[Press Release] Sen. Fox echoes Mr. Han's call for harmonization of Gubernatorial Elections
Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 942 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Anthony J. Davenport.
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Ich kann nur hoffen, dass sich die zuständigen Damen und Herren in dieser Angelegenheit einmal vom Nutzen leiten, als weniger von persönlicher Abneigung (weg)führen, lassen.
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Ich würde es sogar bevorzugen, wenn sich die Staaten unter dem Gedanken und Prinzip der "One Nation" einer bundesgesetzlichen Regelung unterwerfen würden, die im Effekt ja nichts anderes bewirken würde, die Anzahl der anzuwendenden Rechtsnormen aber deutlich reduzieren würde.
In diesem Fall bin ich für Pragmatismus vor Idealismus, auch wenn ich in der Bundeszwanganhörung gegenüber Peninsula alsbald eine andere Position einnehmen werden muss. -
Keine schlechte Idee.
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Wohl unproblematisch machbar wäre es, bundesgesetzlich zu regeln, dass das Bundeswahlamt für die Duchführung bundesweiter Wahlen zuständig ist sowie auf Wunsch der Bundesstaaten diesen auch für die Durchführung parallel beginnender und endender bundesstaatlicher Wahlen zur Verfügung steht.
Dann können die Bundesstaaten sich entweder entsprechend eintakten oder, wenn sie das nicht wollen, selbst sehen, wie sie ihre Wahlen durchführen.
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Na, das find ich hat dann doch einen gewissen Beigeschmack, ich denke, die Idee wird sich schon durchsetzen. Man braucht nicht immer mit dem Hammer agieren.
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Ich habe nur die Idee unseres Kollegen aus Hybertina aufgegriffen und ausgesprochen, wie wir das juristisch sauber regeln könnten. Und die Idee fanden Sie ja auch gut.
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Aber Sie wissen ja wie das ist, sobald man nicht mehr glaubt es freiwilllig zu tun, tut man es vielleicht nicht mehr.
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Das stimmt sicherlich. Aber warum sollen wir den tüchtigen Direktor des Bundewahlamtes dafür büßen lassen?
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Zitat
Original von Ashley Fox
Wohl unproblematisch machbar wäre es, bundesgesetzlich zu regeln, dass das Bundeswahlamt für die Duchführung bundesweiter Wahlen zuständig ist sowie auf Wunsch der Bundesstaaten diesen auch für die Durchführung parallel beginnender und endender bundesstaatlicher Wahlen zur Verfügung steht.Dann können die Bundesstaaten sich entweder entsprechend eintakten oder, wenn sie das nicht wollen, selbst sehen, wie sie ihre Wahlen durchführen.
Ich darf zitieren?
"(1) Das Bundeswahlamt ist zuständig für die Durchführung bundesweiter Wahlen und Abstimmungen gemäß gesetzlicher Vorgaben. Des Weiteren führt es Wahlen in den Bundesstaaten durch, sofern es dazu aufgefordert wird."
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Und da könnte man den Zusatz anfügen, dass das Bundeswahlamt die Durchfühung bundesstaatlicher Wahlen ablehnen kann, wenn diese nicht zeitlich mit bundesweiten Wahlen zusammenfallen.
Nach dem geltenden Wortlaut ist es zur Durchführung bundesstaatlicher Wahlen verpflichtet, wenn es dazu aufgefordert wird - und sei es intelligenterweise einen Tag nach dem Beginn einer bundesweiten Wahl.
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Oh myyy Goooood. What a surprise party ...
*räusper*
Ich gehe diesmal einfach konform mit der ehrenwerten Senatorin von Assentia.
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Dann lassen Sie uns doch die Gunst der Stunde nutzen und als co-sponsors - vielleicht möchte der Kollege Laval sich ja ebenfalls noch anschließen - einen Gesetzesänderungsantrag in den Kongress einbringen,
Ich würde vorschlagen, wir errichten wie von Ihnen vorgeschlagen einen "Wahlkalender", der Wahlen im bestehenden Rythmus für bundesweite Wahlen vorsieht. In diesen können die Bundesstaaten sich dann nach eigener Entscheidung eintragen, von ihnen eingetragene Wahlen finden ebenfalls zu diesen Terminen statt.
Will ein Staat abweichen, kann er das tun. Muss dann aber selbst sehen, wie er seine Wahlen durchführt.
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Ich zitiere einfach mal meinen letzten Oberarzt:
Jaja, machen Sie die Sache mal unterschriftsreif. -
Sie bekommen morgen Post. Der Kollege Laval ebenfalls, sofern er nicht vorher widerspricht - aber aussteigen kann er auch dann natürlich noch. Ich schreibe ja anderen Leuten nichts vor, oder heiße ich etwa Wells?
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Ich werde mein Postfach leer räumen, damit ich ausnahmsweise nicht so voll bin. Wie der werte Monsieur Davenport bereits einmal vermutete.
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Ich begrüße dieses Vorhaben ausdrücklich. So wird zum einen das Wahlamt entlastet, das nicht mehr quer durchs Land gucken muss, ob grade was ansteht, zum anderen werden aber auch die Bürger nicht mehr alle paar Wochen an die Urnen gezogen, wenn gerade mal in Wochenabständen Wahlen anstehen. Ergo ein gutes Mittel gegen Wahlverdrossenheit.
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Zur Umsetzung bedarf es eigentlich nur ein höheres Bewusstsein der lokal Verantwortlichen, das nahende Ende ihre eigenen Amtszeiten (wie die Amtszeit an sich) nicht regelmäßig zu verschlafen, sondern anstehende Wahlen rechtzeitig dem USEO mitzuteilen. Für das USEO ändert sich nicht viel, da es bislang staatliche Wahlen ohnehin nur auf Zuruf durchführt.
Ein Wahlkalender kann m.E. zur Umsetzung nicht schaden. Das darf aber die Verantwortlichen vor Ort nicht von ihrer Pflicht zur Ansetzung von Wahlen entlasten und alles dem USEO aufbürden. Dieses kann vom Amts wegen nur für bundesstaatliche Wahlen zuständig sein; alles andere darf nur als freundlicher Service gelten.
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Mich würde von Mr Han interessieren, wann der die Gouverneurswahlen Astoria State, Chan Sen, Freeland und New Alcantara ideal angesetzt finden würde.
Ich denke der Aufwand zu einer Präsidentschaftswahl ist wohl größer als die zu einem Repräsentantenhaus.Und noch eine Frage:
Wird das C-Net-Wahltool zukünftig nur für die Wahl zum HoR angewandt?
Wie auch immer, man sollte Section 3, Subsetion 3 des Federal Authority Acts interpretieren. -
Vielleicht sollte man bei besagtem Abschnitt eine Änderung in Erwägung ziehen. Weil ich glaube nicht das das dort erwähnte Wahltool in der Lage ist das nun vorgeschriebene Verfahren bei den HoR Wahlen zu bewältigen...jedenfalls nicht ohne die gleiche Wahl da 7 Mal (1 Mal für jede Stimme) anlegen zu müssen...
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