[Archives] Office of the Chairperson

Es gibt 274 Antworten in diesem Thema, welches 32.644 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Catherine O'Malley.

  • Honorable Deputies,


    ich werde bis Anfang April nicht in der Lage sein, die Amtsgeschäfte des Parlamentsvorsitzenden wahr zunehmen.
    Für diese Zeit übertrage ich die Befugnisse an Mr. Gary Eaton, nachdem er sich als Mitglied im State Assembly gemeldet hat.

  • Mr. Chairman,


    hiermit beantrage ich Aussprache und Abstimmung zu folgendem Gesetzesentwurf:


    [doc]

    Assentia Administration Act


    Section 1: General Provisions
    Dieses Gesetz definiert den Aufbau der assentischen Staatsverwaltung, bestimmt die Rechte, Pflichten und Aufgaben der einzelnen Amtsträger und Beamten, sowie Behörden als Ganzes und regelt die Hierarchie innerhalb der Exekutive.


    Section 2: The Government
    Die Regierung der Republik Assentien besteht aus dem Gouverneur sowie den Leitern der Obersten Staatsbehörden.


    Section 3: The Departments
    (1) Die Staatsverwaltung gliedert sich in folgenden Obersten Staatsbehörden:

      (a) dem Governor’s Office, dem der Chief of Staff to the Governor vorsteht,
      (b) dem Departement of the Republic, dem der Secretary of the Republic vorsteht;
      (c) dem Department of Justice , dem der Attorney General of the Republic vorsteht;
      (d) und dem Department of Treasury, dem der State Treasurer vorsteht.


    (2) Das Governor’s Office ist zuständig für:

      (a) die Organisation der Termine des Gouverneurs;
      (b) die Vorbereitung der Regierungssitzungen;
      (c) die Kommunikation zwischen der Regierung und der State Assembly;
      (c) die Koordinierung der Pressearbeit der Regierung;
      (d) das Personalwesens der Staatsverwaltung.


    (3) Das Department of the Republic ist zuständig für:

      (a) die Aufsicht über die verfassungs- und gesetzmäßige Verwaltung der Bezirke und Städte;
      (b) die öffentliche Infrastruktur, einschließlich des Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehrs und der Versorgung der Bevölkerung mit Energie, Wärme und Wasser, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
      (c) den Schutz von Natur und Umwelt, einschließlich des Tierschutzes, der Naturschutzgebieten der Beseitigung und Aufbereitung des Abfalls, der Reinhaltung der Luft und des Schutzes vor Lärm, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
      (d) das öffentliche Schulwesen, die staatlichen Hochschulen, die den Interessen von und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Kunst, Kultur, Bildung und Sport dienenden Einrichtungen und Strukturen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
      (e) das Gesundheitswesen, soziale Dienste und Integration, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
      (f) die Prävention und Abwehr von Gefahren durch und Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen.


    (4) Das Department of Justice ist zuständig für:

      (a) die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegt;
      (b) die Aufsicht über die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf staatlicher Ebene;
      (c) das Einwohnerwesen des Staates, die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Behörden und dem Bundeswahlamt bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen nach der Verfassung und den Gesetzen des Staates;
      (d) die Wahrung der Rechte und Freiheiten der Bürger sowie die Kontrolle der Einhaltung der Gesetze;
      (e) die juristische Beratung und gerichtliche Vertretung der Regierung sowie der Republik Assentien.


    (5) Das Department of Treasury ist zuständig für:

      (a) die Führung des Haushaltes der Republik Assentien, den Einzug der von diesem erhobenen Steuern und die Auszahlung der Besoldung an die Angehörigen des öffentlichen Dienstes entsprechend der Gesetze;
      (b) das Wettbewerbsrecht und den gewerblichen Rechtsschutz;
      (c) die Verwaltung und Vergabe von Konzessionen;
      (d) die Förderung des Wirtschaftsstandortes Assentia.


    (6) Zusätzlich zu den aufgelisteten Zuständigkeiten, können den Obersten Staatsbehörden durch Gesetze weitere Zuständigkeiten zugewiesen werden.
    (7) Oberste Staatbehörden ohne eigenen Leiter unterstehen unmittelbar der Leitung des Gouverneurs.


    Section 4: The State Secretaries
    (1) Die Leiter der Obersten Staatsbehörden sind in der Leitung und Organisation ihrer Obersten Staatsbehörden unabhängig und führen die Aufsicht über die ihnen untergeordneten Staatsbehörden. Sie haben dem Gouverneur jederzeit Rechenschaft abzulegen.
    (2) Die Ernennung und Entlassung der Leiter der Obersten Bundesbehörden obliegt dem Gouverneur.
    (3) Die Amtszeit der Leiter der Obersten Bundesbehörden endet spätestens mit dem Amtsantritt eines neuen oder wiedergewählten Gouverneurs. Davon ausgenommen sind die kommissarischen Amtsübernahmen gemäß des ersten Verfassungszusatzes zur Verfassung der Republik Assentien.


    Section 5: The State Agencies
    (1) Eine Staatsbehörde kann aufgrund eines Gesetzes oder eines Erlasses des Gouverneurs geschaffen werden, wobei eine klare Definition des Aufgabenbereiches zwingend ist.
    (2) Staatsbehörden unterstehen der Aufsicht des Gouverneurs, sofern die Aufsicht nicht explizit einer Obersten Staatsbehörde zugewiesen ist.


    Section 6: The Chief Officers
    (1) Die Leiter der Staatsbehörden sind in der Leitung und Organisation der Staatsbehörden unabhängig. Sie haben dem Gouverneur und den ihnen übergeordneten Leiter einer Obersten Staatsbehörde jederzeit Rechenschaft anzulegen.
    (2) Die Ernennung und Entlassung der Leiter der Staatsbehörden obliegt dem Gouverneur.
    (3) Die Leiter der Staatsbehörden stehen in einem Anstellungsverhältnis mit der Republik Assentien, worin sie grundsätzlich bis zu ihrem Rücktritt oder ihrer Entlassung verbleiben, außer in den Fällen, bei denen der Gouverneur diese ausdrücklich auf einen begrenzten Zeitraum ernennt.


    Section 7: Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt auf dem von der peninsulischen Verfassung vorgesehenem Wege in Kraft.

  • To whomever it may concern,


    ich beantrage eine Aussprache zu folgendem Entwurf:


    S T A N D I N G O R D E R S
    of the State Assembly
    of the Free Republic of Assentia


    Chapter I - Fundamentals


    Article I - Validity
    (1) Diese Geschäftsordnung regelt den Geschäftsgang des Staatsparlaments von Assentia.
    (2) Sie ersetzt jede frühere Fassung der Standing Orders.
    (3) Sie gilt solange, bis sie durch eine neue Fassung ersetzt wird. Ergänzungen und Veränderungen können durch die State Assembly jederzeit beschlossen werden und bedürfen einer 2/3-Mehrheit.


    Article 2 - Members of the State Assembly
    (1) Mitglied der State Assembly ist laut Verfassung jeder Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor, der seinen festen Wohnsitz in Assentia hat.
    (2) Um an den Vorgängen in der State Assembly teilnehmen zu können, muss das angehende Mitglied zunächst vor dem Chairman der State Assembly folgenden Eid leisten:

      Ich, Name, schwöre, dass ich bei der Ausübung meines Amtes stets zum Wohl des Volkes von Assentia und niemals nur in meinem eigenen Interesse handeln werde.[/i]


    (3) Mitglieder, die vor Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung Mitglied der State Assembly wurden, dürfen den Eid ebenfalls schwören; er ist für sie aber nicht obligatorisch.
    (4) Die Mitglieder der State Assembly sind als "Deputies" zu titulieren, in seinem ersten Beitrag während einer Diskussion hat ein Deputy die Anderen mit "Honorable Deputies" oder "Fellow Deputies" anzusprechen.


    Chapter II - Motions


    Article 3 - Motion for Resolutions
    (1) Jedes Mitglied der State Assembly kann eine Resolution in die State Assembly einbringen.
    (2) Eine Resolution hat einen mitteilenden Charakter, aus dem keine rechtliche Bindung entstehen kann.
    (3) Mit einer Resolution können auch Aufträge an staatliche Stellen gegeben werden, welche aber nur bis auf Widerruf durch den Governor Gültigkeit haben.
    (4) Über Resolutions soll in freier Gesprächsrunde diskutiert werden können. Die Diskussion soll solange andauern bis ein Viertel der Mitglieder der State Assembly ein Ende der Diskussion beantragt haben.
    (5) Eine Resolution soll als angenommen gewertet werden, wenn sie mit einfacher Mehrheit von der Assembly in einer freien Abstimmung angenommen wurde.


    Article 4 - Motion for Legislation
    (1) Jedes Mitglied der State Assembly kann einen Gesetzesentwurf in die State Assembly einbringen.
    (2) Zur Eröffnung einer Diskussion bedarf es der Unterstützung von mindestens 2 weiteren Mitgliedern der State Assembly, außer die State Assembly besteht zum Zeiptunkt des Antrages aus weniger als 6 Mitgliedern.
    (3) Wird eine Diskussion eröffnet, so hat der Antragssteller das erste Wort. Parallell zur Diskussionseröffnung soll eine Rednerliste ausgelegt werden.
    (4) Eintragungen in die Rednerliste sollen jedem Mitglied der State Assembly binnen 24 Stunden möglich sein. Nach Ablauf dieser 24 Stunden hat der jeweils nächste auf der Rednerliste maximal 24 Stunden Zeit, einen Redebeitrag abzugeben. Solange die Diskussion andauert, soll die Rednerliste geöffnet sein.
    (5) Abweichend von (4) soll die Rednerliste auf Antrag von 1/4 der Mitglieder der State Assembly geschlossen werden können. Wer bereits auf der Rednerliste steht soll dennoch seinen Redebeitrag abgeben dürfen.
    (6) Sobald kein weiterer Redner auf der Rednerliste steht, soll die Abstimmung über den Entwurf eingeleitet werden. Ein Entwurf gilt als angenommen, wenn die Hälfte der teilnehmenden Mitglieder der State Assembly in der Abstimmung mit Ja abgestimmt haben.


    Chapter III - Chairmanship


    Article 6 - Chairman of the State Assembly
    (1) Die State Assembly wählt aus ihrer Mitte einen Chairman. Die Termine der regulären Wahlen zum Chairman sollen an die Termine für die Governorwahlen in Assentia angeglichen sein.
    (2) Bleibt ein Chairman mehr als 7 Tage nach Einbringen eines Antrags oder Nötigwerden einer Handlung untätig, so soll derjenige Deputy, der am längsten ohne Unterbrechung der State Assembly angehört, das Amt kommisarisch übernehmen.
    (3) Bleibt ein Chairman nach Amtsübernahme gemäß (2) weitere 7 Tagen des Geschäftslebens der State Assembly fern, so ist er seines Amtes verlustig und es sind Nachwahlen anzusetzen.
    (4) Im ersten Beitrag in jeder Diskussion ist der Chairman durch den sprechenden Deputy mit "Distinguished Chairman" anzusprechen.


    John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
    Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security

    [b]Former United States Attorney, Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • To whomever it may concern,


    ich beantrage eine Aussprache zu folgendem Entwurf:


    Constitutional Correction Bill


    Article I - Purpose


    Dieses Gesetz soll die Verfassung der Republic of Assentia in einer Art verändern, durch die besondere Unvereinbarkeitsregelungen für das Amt des Gouverneurs geschaffen werden.


    Article II - Changing Article II, Sec. 1 of the Constitution


    Article II, Sec. 1 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:


      Section 1 The Governor
      (1) Der Gouverneur ist das Oberhaupt der Republik und oberster Dienstherr aller Staatsbeamten und der assentischen Nationalgarde.
      (2) Er bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt hierfür die Verantwortung.
      (3) Er ernennt und entlässt die Minister sowie sämtliche anderen Beamten des Landes.
      (4) Er besitzt das Weisungsrecht gegenüber allen Beamten und übt die Befehlsgewalt über die Nationalgarde aus.
      (5) Ihm obliegt die Ausfertigung und Verkündung der Gesetze sowie das Begnadigungsrecht.
      (6) Wählbar zum Gouverneurs sind alle [definition=11,1]Bundes-IDs[/definition] (Federal-IDs) und [definition=12,1]Staats-IDs[/definition] (State-IDs), die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 5 Tagen in der Republik haben.
      (7) Gouverneur von Assentia kann nicht werden, wer bereits ein legislatives oder exekutives Amt auf Bundesebene ausübt.


    Article III - Changing Article IV, Sec. 1 of the Constitution


    Article IV, Sec. 1 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:


      Section 1 The Senator
      (1) Die Vertretung der Republik im Senat der Vereinigten Staaten nimmt der Senator wahr.
      (2) Seine Wahl richtet sich nach der Bundesverfassung.


    Article IV - Final Provisions


    Diese Bill bedarf zu ihrer Annahme 2/3 der abgegebenen Stimmen in der State Assembly. Die Unvereinbarkeitsregelungen für das Amt des Gouverneurs sollen erstmals eine Woche nach Inkrafttreten Anwendung finden. Dem aktuellen Gouverneur soll es erlaubt sein, sein Amt auf eine eigene [definition=12]State-ID[/definition] zu übertragen.

    Supervisory Special Agent Jack Morgan (R)
    Federal Bureau of Investigation - Criminal Investigative Division

  • To whomever it may concern,


    ich beantrage eine Aussprache zu folgendem Entwurf:


    Forth Amendment to the Constitution of the Republic of Assentia


    Sec. 1 - Introducing a 4th Constitutional Amendment
    Der Verfassung der Republik Assentia wird das folgende hinzugefügt:

      (1) In das Amt des Gouverneurs kann nicht gewählt werden, wer Assentia oder das astorische Volk zum gegenwertigen Zeitpunkt im Kongress der Vereinigten Staaten vertritt.
      (2) Das Amt des Gouverneurs kann nicht ausüben, wer Assentia oder das astorische Volk zum gegenwertigen Zeitpunkt im Kongress der Vereinigten Staaten vertritt.


    Sec. 2 - Final Provision
    Der vierte Verfassungszusatz tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

  • Deputy Lott,


    Ich nehme Ihren Antrag zur Kenntnis und überlasse es dem künftigen Chairman diesen der State Assembly zur Aussprache vorzulegen, zumal die Abstimmung über den Antrag von Deputy Morgan noch nicht beendet ist.


    Ich frage mich jedoch inwiefern es sinnvoll ist diesen Vorstoss durch die Assembly beraten zu lassen. Die State Assembly musste sich nun bereits zweimal unmittelbar hintereinander mit Vorstössen zur Vereinbarkeit oder eben Unvereinbarkeit des Amtes des Governors mit jenem eines Kongressmitgliedes auseinandersetzen. Dabei wurde sowohl die von mir eingebrachte Aufhebung der Unvereinbarkeitsregelung, als voraussichtlich auch der von Deputy Morgan eingereichte Vorstoss zu deren Ausdehnung abgelehnt.


    Ich fände es daher begrüssenswert diese Entscheide zu respektieren und sich dem Tagesgeschäft zu widmen.

  • Governor Varga,


    der Vorstoß von Deputy Lott ist ganz entscheidend anders als der meinige, wennschon ich ihn auch begrüße. Ich denke aber nicht, dass Sie hier entscheiden dürfen, was Wille des Parlamentes ist und was nicht. Sie wollen ja gerne verhindern, dass Ihnen unangenehme Dinge besprochen und beschlossen werden, aber Demokratie funktioniert nicht so, wie Sie das gerne hätten, Congressman.

    Supervisory Special Agent Jack Morgan (R)
    Federal Bureau of Investigation - Criminal Investigative Division

  • Deputy Morgan,


    Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass der Vorstoss nicht besprochen werden soll. Meine Ablehnung dürfte hingegen keine Überraschung sein.


    Ich möchte es aber bewusst dem neugewählten Chairman überlassen ihn zur Abstimmung vorzulegen und dementsprechend die Debatte von Beginn weg zu leiten.


    Zu dem ist die Abstimmung über ihren Entwurf noch nicht beendet. Eine Ablehnung ist zwar wahrscheinlich, sollte er aber angenommen werden, wäre der Vorstoss von Deputy Lott wohl hinfällig.


    Ich frage mich hier aber schon wie sinnvoll es ist wenn die Assembly ihre Energie in solche Diskussionen steckt, statt sich anderen Thematiken zu zuwenden. Aber diese Frage wird wohl noch erlaubt sein, oder Deputy?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!