BA 2008/08/006 Archive Authority Bill
- Alricio Scriptatore
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Honorable Member of Congress,
mit diesem Gesetz soll des dem Chief-Archivist erlaubt werden, solche Gesetze in die Library of Congress aufnehmen zu dürfen, die Gültigkeit erlangt haben, weil der Präsident sieben Tage weder unterschrieben, noch sein Veto eingelegt hat. Gemäß der Verfassung an beschriebener Stelle wird dadurch das Gesetz geltendes Recht.
Der vorliegende Entwurf erlaubt in diesem Falle dem Chief-Archivist das Veröffentlichen der Dokumente in der Library, wie es seine Stellenbeschreibung erfordert.
Ich bitte um Ihre Unterstützung für diesen Entwurf.
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Mr. President, könnten Sie mir bitte auf die Sprünge helfen, wozu dieses Gesetz nur wirklich notwendig ist?
Wenn unsere Bundesverfassung festschreibt, wann und unter welchen Umständen ein Gesetz in Kraft tritt, sehe ich die Notwendigkeit nicht, in einem separaten Gesetz den Kongress zu ermächtigen, gültige Gesetze zu veröffentlichen. Die Kongressbibliothek ist in meinen Augen originärer Bestandteil dieses Hauses und man kann sicher die Stellenbeschreibung des Chief-Archivisten konkretisieren. Aber ein Gesetz zur Veröffentlichung gültiger Gesetze halte ich für entbehrlich.
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Es erlaubt nicht den Kongress dies zu tun, sondern dem Chief-Archivist. Es soll dazu dienen eindeutig festzulegen, wer ein Gesetz veröffentlichen muss, wenn ein Präsident untätig geblieben ist. In der Vergangenheit, Mr Senator, ist dies bereits öfter passiert und erst Wochen oder Monate nachdem ein neuer Präsident im Amt war, wurde dieses "vergessene" Gesetz öffentlich zugänglich gemacht. Mittels dieses kleinen Textes wird der Chief-Archivist in die Pflicht genommen das zu tun. Somit ist eine klare Person definiert, der es gesetzlich auferlegt ist, dieser Pflicht nach zu kommen. Somit dürfte die Problematik des "Untergehens" von gültigen Gesetzen im oben beschriebenen Fall behoben sein.
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Ich finde es allerdings problematisch dass dadurch dem Präsidenten fast erlaubt wird untätig zu sein. "Es macht ja zur Not wer anders"...eigentlich sollte es gar nicht zu Verzögerungen kommen, wenn ein Präsident sein Amt ernst nimmt.
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Zitat
Original von John Robert Waller
Ich finde es allerdings problematisch dass dadurch dem Präsidenten fast erlaubt wird untätig zu sein. "Es macht ja zur Not wer anders"...eigentlich sollte es gar nicht zu Verzögerungen kommen, wenn ein Präsident sein Amt ernst nimmt.Mr Senator, im Grunde macht die Tatsache, dass es bereits in der Verfassung steht, dass ein Gesetz nach 7 Tagen Untätigkeit Gültigkeit erlangt, es möglich, dass sich ein Präsident einfach zurücklehnt und machen lässt. Von daher ist das für mich kein Argument gegen meinen Vorschlag.
Wir dürfen die Intention dieses Entwurfes nicht aus den Augen verlieren. Und der ist ganz klar: Gesetze sollen nicht im Kongress "vergessen" werden, weil ein inaktiver Präsident seinen Job nicht machen will, sondern sie sollen durch eine per Entwurf bestimmte Person öffentlich ausgehangen werden. Mehr will und soll dieses Gesetz nicht regeln. Und die Vergangenheit zeigt, dass diese Regelung notwendig ist.
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Letzteres ist wohl leider wahr.
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Mr. President, Senator Waller leider muss ich Ihnen beiden widersprechen.
Verfassungsgemäß wird eine Gesetzesvorlage grundsätzlich dann geltendes Recht, wenn a) der Kongress zugestimmt hat und b) der Präsident die Vorlage gegengezeichnet hat. Bei der Kongressabstimmung hat jedes Kongressmitglied die Möglichkeit zuzustimmen, abzulehnen oder sich der Stimme zu enthalten. Der Präsident hat die Möglichkeit der Vorlage durch Unterschrift zuzustimmen, oder sie per Veto abzulehnen. Hier, und so sehe ich die Intentionen der Verfassungväter, wird die Enthaltungsmöglichkeit für den Präsidenten durch die Variante geschaffen, dass er sich einfach 7 Tage nicht dazu äußert. Dies hat die Wirkung, dass er einer Gesetzesvorlage (die er möglciherweise inhaltlich für falsch hält) zwar nicht zustimmen muss, aber auch nicht zur Ablehnung mittels Veto zu greifen gezwungen ist. Wenn also eine Gesetzesvorlage vom Präsidenten nicht unterzeichnet wird, sehe ich das nicht vorrangig als Faulheit an, sondern als ablehnende Haltung des Präsidenten, der jedoch das Votum des Kongresses in diesem Fall nicht kippen will. Soviel mal zu den "Faulheitsvorwürfen". In Astor ist der Präsident eben nicht, wie in verscheidenen anderen Demokratien, einfacher Gesetzesausfertiger und -verkünder, sondern verfassungsgemäß Teil der Gesetzgebung.
Und beim Stichwort "Gesetzesverkünder" wären wir auch gleich bei dem grundsätzlichen Problem des vorgelegten Gesetzesentwurfs.
Mit diesem Entwurf wird die Kongressbibliothek und deren Chef-Archivar in eine Rolle erhoben, die ihr weder nach der Bundesverfassung, noch nach anderen gesetzlichen Regelungen zusteht. Die Kongressbibliothek ist KEIN offizielles Verkündigungsorgan der Vereinigten Staaten von Astor. Astor besitzt nach der derzeitigen Rechtslage (und falls es anders sein sollte, bitte ich mich zu korrigieren) kein Verkündigungsrecht. Weder in der Verfassung noch in einem Gesetz ist festgeschrieben, dass ein gültig gewordenes Gesetz offiziell verkündet werden muss und wie und wo dies zu geschehen hat. Gesetze erhalten Rechtskraft nach unserer Bundesverfassung allein dadurch, dass sie a) entweder nach Zustimmung des Kongresses vom Präsidenten gegengezeichnet werden oder b) 7 Tage nach Vorlage zur Unterschrift ohne dass der Präsident unterzeichnet hat oder eben c) nach einem 2/3-Mehrheits-Beschluss gegen ein Veto des Präsidenten.
Mit dem vorgelegten Gesetzenwurf wollen Sie, werter Mr. President, nur einen einzigen Tatbestand regeln, der noch dazu keinerlei Regelung bedarf, ja in meinen Augen sogar auf gesetzlichem Weg nicht geregelt werden darf. Solche Einzelfall- und Sonderregelungs-Gesetzgebung ist grundsätzlich abzulehnen. Als nächstes müssten Sie dann auch regeln lassen, wie mit Gesetzesvorlagen verfahren wir, die vom Kongresspräsidenten "vergessen" wurden, dem Päsidenten zur Gegenzeichnung vorzulegen oder ähnliche Verfahrensablauf-Schlampereien.
Der vorgebliche Tatbestand von "vergessenen Gesetzesvorlagen" kann nicht durch ein Gesetz aus der Welt geschaffen werden, dass quasi ein zusätzliches Glied an die Gesetzgebungskette anhängt und die Kongressbibliothek zum Verkündigungsorgan erhebt. Wenn Sie das wollen, müssten Sie die Bundesverfassung ändern.
Und übrigens, "vergessene Gesetze" kann es nur geben, wenn sich der Initiator eines Gesetzesvorhabens, der die Vorlage in den Kongress eingebracht hat, nach einer Kongresszustimmung nicht weiter um "seine" Vorlage kümmert. Daneben ist es die Aufgabe des Kongresses selbst, dafür zu sorgen oder auch nur zu überwachen, dass und wie ein von ihm verabschiedetes Gesetz rechtskräftig wird.
Die Kongressbibliothek und deren Archivar bleiben (bis zu einer eventuellen anderen gesetzlichen Regelung) ein öffentlich zugängliches Archiv der aktuellen Gesetze, dem noch nicht einmal verfassungsmäßig oder gesetzlich der Status eines allgemein verbindlichen Gesetzesregisters und erst recht nicht der Status eines Verkündiungsorgans zusteht. Was, wann und wie in die Bibliothek aufgenommen wir, entscheidet nach meinem Dafürhalten der Kongress in Gestalt seines Präsidiums selbst. Gesetze, die über Article III Section 7 Subsection 3 Satz 2 Teilsatz 2 Rechtskraft erlangen, sind gültig, auch ohne dass sie in der Kongressbibliothek Aufnahme gefunden haben.
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Mr Senator, langsam erschleicht mich der Verdacht, dass Sie gar nicht verstehen wollen, was hinter dem Entwurf steht!?
Meine Argumentation bleibt die gleiche: Es geht einzig und allein darum, dass die Gesetze und/oder ratifizierten Verträge der USA samt und sonders in einem dafür bereitgestellten Bereich zugänglich gemacht sind, so dass jeder rechtschaffene Bürger dieses Staates in der Lage ist nachzulesen was er darf und was nicht. So das jeder in der Lage ist darüber zu befinden ob eine Tat, die er in Begriff ist zu begehen, auch rechtlich erlaubt ist.
Veröffentlicht ein Präsident ein solches Gesetz nicht an vorgesehener Stelle, weil er es - aus welchen Gründen auch immer - nicht unterschreibt, geht ein solches Gesetz derzeit faktisch in den Diskussionskammern dieses Hohen Hauses unter. Niemand wird sich zwei Monate später noch daran erinnern, dass es beschlossen wurde und existiert. Sechs Monate oder gar 12 Monate später erst recht nicht.
Und nur aus diesem Grund - der Übersichtlichkeitshalber - soll es dem Chief-Archivist gestattet werden solche Gesetze auszustellen. Ich sehe absolut keinen Grund der dagegen spricht diese "Befugnis" gesetzlich auf ihn zu übertragen, so dass er auch vor dem Gesetz berechtigt ist diese Arbeit zu tun.
Sie, werter Senator, interpretieren viel zu viel falsches in die Intention dieses Entwurfes, als es eigentlich der Fall sein müsste.
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Aber werter Mr. President wozu wollen Sie in einem Bundesgesetz etwas regeln, was derzeit ohne Probleme möglich ist?
Wer hindert den Chief-Archivar daran, ein rechtskräftig gewordenes Gesetz, egal wie es rechtskräftig geworden ist, in der Kongressbibliothek zu veröffentlichen?
Der Präsident hat keine Veröffentlichungsverpflichtung und auch kein Veröffentlichungsorgan.
Und die Argumentation, Gesetze würden in den Diskussionskammern des Kongresses untergehen, wirft ein äußerst schlechtes Licht auf die Arbeit des Hohen Hauses und seines Präsidiums. Hier sollte dann eher angesetzt werden. Gesetze die der Kongress verabschiedet hat sollen von diesem auch auf den Eintritt der Rechtskraft beobachtet werden und nach dem Eintritt in der Kongressbibliothek archiviert werden. Dazu bedarf es keines Bundesgesetzes.
Nochmal: Der Chief-Archivist stellt keine Gesetze aus, sondern archiviert sie öffentlich zugänglich. Und das kann er nach dem derzeitigen Gesetzesstand vollkommen selbständig tun. Und er sollte dies auch, jedoch auf Anweisung des Kongresspräsidiums.
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Bringt man diese Diskussion mit der zum Penalty Code zusammen, so ist das Unterzeichnen/Ablehnen eines Gesetzes durch den Präsidenten eine verpflichtende Amtshandlung, die bei Ausbleiben Strafe nach sich zieht ...
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Ich unterstütze die Argumentation des ehrenwerten Senators aus Astoria State. Dieses Gesetz ist auch nach meinem Dafürhalten so unnötig wie ein Kropf.
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Ich ziehe den Antrag, aufgrund der Argumentationen des Ehrenwerten Senatoren von Astoria State, zurück.
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