Steadfast Desk – Signature of the President

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    Presidential Proclamation on the death of Representative Bryan L. Jefferson


    As a mark of respect for the memory and service of Representative Bryan L. Jefferson, I hereby order, by the authority vested in me by the Constitution and the laws of the United States of Astor, that the flag of the United States shall be flown at half-staff at the White House and upon all public buildings and grounds, at all military posts and naval stations, and on all naval vessels of the Federal Government in the District of the Capital and throughout the United States until sunset on July twenty-fifth. I also direct that the flag shall be flown at half‑staff for the same period at all United States embassies and consular offices.




    IN WITNESS WHEREOF, I have hereunto set my hand this twenty-second day of July, in the year Two thousand and twenty.


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    Alexander Conway

    President of the United States

  • Sixty-fifth Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:



    S. 2020-41


    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    August 1st, 2020


    Mr. Burry of Astoria introduced the following Bill which was referred and agreed to by the Committee on Justice and Ethics (dated July 18th, 2020):



    A BILL

    To strengthen the respect for minority rights in the Federal Government and to provide for better Congressional Oversight.



    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled,


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Gesetz soll als „Federal Actions Inclusive for Minority Rights (FAIR) Act“ bezeichnet werden.


    SECTION 2. EMPLOYMENT RIGHTS

    In Chp. I Sec. 4 Federal Employees Act wird eine Ssc. 4 angefügt:

    (4) Die Einstellung, Beschäftigung und Entlassung im öffentlichen Dienst der Vereinigten Staaten, einschließlich des Military Service, erfolgt ausschließlich auf Grundlage der persönlichen Eignung. Eine Unterscheidung aus Gründen des Geschlechts, der Abstammung, der religiösen Überzeugung oder sexuellen Orientierung ist unzulässig. Eine verbotene Unterscheidung aus Gründen des Geschlechts liegt nicht vor, wenn Kriterien der persönlichen Eignung typischerweise zur Benachteiligung eines Geschlechts führen, auf sie aber nicht verzichtet werden kann.



    SECTION 3. FEDERAL ADMINISTRATION TO MAINTAIN RIGHTS

    (1) In Chp. III Sec. 1 Federal Administration Act wird eine Ssc. 4 eingefügt:

    (4) Jedem Amtsträger der Vereinigten Staaten ist im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit verboten, eine Person wegen ihres Geschlechts, ihrer Abstammung, ihrer religiösen Überzeugung oder sexuellen Orientierung zu diskriminieren oder in anderer Weise unsachgemäß zu behandeln. Er kann auch persönlich für eine vorsätzliche Missachtung dieses Verbots vor den Zivilgerichten belangt werden.

    (2) In Chp. II Sec. 5 Federal Administration Act wird eine Ssc. 4 eingefügt:

    (4) Der Inspector General soll einen seiner Stellvertreter mit dem Arbeitsschwerpunkt des Schutzes der Bürgerrechte (Assistant Inspector General for Civil Rights) berufen.


    SECTION 4. CONGRESSIONAL OVERSIGHT UPDATE

    (1) In Art. II Congressional Committees, Investigations and Questioning Act wird eine Sec. 6 eingefügt:

    Section 6 - Regular Committee Powers

    Soweit ein ständiger Ausschuss nicht zur Vornahme besonderer Verfahren nach diesem Gesetz tagt, hat er jedenfalls das Recht, Zeugen vorzuladen, die im Dienst der Vereinigten Staaten stehen oder für diese tätig werden und die Vorlage von Beweismitteln durch solche Personen zu verlangen. Der Erlass entsprechender Anordnungen muss durch den Ausschuss beschlossen werden.

    (2) In Art. IV Sec. 4 Var. d) Congressional Committees, Investigations and Questioning Act wird "den Untersuchungsauftrag" ersetzt durch "Resolution des Kongresses"

    (3) In Art. I Sec. 2 Ssc. 3 Congressional Committees, Investigations and Questioning Act wird die Eidesformel durch folgenden Wortlaut ersetzt:

    I [swear/affirm] that I will tell the truth, the whole truth, and nothing but the truth, under the pains and penalties of perjury. So help me God.


    SECTION 5. COMING-INTO FORCE

    Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.


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    Speaker of the House of Representatives





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    President of the Senate



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    Bineta Martinique | Acting President

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    59th Vice President of the United States of Astor

    Former Chief of Staff of the White House

    Former WH Communications Director for President Teresa Ramsey-Prescott

  • Sixty-fourth Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:


    An Act


    To smartly modify the identity regulations introduced by the FAIR Act.


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Gesetz soll als „Smart Modification of Identity Regulations with better Knowledge Act“ bezeichnet und als "SMIRK Act" abgekürzt werden.


    SECTION 2. AMENDING THE UNITED STATES CITIZENSHIP ACT.

    In Section 10 Subsection 2 des United States Citizenship Act werden die Worte "einschließlich des Heimatstaates der Federal-ID" gestrichen.


    SECTION 3. AMENDING THE FAIR ADJUSTMENT OF IDENTITY REGISTRATION ACT.

    (1) Section 1 Subsection 2 des Fair Adjustement of Identity Registration Act wird aufgehoben.

    (2) Section 2 Subsection 2 des Fair Adjustement of Identity Registration Act ist nicht mehr auf Section 1 Subsection 2 des United States Citizenship Act anzuwenden.


    SECTION 4. COMING-INTO FORCE.

    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.






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    Speaker of the House of Representatives



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    President of the Senate



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    President of the United States

  • Sixty-fith Congress of the United States of Astor

    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:



    An Act

    To enhance the checks and balances in the Appointment of Leadership Officials by requiring the Advice and Consent of the Senate in the case of certain vacancies in positions currently exempted.


    Be it enacted by the Senate of the United States of Astor (persuant to Article III Section 6 Subsection 2 Clause 2 and Section 1 Subsection 5 Clause 2 of the Constitution) ,


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Gesetz soll als „Better Appointment to Leadership Advice by New Consent Enhancements (BALANCE) Act“ bezeichnet werden.


    SECTION 2. Amendments to the Senate Advice and Consent Act.

    Der Senate Advice and Consent Act vom 21. Dezember 2017 wird wie folgt ergänzt:

    (a) In Appendix A wird in Nr. 2 Buchstabe b ergänzt:

    b) Deputy Heads of Department oder funktional gleichwertiger Amtsträger (nach Maßgabe von Appendix B)

    (b) Es wird dem Gesetz ein Appendix B mit Gesetzeskraft beigefügt:

    Appendix B - Special Procedure for the Appointment of Acting Heads of Departments

    (1) Die Berufung von Leitungsbeamten im Range eines Deputy Head of Department (App. A Nr. 2b) bedarf der Durchführung eines Verfahrens nach Sec. 1 Ssc. 1 dieses Gesetzes nur, solange eine Vakanz im nachfolgenden Sinne vorliegt:

    1. die Position des Behördenleiters ist zum Zeitpunkt der Ernennung, an die nach Maßgabe dieser Bestimmungen eine Nominierung zu treten hat, unbesetzt oder

    2. der Behördenleiter hat seinen Rücktritt angeboten, über den zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht entschieden wurde

    (Appointment of Acting Head of Department).

    (2) Section 1 gilt nicht und eines Verfahrens nach diesem Gesetz bedarf es nicht, wenn

    1. die Ernennung innerhalb von 14 Tagen ab dem Eintritt der Vakanz der Behördenleitung oder nach Eintritt der Vakanz dieses Leitungspostens selbst erfolgt und

    2. die Ernennung alle der folgenden Bedingungen durch Verweis auf dieses Verfahren erfüllt:

    a) binnen 14 Tagen ab dem Eintritt der Vakanz der Behördenleitung wird dem Senat eine Nominierung zugeleitet,

    b) die in der Nominierung genannte Person ist nicht identisch mit der Person, die zum Acting Head of Department ernannt wurde,

    c) die Ernennung ist auf den Amtsantritt des neuen Behördenleiters befristet (ohne eine erneute Ernennung zum Deputy Head of Department nach den mit Wegfall der Vakanz geltenden Bestimmungen auszuschließen),

    d) die Ernennung ist dahingehend bedingt, dass

    aa) sie mit dem Ablauf von 48 Stunden als aufgehoben gilt, nachdem eine Erledigungserklärung (Sec. 3 Ssc. 3) der maßgeblichen Nominierung erfolgt ist,

    bb) sie mit dem Ablauf von 7 Tagen nach der Ablehnung der maßgeblichen Nominierung als aufgehoben gilt, wenn bis dahin keine neue Nominierung erfolgt ist,

    cc) sie mit dem Zeitpunkt als aufgehoben gilt, in dem der so ernannte Acting Head of Department für die Vakanz oder ein anderes Amt nominiert wird.

    (3) Keine Bestimmung dieses Appendix steht der Beauftragung eines Bediensteten, der nicht im politischen Verwaltungsdienst nach dem Federal Employees Act steht, mit der geschäftsführenden Wahrnehmung der Aufgaben eines Deputy Head of Department (Acting Deputy Head of Department) entgegen, wenn diese Position nach dem geltenden Organisationsplan des Departments zur Stellvertretung berufen ist.

    (4) Sofern keine Vakanz der Behördenleitung vorliegt, bedarf es keinesfalls der Durchführung eines solchen Verfahrens.


    SECTION 3. Coming-into force.

    Dieses Gesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften mit alleiniger Zustimmung des Senats als Änderungsgesetz in Kraft.






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    Speaker of the House of Representatives



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    President of the Senate



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    President of the United States

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    59th President of the US

    Special Advisor to the President

    former Lieutenant Governor of Laurentiana

    former State Councillor of Tribal Affairs of the state of Laurentiana
    former Governor of Laurentiana
    former Speaker of the General Court

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  • Sixty-seventh Congress of the United States of Astor

    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:


    S. 2020-55


    An Act


    To ratify the basic treaty with the Kingdom of both archipelagos Livornien and Melba


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled,


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Gesetz soll als „Livornian Basic Treaty Ratification Act“ bezeichnet werden.


    SECTION 2. RATIFICATION.

    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Königreich beider Archipele Livornien und Melba vom Oktober 2020 in angehangener Fassung.


    SECTION 3. DOCUMENTATION.

    Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifizierungsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und beim Vertragspartner zu hinterlegen.


    Grundlagenvertrag zwischen dem Königreich beider Archipele und den Vereinigten Staaten von Astor

    Basic treaty between the Kingdom of both archipeles Livornien and Melba and the United States of Astor


    Präambel/preamble

    Seine Majestät, der König beider Archipele und die Vereinigten Staaten von Astor, eingedenk der Verantwortung, die die Völker des Königreiches beider Archipele und der Vereinigten Staaten von Astor für den Frieden zwischen den Völkern tragen, geleitet von der Erkenntnis um die Bedeutung von Kooperation und Zusammenarbeit und in der festen Absicht, das Wohl der Menschen zu mehren, schließen nachfolgenden Vertrag:


    § 1

    (1) Seine Majestät, der König beider Archipele und die Vereinigten Staaten von Astor (im Folgenden «Vertragspartner» genannt) erkennen sich als souveräne Völkerrechtssubjekte an und verpflichten sich, die Grenzen und territoriale Integrität des jeweils anderen Vertragspartners zu achten.

    (2) Die Vertragspartner bekennen sich zum Ideal und Ziel des Friedens und der Zusammenarbeit der Völker in versöhnter Verschiedenheit.

    (3) Um Frieden und Zusammenarbeit der Völker zu fördern, arbeiten die Vertragspartner konstruktiv am Aufbau der Völkergemeinschaft.

    (4) Die Vertragspartner achten die gegenseitige innere Selbstbestimmung ohne sich in innere Angelegenheiten des anderen Vertragspartners einzumischen. Konstruktive Kritik ist jedoch erwünscht.


    § 2

    (1) Die Vertragspartner vereinbaren die Aufnahme diplomatischer Kontakte zueinander und können zu diesem Zweck Gesandte austauschen, die diplomatische Immunität genießen.

    (2) Die Gesandtschaften werden durch die Behörden des aufnehmenden Vertragspartners besonders geschützt.

    (3) Die entsandten diplomatischen Mitarbeiter bedürfen der offiziellen Akkreditierung durch die Regierung des Gastlandes.

    (4) Gebäude und Gelände der Gesandtschaften dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung von den Behörden des Gastlandes betreten und durchsucht werden; das Post- und Fernmeldegeheimnis wird von den Behörden des Gastlandes gewährleistet.


    § 3

    (1) Die Vertragspartner streben im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten die Förderung des Handels und des kulturellen Austausches an.

    (2) Darüber hinaus erklären die Vertragspartner ihre Bereitschaft, zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und des grenzüberschreitenden Terrorismus zusammenzuarbeiten.

    (3) Die Vertragspartner achten das gegenseitige geistige und markenrechtliche Eigentum und unterbinden den unerlaubten Handel.

    (4) Die Vertragspartner schützen die Handelsmarken "Montenac", "Kronen-Bier", "Haltberger" sowie die regionalen Bezeichnungen "Livornischer Käse" und "Laurentiana Bourbon Whiskey" und verpflichten sich, keine gleichlautenden Produktbezeichnungen für außerhalb der Ursprungsregion produzierte Waren zuzulassen.


    § 4

    (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, sich im Falle eines Konfliktes mit einer dritten Partei gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner neutral zu verhalten.

    (2) Die Vertragspartner verpflichten sich, auftretende Differenzen friedlich beizulegen.

    (3) Können Differenzen zwischen den Vertragspartnern nicht einvernehmlich beigelegt werden, können die Vertragspartner ein neutrales Schiedsgericht anrufen.

    (4) Wird ein Schiedsgericht angerufen, so bestimmt jeder Vertragspartner einen Richter. Die beiden benannten Richter wählen einvernehmlich einen dritten Richter hinzu. Staatsangehörige der Vertragspartner sind vom Richteramt ausgeschlossen.

    (5) Das Schiedsgericht konstituiert sich selbst. Vor Verfahrenseröffnung haben die Parteien sich zu verpflichten, den Schiedsspruch anzuerkennen.


    § 5

    Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung der Vertreter beider Regierungen sowie der Ratifizierung durch die zuständigen Organe der Vertragspartner in Kraft.


    § 6

    Dieser Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen ordentlich gekündigt werden. Der andere Vertragspartner ist vor Aussprache der Kündigung in Kenntnis zu setzen.



    Altburg, den 19. Oktober 2020



    Im Namen Seiner Majestät König Philipp V beider Archipele:


    Ihre Excellence die Außenministerin Seiner Archipelischen Majestät


    Eva Nayl



    Im Namen der Vereinigten Staaten von Astor:


    Seine Excellence der Minister des Äußeren

    On behalf of President Sarah Jones

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    Speaker of the House of Representatives



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    President of the Senate


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    President of the United States


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    59th President of the US

    Special Advisor to the President

    former Lieutenant Governor of Laurentiana

    former State Councillor of Tribal Affairs of the state of Laurentiana
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  • Sixty-Eighth Congress of the United States of Astor

    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:



    An Act


    to terminate the Basic Treaty between the Democratic Union and the United States of Astor.



    Section 1 - Termination

    Der Basic Treaty between the Democratic Union and the United States of Astor wird gemäss Artikel V des genannten Vertrages umgehend nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gekündigt.


    Section 2 – coming into Force

    Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.



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    Speaker of the House of Representatives



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    President of the Senate


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    President of the United States


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    59th President of the US

    Special Advisor to the President

    former Lieutenant Governor of Laurentiana

    former State Councillor of Tribal Affairs of the state of Laurentiana
    former Governor of Laurentiana
    former Speaker of the General Court

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  • Agreement on Recognition

    between the governments of the Empire of North Hanar and the United States of Astor



    Preamble

    Mit diesem Exekutivabkommen zwischen den Regierungen der Signatarstaaten bringen beide Nationen den Willen zum Ausdruck, eine friedliche und gemeinschaftliche Kooperation auf diplomatischem Wege einzugehen.


    Section 1 Recognition

    The Empire of North Hanar/Kaiserthum Nordhanar und The United States of Astor/Vereinigte Staaten von Astor erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte und souveräne Staaten sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen an.


    Section 2 Relations

    Beide Signatarstaaten erklären, dass sie gemeinsame diplomatische Beziehungen anstreben und diese künftig ausbauen und erweitern wollen. Ein dauerhafter Kontakt und Austausch ist das angestrebte Ziel beider Nationen. Ein Austausch von Diplomaten und die Errichtung von Gesandtschaften ist erwünscht.


    Section 3 Final Provisions

    Dieses Abkommen ist solange gültig bis es von beiden Seiten im Einvernehmen geändert oder aufgehoben wird, oder wenn eine Signatarmacht das Abkommen für beendet erklärt. Weiterhin gilt das Abkommen als beendet, wenn es durch einen völkerrechtlich bindenden Grundlagenvertrag oder ähnliches ersetzt und/oder erweitert wird.


    For the Empire of North Hanar:

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    (His Majesty, Benedikt I., Emperor of North Hanar)


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    (Sebastian von Hammer, Minister für Äußeres und int. Kooperation)



    For the United States of Astor

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    (the Secretary of State

    on behalf of President Sarah Jones)


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    President of the United States


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    59th President of the US

    Special Advisor to the President

    former Lieutenant Governor of Laurentiana

    former State Councillor of Tribal Affairs of the state of Laurentiana
    former Governor of Laurentiana
    former Speaker of the General Court

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  • Sixty-eigth Congress of the United States of Astor

    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:


    S. 2021-014


    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    March 18, 2021


    Mr. BURRY of Astoria introduced the following bill::

    A BILL


    To simplify federal regulations on traffic in air, water, and land.



    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled,


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Gesetz soll als „Federal Traffic Reform Act“ bezeichnet werden.


    SECTION 2. INTRODUCTION OF THE FEDERAL TRANSPORTATION ACT.

    Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:


    Federal Transportation Act

    An Act to regulate transportation in air, water, and land, the space policy of the United States, and for other purposes.


    Chapter I - General Provisions


    Section 1 - General Scope of Regulation

    (1) Im Sinne dieses Gesetzes ist

    a) Infrastruktur eine Verbindungsstrecke zwischen zwei geografischen Positionen, die der Abwicklung von Positionsveränderungen von Personen und Gütern dient (Verkehrsweg), eine Einrichtung, die dem Betrieb eines Verkehrsweges dient oder seine Benutzung ermöglicht (insbesondere Rastanlagen, Bahnhöfe, Häfen, Flughäfen und Landeplätze) und jeder Teil einer solchen Einrichtung,

    b) ein Verkehrsmittel eine technische Einrichtung, die den Transport von Waren und Personen ermöglicht, soweit sie selbst in ihrer Position veränderbar ist,

    c) ein abgrenzbarer Bestandteil: ein solcher Abschnitt der Infrastruktur, dessen Anfang und Ende gekennzeichnet sind,

    d) eine Berührung der bundesweiten Wirtschaft dann gegeben, wenn die Infrastruktur oder das Verkehrsmittel zu einem solchen Zweck verkehrt, sie beeinflusst oder durch bundesweite Wirtschaft hergestellt wurde oder unterhalten wird.


    Section 2 - Federal Tasks

    (1) Im Bereich des Verkehrs nimmt der Bund insbesondere die folgenden Aufgaben wahr:

    a) Koordinierung und Unterstützung der Aktivitäten der Bundesstaaten und ihrer Untergliederungen durch Beratung und finanzielle Hilfen,

    b) Errichtung und Unterhaltung von Infrastruktur und Verkehrsmitteln von bundesweiter Bedeutung,

    c) Erhebung und Verarbeitung von Daten für die Zwecke der Koordinierung und der Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Bereitstellung von Karten,

    d) Abschluss von internationalen Verträgen und Vereinbarungen zur Verbesserung des Verkehrswesens.

    (2) Die Vereinigten Staaten unterstützen Innovationen und fördern insbesondere Bemühungen zur Sicherheit, zum Umweltschutz und zur Barrierefreiheit von Verkehrssystemen sowie die Erschließung von ländlichen und die Entlastung von urbanen Räumen.

    (3) Die Vereinigten Staaten können sich an jeder Untersuchung beteiligen, die Unfälle oder andere Vorfälle von Verkehrsmitteln oder Anlagen betrifft, die in den Vereinigten Staaten hergestellt oder verwendet werden oder sich im Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten ereignen.

    (4) Soweit Bedienstete der Vereinigten Staaten ein Fahrzeug kontrollieren, können sie auch die Einhaltung von Gesetzen des betroffenen Bundesstaates kontrollieren und Informationen an die Behörden dieses Staates weitergeben. Sie können ferner Feststellungen treffen, die von zivilrechtlicher Bedeutung sind und diese den Betroffenen mitteilen.


    Section 3 - Federal Transportation Commission

    (1) Die Leiter der für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden sollen kraft dieses Amtes zugleich Federal Transportation Commissioners sein, ihre Vertreter Assistant Commissioners. Sie können diese Funktionen auf andere Bedienstete ihrer Behörde übertragen. Der Präsident oder sein Beauftragter können ferner einen weiteren Commissioner berufen, der der Commission vorsitzt (Chairman). Es können darüber hinaus Special Commissioners berufen werden. Dem Chairman soll die Berufung der Leiter der für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden sowie der Special Commissioners übertragen werden.

    (2) Die Federal Transportation Commissioners bilden gemeinsam die Federal Transportation Commission, die Mehrheit der Commissioner ein Quorum. Die Assistant Commissioners haben nur beratende Stimme, ausgenommen für die Dauer der Verhinderung des oder der Vakanz der Position des Commissioners, den sie vertreten.

    (3) Die Commission ist dem zuständigen Department nachgeordnet. soll die Arbeit der beteiligten Bundesbehörden und ihre Zusammenarbeit mit anderen Stellen koordinieren. Sie soll ferner den Präsidenten und seine Beauftragten in der Verkehrspolitik beraten und solche Aufgaben wahrnehmen, die ihr ansonsten übertragen werden. Die für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden werden der Commission nachgeordnet.


    Chapter II - Motor Vehicel Transportation



    Section 1 - Use of Motor Vehicels

    (1) Wer ein Kraftfahrzeug führt, hat die dafür erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dies erfolgt in der Regel durch die Fahrerlaubnis eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten oder eines ausländischen Staates, dessen Fahrerlaubnis nicht durch die zuständige Bundesbehörde für unzureichend erklärt wird. Kein Bundesstaat ist berechtigt, einer Person, die nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Gebiet hat, das Führen eines Kraftfahrzeuges nur unter der Bedingung zu erlauben, dass sie auch seine Fahrerlaubnis erwirbt und kein Bundesstaat ist verpflichtet, die in einem anderen Bundesstaat erfolgte Entziehung einer Fahrerlaubnis für sein Gebiet anzuerkennen.

    (2) Kraftfahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen eine eindeutige Kennzeichnung führen, die eine amtliche Zuordnung zum Eigentümer ermöglicht. Die zuständige Bundesbehörde stellt sicher, dass die Kennzeichnungssystematik sich zwischen den Bundesstaaten hinreichend unterscheidet.

    (3) Kraftfahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen die in Appendix I genannten Grenzwerte einhalten, soweit sie nicht nach Maßgabe der Bestimmungen davon freigestellt sind. Der Status ist durch ein amtliches Signet am Kennzeichen abzubilden. Die zuständige Bundesbehörde kann das Verfahren näher regeln.

    (4) Wer ein Kraftfahrzeug führt, ist sowohl für die Einhaltung der Vorgaben aus Ssc. 2 und 3 als auch für die Einhaltung der auf den befahrenen Kraftfahrtstraßen geltenden Verkehrsregeln verantwortlich; hinsichtlich der Verkehrsregeln beschränkt sich die daneben bestehende Verantwortlichkeit des Eigentümers lediglich darauf, das Fahrzeug niemandem zu überlassen, der keine Fahrerlaubnis besitzt oder offensichtlich zum Führen des Kraftfahrzeuges ungeeignet ist.


    Section 2 - Role of the United States


    (1) Den Vereinigten Staaten obliegt es, den Straßenverkehr in ihrem Hoheitsgebiet zu regulieren.

    (2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch

    a) die Zulassung und Kontrolle von Kraftfahrzeugen nach Typen,

    b) die Zulassung und Kontrolle der Erschließung des Straßenverkehrsnetzes in den Vereinigten Staaten,

    (3) Die Vereinigten Staaten fördern den Ausbau eines Straßenverkehrsnetzes, dass Bundesstaaten und Zentren miteinander verbindet.

    (4) Soweit der Bund die polizeiliche Überwachung aufgrund der Eigentumsverhältnisse oder aufgrund einer Vereinbarung mit dem Eigentümer wahrnimmt, obliegt diese der Federal Highway Police, die als Teil des Federal Bureau of Investigation geführt wird.


    Chapter III - Railway Transportation


    Section 1 - Use of Railway vehicles

    (1) Wer ein Schienenfahrzeugt führt, hat die dafür erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dies erfolgt durch eine Schienenfahrzeugführerlaubnis, die von den Bundesstaaten oder den Vereinigten Staaten, sowie von den Vereinigten Staaten auf Antrag hin unter Anerkennung der Erlaubnis eines ausländischen Staates, sofern die dortige Ausbildung mit der astorischen vergleichbar ist, erteilt wird. Kein Bundesstaat ist berechtigt, einer Person, die nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Gebiet hat, das Führen eines Schienenfahrzeugs nur unter der Bedingung zu erlauben, dass sie auch seine Fahrerlaubnis erwirbt und kein Bundesstaat ist verpflichtet, die in einem anderen Bundesstaat erfolgte Entziehung einer Fahrerlaubnis für sein Gebiet anzuerkennen.

    (2) Schienenfahrzeuge , die am Schienenverkehr teilnehmen, müssen eine eindeutige Kennzeichnung führen, die eine amtliche Zuordnung zum Eigentümer ermöglicht.


    Section 2 - Role of the United States


    (1) Den Vereinigten Staaten obliegt es, den Bahnverkehr in ihrem Hoheitsgebiet zu regulieren.

    (2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch

    a) die Zulassung und Kontrolle von Schienenfahrzeugen nach Typen und im Einzelfall,

    b) die Zulassung und Kontrolle der Erschließung des Schienenverkehrsnetzes in den Vereinigten Staaten,

    c) die Zulassung und Kontrolle von privaten Bahngesellschaften, die in den Vereinigten Staaten tätig werden.

    (3) Die Vereinigten Staaten unterhalten ein eigenes Schienennetz und lizenzieren dessen Benutzung.


    Chapter IV - Air Transportation


    Section 1 - Use of Aircrafts

    (1) Wer ein Luftfahrzeug führt, hat die dafür erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Die Sachkunde wird durch die zuständige Bundesbehörde einheitlich festgestellt; den Bundesstaaten kann sie genehmigen, Erlaubnisse für leichte Luftfahrzeuge selbst zu erteilen. Ausländische Erlaubnisse können nur nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen anerkannt werden, soweit sie nicht im grenzüberschreitenden Verkehr nach Maßgabe einer Anerkennung der Bundesbehörde eingesetzt werden.

    (2) Die zuständige Bundesbehörde überwacht und regelt die zivile Nutzung des Luftraums der Vereinigten Staaten einschließlich des Luftraums über von den Vereinigten Staaten kontrollierten Gewässern. Die militärische Flugaufsicht bleibt den Streitkräften der Vereinigten Staaten vorbehalten, die zur Koordinierung mit der Zivilkontrolle verpflichtet und zu Anweisungen nur berechtigt sind, wenn die Angelegenheiten der Verteidigung es erfordern.

    (3) Im Rahmen der Regulierung nach Ssc. 2 führt die zuständige Bundesbehörde ein nationales Register der Luftfahrzeuge und vergibt eindeutige Registernummern, die am Luftfahrzeug anzubringen sind.

    (4) Jedes Luftfahrzeug muss über eine Vorrichtung zur Sicherung von Flugdaten verfügen, die gegen Zerstörung auch im Falle eines Absturzes gesichert ist und die Auswertung für die Zwecke von amtlichen Untersuchungen ermöglicht. Leichte Luftfahrzeuge können von dieser Verpflichtung ausgenommen werden. Kommerziell betriebene Luftfahrzeuge sind darüberhinaus mit einer Vorrichtung zur Aufnahme von Gesprächen im Führerraum des Luftfahrzeuges über einen angemessenen Zeitraum auszustatten.

    (5) Jedes Luftfahrzeug ist mit geeigneten Sicherheitstechniken zur Verhinderung von die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdenden Zwischenfällen auszustatten. Die zuständige Bundesbehörde ist zur Bestellung von Flugsicherheitsbeamten (Air Marshals) berechtigt, die jederzeit zur Begleitung des Luftverkehrs berechtigt sind. Die Staats behörden können im Rahmen einer Vereinbarung mit der zuständigen Bundesbehörde Air Marshals benennen.


    Section 2 - Role of the United States


    (1) Den Vereinigten Staaten obliegt es, die Nutzung des Luftraumes für den zivilen und militärischen Verkehr zu regulieren.

    (2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch

    a) die Zulassung und Kontrolle von Luftfahrzeugen nach Typen und im Einzelfall sowie von Flughäfen und Flugplätzen für den nationalen und internationalen Verkehr,

    b) die Zulassung und Kontrolle der Nutzung des Luftraumes der Vereinigten Staaten,

    c) die Zulassung und Kontrolle von Fluggesellschaften, die in den Vereinigten Staaten tätig werden,

    d) die Genehmigung der Führung der Flagge der Vereinigten Staaten im Verkehr.


    Chapter V - Water Transportation


    Section 1 - Use of water vehicles

    (1) Wer ein Wasserfahrzeug führt, hat die dafür erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dies erfolgt in der Regel durch die Fahrerlaubnis eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten. Ausländische Erlaubnisse können nur nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen anerkannt werden, soweit sie nicht im grenzüberschreitenden Verkehr nach Maßgabe einer Anerkennung der Bundesbehörde eingesetzt werden.Kein Bundesstaat ist berechtigt, einer Person, die nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Gebiet hat, das Führen eines Wasserfahrzeuges nur unter der Bedingung zu erlauben, dass sie auch seine Fahrerlaubnis erwirbt und kein Bundesstaat ist verpflichtet, die in einem anderen Bundesstaat erfolgte Entziehung einer Fahrerlaubnis für sein Gebiet anzuerkennen.

    (2) Wasserfahrzeuge, die am Wasserstraßenverkehr teilnehmen, müssen eine eindeutige Kennzeichnung führen, die eine amtliche Zuordnung zum Eigentümer ermöglicht. Die zuständige Bundesbehörde stellt sicher, dass die Kennzeichnungssystematik sich zwischen den Bundesstaaten hinreichend unterscheidet.

    (3) Die zuständige Bundesbehörde überwacht und regelt die zivile Nutzung der Gewässer der Vereinigten Staaten unter Einschluss der Kanäle, soweit diese Gewässer die Grenzen der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates queren und entsprechende Abschnitte nicht als davon abgetrennt gelten können. Die Kontrolle der militärischen Schiffahrt bleibt den Streitkräften der Vereinigten Staaten vorbehalten, die zur Koordinierung mit der Zivilkontrolle verpflichtet und zu Anweisungen nur berechtigt sind, soweit die Angelegenheiten der Verteidigung es erfordern.


    Section 2 - Role of the United States

    (1) Den Vereinigten Staaten obliegt es, die inländische und maritime Schifffahrt zu regulieren.

    (2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch

    a) die Zulassung und Kontrolle von Schiffen nach Typen und im Einzelfall sowie von Häfen für den nationalen und internationalen Verkehr,

    b) die Zulassung und Kontrolle der Nutzung der Wasserwege und Hoheitsgewässer der Vereinigten Staaten,

    c) die Zulassung und Kontrolle von Reedereien, die in den Vereinigten Staaten tätig werden,

    d) die Genehmigung der Führung der Flagge der Vereinigten Staaten im Verkehr.


    Chapter VI - Space Transportation


    Section 1 - Use of Space

    (1) Der Begriff des Weltraums umfasst alle Bereiche oberhalb einer Höhe von 63 Meilen über dem Meeresspiegel.

    (2) Die Vereinigten Staaten dulden jede waffenlose Nutzung des Weltraums, die ihre nationale Sicherheit nicht beeinträchtigt und das Recht anderer Staaten an der Nutzung des Weltraumes oder die Sicherheit der Erde nicht beeinträchtigt. Eine diesen Grundsätzen widersprechende Nutzung untersagen und unterbinden sie innerhalb ihres Hoheitsbereiches. Eine fremde Zuwiderhandlung kann als kriegerischer Akt gegen die Vereinigten Staaten behandelt werden.


    Section 2 - Role of the United States


    (1) Die Vereinigten Staaten üben für ihren Hoheitsbereich das Recht aus, die Nutzung des Weltraumes zu regulieren. Dies umfasst die Forschung und Erschließung des Weltraumes sowie den Verkehr in den Weltraum.

    (2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch

    a) die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb der nationalen Weltraumzentren (Space Center),

    b) die Durchführung von Weltraumoperationen einschließlich aller Vorbereitungen wie der Ausbildung des Personals, der Planung, Konstruktion von benötigten Einrichtungen und des Beschaffungswesens,

    c) die Unterstützung der militärischen Dienststellen der Vereinigten Staaten durch fachspezifische Beratung betreffend Angelegenheiten der nationalen Sicherheit.

    d) die Grundlagenforschung zu allen den Weltraum und die Raumfahrt betreffenden Angelegenheiten und die Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse ihrer Arbeit von allgemeinem Interesse.

    (3) Die Vereinigten Staaten arbeiten für die Zwecke der Raumfahrt mit privaten und ausländischen staatlichen Stellen zusammen. Sie unterstützen private Initiativen zur Nutzung des Weltraumes.


    Appendix I - Motor Vehicles Emmission Limits


    Section 1 - Small Vehicles

    Für Fahrzeuge

    1. mit unter 3,5 t Gesamtgewicht oder

    2. höchstens zwei Rädern und einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 28 mph

    gelten folgende Obergrenzen:

    a) Emission von Kohlenstoffmonooxid: 2,000 mg/km,

    b) Emmission von Kohlenwasserstoffen: 200 mg/km,

    c) Emission von Stickoxiden: 500 mg/km,

    d) Teilchen mit aerodynamischem Durchmesser < 10 µm (Feinstaub): 40 mg/km,

    e) Lärm bei einer Geschwindigkeit von 28 mph: 60 db.


    Section 2 - Other Vehicles

    Für sonstige Fahrzeuge gelten folgende Obergrenzen:

    a) Emission von Kohlenstoffmomooxid: 4,500 mg/km,

    b) Emmission von Kohlenwasserstoffen: 600 mg/km,

    c) Emission von Stickoxiden: 1,300 mg/km,

    d) Teilchen mit aerodynamischem Durchmesser < 10 µm (Feinstaub): 200 mg/km,

    e) Lärm bei einer Geschwindigkeit von 80 mph: 70 db.


    Section 3 - Exemptions

    (1) Die in den Sections 1 und 2 bestimmten Obergrenzen dürfen Fahrzeuge überschreiten, wenn

    a) sie vor dem 01. Oktober 2016 produziert wurden, aber nur bis zum 01. Oktober 2023,

    b) sie durch die zuständige Bundesbehörde aufgrund von historischer Wertigkeit und Erhaltungswürdigkeit eine Ausnahmegenehmigung erhalten,

    c) sie Sonderfahrzeuge der Streitkräfte des Bundes oder der Nationalgarde eines Staates sind, bei denen die Einhaltung der Obergrenzen aus technischen Gründen nicht möglich ist,

    d) sie besonderen Leistungsanforderungen genügen müssen und deshalb durch die zuständige Bundesbehörde eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

    (2) Ausnahmegenehmigungen können bezogen auf den Einzelfall oder den Bautyp bezogen sein.


    SECTION 3. ABROGATION OF FEDERAL LAWS.

    (1) Die folgenden Bundesgesetze sind hiermit aufgehoben:

    - Astorian Space Exploration Act

    - Promotion of Alternative Drives Act

    - Regulation of Traffic Act

    (2) Der Transportation Infrastructure System and Authorities Act ist hiermit aufgehoben. Die durch ihn errichteten Bundesbehörden bestehen fort, können aber nach Maßgabe des Federal Administration Act durch den Präsidenten oder das Department of Commerce reorganisiert werden.


    SECTION 4. COMING-INTO FORCE.

    Das Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Vorgaben als Änderungsgesetz in Kraft.



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    Speaker of the House of Representatives



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    President of Senate


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    President of the United States



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    59th President of the US

    Special Advisor to the President

    former Lieutenant Governor of Laurentiana

    former State Councillor of Tribal Affairs of the state of Laurentiana
    former Governor of Laurentiana
    former Speaker of the General Court

    I'm on AstorWiki

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    THE WHITE HOUSE, Astoria City


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    The


    Coast Guard War Provisions Act


    - sent to the President on July 19, 2021 -


    is hereby


    approved.


    Done at the City of Astoria on the 19th day of July in the year 2021 under Seal and Signature of the President.


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    Jake Ulysses Smith

    President of the United States



    S. 2021-029


    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    June 13, 2021


    Mrs. SHORE from Freeland introduced the following bill:

    A BILL

    to amend the Federal Police Forces Act of 2015 with respect to the Coast Guard and for related purposes.



    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz soll als „Coast Guard War Provisions Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. CORRECTING LAW PERTAINING TO THE U. S. COAST GUARD.

    (1) Im Titel von Art. IV Sec. 2 des Federal Police Forces Act wird das Wort „Coastal“ durch „Coast“ ersetzt.

    (2) In Ssec. 1 derselben Bestimmung wird die Wendung „Chief of Staff of the Navy“ durch „Assistant Secretary of Defense for the Navy“ ersetzt.


    SECTION 3. CORRECTING LAW PERTAINING TO OTHER PROVISIONS.

    (1) In Art. I Sec. 2 Ssec. 1 FPFA wird die Bezeichnung „Commander“ durch „Commandant“ ersetzt.

    (2) In Art. III Sec. 3 Ssec. 3 wird nach der Wendung „Secretary of Defense“ der Ausdruck „ernannt“ eingefügt.


    SECTION 4. FINAL PROVISIONS.

    Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Kundmachung in Kraft.


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    THE WHITE HOUSE, D. C.


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    The


    Sensible Path to Citizenship Act


    - sent to the President on October 14, 2021 -


    is hereby


    approved.


    Done at the Disctrict of the Capital on the 21st day of October in the year 2021 under Seal and Signature of the President.


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    Eugene Wolf

    President of the United States




    S. 2021-040


    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    October 1, 2021


    Mrs. SHORE (for herself and Mr. BURRY) introduced the following bill:

    A BILL

    to create a sensible path to citizenship.



    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    (1) Dieses Bundesgesetz soll als „Sensible Path to Citizenship Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. AMENDING THE U. S. CITIZENSHIP ACT.

    (1) Die Auflistung in Sec. 5 des United States Citizenship Act wird zu Abs. 1 der Section.

    (2) Sec. 5 Abs. 1 wird folgender Punkt 3 angefügt: „4. dem Antragsteller in den letzten 14 Tagen ein Antrag auf Einbürgerung verweigert worden ist.“

    (3) Sec. 5 wird folgender Abs. 2 angefügt: „(2) Entgegen Abs. 1 lit. 2 ist dem Antrag auf Einbürgerung stattzugeben, wenn der Antragsteller an Eides statt erklärt hat, auf entgegenstehende Staatsbürgerschaften binnen 14 Tagen nach Einbürgerung zu verzichten. Die Einbürgerung ist in diesen Fällen unter der Bedingung, dass die Erklärung des Verzichts innerhalb dieser Frist für alle entsprechenden Staatsbürgerschaften nachgewiesen wird, vorzunehmen. Erbringt der Antragsteller diesen Nachweis nicht, ist dies sowie der Verlust der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Amts wegen festzustellen.“


    SECTION 3. FINAL AND PROVISIONAL PROVISIONS.

    (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Kundmachung in Kraft und findet Anwendung auf all jene Anträge zur Einbürgerung, die ab dem 1. Juli 2021 eingebracht worden sind.

    Eugene 'Gene' Wolf (R-NA)


    Former (61st) President of the United States

    Former Speaker of the U.S. House of Representatives

    Former U.S. Senator for the Republic of Assentia

    Former Governor of the Republic of Assentia

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    THE WHITE HOUSE | D.C.


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    The


    Federal Elections Improvement Act of 2021


    - sent to the President on January 15, 2022 -


    is hereby


    approved.


    Done at the Disctrict of the Capital on the 16th day of January in the year 2022 under Seal and Signature of the President.


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    Eugene Wolf

    President of the United States


    S. 2021-043


    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    December 7, 2021


    Mrs. SHORE introduced the following bill:

    A BILL

    to amend the Federal Elections Act.



    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    (1) Dieses Bundesgesetz soll als „Federal Elections Improvement Act of 2021“ zitiert werden.


    SECTION 2. ABSTENTIONS.

    Chp. III Sec. 1 Federal Elections Act (FEA) wird folgende Subsection angefügt:

      „(4) Enthaltungen, nicht abgegebene oder ungültige Stimmen sind bei der Mehrheitsberechnung nicht zu berücksichtigen.


    SECTION 3. LEGAL BASIS FOR STATE AND OTHER ELECTIONS.

    Chp. III Sec. 4 FEA lautet neu:

      „Section 4 – Other Elections

      (1) Diese Section ist anzuwenden auf alle anderen, nicht in Sec. 2 oder 3 bezeichneten Wahlen, sofern der jeweilige Auftraggeber keine eigenen Vorschriften verfügt hat.

      (2) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen erhalten hat.

      (3) Erreicht kein Kandidat eine Mehrheit nach Ssec. 2, so ist eine Stichwahl zwischen den zwei stimmstärksten Kandidaten durchzuführen, wobei in weiterer Folge durch Los zu entscheiden ist, wenn auch in der Stichwahl kein Kandidat eine Mehrheit nach Ssec. 2 erreicht hat.

      (4) Fällt ein Senatssitz vakant, ist binnen fünf Tagen nach Erklärung des Amtsverlustes durch den Senatspräsidenten eine Nachwahl (Special Election) einzuleiten, sofern die Verfassung und Gesetze des jeweiligen Bundesstaates keine eigenen Regelungen vorsehen.

      (5) Fällt ein Senatssitz weniger als 7 (ganze) Tage vor Beginn eines Monats mit Wahl zum Repräsentantenhaus vakant, so ist die Nachwahl zeitgleich mit dieser durchzuführen. Ist in jenem Wahlmonat ohnehin eine reguläre Senatswahl für den vakant gewordenen Sitz durchzuführen, so entfällt das Erfordernis einer Nachwahl. Auf eine Nachwahl ist überdies zu verzichten, wenn die Vakanz in einem regulären Wahlmonat eintritt. “


    SECTION 4. ELECTION WITHOUT ELECTORS.

    Chp. III FEA wird folgende Section angefügt:

      „Section 5 – Suspension and Postponement

      (1) Sind am ersten Tag des Wahlmonats keine Personen wahlberechtigt, so ist als Stichtag für die Wahlberechtigung anstelle des ersten Tages des Monats der 15. Tag festzusetzen (verspäteter Stichtag).

      (2) Die in Sec. 1 genannten Vorschriften für Fristen sind auch bei Wahlen mit verspätetem Stichtag einzuhalten.

      (3) Sind auch mit dem 15. Tag des Wahlmonats keine Personen wahlberechtigt, ist von der weiteren Durchführung der Wahl abzusehen (Suspension); sie ist im Folgemonat gänzlich neu anzukündigen (By-election).

      (4) Ssec. 3 ist auch anzuwenden, wenn alle Wähler bis zum Tag vor der Wahl ihre Wahlberechtigung verloren haben.“


    SECTION 5. ELECTORAL CERTIFICATES.

    Chp. IV Sec. 2 FEA wird folgende Subsection angefügt:

      „(7) Das USEO hat nach erfolgter gültiger Wahl eines Kandidaten diese gegenüber der zuständigen bzw. auftraggebende Stelle mittels Wahlschein (Electoral Certificate) zu bescheinigen. Die zuständige Stelle ist bei Wahlen zum Präsidenten, Vizepräsidenten und Kongress ebendieser; bei Wahlen zum Gouverneur die Legislative des jeweiligen Bundesstaates.“


    SECTION 6. FINAL PROVISION.

    Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Januar 2022 in Kraft.

    Eugene 'Gene' Wolf (R-NA)


    Former (61st) President of the United States

    Former Speaker of the U.S. House of Representatives

    Former U.S. Senator for the Republic of Assentia

    Former Governor of the Republic of Assentia

  • Exekutivabkommen zwischen

    dem Königreich Nugensil und den Vereinigten Staaten von Astor



    Das Königreich Nugensil und die Vereinigten Staaten von Astor - im folgenden Unterzeichnerstaaten genannt - schließen folgenden Grundlagenvertrag:



    § 1 Gegenseitige Anerkennung und Zusammenarbeit


    1. Die Unterzeichnerstaaten erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.


    2. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich ihre Meinungsverschiedenheiten friedlich und diplomatisch zu lösen.



    § 2 Errichtung von Botschaften


    1. Die Unterzeichnerstaaten sind berechtigt Botschafter auszutauschen. Botschafter genießen diplomatische Immunität.


    2. Die Botschafter werden durch den Gaststaat benannt und vom zuständigen Verfassungsorgan des Gastgeberlandes akkreditiert.


    3. Der Gastgeberstaat stellt dem Gaststaat ein Botschaftsgelände zur Verfügung.



    § 3 Gültigkeit und Kündigung


    1. Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch die Exekutive der Unterzeichnerstaaten in Kraft.


    2. Die Unterzeichnerstaaten vereinbaren, den Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen zu ändern oder aufzukündigen. Andernfalls kann er von einem der Unterzeichnerstaaten nur mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.



    Unterzeichner:


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    for the United States

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    on behalf of President Eugene Wolf




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    President of the United States

    Eugene 'Gene' Wolf (R-NA)


    Former (61st) President of the United States

    Former Speaker of the U.S. House of Representatives

    Former U.S. Senator for the Republic of Assentia

    Former Governor of the Republic of Assentia

  • PresidentLetterHead.png

    THE WHITE HOUSE | D.C.


    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    The


    USEO Director Term of Office Act


    - sent to the President on January 22, 2022 -


    is hereby


    approved.


    Done at the District of the Capital on the 23nd day of January in the year 2022 under Seal and Signature of the President.


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    Eugene Wolf

    President of the United States


    S. 2022-005


    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    January 16, 2022


    Mrs. SHORE (for Ms. VARGA and herself) introduced the following bill:

    A BILL

    to amend the Federal Elections Act with respect to the office of director.



    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    (1) Dieses Bundesgesetz soll als „USEO Director Term of Office Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. AMENDING THE FEDERAL ELECTIONS ACT.

    Chp. I Sec. 1 Ssec. 3 Federal Elections Act (FEA) lautet neu:

    „(3) Die Leitung des USEO und alle damit verbundenen Aufgaben werden durch einen Direktor ausgeübt, der durch den Kongress bestellt wird. Seine Amtszeit endet durch Rücktritt, Tod oder Ernennung eines neuen Direktors. Eine Neuwahl ist, frühestens nach Ablauf von sechs Monaten nach der Ernennung, auf Antrag eines Mitglieds des Kongresses durchzuführen; eine Wiederberufung ist unbegrenzt zulässig.“


    SECTION 3. FINAL PROVISION.

    Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. März 2022 in Kraft.

    Eugene 'Gene' Wolf (R-NA)


    Former (61st) President of the United States

    Former Speaker of the U.S. House of Representatives

    Former U.S. Senator for the Republic of Assentia

    Former Governor of the Republic of Assentia

  • Seventy-Third Congress of the United States of Astor



    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:



    An Act

    to amend the United States Citizenship Act to allow for more than three State IDs.


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz ist kurz als „Freedom of Activity Act“ zu zitieren.


    SECTION 2. AMENDING THE USCA.

    Sec. 10 Ssec. 2 United States Citizenship Act wird geändert, sodass diese lautet:

      (2) Das USRO erfasst die Zuordnung von State-IDs und Local-IDs zu einer Federal-ID. Für jede Federal-ID darf in den Bundesstaaten jeweils eine State-ID und in jeder lokalen Verwaltungskörperschaft jeweils eine Local-ID erfasst werden. Am Wohnsitz des Inhabers gilt die Federal-ID auch als State- und Local-ID sowie die State-ID auch als Local-ID, soweit diese nicht anders zugeordnet sind.


    SECTION 3. FINAL PROVISION.

    Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Februar 2022 in Kraft.




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    Speaker of the House of Representatives



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    President of the Senate



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    President of the United States


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    Presidential Proclamation on the death of Vice President Edward L. Willey


    It is with great sadness that we mourn the death of one of Astor’s greatest public servants, Vice President Edward Lawrence Willey.

    THEREFORE, I, Lisa Z. Shore, President of the United States of Astor, by the authority vested in me by the Constitution and the laws of the United States, as an expression of public sorrow and official mourning, do hereby direct that the flag of the United States shall be flown at half-staff at the White House and upon all public buildings and grounds, at all military posts and naval stations, and on all naval vessels of the Federal Government in the District of the Capital and throughout the United States and its Territories and possessions for a period of ten days from the day of his death. I also direct that the flag shall be flown at half‑staff for the same period at all United States embassies and consular offices.




    IN WITNESS WHEREOF, I have hereunto set my hand this fourteenth day of February, in the year Two thousand and twenty-two.


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    Lisa Shore

    President of the United States

  • The White House

    Hat den Titel des Themas von „Signature of the President“ zu „Steadfast Desk – Signature of the President“ geändert.

  • Seventy-Seventh Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:

    An Act

    to amend the Federal Elections Act.



    SECTION 1. SHORT TITLE.

    (1) Dieses Bundesgesetz soll als „Popular Ratification Implementation Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. REFERENDA ON CONSTITUTIONAL AMENDMENTS.

    Chp. III Federal Elections Act (FEA) wird folgende Section angefügt:

      Section 6 – Popular Ratification of Constitutional Amendments

      (1) Sofern ein Bundesstaat das USEO mit der Durchführung einer Volksabstimmung zur Ratifikation eines Verfassungszusatzes beauftragt hat und für deren Durchführung keine eigenen Vorschriften erlassen hat, ist nach den Vorschriften dieser Section vorzugehen.

      (2) Das USEO hat solche Volksabstimmungen binnen 14 Tagen nach Kundmachung durch den Kongress einzuleiten.

      (3) Dem Wähler ist auf dem Wahlzettel die Frage zu stellen, ob dieser dafür sei, dass folgendes ein Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten werde; nachfolgend ist der Text des vorgeschlagenen Amendments in voller Länge abzudrucken.

      (4) Auf die gestellte Frage sind ausschließlich Auswahlmöglichkeiten für „Ja“ oder „Nein“ aufzuführen.

      (5) Lauten mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf „Ja“, so ist das Amendment ratifiziert.

      (6) Das USEO hat über den Ausgang jeder Volksabstimmung zwei Zertifikate anzufertigen und je eines dem Kongress und das andere der gesetzgebenden Körperschaft des jeweiligen Bundesstaates zu übermitteln. “


    SECTION 6. FINAL PROVISION.

    Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Kundmachung in Kraft.





    Speaker of the House of Representatives



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    President of the Senate




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    President of the United States

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    GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    CHAIRMAN of the RNC
    GRAND LEADER of the PATRIOTIC ACTION

    LXIII. PRESIDENT of the UNITED STATES of ASTOR

    fr. PRESIDENT of the UNITED STATES SENATE

    fr. SENATOR from the STATE OF LAURENTIANA

    XIV. GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    fr. SPEAKER of the GENERAL COURT of the STATE OF LAURENTIANA



  • Seventy-Seventh Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:

    An Act

    to amend the State of the Union Report Act.



    SECTION 1. SHORT TITLE.

    (1) Dieses Bundesgesetz soll als „State of the Union Address Simplification Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. AMENDING THE STATE OF THE UNION REPORT ACT.

    (1) Alle Änderungen in dieser Section beziehen sich auf den State of the Union Report Act.

    (2) Sec. 2 Ssec. 3 wird durch folgendes ersetzt:

    „(3) Der Kongress kann mittels gemeinsamen Beschlusses beider Kammern (Joint Resolution) dem Präsidenten das Rederecht erteilen; ein solcher Beschluss hat das Datum der Rede zu beinhalten. Der Präsident ist nach Erteilung des Rederechts darüber in Kenntnis zu setzen.“

    (3) Ssec. 4 und 5 sind gestrichen.


    SECTION 3. FINAL PROVISIONS.

    (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Kundmachung in Kraft.






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    Speaker of the House of Representatives



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    President of the Senate



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    President of the United States

    trophyImage-15.png--------trophyImage-5.png


    GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    CHAIRMAN of the RNC
    GRAND LEADER of the PATRIOTIC ACTION

    LXIII. PRESIDENT of the UNITED STATES of ASTOR

    fr. PRESIDENT of the UNITED STATES SENATE

    fr. SENATOR from the STATE OF LAURENTIANA

    XIV. GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    fr. SPEAKER of the GENERAL COURT of the STATE OF LAURENTIANA




  • Seventy-Seventh Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:


    An Act

    to amend the Federal Elections Act.



    SECTION 1. SHORT TITLE.

    (1) Dieses Bundesgesetz soll als „Acting Presidency Accessibility Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. AMENDING THE FEDERAL ELECTIONS ACT.

    Chp. IV Sec. 2 Ssec. 1 zweiter Satz des Federal Elections Act lautet neu:

      Eine Person, die das Amt des Vizepräsidenten antritt oder das Amt des Präsidenten interimistisch antritt, ist davon ausgenommen.


    SECTION 4. FINAL PROVISION.

    Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Kundmachung in Kraft und findet nur auf jene Vakanzen im Amt des Präsidenten Anwendung, die nach dessen Inkrafttreten entstanden sind.



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    Speaker of the House of Representatives




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    President of the Senate




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    President of the United States

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    GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    CHAIRMAN of the RNC
    GRAND LEADER of the PATRIOTIC ACTION

    LXIII. PRESIDENT of the UNITED STATES of ASTOR

    fr. PRESIDENT of the UNITED STATES SENATE

    fr. SENATOR from the STATE OF LAURENTIANA

    XIV. GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    fr. SPEAKER of the GENERAL COURT of the STATE OF LAURENTIANA



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    Executive Order 72

    Amending Executive Order 71 in respect to the Executive Office of the President


    WHEREAS Executive Order 47 has set fourth an organization within the Executive Office of the President of the United States;

    AND WHEREAS said Order has been amended by Executive Orders 48, 51, 67, and 71;

    AND WHEREAS an efficient Government needs to be limited yet well organized;


    NOW THEREFORE, I, CATHERINE O’MALLEY, Acting President of the United States of Astor, by virtue of the authority vested in me by the Constitution and the laws of the United States, herby order as follows:



    Section 1 – Amending Executive Order No. 71.
    Die Executive Order 71, verordnet am 25. Juni 2022, wird geändert wie folgt:

    (1) Die Subsections 2, 3 und 4 werden gestrichen.

    (2) In Subsection 5 wird der zweite Halbsatz gestrichen.

    (3) Die Funktion des White House Communications Director ist ex officio durch den White House Press Secretary wahrzunehmen.


    Section 2 – Empowering the Librarian of Congress.

    Die Librarian of Congress wird ermächtigt, die in Section 1 genannten Streichungen an Executive Order 71 vorzunehmen.



    IN WITNESS WHEREOF, I have hereunto set my hand this seventh day of October, in the year of our Lord Two thousand and twenty-two.



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  • Seventy-Ninth Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:


    An Act


    to ratify the Treaty of Friendship and Cooperation between the United States of Astor and the Dominion of Cranberra.



    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Bundesgesetz soll als „Cranberran Treaty of Friendship and Cooperation Ratification Act“ zitiert werden.


    SECTION 2. RATFICATION.

    Der Kongress der Vereinigten Staaten ratifiziert den Treaty of Friendship and Cooperation , geschlossen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Dominion Cranberra am 29. Januar 2022 (Anhang 1).


    SECTION 3. FINAL PROVISIONS.

    Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Kundmachung in Kraft.


    Treaty of Friendship and Cooperation


    between

    the United States of Astor

    and the Dominion of Cranberra


    Die Vereinigten Staaten von Astor und das Dominion Cranberra - in der Folge: die Unterzeichner -,


    EINGEDENK ihrer freundschaftlichen und gut nachbarschaftlichen Beziehungen,

    GEWILLT, die bilaterale Zusammenarbeit auszubauen und zu vertiefen,

    IM BESTREBEN, gemeinsam die Basis für eine Architektur der Sicherheit und Zusammenarbeit zu legen, die eine Zone der Freiheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen Wohlstands auf dem astorischen Kontinent schafft,


    sind übereingekommen, die Beziehungen ihrer Staaten wie folgt auszugestalten und auf dieser Grundlage weiter auszubauen:


    Art. 1 - Basic Provisions

    (1) Die Unterzeichner erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander zu unternehmen, solange dieser Vertrag besteht.

    (2) Die Unterzeichnern stufen bei Vertragsunterzeichnung ihre diplomatischen Beziehungen mindestens als "freundschaftlich" oder dem Sinnverwandt ein.

    (3) Meinungsverschiedenheiten und Konflikte zwischen den Unterzeichnern werden auf friedlichem und diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation beigelegt.


    Art. 2 - Ambassadorial Exchange

    (1) Die Unterzeichner bekräftigen ihren Wunsch, Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen des jeweiligen Unterzeichners akkreditiert sein müssen.

    (2) Die Botschafter und bevollmächtigten Diplomaten sowie der ihnen zugewiesene Grund und Boden einschließlich der Gebäude und des Personals unterliegen dem nach dem Völkergewohnheitsrecht dafür vorgesehenen üblichen Schutz und Status.


    Art. 3 - Educational Exchange

    (1) Die Unterzeichner einigen sich darauf, Gastschülern und Gaststudenten, sowie wissenschaftlichem Personal die Visavergabe zu erleichtern, wenn sie eine offizielle und gültige Einladung des gastgebenden Bildungsinstituts vorlegen können.

    (2) Die Unterzeichner kommen überein, dass sie für Staatsangehörige der anderen vertragsschließenden Partei, die ihren beruflichen und sozialen Lebensmittelpunkt im Inland haben und mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft haben werden, ebenfalls erleichterte Bedingungen für die Visavergabe ermöglichen.


    Art. 4 - Border Traffic

    (1) Die Unterzeichner einigen sich darauf, den grenznahen Verkehr zu erleichtern. Dies betrifft im Besonderen greznahe Pendler.

    (2) Grenznahe Pendler sind insbesondere diejenigen, die

    a. in einem Abstand von 20 Meilen (32,19 km) zur Grenze wohnen und

    b. jenseits der Grenze dauerhaft einer lohnabhängigen oder selbständigen Beschäftigung nachgehen oder Waren transportieren.


    Art. 5 - Diplomatic and Defence Cooperation

    (1) Die Unterzeichner konsultieren sich vor außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungen, die Auswirkungen auf den astorischen Kontinent haben können und in den Fragen gemeinsamen Interesses, um so weit wie möglich zu einer gleichgerichteten Haltung zu gelangen.

    (2) Im Falle eines bewaffneten Überfalles auf einen Unterzeichner seitens irgendeines oder einer Gruppe von Staaten wird der andere Unterzeichner sofortigen Beistand mit allen Mitteln, die ihm erforderlich scheinen, einschließlich der Anwendung von militärischer Gewalt, erweisen.

    (3) Die Unterzeichner werden sich gegenseitig humanitäre Hilfe zu leisten, wenn darum ersucht wird.


    Art. 6 - Security Cooperation

    (1) Die für Gefahrenabwehr zuständigen Behörden der Unterzeichner leisten sich gegenseitig Amtshilfe, wenn auf dem Gebiet eines Unterzeichners eine dort strafbare Tat verübt wird und die rechtzeitige Ergreifung durch Übertritt auf das Gebiet des anderen Unterzeichners ansonsten vereitelt werden würde.

    (2) Die Unterzeichner verpflichten sich, die auf ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des anderen Unterzeichners, welche von dessen zuständigen Strafverfolgungsbehörden strafrechtlich verfolgt werden, auf Ersuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern.

    (3) Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht oder die Tat, wegen der er in seinem Heimatland strafrechtlich verfolgt wird, im Aufenthaltsland nicht gesetzlich strafbewehrt ist.


    Art. 7 - Hot Wire

    (1) Die Unterzeichner einigen sich darauf, dass zwischen dem White House im District of the Capital und dem Prime Ministers Office in Oustburgh ein sogenannter "Heißer Draht", eine ständig einsatzbereite, abhörsichere Kommunikationsleitung, eingerichtet wird, der in Krisenzeiten oder zu anderen wichtigen Anlässen eine sofortige Kommunikation zwischen dem Präsidenten der Vereinigten Staaten und dem Prime Minister des Dominion of Cranberra ermöglichen soll.

    (2) Die technische Gestaltung des "Heißen Drahts" vereinbaren der Präsident der Vereinigten Staaten und der Prime Minister des Dominion of Cranberra unter Hinzuziehung technischer Berater im Einvernehmen.


    Art. 8 - Terms of Ratification, Amendment and Termination

    (1) Dieser Vertrag hat eine unbeschränkte Laufzeit.

    (2) Der Vertrag tritt nach Ratifikation durch beide Unterzeichner in Kraft.

    (3) Die Unterzeichner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem anderen Unterzeichner mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.

    (4) Dieser Vertrag kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer vierwöchigen Kündigungsfrist oder im Einvernehmen der Unterzeichner ohne Frist aufgekündigt werden. Während der Kündigungsfrist sollen klärende Gespräche zwischen den Unterzeichnern geführt werden.


    for the Dominian of Cranberra

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    Prime Minister


    Done at Oustburgh on January 29, 2022

    for the United States of Astor:


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    President of the United States





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    Speaker of the House of Representatives




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    President of the Senate


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    President of the United States







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