Beiträge von John Edgar Powell

    Mr. Haynesworth wurde doch das Wahlrecht nicht zuerkannt für die anstehenden Wahlen. Und diese Entscheidung ist genauso richtig wie die Nichtzulassung des Tickets. Dass Kandidaturen eingereicht werden müssen, ist etwas, was ich auf keinen Fall in Frage stellen möchte. Aber das aktive Wahlrecht sollte jedem Bürger und jeder Bürgerin der Vereinigten Staaten zustehen, die eine Federal-ID führt (bei Wahlen auf Bundesebene).

    Es geht hier um einen Fehler, der in ähnlicher Art bereits das Ticket der SCU zu Fall gebracht hat.
    Was nun die Eintragung von Mr. Covfefe angeht, so gibt das Gesetz vor, dass "zumindest ein (...) vollständiger Vorname und de[ r ] Nachname (...) anzugeben ist, Art. I Sec. 3 SSec. 2 Satz 2 Federal Election Act. Maßgeblich ist dabei nicht der Name, der im Bürgerverzeichnis gelistet ist, sondern jeder Vorname, der der Person zuzuordnen ist. Und dass "Rex" nicht der vollständige Vorname des Mr. Covfefe ist (und eine Eintragung als Rex Covfefe damit fehlerhaft wäre) ist bekannt.

    Panel auf der FedCon, Fan setzt an eine Frage zu stellen, Stargast ist aktuell Matt Smith (11th Doctor)


    Fan: "And when me and my friends think that earth and the people around us are bad..."
    Smith (unterbricht) "Then that is the truth, actually."


    (Fan setzt später fort "then Matt Smith is our happy place, I just wanted to tell you this.")


    Smith hat sowieso sehr viele sehr sympathische Dinge gesagt, aber das war ein echtes Highlight.

    Hätte der Gesetzgeber gewollt dass nur die Rechtslage im Zeitpunkt einer richterlichen Entscheidung Relevanz hat hätte er das sicher auch formuliert. Hat er aber nicht. Er hat explizit festgehalten dass die Rechtslage im Zeitpunkt des Handelns gilt. Eine Änderung des Strafrahmens auf null gibt es im juristischen Sinne nicht, mit irgendwelchen vermeintlichen Analogien zu arbeiten ist hier nicht haltbar. Ich werde jetzt nicht noch mal versuchen den Unterschied herauszuarbeiten, da das hier ganz offensichtlich auf taube Ohren stößt. Für Vorlesungen zu "Criminal Law 101" lasse ich mich auch lieber gut bezahlen und spreche dann zu Menschen mit tatsächlichem Interesse an juristischer Arbeit. Hier hat man bei einigen das Gefühl, sie seien im Rahmen eines Planspiels in die Rolle eines Juristen geschlüpft, ohne über echtes Fachwissen zu verfügen - und ohne Interesse sich solches anzueignen. Da sind solche Vorträge einfach nur ermüdend und frustrierend.


    Die reine Anwendung des FPC ist übrigens keine Rechtsfortbildung - wie Sie zu argumentieren man solle einfach Wortlaut und Systematik des Strafrechts mal beiseite lassen oder rein an umgangssprachlicher Bedeutung messen aber ist gefährlich. Ja, Juristensprech weicht von einfachem Albernisch ab - aber das ist eben nötig um komplexe juristische Fragen sinnvoll erfassen zu können.

    Nun, dass die in Ihren Augen zwingende Interpretation sich weder mit dem Wortlaut noch mit anderen juristischen Auslegungstechniken in Einklang bringen lässt und dass Sie den Unterschied zwischen der Rechtswidrigkeit einer Tat und den Tatfolgen nicht kennen, habe ich ja ausreichend ausgeführt. Wir werden uns aber ohnehin nicht mehr einig. Einen Studierenden der so wirr argumentiert hätte man bislang durch eine Prüfung durchfallen lassen müssen, nun gibt es bedauerlicherweise eine Gerichtsentscheidung die diese krude Argumentation entgegen aller rechtsstaatlichen Prinzipien zu decken scheint. Falsch bleibt sie trotzdem. Das ist ja eigentlich das schöne an der Juristerei: ein klares schwarz-weiß-Schema von richtig oder falsch gibt es eigentlich nicht, es gibt in der Regel mehrere vertretbare Ansichten - aber eben auch solche die nicht vertretbar sind. Die von Ihnen vertretene fällt eben in die letzte Kategorie, weshalb man hier am Wortlaut, an der Systematik und am Telos vorbei argumentieren sollte konnten selbst Sie schließlich noch nicht begründen. Nur bei völliger Unkenntnis juristischer Grundlagen könnte man Ihre Argumentation eigentlich teilen. Es ist aber müßig dagegen anzugehen - letztlich werden Entscheidungen eben nicht durch Rechtswissenshaftler sondern durch Richter getroffen, und mögen diese noch so falsch liegen. Dennoch ist es wichtig, wissenschaftlichen Diskurs auch weiterhin zu betreiben und Fehler im System anzuprangern.

    Mr Powell, das Gesetz bestimmt eindeutig, dass im Falle der Veränderung der Strafandrohung bis zur Verurteilung das Gericht nach dem mildesten Gesetz zu verurteilen hat. Der Embargoverstoß wird bisher als Vergehen der Klasse D mit höchstens 10 Tagen Freiheitsstrafe bestraft. Nun wird durch die absehbare Abschaffung des Tatbestandes die Höchststrafe auf 0 Tage Freiheitsstrafe reduziert. Damit ist - streng nicht nur nach dem Wortlaut, sondern gerade auch des Telos des Gesetzes - das mildere Gesetz anzuwenden, damit zugleich das spätere. Nach sauberer Dogmatik mag man zu dem Ergebnis "Der Täter ist schuldig eines Embargoverstoßes und wird zu einer Freiheitsstrafe von 0 Tagen verurteilt." kommen, aber der Jurist sitzt nicht im Elfenbeinturm und Dogmatik mag viel wert sein, lebensnah und anwendbar ist sie deswegen noch lange nicht immer.
    Die Vorschrift des Chp. 1 Sec. 2 Ssc. 3 Sen. 2 FPC mag man nun rechtspolitisch kritisieren, in der Rechtsanwendung ist die Frage sehr eindeutig, nämlich nach der genannten Bestimmung zu beantworten - alles andere wäre eine täterbelastende Reduktion, die von vornherein unzulässig ist.


    Sie sollten die von Ihnen zitierte Gesetzesstelle noch mal genau lesen, man kann sogar am Wortlaut entlang in die juristisch richtige Richtung argumentieren:
    Es ist ausdrücklich von einer Änderung der Strafandrohung, nicht von ihrem möglichen Wegfall die Rede. Weshalb der Wegfall nicht gemeint sein kann, habe ich bereits ausgeführt. Aber um es auch mal Nicht-Juristen verständlich zu machen: Wenn Sie eine Leinwand bemalen, so haben Sie sie danach verändert, können die veränderte Leinwand in Augenschein nehmen, sie existiert nämlich noch immer. Würden Sie die Leinwand verbrennen, hätten Sie danach eben keine geänderte Leinwand mehr, die Sie bestaunen könnten, sie wäre also nicht verändert, sondern zerstört worden.
    Sie ignorieren auch weiterhin die anderen Vorschriften des FPC, insbesondere Chapter 1, Art. 1, Sec. 2, Ssec. 2 FPC: Ob ein Verhalten strafbar ist oder nicht, bestimmt sich danach nämlich eben nach der Rechtslage, die bei Begehung der Tat Anwendung zu finden hat. Lediglich wie genau das Handeln zu bestrafen ist kann danach geändert werden - ein Strafbarkeitswegfall durch spätere Gesetzesänderung ist aber eben NICHT vorgesehen.

    Es gibt gute Gründe, die hier gegen eine rein am Wortlaut orientierte Auslegung dieses ohnehin an sich schon bedenklichen Gesetzes sprechen.
    Einer, der sehr naheliegt, ist etwa die politische "Befreiung" eines Vedächtigen. Nehmen wir an, ein Angehöriger der Mehrheit im Kongress würde auf frischer Tat bei einer Straftat erwischt. Nun könnte seine Partei im Kongress ein Gesetz durchpeitschen, das ihm de facto Straffreiheit gewähren würde. Direkt nach einer entsprechenden Entscheidung des Gerichts könnte das Gesetz wieder in seinen Ursprungszustand geändert werden.
    Eine Möglichkeit, die schon rein teleologisch betrachtet kaum im Sinne des Strafrechts wäre. Auf der anderen Seite könnten Staatsanwaltschaft und Richter sich motiviert fühlen ein Verfahren so schnell wie möglich - womöglich auf Kosten der Genauigkeit der Beweiserhebung - durchzuführen um eine spätere Straffreiheit einer moralisch verwerflichen und im Zeitpunkt der Begehung strafbaren Tat zu vermeiden.
    Letztlich spricht auch eine systematische Betrachtung des Gesetzes gegen die hier teilweise vertretene Auslegung. Denn: das Gesetz regelt klar, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt der Begehung einer Tat relevant ist. Lediglich bei den konkreten Tatfolgen lässt das Gesetz eine Milderung entsprechend sich später verändernden Rechtslagen zu, nicht aber den Wegfall einer Strafbarkeit.
    Ja, das zu verstehen verlangt ein Grundverständnis von rechtswissenschaftlicher Herangehensweise. Aber eigentlich würde ich das von Anwälten und Richtern erwarten. Dass juristisches Denken auf Außenstehende oft eigenartig wirkt ist ja bekannt - dass das in Astor auch gilt ist hingegen verstörend. Man könnte fast meinen manche hier hätten sich einfach spontan entschieden mal so zu tun als wären sie Juristen ohne wirklich entsprechendes Fachwissen erworben zu haben.

    Der FPC sieht zwar vor dass eine Senkung des Strafrahmens Anwendung zu finden hat, nicht aber der Wegfall einer Strafvorschrift. Aus dem Gesamtzusammenhang im FPC ergibt sich das auch recht deutlich. Ein Gesetz ist immer mehr als der Wortlaut eines Teilsatzes im Gesetzestext - auch so etwas, was eigentlich jeder Jurist lernen und verinnerlichen sollte. Insbesondere aber kann und sollte ein Gericht einer Gesetzesänderung nicht vorgreifen. Im vorliegenden Fall muss man schon fast von einem Fall von wenigstens umgangssprachlicher Rechtsbeugung sprechen.

    Hat ein Bundesgericht ernsthaft eine Entscheidung unter Anderem mit der Strafbarkeit eines Handelns zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung begründet? Seit wann ist denn dieser Zeitpunkt und nicht mehr der Zeitpunkt der Tatbegehung relevant? Dass ein Anwalt damit argumentiert hat war schon mehr als fragwürdig und sollte Grund für den Bund sein, eine Zulassung für diesen Beruf erst nach einer Prüfung der juristischen Kompetenz zu erlauben - aber dass das Gericht sich dieser kruden Argumentation anschließt schlägt dem Fass den Boden aus. Was für eine Bananenrepublik schon schändlich wäre, ist für Astor einfach nur eine peinlich krasse Falscheinschätzung des Gerichts. Ich bin fassungslos.

    Nicht der Supreme Court, aber ein Bundesgericht: Wie weit ist denn mein Berufsstand gesunken, wenn ein Rechtsanwalt friedlich demonstrierende Mitmenschen als "Pöbel" und "Mob" bezeichnet? Dass man nicht mal im Gerichtssaal in der Lage ist, sich kultiviert auszudrücken ist erbärmlich. Der Angeklagte wäre da wohl gut beraten, sich einen anderen Rechtsbeistand zu suchen, so wird das nur zur Blamage.

    Wisst ihr noch wie es war, als man als Bürger einfach Wählen durfte? Wir nannten es Demokratie...


    In der astorischen Geschichte hat die in meinen Augen unsinnige Electoral Roll eine lange Tradition. Weshalb nicht einfach die Staatsbürgerschaft als Begründung für das aktive und passive Wahlrecht ausreicht erschließt sich einfach nicht. Aber es ist nun mal schon gefühlt immer so gewesen in Astor.

    Eigentlich ist die Formulierung eindeutig. Sowohl teleologisch als auch vom Wortlaut her bestehen keine Zweifel an der passiven Wahlberechtigung. Über die Wählbarkeit werden die Menschen mit dem "Right to vote" entscheiden müssen. Vor Amtsantritt muss aber zwingend die Anmeldung als Federal-ID erfolgen.

    Ein neues System - auch eine Vereinfachung eines bestehenden Systems wie hier - braucht immer Zeit, um sich allen zu erschließen. Ich bin mir sicher, dass zahlreiche junge Astorier*innen nun schon in der Schule lernen, wie das neue Wahlrecht funktioniert, und dass zahlreiche Erwachsene sich durch Medienkonsum auch entsprechend weitergebildet haben. Wenn Einzelne noch Rückfragen haben, so werden diese sicher gerne von den Ämtern oder den Jurist*innen dieses Landes beantwortet. Warten Sie mal ein, zwei Jahre ab - dann wird sich kaum noch jemand daran erinnern wie komplex das entsprechende Recht früher einmal war, und alle werden sich freuen über dieses leicht verständliche Recht wie es nun herrscht. Richtig ist aber: Sowohl im Registration Office als auch im Electoral Office könnten noch mal ausführlichere Anleitungen zum neuen Recht ausliegen. Das ist aber eine Kleinigkeit, die sicher schnell zu erledigen wäre.


    SimOff

    Am Einfachsten wäre rein technisch gesehen natürlich ein "Neubürger*innenleitfaden" der deutlich ersichtlich im Startbereich des Forums eingesehen werden könnte - sofern das technisch möglich wäre nur für all diejenigen, die sich eben noch nicht nach dem neuen System als Fed- oder State-ID registriert haben.

    Man könnte sicher noch mal irgendwo auf die Formalitäten hinweisen, aber eigentlich wäre es eine Sache der Schulen und der Eltern, junge Astorier*innen über das Wahlrecht aufzuklären - und von Erwachsenen sollte man erwarten können sich selbst zu informieren.

    Ganz ehrlich: Ein Problem mit der neuen, vereinfachten Regelung sieht wohl nur, wer ein Problem sehen will. Davon abgesehen war es doch schon immer eigenartig, dass wir als gebürtige Astorierinnen und Astorier immer wieder staatenlos wurden und dann erst aufs neue die Staatsbürgerschaft unseres eigenen Geburtslandes beantragen mussten. Die neue Lösung ist einfach, verständlich und schlüssig.