Senatorial By-Election - March 2015
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- [Elections]
- U.S. Electoral Office
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Gibt es einen bestimmten Grund, warum sich das Wahlamt eigenmächtig und ohne Antrag durch die Staatsregierung in den Wahlprozess in Astoria State einmischt? Im Federal Election Act ist im Falle einer Vakanz eindeutig festgelegt, dass der vakante Sitz gemäß dem Recht des betroffenen Bundesstaates neu zu besetzen ist. Ich vermute das Wahlamt könnte sich bei seinem Vorgehen auf Sec.4 Absatz 2 des Federal Election Acts beziehen, aber dieser greift hier nicht, da ja durchaus eine rechtliche Regelung in Astoria State besteht, die sogar in der Verfassung festgehalten ist. Das diese im Hinblick auf die Mitglieder der State Assembly konkretisiert werden muss ändert daran ja nichts. Im Übrigen hat sich die State Assembly des Themas umgehend angenommen und es ist mit einem zeitnahen Abschluss des Verfahrens zu rechnen. Darüber hinaus ist interessant, dass laut dieser Ankündigung nur wahlberechtigt ist, wer sich in das Wählerverzeichnis im Januar eingetragen hat. Damit werden ordentlich registrierte Staatsbürger die alle Bedingungen für das aktive Wahlrecht erfüllen von der Wahl ausgeschlossen!
In das Wahlverzeichnis im Januar haben sich folgende Personen eingetragen:
Béatrice Laval
Daryll Kyle Sanderson
Jake Ulysses Smith
William Tolland
Quinn Michael WellsMs. Laval ist nicht mehr als Federal ID in Astoria registriert... Gleichzeitig werden folgende Staatsbürger mit ordentlich registrierter [definition=11]Federal-ID[/definition] von der Wahl ausgeschlossen:
Bishop, Jeffrey Tassilo
David FranklinDas ist immerhin 1/3 aller potentiel Wahlberechtigten!
Grundsätzlich wäre es ja in Ordnung und im Interesse des Bundesstaates, wenn das Wahlamt einen Weg anbietet, der das Potential hat, das Verfahren bezüglich der aktuellen Vakanz zu beschleunigen. Da aber keine Grundlage für einen Aschluss von ordentlich Wahlberechtigten besteht, müsste zumindest ein neues Wählerverzeichnis ausgelegt werden. Und wenn wir das machen, dann kann man mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass sich das Wahlverfahren beim EO länger hinzieht, als wenn die State Assembly das staatsinterne Wahlverfahren neu regelt und dann entsprechend in der nächsten Woche eine Abstimmung ansetzt.
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Darüber hinaus ist interessant, dass laut dieser Ankündigung nur wahlberechtigt ist, wer sich in das Wählerverzeichnis im Januar eingetragen hat.
Das ist nicht interessant, sondern schlicht korrekt. So wenig ich auch vom Wahlamt und deren Leiterin halte, das Vorgehen in diesem Fall ist nicht zu beanstanden. Astoria State hatte überdies mehr als genug Zeit seine Regelungen anzupassen und hat dies nicht getan. -
Das ist nicht interessant, sondern schlicht korrekt. So wenig ich auch vom Wahlamt und deren Leiterin halte, das Vorgehen in diesem Fall ist nicht zu beanstanden. Astoria State hatte überdies mehr als genug Zeit seine Regelungen anzupassen und hat dies nicht getan.Es kann ja wohl nicht im Sinne des Erfinders sein, 1/3 der Wahlberechtigten von vorne herein von der Wahl auszuschließen... Meinetwegen soll das Wahlamt die Wahl durchführen, aber dann sollte zumindest ein aktuelles Wählerverzeichnis erstellt werden.
Edit: Ich habe ja sogar im Federal Election Act nachgelesen, dass dort tatsächlich die Verwendung des letzten Wählerverzeichnisses vorgeschrieben wird. Insofern möchte ich dem EO hier nicht einmal ein Fehlverhalten unterstellen. Das ändert jedoch nichts daran, dass dies gegen fundamentale demokratische Prinzipien verstößt. Sollte mir das aktive Wahlrecht verwehrt werden, sollte man ernsthaft darüber nachdenken, den Obersten Gerichtshof anzurufen. Unabhängig von juristischen Erwägungen erscheint es mir doch paradox, dass wir hier über die Nachwahl durch die State Assembly diskutieren weil möglicherweise die falschen IDs wahlberechtigt sind, hier jetzt aber eine Lösung "präsentiert" wird, die wahlberechtigte Federl-IDs ausschließt.
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Es kann ja wohl nicht im Sinne des Erfinders sein, 1/3 der Wahlberechtigten von vorne herein von der Wahl auszuschließen...
Beschweren Sie sich darob beimSalzamtObersten Gerichtshof. -
Gibt es einen bestimmten Grund, warum sich das Wahlamt eigenmächtig und ohne Antrag durch die Staatsregierung in den Wahlprozess in Astoria State einmischt?
Ms. Bennett,
zum Rechtsverhältnis der Senatoren gegenüber Bund und Staaten gibt es seit einiger Zeit eine umfangreiche Entscheidung des OGH. Die besagt in Kürze: Die Senatoren sind Amtsträger des Bundes, die Staaten haben irgendwelche betreffenden Regelungen nur dann und nur in dem Umfang umsetzen, wenn und wie der Bund sie ermächtigt.
Article III Section 4 Subsection 5 U.S. Constitution schreibt im Falle der Vakanz eines Senatssitzes dessen umgehende Nachbesetzung vor. Was mit "umgehend" wiederum gemeint ist, definiert Article IV Section 4 Federal Election Act: die Einleitung der Neubesetzung binnen einer Woche nach Eintritt der Vakanz.
Am 24. Februar hatte der Gouverneur von Astoria State öffentlich angekündigt, nachdem der von ihm als gemäß der Verfassung von Astoria State Vorschlagsberechtigte favorisierte Kandidat von der Parlamentspräsidentin als (noch) nicht passiv wahlberechtigt zurückgewiesen wurde, "bis auf Weiteres" keine Schritte zur Nachbesetzung des vakanten Senatssitzes mehr unternehmen zu wollen.
Dieses Vorgehen verstößt gegen die Bundesverfassung und das Bundeswahlgesetz. Die Bundesstaaten sind nicht berechtigt, ihren jeweiligen Senatssitz vorübergehend absichtlich unbesetzt zu lassen. Ist ein Senatssitz vakant, ist er umgehend nachzubesetzen - sei es gemäß einem von dem betroffenen Bundesstaat bestimmten Verfahren oder durch eine vom Bundeswahlamt durchgeführte Nachwahl gemäß dem Bundeswahlgesetz, aber das Verfahren ist jedenfalls binnen einer Woche einzuleiten.
Auf diese Rechtslage wurde der Gouverneur von Astoria State nach seiner Ankündigung mit Schreiben vom gleichen Tage hingewiesen. Eine Reaktion auf dieses Schreiben erfolgte nicht.
Nachdem der Staat Astoria State innert der bundesgesetzlichen Frist also keine weiteren Schritte zur Nachbesetzung seines vakanten Senatssitzes mehr unternommen hat, war das Bundeswahlamt verpflichtet, entsprechend tätig zu werden.
Für Unzufriedenheiten etwa mit den Hürden für das aktive und/oder passive Wahlrecht sind wir indes nun mal der falsche Ansprechpartner. Diese Regelungen hat der Kongress aufgestellt und er allein kann sie ändern. Wir haben uns ganz einfach an die Gesetze zu halten und sie zu vollziehen.
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Himmel! Anstatt hier so einen Firlefanz zu machen, sollten wir den Gouverneur einfach machen lassen.
Handlung
Zu Holland
Sie brauchen nicht den Gesetzestreuen Bürger spielen. Das sind Sie sonst auch nicht. Wie Ihre ganze Sippe -
Klappe Ford.
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Beschweren Sie sich darob beimSalzamtObersten Gerichtshof.Wie gesagt: Das sollte man in Erwägung ziehen. Daher - und das möchte ich auch noch einmal betonen - möchte ich auch nicht bestreiten, dass Ms. Holland hier im Rahmen der so in dieser Form gültigen Gesetze gehandelt hat. Ich finde zwar, dass man geteilter Meinung sein kann, ob das Eingreifen das Wahlamtes gemäß Article III Section 4 Subsection 5 unbedingt notwendig gewesen ist, da es hier zwar eine Verzögerung gibt, eine gesetzliche Klärung staatsintern aber sichtbarer Weise in Arbeit ist, aber für die Bestimmung dezüglich des Wählerverzeichnisses kann Ms. Holland letztendlich nichts.
Ich nehme an, dass die Passage so existiert, weil man den Zeit- und Bürokratieaufwand bei Nachwahlen verringern wollte. DIes blieb auch lange folgenlos, da vor dem Urteil des SCOTUS ja fast alle Staaten - schon aus Geschwindigkeitsgründen - Passagen zur Nachwahl durch ihre Parlamente hatten. Im Übrigen hat Mr. Baumgartner hier auch recht, dass den Staaten - inklusive Astoria States - schon lange vor dem SCOTUS Urteil; genauergesagt bereits bei der Einfühung der State IDs - hätte klar sein müssen, dass hier ein Problem bezüglich der Wahlberechtigung besteht. Nun stellt sich aber in einem praktischen Fall heraus, dass bei der durchaus üblichen Bevölkerungsfluktuation dieser Artikel des FEA dazu führt, dass ein Drittel aller wahlberechtigten Bürger nicht abstimmen dürfen. Und dies kann ja wohl kaum im Sinne des Gesetzgebers gewesen sein. Daher halte ich es schon für angebracht, hier schnellstmöglich - sei es über eine Verfassungsbeschwerde oder im Rahmen der Gesetzgebung - den entsprechenden Artikel des FEA zu modifizieren.
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Diese Regelung existiert schon länger und jeder war damit zufrieden.
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Nun, die Bestimmung ist aus den von mir selbst angeführten Gründen pragmatisch. Nachwahlen durch das EO nehmen sonst einen sehr langen Zeitraum ein. Sie sehen ja, dass JETZT reguläre Wahlen für Senatssitze ausgeschrieben werden, die zum 01.04. besetzt werden. Und das ja auch in Ordnung so. Dies bei Nachwahlen abzukürzen halte ich für ein sinnvolles und legitimes Ziel.
Wenn dies aber in der Praxis zur Folge hat, dass Personen, die als Staatsbürger das Wahlrecht besitzen von der Wahl ausgeschlossen sind, dann verletzt dies den in Artikel 3, Section 4(1) bezüglich der Senatswahlen definierten Grundsatz der allgemeinen Wahl.
SimOff
Ne, ich weiß auch nicht - irgendwie habe ich an "Baumeister" gedacht und das dann unbewußt geschreiben
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Ich habe nicht angekündigt, ich wolle nichts dafür tun, den Senatssitz neu zu besetzen. Ich habe festgestellt, dass es an geeigneten Kandidaten fehlte und der eine geeignete Kandidat von der Vorsitzenden der Assembly - meines Erachtens irrtümlich - für nicht wählbar gehalten wurde.
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