2009/05/002 2nd Presidential Election Act Amendment Bill

Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 1.783 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Richard D. Templeton.


  • The United States of Astor
    The President of Congress

    Astoria City, 5th of May 2009



    Honorable Members of Congress,


    der Senator of Freeland, Norman Hodges hat folgenden Antrag in den Kongress eingebracht.


    Die Discussion dauert bis Samstag, den 9.5.2009 - 21:30 Uhr


    gez.
    Romy Lanter-Davis
    President of Congress


    2nd Presidential Election Act Amendment Bill


    Sec. 1 - Amendment
    Art. III Sec. 2 Subsections (b), (c) und (d) des Presidential Election Act werden wie folgt geändert:


      (b) Derjenige Wahlvorschlag, der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen eines Bundesstaates auf sich vereinigt, erhält die Elektorenstimmen des betreffenden Bundesstaates.
      (c) Die Elektorenstimmen eines Bundesstaates setzen sich zusammen aus: 1. Der um eins erhöhten Zahl an Wählern, die für den bestplatzierten Wahlvorschlag gestimmt haben, und
      2. der um eins erhöhten Anzahl an Wählern, die für den bestplatzierten Wahlvorschlag gestimmt haben, abzüglich der Anzahl aller Wähler, die auf alle anderen Wahlvorschläge entfallen sind.
      (d) Ist die Summe der um eins erhöhten Anzahl an Wählern, die für den bestplatzierten Wahlvorschlag gestimmt haben, abzüglich der Anzahl aller Wähler, die für alle anderen Wahlvorschläge gestimmt haben, kleiner oder gleich Null, wird die Zahl der Elektorenstimmen anhand der um eins erhöhten Zahl der Wähler, die für den bestplatzierten Wahlvorschlag gestimmt haben, ermittelt.
      (e) Bei Stimmengleichheit zwischen zwei oder mehr bestplatzierten Wahlvorschlägen in einem Bundesstaat wird die Anzahl der Elektorenstimmen für jeden der bestplatzierten Wahlvorschläge gemäß der Bestimmungen der Subsections (c) und (d) separat ermittelt.


    Sec. 2 - Entry Into Force
    Dieses Gesetz tritt nach Verkündung durch den Präsidenten am 01.06.2009 in Kraft.

  • Madam Speaker,


    auch wenn der Antrag parteiübergreifend erarbeitet wurde, sollte er meines Ermessens schon begründet werden. Die Bürger zu Hause vor den Fernsehern haben ein Anrecht darauf, die nicht-öffentlichen Diskussionen, die zum Antrag in der präsentierten Form geführt haben, nachvollziehen zu können.


    Insofern bitte ich den Antragssteller oder ggf. einen der Verfasser des Antrages um eine Antragsbegründung.

  • Madame Speaker


    ich begrüße die Initiative von Senator Hodges und werde dem Entwurf zustimmen - ich habe ja auch daran mitgearbeitet.

    R.I.P.
    DECLAN FITCH
    1965 - 2009
    Father, Husband, Governor, Representative

  • Madam Speaker,


    ich würde es begrüßen, würde der Senator von Freeland mir und uns erklären, inwiefern das Änderungsgesetz mit der Verfassung in Einklang steht:


    "In den einzelnen Bundesstaaten soll daraufhin jeweils eine zur Anzahl der abgegebenen Wählerstimmen proportionale Anzahl von Elektorenstimmen ermittelt werden."


    Danke.

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    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


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    Theta Alpha Member


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  • Madam Speaker, ich beantrage die Verlängerung der Aussprache, da ich befürchte, dass diese Thematik nicht in so kurzer Zeit detailliert und ausführlich besprochen werden kann.

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  • The United States of Astor
    The Vice President of Congress

    Astoria City, 8th of May 2009



    Right Hounorable Members of Congress,


    hiermit wird Mr John E. Prescott für diese Debatte befristetes Rederecht erteilt.



    sig.

    The President of Senate

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    Theta Alpha Member


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  • Madam Speaker,


    leider scheint die notwendige Mehrheit für eine Verlängerung der Aussprache nicht erreicht. Dies ist umso bedauerlicher, da bislang - trotz Erteilung des Rederechts an den Vizepräsidenten - keinerlei Begründung unter Berücksichtigung etwaiger verfassungsrechtliche Bedenken abgegeben wurde.


    Ich bin mir über mein Votum in der sich ankündigenden Abstimmung insofern absolut unschlüssig und hoffe auf eine rechtzeitige Reaktion seitens des Antragsstellers oder eines der Verfasser des Entwurfes, um sich dem Kongress zu erklären.

  • Madam Speaker,


    der vorliegende Entwurf ist eindeutig verfassungswidrig. Er sieht beispielsweise vor, dass eine Erhöhung der Wahlbeteiligung in einem Bundesstaat zum Sinken der Electoral Votes dieses Bundesstaates führen kann, während die Verfassung eindeutig fordert, dass die Anzahl der Wahlmännerstimmen proportional zur Anzahl der abgegebenen Stimmen sein muss. Ganz gleich, welche Definition des Wortes "Proportionalität" man verwendet (der Vizepräsident hat da einige interessante Ideen, wie ich höre): Dieses Gesetz kann durch keine dieser Interpretationen gerechtfertigt werden.


    Da der vorliegende Entwurf offensichtlich verfassungswidrig ist, ist das Handeln des Kongresses fast unerheblich.


    Nichtsdestotrotz werde ich den Antrag ablehnen. Ich hoffe, dass möglichst viele meiner Kollegen es mir gleich tun, damit sich dieses hohe Haus nicht mit der Verabschiedung einer derartigen Totgeburt lächerlich macht.

  • Ich konnte mich leider gestern noch nicht zu Wort melden, stehe jetzt aber zur Verfügung.


    Zunächst einmal möchte ich generell sagen, was ich bereits in meiner Pressekonferenz erklärt habe: Ich persönlich halte das nicht für verfassungswidrig, aber ich rufe die Kongressmitglieder auf, dazu entweder ein Gutachten einzuholen, es auf eine Klärung durch den Supreme Court ankommen zu lassen oder - wenn eine Mehrheit dies für sinnvoller hält - einen Verfassungszusatz einzubringen.


    Ich betone nochmal: Es geht hier um die SACHE, nämlich um die Änderung eines absurden Wahlrechts. Dazu haben wir einen Vorschlag gemacht, der RL großen Konsens erzielt hat. Ich habe dazu ein Gesetz geschrieben. Wenn Ihnen das so nicht zusagen, dann ändern sie den Antrag, schreiben es um oder was auch immer.

    John E. Prescott [D-FL]
    Member of the U.S. House of Representatives


  • Madam Speaker,


    ich möchte meinen, dass der Vice President seinen "Ton" im Kongress zügeln kann.


    Dann möchte ich ihn bitten uns darzulegen, warum er der Meinung ist, dass die von ihm und anderen Personen überaprteilich erarbeitete Änderung des Wahlrechts wie sie uns hier zur Diskussion vorliegt nicht der Verfassungs widerspricht. Er sagt, er ist der Meinung, also wird er auch darlegen können warum das so ist, wie ich bereits früher in der Debatte darum bat.

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    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


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    Former Governor of New Alcantara
    Theta Alpha Member


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  • The United States of Astor
    The Vice President of Congress

    Astoria City, 10th of May 2009



    Right Hounorable Members of Congress,


    die Aussprache wir aufgrund der noch zu klärenden Punkte einmalig verlängert.
    Sie dauert nun bis Freitag, den 15.05.2009, 19:10 Uhr.



    sig.

    The President of Senate

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    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


    Bearer of the Presidential Honor Star


    Former Governor of New Alcantara
    Theta Alpha Member


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  • Madam Speaker, Senator Scriptatore,


    In der Verfassung steht: "In den einzelnen Bundesstaaten soll daraufhin jeweils eine zur Anzahl der abgegebenen Wählerstimmen proportionale Anzahl von Elektorenstimmen ermittelt werden." Dies ist in der Tat eine recht definitive Formulierung. Dennoch glaube ich nicht, daß man diese so eng interpretieren muss bzw. sollte. Zum Einen heißt "proportional" nur, daß die Zahl der Wahlmännerstimmen mit den abgegebenen Stimmen in Beziehung steht. Aus "proportional" lässt sich also keineswegs die bisherige Formel mathematisch eindeutig ableiten. Im Wortsinne korrekt wäre auch, wenn man die abgegebenen Stimmen zum Quadrat nimmt oder die Wurzel daraus zieht, denn beides setzt die EVs in Proportion zu den abgebenen Stimmen. Nun ist der Entwurf in seiner Abweichung sicher im mathematischen Sinne weitergehender, da er die Stimmen für den Sieger zur Berechnungsgrundlage macht, aber wenn man sich die möglichen Bandbreiten von "Proportionalität" im Rahmen der genannten Beispiele ansieht (zum Quadrat/Wurzel), dann fällt der neue Berechnungsmodus keineswegs aus dem Rahmen, v.a. da nach wie vor alle Stimmen bei der Berechnung eine Rolle spielen. Die EV Zahl berechnet sich also nach wie vor im Sinne der Bedingung in Abhängikeit von allen abgegeben Stimmen. Den Entwurf also als eindeutig verfassungswidrig zu klassifizieren, wäre nur dann möglich, wenn in der Verfassung die Formel des bisherigen Wahlrechts stünde und das tut sie nicht.


    n der zitierten Passage steht, außerdem nur, daß die Anzahl der EVs proportional zu den Wählerstimmen ERMITTELT wird. Ermittelt heißt aber nur, daß eine Zahl für den Staat bestimmt wird, aber nicht welcher Kandidat wieviele EVs auch tatsächlich bekommt. Daher wäre - selbst wann man das ganze streng auslegt und die für die Bundesstaaten zu ermittelnde EV Zahl streng daran ausrichtet, Raum für Abzüge, Verrechnungen, Verteilungen etc.


    Die erweiterte Auslegung dieser Bestimmung, wie ich sie hier beschriebe, wird zudem bereits im AKTUELLEN Wahlrecht angewandt, da der bisherige Berechnungsmodus die abgegebenen Stimmen + 1 zu Grunde legt. Wer also der Meinung ist, daß der Satz sei eng auszulegen, der würde damit auch das bestehende Wahlrecht als verfassungswidrig im Sinne eines Widerspruchs zu der zitierten Bediungung erklären. Und dies war bisher nicht Standpunkt des Kongresses oder des Obesten Gerichtshofes.


    Zum Schluss noch ein praktisches Argument: Der erste Vorstoß zur Änderung des Wahlrechts wurde tatsächlich noch mit einem Verfassungszusatz eingereicht und ich betone nochmal: es steht dem Kongress ja frei, dies auch jetzt zu tun, wenn er es für notwendig erachtet, aber der jüngste Entwurf, der von Mr. Fitch eingebracht wurde, verzichtete darauf. Ich nahm daher an, daß dies der Mehrheitsmeinung des Kongresses entspricht.

    John E. Prescott [D-FL]
    Member of the U.S. House of Representatives


  • Madam Speaker,


    dem vorgeschlagenen Auszählungsmodus selbst stehe ich durchaus positiv gegenüber. Ich halte es aber nicht für verfassungskonform, wenn er lediglich durch einfaches Gesetz, nicht aber durch Amendment in Kraft gesetz werden soll. Insofern kann ich für mich die Annahme des Vice President, eine Lösung ohne Verfassungs-Amendment wäre im Hause bevorzugt, nicht bestätigen.


    Auf den aktuellen Auszählungsmodus bezogen ist jedenfalls festzustellen, dass dieser durch seine Simplizität "abgegebene Stimmen + 1 x 2" durchaus als proportional angesehen werden kann. Dem entspricht die Formel "(abgegebene Stimmen Sieger +1) + [(abgegebene Stimmen Sieger + 1 - abgegebene Stimmen Verlierer) >= 0]" nun offensichtlich nicht


    Insoweit würde ich es begrüßen, wenn der vorgesehene Auszählungsmodus durch Verfassungs-Amendment eingeführt werden könnte, den der Antrag als einfachgesetzliche Detailregelung flankieren würde.

  • Madam Speaker,


    ich könnte nur wiederholen was ich bereits gesagt habe. Dass der Vizepräsident, nachdem er sich drei Jahre lang mit keinem anderen Thema als der Reform des Präsidentschaftswahlrechtes beschäftigt hat, die entsprechende Verfassungspassage immer noch nicht versteht, ist bedauerlich. Der Senator aus Savannah hingegen hat die Sach- und Rechtslage noch einmal korrekt zusammengefasst.


    Die Einholung eines Gutachtens ist ob der Klarheit der Situation nicht erforderlich - wir sollten uns auch nicht lächerlich machen, indem wir dennoch eines anfordern.


    Zum Abschluss möchte ich betonen, dass ich das hier vorgeschlagene System ablehne und gerne über seine Vor- und Nachteile diskutieren möchte. Dies ist aber leider nicht möglich, solange die Befürworter des Vorschlags nur einen derart mangelhaften Entwurf vorlegen.

  • Madame Speaker,


    um das nochmal vorweg zu schicken: Meine Meinung ist lediglich ein Standpunkt. Wenn der Kongress hier anders denkt, dann steht es ihm frei, ein Amendment zusätzlich einzubringen. Mir geht es einzig und allein um die Sache, nämlich die Reform des Berechnungsmodus. Dafür ist in jedem Fall das hier behandelte Gesetz und möglicherweise zusätzlich ein Amendment nötig. Wenn jemand so etwas einbringen möchte, so sei z.B. auf folgenden Entwurf der Madison Administration verwiesen, der entsprechend abgeändert und eingebracht werden könnte.


    Mein Vorgehen orientierte sich an dem letzten Entwurf von Mr Fitch. In der Tat hatte auch hier Senator Jackson den verfassungstechnischen Einwand, hat diesen jedoch nicht näher erläutert und das Gesetz erhielt die einstimmige Zustimmung des HoR, inklusive der Stimme von Mr. Templeton.


    Es steht daher natürlich Senator Jackson frei, die Vereinbarkeit mit der Verfassung anzuzweifeln, aber ich halte es für vermessen, wenn er dies bereits ohne weitere Prüfung als erwiesen ansieht, v.a. wenn ich nochmal darauf verweisen darf, daß dann auch die derzeitige Regelung in Zweifel gezogen werden könnte.


    Ich stimme Senator Jackson jedoch in einem wichtigen Punkt zu: Auch ich würde gerne über den Inhalt des Entwurfs und seine Vor- und Nachteile reden. Die Frage, ob ein Amendment nötig ist oder nicht ist dabei sekundär, denn auch im Falle eines Amendments müsste zusätzlich die hier vorgeschlagene Änderung des Presidential Election Act vorgenommen werden. Worum es bei dem Für und Wider DIESES Entwurfs geht ist daher lediglich der Berechnungsmodus.


    Dementsprechend will ich mich zu diesem nun gerne inhaltlich äußern:


    Schon seit geraumer Zeit wird in Astor über das Präsidentschaftswahlrecht diskutiert. Dabei herrscht in einem wichtigen Punkt Konsens:


    In Astor wurde bewußt ein System gewählt, daß von der direkten Volkswahl abweicht. Damit soll das politische System der USA simuliert werden, aber es hat sich auch gezeigt, daß die Wahl durch Elektoren die Spannung erhöht und auch in der Simulation positiv aufgenommen wird. Es gibt daher von keiner Seite Interesse das System grundsätzlich zu verändern (etwa hin zu einer direkten Volkswahl oder weg vom "The Winner takes ist all" Prinzip). Ein Entwurf für ein neues Wahlrecht hat diesem Konsens Rechnung getragen.


    Abweichend von diesem Konsens wäre es leicht möglich auch einer engen Auslegung der Verfassung Rechnung zu tragen, wenn man die EVs auf Grundlage der abgegebenen Stimmen proportional ermittelt, aber Regeln zur Verteilung einführt, nach denen die Wahlvorschläge anteilig beteiligt werden. Dies wäre mit der verfassungsmäßigen Bestimmung in jedem Fall vereinbar, hätte aber simulatorische Schwächen, die der grundsätzlichen Idee widersprechen. Der neue Berechnungsmodus versucht daher, dies zu internalisieren.


    Warum überhaupt eine Reform?


    Ich denke die Kritik an dem bestehenden System ist mittlerweile hinreichend bekannt. Bei der Etablierung des Systems wurde nicht bedacht, daß die reine Orientierung an den abgegebenen Stimmen dazu führt, daß man mit der Abgabe seiner Stimme für einen bestimmten Wahlvorschlag diesem schadet, sofern er nicht gewinnt. Ich denke wir alle können aus simulatorischen Gründen damit leben, daß ein Präsident nach der Logik eines EV Systems die Wahl gewinnt, auch wenn er weniger Stimmen erhalten hat, aber z.B. die Wahl von Präsident McGarry zeigte in sehr krasser Weise, daß sein Konkurrent ganz konkret dadurch benachteiligt wurde, daß er in einem Staat eine Stimme zu viel hatte. Dies ist mit demokratischen Grundsätzen unvereinbar. (Ohne ins simoff abzugleiten, möchte ich zur Begründung auf folgendes RL Urteil verweisen).


    Zudem hat es m.E. auch simulatorische Nachteile. Sicher ist es auch RL so, daß in bestimmten Hochburgen eine Stimmabgabe für einen Wahlvorschlag in einem Mehrheitswahlsystem zwar immerhin nicht negativ wirkt, aber doch aussichtslos erscheint. Die Option der Enthaltung ist hier also genauso sinnvoll bzw. es ist egal. Doch während RL wohl kaum einer z.B. von Texas in einen "Battleground-State" umzieht, nur um beim nächsten Mal die Stimme "sinnvoller" zugunsten seiner Partei einzusetzen, ist das in Astor durchaus der Fall, da nicht nur die Auswirkungen einzelner Stimmen signifikant sind, sondern die Wahl ohnehin eine zentralere Stelle im "Leben" einnimmt, als das RL der Fall sein dürfte. Hochburgen wird es immer geben, aber das in der Mehrheit unserer Bundesstaaten keinerlei Opposition vorhanden ist, ist auch auf dieses Umstand zurückzuführen und schadet dem Leben in den Staaten. Das eine politische Vielfalt der innerstaatlichen Aktivität sehr nützt zeigt das derzeit einzige Gegenbeispiel Astoria State.


    Wer weitere Bergründungen zum Sinn der Änderung des Wahlrechts lesen will, der sei auf die diesbezüglichen Vorstöße von den Präsidenten Madison und Jefferson, die simoff Diskussionen, die Antragsbegründung von Representetive Fitch und nicht zuletzt meine öffentliche Pressekonferenz verwiesen.


    Es gab natürlich immer Gegner der Reform, die v.a. fürchten, eine Änderung könnte dem System die Spannung nehmen. Dies ist aber a) m.E. kein ausreichender Grund ein offensichtlich absurdes System bestehen zu lassen, denn nach dieser Theorie könnten wir die spannendsten wahlen durch Auswürfeln generieren und b) nicht hinreichend belegt. Die Spannung bei den Wahlabenden ergab sich immer auch aus den Kommentierungen und teilweise bewußten Verfälschungen der Ergebnisse seitens der übertragenden sender. Zudem glaube ich, daß ein neues System mit höherer Komplexität die Vorhersagbarkeit eher noch mehr erschwert und damit der Simulation dient!


    Über die Notwendigkeit der Änderung besteht mittlerweile ein breiter von einer Mehrheit getragener gesellschaftlicher Konsens, der sich an den Diskussionen zeigt, aber auch daran, daß die bisher gescheiterten Entwürfe, wie z.B. von Madison oder auch von Fitch durchaus Mehrheiten erzielen konnten. Die Frage ist daher weniger, OB das System geändert werden sollte, sondern WIE?


    Dazu gab es nach dem letzten gescheiterten Anlauf eine breite Debatte, an der sich zahlreiche Persönlichkeiten aller politischen Lager beteiligten. Im Verlauf dieser Diskussion wurde ein konsensfähiger Vorschlag entwickelt, der die Nachteile des geltenden Systems beheben und gleichzeitig an den Grundideen des Wahlrechts festhalten soll. Dies wird durch den neuen Berechnungsmodus gewährleistet. Er belohnt die Sieger im Sinne eines Mehrheitswahlrechts mit dem alleinigen Stimmgewinn, verhindert aber eine negative Stimmgewichtung und begrenzt (da lag ein Kritikpunkt beim Madison-Vorschlag) den Abzug, so daß der Sieger wenigstens die Hälfte der optimal möglichen EVs bekommt.


    Gegen diesen Vorschlag gab keinen Widerspruch, sondern vereinte Zustimmung. Das Gesetz ist nichts Anderes als ein Entwurf, wie die entsprechenden Rechenmodelle in einen Gesetzestext "übersetzt" werden könnten. Es steht hier wie betont dem Kongress frei, dies abzuändern, wenn Formulierungen als nicht treffend betrachtet werden.


    Ich möchte den Kongress noch einmal einladen, sich ausführlich mit dem Entwurf (und meinetwegen auch mit einem Amendment) zu beschäftigen, ihn anzupassen etc. und so den gesellschaftlichen Konsens Wirklichkeit werden zu lassen.


    Ich möchte dazu auch betonen, daß es MIR dabei nicht um einen politischen Vorteil geht. Der Vorschlag greift bewußt erst für die übernächsten Wahlen, so daß Kalkulationen über vor- und nachteilige Ausgänge der nächsten Wahlen keine Rolle spielen. Gerade wenn man weiß, daß ich mich schon lange damit beschäftige (wenn auch die ID Prescott noch keine drei Jahre ;) ), dann sollte klar sein, daß es hier nicht in erster Linie um Parteipolitik geht. Gerade daher war es mir bereits im Vorfeld wichtig, Meinungen einzuholen.

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