Da haben Sie Recht, Mr. Hope, der Bund interessiert sich in dieser Angelegenheit nicht für die Verfassungen der Staaten. Das wurde sogar höchstrichterlich festgestellt: Supreme Court Decision Nr. 4 vom 23.11.2014:
"Nur die gesetzgebende Gewalt des Bundes ist berechtigt gesetzliche Regelungen über die Wahlberechtigungen für die Wahlen zur Bundesebene festzulegen oder zu ändern."