach Usus erteile ich Ihnen zehntägiges Hausverbot.

  • Mr. Speaker,


    Ihre Verwarnung ist unbegründet da ich mit keinem Mitglied dieses Hauses gesprochen habe und folglich die Standing Orders in diesem Fall nicht greifen. Ich gebe Ihnen die Chance die Verwarnung freiwillig zurückzunehmen.

    *3rd June 1979 - 20th July 2020


    former Representative

    former Secretary of Economy, Budget and Infrastructure of Astoria State
    former Chairman of the ANCM


    egalwo-animiert-gross.gif

  • Honorable Commoners,
    ich ändere meinen Antrag ab wie folgt:

    Standing Orders Renewal and Assembly Inactivity Bill

    Section 1
    Die Assembly of Astoria State gibt sich selbst die folgende, neue Geschäftsordnung und hebt damit die bisher geltende Geschäftsordnung auf.




    STANDING ORDERS

    of the Assembly of Astoria State


    Article 1 – The Assembly
    (1) The Assembly ist das Parlament des Bundesstaates Astoria State und übt die legislative Gewalt aus. Mitglied des Parlamentes ist jeder Bürger von Astoria State gemäß der Verfassung.
    (2) Das Parlament gibt sich in einer Gesamtheit, gemäß der Verfassung Astoria State, Article II, Section 4, diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.


    Article 2 Speaker of The Assembly
    (1) Vorsitzender des Staatsparlamentes ist der Speaker.
    (2) Die Wahl des Speakers erfolgt zu Beginn einer jeden Amtsperiode des Gouverneus. Zur Wahl ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Die Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig.
    (3) Ist der Speaker verhindert oder sieht er sich sonst nicht in der Lage das Amt auszuüben, so übernimmt derjenige verfügbare Commoner, der der Assembly am längsten angehört, die Sitzungsleitung.
    (4) Auf Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder der Assembly können vorzeitige Neuwahlen für das Amt des Speaker of the Assembly durchgeführt werden.
    (5) Ist eine Vertretung nach Ziffern 2 und 3 nicht möglich, so kann der Speaker selbst eine Person bestimmen, die die Sitzungsleitung übernehmen soll.


    Article 3 Vacancies
    (1) Vergehen zwischen einem Antrag oder dem Fälligwerden einer Amtshandlung des Speakers mindestens 48 Stunden, so sollen die Vertretungsregeln greifen.
    (2) Die Stellvertretung soll solange andauern, bis sich der Speaker in der Assembly wieder anwesend meldet.


    Article 4 Rights and duties
    (1) Die Mitglieder des Parlamentes sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Parlamentes zu erlangen. Technische Ausfälle stellen keine Verletzung dieses Absatzes dar.
    (2) Jedes Mitglied des Parlamentes folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
    (3) Sollte sich ein Mitglied des Parlaments in zwei Geschäftsgängen in Folge nicht an den Geschäften des Parlaments beteiligen, wird es seines Mandates verlustig.


    Article 5 Discussions
    (1) Das Parlament tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
    (2) Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Assembly kann eine nicht-öffentliche Sitzung anberaumt werden.
    (3) Auch per Gesetz können nicht-öffentliche Sitzungen anberaumt werden.
    (4) Debatten der Assembly dauern in der Regel 96 Stunden, mindestens jedoch 24 Stunden.
    (5) Auf Antrag von mindestes zwei Mitgliedern der Assembly kann eine laufende Debatte verlängert oder vorzeitig beendet werden. Die Annahme des Antrags liegt im Ermessen der Sitzungsleitung.
    (6) Aussprachen sollen nicht länger als 168 Stunden dauern.
    (7) Beschlussanträge sind in der Form (YYYY/MM/N) zu nummerieren, wobei N eine fortlaufende Nummer ist. Mit Beginn des neuen Monats wird N gleich 1.
    (8) Beschlussanträge, deren Ziel die Änderung der Gesetzeslage ist, werden nur behandelt, wenn der Antragsteller ihnen eine schriftliche Begründung beifügt.


    Article 6 Open Discussions
    (1) Das Parlament hält ständig eine Morning Business Debate für Diskussionen allgemeiner Art offen.
    (2) Auf Antrag eines Commoners soll der Speaker weiterhin offene Diskussionen zu bestimmten Themen eröffnen.
    (3) Open Discussions werden erst geschlossen wenn der Speaker of the Assembly sie für erledigt betrachtet, sie also entweder zu einem Ergebnis geführt haben oder eine Weiterführung aufgrund mangelnder Beteiligung nicht als sinnvoll erscheint.
    (4) Für Open Discussions gibt es keine Rednerliste.
    (5) In einer Open Discussion werden keine Beschlüsse gefasst, die Mitglieder der Assembly tauschen sich nur untereinander aus.
    (6) Resultiert aus einer Open Discussion ein Beschlussantrag, so muss dieser Antrag wie jeder andere Antrag auch an den Speaker der Assembly gerichtet und danach gesondert diskutiert werden.


    Article 6 – Votes
    (1) Abstimmungen über Beschlussanträge werden unmittelbar nach Ende der Aussprache eingeleitet und dauern 96 Stunden. Eine Verlängerung der Abstimmungsfrist ist nicht zulässig.
    (2) Nach Abstimmungsbeginn bleibt eine Abstimmung mindestens 24 Stunden geöffnet, auch wenn bereits vorher eine Mehrheit erreicht wurde.
    (3) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
    a. eine erforderliche Mehrheit erreicht worden ist oder
    b. eine erforderliche Mehrheit nicht mehr erreicht werden kann oder
    c. die Abstimmungsfrist verstrichen ist.
    (4) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
    a. sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
    b. die Mitglieder des Parlamentes die Optionen zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben. Dabei muss ihnen auch stets die Möglichkeit gegeben werden, alle Wahlalternativen abzulehen.
    (5) Die Frage muss möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
    (6) Abstimmungen über Beschlussanträge sind in der Form "[Vote]Jahr/Monat/Nummer" zu kennzeichnen, wobei die Nummer der des Beschlussantrages gleicht und übernommen wird.
    (7) Es ist den Mitgliedern des Parlamentes verboten ihre Abstimmungen nachträglich zu verändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.
    (8) Vor Beginn der Abstimmung über einen reinen Beschlussantrag, der kein Gesetz beinhaltet, kann jederzeit durch ein Viertel der Commoner der Antrag gestellt werden, den diskutierten Beschlussantrag als "Passed by Acclamation" zu bestätigen. Widerspricht binnen 24 Stunden nach Ende der Aussprachedauer kein Commoner diesem Antrag, so gilt der Beschlussantrag als einstimmig beschlossen.


    Article 8 Governmental Statement
    (1) Auf Antrag des Gouverneurs oder eines ernannten Ministers gemäß geltendem Staatsrecht kann die Assembly beschließen, eine Sitzung anzuberaumen, in der dem Beantragenden Raum für eine Regierungserklärung gegeben wird.
    (2) Für den Beschluss über Anberaumung einer Regierungserklärung reicht eine Zustimmung von 1/3 der Mitglieder der Assembly aus.
    (3) Im Anschluss an eine Regierungserklärung soll die Sitzung weitere 96 Stunden geöffnet bleiben, um Raum für Nachfragen und zusätzliche Äußerungen zu lassen.


    Article 9 Rules of The Assembly
    (1) In den Räumlichkeiten des Kongresses ist es jedem Mitglied des Parlamentes sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten.
    (2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Parlamentes und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal.
    (3) Rederecht im Parlament haben die Mitglieder des Parlaments. Andere Personen müssen beim Speaker Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.


    Article 10 – Etiquette
    (1) Die Mitglieder des Parlaments richten sich in einer Aussprache stets mit der Formel "Honorable Commoners" an die Gesamtheit der Mitglieder.
    (2) Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Mitglieder des Parlaments in ihren Reden auch namentlich an die anderen Mitglieder des Parlaments wenden.
    (3) Bei Wortmeldungen an den Vorsitzenden in seiner Position als solcher oder Beschlussanträgen die richten sich die Mitglieder mit "Mr. Speaker" an den Vorsitzenden.
    (4) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Speaker. Der Speaker ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.


    Article 11 – Admonishments
    (1) Der Speaker spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied des Parlamentes gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen den Code of behavior, verstößt.
    (2) Eine Verwarnung ist im Parlamentsgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.


    Article 12 – Monetary
    (1) Der Speaker kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen.
    (2) Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.
    (3) Der Speaker bestimmt die Höhe des Ordnungsgeldes.
    (4) Wenn 1/3 des Parlamentes es nach 48 Stunden verlangt, kann die Höhe des Ordnungsgeldes verändert werden.
    (5) Die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten.
    (6) Sämtliches kassiertes Ordnungsgeld kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.


    Article 13 Prohibition of Access
    (1) Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem extrem schwerwiegenden Verstoß ist der Speaker berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen.
    (2) Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Mitglieder des Parlamentes. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung durch einfache Mehrheit des Parlamentes.
    (3) Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
    (4) Verstößt ein Besucher des Parlamentes gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist der Speaker ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen. Die Fristen sind identisch zu Article 11 (2) und (3).
    (5) Bei besonders schweren Verstößen gegen die Geschäfts- oder Hausordnung durch einen Besucher des Parlamentes ist der Speaker berechtigt ein Hausverbot bis zum Ende der Legislatur auszusprechen. Es endet mit der Vereidigung des neuen Speaker.
    (6) Muss zum Ende einer Legislaturperiode ein schweres Hausverbot verhängt werden, so gilt dies für die folgende Legislaturperiode.


    Article 14 – Entry into Force
    (1) Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr durch das Parlament mit absoluter Mehrheit zugestimmt wurde.
    (2) Sofern ein oder mehrere Artikel bzw. einer oder mehrere Absätze dieser Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstoßen und damit nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Artikel hiervon unberührt.
    (3) Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist unbegrenzt. Sie kann lediglich durch eine neue Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden. Die Assembly kann einzelne Artikel der Geschäftsordnung jederzeit durch Mehrheitsbeschluss ändern oder ergänzen.


    Section 2
    Folgendes wird ein Amendment zur Verfassung:

    First Amendment to the Constitution [State Assembly]


    (1) Mitglied der State Assembly soll jeder qualifizierte Staatsbürger der Vereinigten Staaten sein, der seinen Wohnsitz im Staat hat. Es soll die traditionelle Amtsbezeichnung „Commoner“ führen.
    (2) Ein Commoner kann auf sein Mandat jederzeit durch Anzeige verzichten und es wiedererlangen, solange er die Bedingungen dafür erfüllt..


    Section 3
    (1) Diese Standing Orders treten mit Verkündigung durch den Speaker in Kraft.
    (2) Das Verfassungsamendment tritt nach Verkündigung durch den Governor in Kraft.

  • David Clark

    Hat das Label Records (The Assembly - Astor 1.0) hinzugefügt

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