Good afternoon,
mir ist nicht entgangen, dass die Vereinigten Staaten gegenwärtig keine gültige Regelung über die Erlangung -und zum Entzug- der Staatsbürgerschaf besitzen, weil das bisher geltende Gesetz durch ein Urteil des Supreme Court (vom 21.09.2010) zum 01.01.2011 aufgehoben wurde. Das Gericht hat hier im Urteil, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht nur die betreffende Passage für nichtig erklärt, sondern gleich die ganzen Bestimmungen („Bundesgesetze, welche zu diesem Zeitpunkt noch Bestimmungen enthalten, welche in die Gliederung der Staatsverwaltung eingreifen, treten nach dem 31.12.2010 außer Kraft.“). Nun bin ich als „Anwärterin“ auf die Staatsbürgerschaft fraglos betroffen und mache mir meine Gedanken.
Wenn es kein Bundesgesetz gibt, dass mich verpflichtet -sprich: einschränkt- sieben Tage lang zu warten, bis ich mein Bürgereid sprechen darf und bis mir die Staatsbürgerschaft (damit auch Rechte, Pflichten und Privilegien) verliehen werden...So why the hell am I doing this?
Muss ich mich an ein Gesetz halten, dass offenbar nicht mehr gilt, weil die Administration es (fast) drei Monate lang verpennt hat – sorry- aktiv zu werden?
Die Frage lässt sich auch anders stellen, wenn derzeit kein Registration Office existiert, wer nimmt dann die Anträge auf Staatsbürgerschaft entgegen, wer verleiht diese? Der Präsident höchst selbst? Der Secretary of the Interior? Die Palatte an jetzt offenen Fragen ist recht groß und meine Antworten darauf eher spärlich. Weiß jemand mehr? Mithin würde auch eine vage Vermutung, eine Meinung oder Ansicht zielführend für mich sein.