Wenn Bundesbehörden keine Aufgaben an die Bundesstaaten delegieren können, kann ein Bundesstaat trotzdem Aufgaben an Bundesbehörden übertragen? Wenn ja, warum?
Ich bedanke mich im Voraus für kundige Antworten.
Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 505 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Charlotte McGarry.
Wenn Bundesbehörden keine Aufgaben an die Bundesstaaten delegieren können, kann ein Bundesstaat trotzdem Aufgaben an Bundesbehörden übertragen? Wenn ja, warum?
Ich bedanke mich im Voraus für kundige Antworten.
Article VI, Section 5, Subsection 2, Satz 2 der Verfassung sollte die Antwort beinhalten.
Ja, das ist eine recht eindeutige Antwort durch die Verfassung.
Spielt ihre Frage auf etwas bestimmtes an, Senator McGarry?
Vielen Dank, President O'Neill. Beim Lesen der Passage drängt sich doch der Eindruck auf, die Verfassungsväter wären an dieser Stelle von der Lust verlassen worden: "bestimmte Kompetenzen" ohne eine Bestimmung ebendieser Kompetenen ist jedenfalls eine eigenwillige Formulierung.
Ich bezog mich auf die Notstandsgesetzgebung in Savannah, Mr. Rayne. Um zu verhindern, dass irgendjemand gleich wieder Zeter und Mordio schreit, hatte ich den Verweis zunächst ausgelassen.
ZitatOriginal von Charlotte McGarry
Vielen Dank, President O'Neill. Beim Lesen der Passage drängt sich doch der Eindruck auf, die Verfassungsväter wären an dieser Stelle von der Lust verlassen worden: "bestimmte Kompetenzen" ohne eine Bestimmung ebendieser Kompetenen ist jedenfalls eine eigenwillige Formulierung.
Da war der Verfassungsgeber in der Tat außerordentlich vage. Das Bedenkliche an dieser Regelung ist in meinen Augen, dass die betroffenen Bundesbehörden solche übertragenen Aufgaben nicht einmal ablehnen könnten, denn eine entsprechende Kompetenzzuweisung wäre ja verfassungsgemäß und daher rechtmäßig und bindend.
ZitatIch bezog mich auf die Notstandsgesetzgebung in Savannah, Mr. Rayne. Um zu verhindern, dass irgendjemand gleich wieder Zeter und Mordio schreit, hatte ich den Verweis zunächst ausgelassen.
Ich denke, weder Mr. Rayne noch ich hätten geschrien, sondern zustimmend genickt.
ZitatOriginal von Charlotte McGarry
Ich bezog mich auf die Notstandsgesetzgebung in Savannah, Mr. Rayne. Um zu verhindern, dass irgendjemand gleich wieder Zeter und Mordio schreit, hatte ich den Verweis zunächst ausgelassen.
Irgendwie dachte ich mir das, wollte mir jedoch nur ganz sicher sein.
Und Zeter und Mordio hätte zumindest ich in dieser Sache bestimmt nicht geschrien.
Ich dachte mir schon, das die anfängliche Frage dahin abzielt...
Schön, daß das aus der Welt ist.
ZitatOriginal von Bob O'Neill
Da war der Verfassungsgeber in der Tat außerordentlich vage. Das Bedenkliche an dieser Regelung ist in meinen Augen, dass die betroffenen Bundesbehörden solche übertragenen Aufgaben nicht einmal ablehnen könnten, denn eine entsprechende Kompetenzzuweisung wäre ja verfassungsgemäß und daher rechtmäßig und bindend.
Indeed, das war auch mein Gedanke. Vorstellbar wäre für mich stattdessen, dass der Bund durch Gesetzgebung bestimmte Bereiche definieren kann, in denen die Staaten ihm Kompetenzen zuweisen können, beispielsweise eben in Notstandsfällen. Dafür bedürfte es allerdings eines Amendments.
Ich würde ein solches Amendment begrüßen und unterstützen.
ZitatOriginal von Charlotte McGarry
Vorstellbar wäre für mich stattdessen, dass der Bund durch Gesetzgebung bestimmte Bereiche definieren kann, in denen die Staaten ihm Kompetenzen zuweisen können, beispielsweise eben in Notstandsfällen. Dafür bedürfte es allerdings eines Amendments.
Ich ziehe das noch mal hoch und hoffe, dass es weitere Meinungen gibt. Ich würde dann, gerne auch in Zusammenarbeit mit anderen, einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten.
ZitatOriginal von Charlotte McGarry
Ich ziehe das noch mal hoch und hoffe, dass es weitere Meinungen gibt. Ich würde dann, gerne auch in Zusammenarbeit mit anderen, einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten.
Eine Änderung wäre in der Tat sinnvoll. Föderalismus ist keine Einbahnstraße.
Es stellt sich die Frage, ob man eine solche Regelung konkreter als Gegeben aber doch noch Allgemein halten kann. Ich denke, die Kompetenzen der Bundesstaaten sind sehr breit, so das es an eine Unmöglichkeit grenzt, hier die Bereiche abschliessend aufzuzählen.
ZitatOriginal von Anthony J. Davenport
Es stellt sich die Frage, ob man eine solche Regelung konkreter als Gegeben aber doch noch Allgemein halten kann. Ich denke, die Kompetenzen der Bundesstaaten sind sehr breit, so das es an eine Unmöglichkeit grenzt, hier die Bereiche abschliessend aufzuzählen.
Offenbar ist nicht klar geworden, wie mein Vorschlag eigentlich lautet. Meine Idee war, dass dem Bund in einem Amendment das Recht eingeräumt wird, die Bereiche zu definieren, in denen er zum Tragen dieser Last bereit ist. Ein Gesetz ist schnell geändert, wenn es dafür die Mehrheit gibt. Gibt es diese Mehrheit nicht, sollte der Bund in meinen Augen auch nicht von den Staaten gezwungen werden können, ihre Aufgaben zu übernehmen.
ZitatOriginal von Charlotte McGarry
Offenbar ist nicht klar geworden, wie mein Vorschlag eigentlich lautet. Meine Idee war, dass dem Bund in einem Amendment das Recht eingeräumt wird, die Bereiche zu definieren, in denen er zum Tragen dieser Last bereit ist. Ein Gesetz ist schnell geändert, wenn es dafür die Mehrheit gibt. Gibt es diese Mehrheit nicht, sollte der Bund in meinen Augen auch nicht von den Staaten gezwungen werden können, ihre Aufgaben zu übernehmen.
Mir ist durchaus klar, wie der Vorschlag lautet. Meine Frage ist nur, ob es möglich ist, diese Bereiche in konkreter Form zu formulieren, ohne nach einem Jahr zu sagen "ups, da haben wir was vergessen", vor allem weil es auf ein Amedment hinausläuft.
ZitatOriginal von Anthony J. Davenport
Mir ist durchaus klar, wie der Vorschlag lautet.
Das Amendment würde es dem Bund erlauben, ein Gesetz zu erlassen. Erst in diesem Gesetz selbst würden die Bereiche definiert. Ich halte nichts davon, die Verfassung mit einer weiteren Auflistung zu belasten. Wir haben bereits einen Kompetenzkatalog, der unvollständig und stellenweise hinderlich ist; davon will ich nicht noch einen.
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