Beiträge von Lilah Morgan

    Das gilt nur für EINEN Menschen. Wenn mehrere beteiligt sind, müssen ihre Beziehungen geregelt werden.

    Bei einer Wahl als Entscheidung von mehreren Personen muss es Regeln geben. Die Regelungen sind hier also konstitutiv.

    Eine Wahl kann es erst nach der Bestimmung der Regeln dazu geben. Das Wahlrecht würde ich daher nicht als natürliches, sondern als positives Recht ansehen.

    Handlung

    Die freien Anwälte sitzen bei Kaffee und Kuchen zusammen und verfolgen die Anhörung.

    Das hat er grad nicht wirklich gesagt?! Scriptatore würde also gern durchregieren am Supreme Court und droht den Senatoren mit Klage, wenn sie es wagen, ihm nicht das Vertrauen auszusprechen. Unglaublich, worauf dieser Mann entgegen dem Wortlaut der Verfassung einen Anspruch zu haben glaubt.

    Senator Johnson,


    ich bin "beinahe entzückt" ob Ihres Befundes "beinahe regelmäßig". :) Zählen wir durch:


    1. Baumgartner vs. Morgan wurde eingestellt.
    2. Hope vs. Morgan wurde abgewiesen.
    3. Das Verfahren um die Angabe von Staatsspitznamen durch ernsthafte Bürger bei ernsthaften Wahlen zu ernsthaften Ämtern (Hope vs. Morgan II) ist durch die Neuorganisation des Meldewesens im USERS obsolet geworden.
    4. Varga vs. Morgan schließlich hat die Rechtssicherheit erhöht, indem es Bundes- und Staatswahlrecht voneinander trennte und meiner Beurteilung bzgl. der Staatswahl Recht gab. Der Rest ist ein Dissens.


    Wir sind ein Rechtsstaat, d.h. dass behördliches Handeln gerichtlich überprüft werden kann.
    Der Weg zu den Gerichten steht jedem offen, der sich verletzt fühlt, auch wenn er es nicht ist.


    Jeder interessiert sich für die Klageerhebung und die damit einhergehende Publicity. Die wenigsten interessieren sich fürs Urteil.
    Selbst Sie, Senator, haben eher die Anzahl der erhobenen Klagen gegen mich im Hinterkopf als Anzahl der erfolgreichen Verfahren gegen mich, wovon ich nur eines zähle, das gänzlich gegen mich sprach, was aber, wie schon erwähnt, obsolet geworden ist.

    Senator,


    direkt fallen mir nur zwei Punkte ein, die ich anders handhaben werde:
    Ich beabsichtige, "zu Beginn des Monats der Wahl" deutlich enger auszulegen als dies Mr. van der Wellen tat und ich rechne beim Electoral College anders.
    Nichts desto trotz würde ich Mr. van der Wellen, sofern er dies ebenfalls wünscht, gern als Stellvertreter behalten, da er eine Menge wertvolle Erfahrung angesammelt hat.
    Und zwei unterschiedliche Meinungen eröffnen mehrere Perspektiven auf ein Problem. Vielleicht sieht der eine, was dem anderen versteckt bleibt.

    Senator Kingston,


    es gibt da mehrere Probleme:


    1. Die Abweichung der Erklärung von der Service Order: Hier sind Gesagtes/Geschriebenes, Gemeintes und Verstandes nicht identisch. Objektiv besteht die Möglichkeit, hier etwas falsch zu verstehen, wenn man etwas falsch verstehen will. Ich kenne nämlich niemanden, selbst Mathematiker, die spontan eine Zahl nennen sollten und dann eine Bruch-, eine gemischte bzw. eine Dezimalzahl nennen würden. Subjektiv muss sich ein ehemaliger Senator, der so viele Wahlen erfolgreich hinter sich gebracht und dem Senat solange angehört hat, dass er in jenem von manchen schon als Inventar betrachtet wird, wirklich fragen lassen, ob er sich die Blöße wirklich geben will, als unterlegener Kandidat dieses Problem unter dem Aspekt des Nichtwissens oder Nichtwissenwollens offiziell vor Gericht verhandeln zu lassen; der Rechtsbeistand hätte aus politischen Gründen besser darauf verzichtet. Zumal ja ein viel gewichtigerer formeller Makel zur Rüge besteht. Aber rein objektiv kann man hier etwas missverstehen.


    2. Das zweite Problem ist die Losziehung durch eine Person, die dem Verdacht der Befangenheit ausgesetzt ist.
    Würde man die Befangenheitsregeln für die Judikative hier analog anwenden, käme man zu einem eindeutigen Ergebnis.
    Wie bereits an prominenter Stelle erörtert, besteht das Marani-Losverfahren aus zwei Elementen:
    a) der Bestimmung der Reihenfolge der Kandidaten durch diese selbst und
    b) die Bildung der Gesamtsumme zum Abzählen der so geformten Liste aus den Zahlen der Kandidaten.
    Beide Elemente sind konstitutiv für den generierten Zufall.
    Die Kenntnis darüber, in welcher Reihenfolge die Kandidaten gelistet werden, vernichtet ein Element des Zufalls und korrumpiert damit das ganze Verfahren und sein Ergebnis.


    Ich habe schon darüber nachgedacht, wie man das Verfahren noch verbessern könnte. Mir fällt nur eine technische Möglichkeit ein: Ein von mir durchgeführter Test mit einem Lorem ipsum Text ist ohne die aktenkundige Einsicht in die Mitteilung über die Vorschau lesbar bis zu folgendem Inhalt:

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    Alles was danach folgt, ist nicht einsehbar, ohne das Dokument aktenkundig und für den Absender bestätigt zu öffnen. Ich denke, dass diese Füllmenge eine weitere Möglichkeit ist, das Verfahren noch sicherer zu machen, wenn der Loszieher auch angehalten wird, beide Nachrichten erst zu öffnen, nachdem sie eingegangen sind. Oder die Einführung eines Loszeugen, der die Nachricht gleichzeitig übermittelt bekommt, allerdings könnte dies wieder die Bürokratie steigern und - da könnten wieder Dinge missverstanden werden, weil man sie unter Zeitdruck überliest …


    Dies betrifft letztlich aber nur Belege, das Verfahren kann m.M. nach nicht weiter optimiert werden, ohne es zu verkomplizieren. Es ist einfach, generiert größtmöglichen Zufall und die Kandidaten haben es jeder für sich in der Hand, den Zufall des Ergebnisses zu ändern, ohne auf RL-Ereignisse angewiesen zu sein.
    Der kritische Punkt ist der Loszieher, auch wenn dieser am eigentlichen Verfahren nicht involviert ist, sondern nur die Briefe verschickt und dann wieder Briefkasten ist. Aber genau dieser muss über jeden Zweifel erhaben sein.
    Ist er also vom Ergebnis des Loses betroffen bzw. befangen vgl. Richter in Verfahren, vgl. Speaker-Wahl im House, vgl. President-Wahl im Senat, dann hat ein Unbefangener das Los zu ziehen.
    Ob das ein Beamter bzw. ein vereidigter Amtsträger sein muss oder ob eine Vertretung auf Zuruf notfalls auch ginge, dazu habe ich noch keine Meinung.

    Mr. Speaker,


    ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.


    Zu meinem Werdegang: Ich war einst in der Kanzlei Marani, Stanliss & Witfield LLP als Strafverteidigerin tätig und aktuell bin ich in der Kanzlei Libertas & Perikleen LLP tätig. Ich führte mehrfach und insgesamt lange Zeit das USEO, vertrat die Behörde bei Gerichtsverfahren, die ich zur Fortentwicklung des Wahlrechts als notwendig erachtete. Die rechtstaatlichen Grundsätze bzgl. der Öffentlichkeit der Normen und der Transparenz der Verfahrensweisen waren für mich ebenso wichtig wie die effektive und effiziente Durchführung der Wahlen.


      Ch. III Sec. 2 Ssec. 6 FEA: Die Elektorstimmen eines Bundesstaates setzen sich aus dem Doppelten der um eins erhöhten Zahl an Wählern, die für den bestplazierten Wahlvorschlag gestimmt haben, abzüglich der Anzahl aller Wähler, die für einen anderen Wahlvorschlag gestimmt haben, zusammen.


    Bestplatzierter Wahlvorschlag in jedem Staat ist, mangels Alternativen das Ticket K/RP.
    Für diesen bestplatzierten Wahlvorschlag abgegebene Stimmen: 0. Über die Formel gem. Ssec. 6 ergibt (0 + 1) * 2 = 2 EV.
    Ich bitte das zu beachten und für Assentia und New Alcantara entsprechend zu korrigieren.

    Senator West,
    die Frist endete am 1.1. um 23:59; ihre Umstellung fand noch vor der Deadline statt.


    Das ist eine gefährliche und um nicht zu sagen wortlautverletzende Interpretation von Ch. II Sec. 1 Ssec. 1: "wer zu Beginn des Monats der Wahl".
    Ich weiß nicht, wie sie den Beginn oder Anfang eines Zeitraumes als ersten Moment definieren wollen, wenn vor diesem bereits Zeit des angeblich begonnenen Zeitraums ins Land gelaufen ist.
    Sie riskieren mit dieser Interpretation schon wieder Anfechtungen und Neuwahlaufwand.

    Mr. van der Wellen,
    machen Sie sich keine Kopf. Ich habe während meiner Zeit im USEO so oft die zuständigen Legislativen gebeten, Fristen zu bestimmen, die die praktische Durchführbarkeit erleichtern. Als sie es alle nicht taten, habe ich kraft eigener Wassersuppe bestimmt, dass die letztmögliche Frist am Ablauf des Tages vor Wahlbeginn war. Derartiges können Sie entscheiden. Wenn Sie zwei Tage daraus machen, können Sie auch das machen - Sie müssen es nur kommunizieren, damit jeder rechtzeitig Kenntnis davon erlangen kann. Sie stehen an der Grenze von größtmöglicher Freiheit zu realistischer Praktikabilität. Sie leisten gute Arbeit, soweit ich das beurteilen kann, und ich kann Sie da nur zu weiterem Engagement ermuntern. :)

    Läuft gegen eine Glastür, als sie Mr. Kingston im Vorbeigehen belauscht. Murmelt dann verdrießlich vor sich hin.
    Die Kanzlei hat mehr als nur einen Anwalt. Darüber hinaus ist es ziemlich genial:
    Den Anzeiger zum Anwalt zu machen, würde diesen aus der Zeugenliste der Anklage streichen.