Beiträge von Karina Holland

    Ich bin ja jetzt kein Wahlrechtsexperte, aber wäre es möglich dass dem Electoral Office ein Fehler bei der Ausschreibung unterlaufen ist? Wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt hat sich bisher der Zeitraum zur Einreichung von Kandidaturen mit jenem zur Eintragung ins Wählerverzeichnis überschnitten. :kritischguck


    Nein, Senator, die Wahlausschreibung hat ihre Richtigkeit. Gemäß Federal Election Act:

      - beginnen bundesweite Wahlen stets am ersten Dienstag nach dem 14. Tag des Wahlmonats - das ist diesmal der 17. März;
      - sind Wahlvorschläge spätestens am zweiten Sonntag des Wahlmonats bekannt zu geben - das war diesmal der 8. März und
      - ist das Wählerverzeichnis am siebten Tag vor Beginn der Wahl auszulegen - das ist heute.

    Je nachdem, auf welchen Wochentag der erste Tag eines Monats fällt, können die Ausschlussfrist für Kandidaturen und die Schließung des Wählerverzeichnisses auf den selben Sonntag fallen, wie dies etwa dieses Jahr im Jänner der Fall war. Aber das war Zufall und folgte keinem gesetzlichen System. ;)

    Mr. Water,


    wenn Ihnen etwas am geltenden Wahlgesetz nicht gefällt, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an ein Kongressmitglied Ihrer Wahl mit einem Vorschlag, es zu ändern. Das Bundeswahlamt hat das Wahlgesetz so anzuwenden wie es gilt und kann dabei keine Rücksicht darauf nehmen, ob irgendwer es unsinnig findet.

    Gibt es einen bestimmten Grund, warum sich das Wahlamt eigenmächtig und ohne Antrag durch die Staatsregierung in den Wahlprozess in Astoria State einmischt?


    Ms. Bennett,


    zum Rechtsverhältnis der Senatoren gegenüber Bund und Staaten gibt es seit einiger Zeit eine umfangreiche Entscheidung des OGH. Die besagt in Kürze: Die Senatoren sind Amtsträger des Bundes, die Staaten haben irgendwelche betreffenden Regelungen nur dann und nur in dem Umfang umsetzen, wenn und wie der Bund sie ermächtigt.


    Article III Section 4 Subsection 5 U.S. Constitution schreibt im Falle der Vakanz eines Senatssitzes dessen umgehende Nachbesetzung vor. Was mit "umgehend" wiederum gemeint ist, definiert Article IV Section 4 Federal Election Act: die Einleitung der Neubesetzung binnen einer Woche nach Eintritt der Vakanz.


    Am 24. Februar hatte der Gouverneur von Astoria State öffentlich angekündigt, nachdem der von ihm als gemäß der Verfassung von Astoria State Vorschlagsberechtigte favorisierte Kandidat von der Parlamentspräsidentin als (noch) nicht passiv wahlberechtigt zurückgewiesen wurde, "bis auf Weiteres" keine Schritte zur Nachbesetzung des vakanten Senatssitzes mehr unternehmen zu wollen.


    Dieses Vorgehen verstößt gegen die Bundesverfassung und das Bundeswahlgesetz. Die Bundesstaaten sind nicht berechtigt, ihren jeweiligen Senatssitz vorübergehend absichtlich unbesetzt zu lassen. Ist ein Senatssitz vakant, ist er umgehend nachzubesetzen - sei es gemäß einem von dem betroffenen Bundesstaat bestimmten Verfahren oder durch eine vom Bundeswahlamt durchgeführte Nachwahl gemäß dem Bundeswahlgesetz, aber das Verfahren ist jedenfalls binnen einer Woche einzuleiten.


    Auf diese Rechtslage wurde der Gouverneur von Astoria State nach seiner Ankündigung mit Schreiben vom gleichen Tage hingewiesen. Eine Reaktion auf dieses Schreiben erfolgte nicht.


    Nachdem der Staat Astoria State innert der bundesgesetzlichen Frist also keine weiteren Schritte zur Nachbesetzung seines vakanten Senatssitzes mehr unternommen hat, war das Bundeswahlamt verpflichtet, entsprechend tätig zu werden.


    Für Unzufriedenheiten etwa mit den Hürden für das aktive und/oder passive Wahlrecht sind wir indes nun mal der falsche Ansprechpartner. Diese Regelungen hat der Kongress aufgestellt und er allein kann sie ändern. Wir haben uns ganz einfach an die Gesetze zu halten und sie zu vollziehen. ;)

    Newsflash: Die Gerichtsentscheidung gibt es bereits. Der Präsident hat das Recht, einen schriftlichen Tätigkeitsbericht anzufordern und weiter nichts.


    Diesen hättest du jederzeit bekommen und bekommst ihn auch jetzt noch, wenn du ihn anforderst. Wie gesagt, die Direktorin ist für vertrauenswürdige Mitarbeiter jederzeit erreichbar und kann allen erforderlichen Amtshandlungen nachkommen.

    Ich lasse mir doch von einem eitlen Selbstdarsteller, der ständig die Quadratur des Kreises versucht indem er es unternimmt, seine Grenzen die er selbst für unendlich hält auszustesten, nicht die Butter vom Brot nehmen!


    Die gesetzlichen Rechte und Privilegien des Bundeswahlamtes werden im Interesse der Sicherung seiner Unabhängigkeit durchgesetzt, auch gegen einen Präsidenten Libertas!

    Hier will wohl jemand den Umfang seiner Eier ausmessen. Das kann er haben und zwar ab 1. Februar, wenn er wieder Normalbürger ist, vor Gericht. Da wird einiges auf ihn zukommen: Strafanzeige wegen Anstiftung zur Freiheitsberaubung und Nötigung, Zivilklage von Holland wegen seelischer Grausamkeit und den Kosten ihrer Flucht, wenn er noch eine Fahndung einleitet evtl. eine Zivilklage der Vereinigten Staaten wegen Missbrauchs ihrer polizeilichen Ressourcen ...

    Na und? Es gibt ein Urteil des OGH dazu, welche Rechte der Präsident gegenüber dem Direktor des Bundeswahlamtes hat und persönliche Einbestellungen gehören nicht dazu. Ich weiß nicht, was für faschistoide seltsame Vorstellungen du von der Macht der Regierung hast, aber in einem Rechtsstaat hat sie sich schlicht an die Gesetz zu halten.

    Kommentare zum politischen Klima zwischen den konkurrierenden Parteien und Lagern abzugeben verbietet sich mir auf Grund der besonderen Neutralität meines Amtes, Mr. Lieutenant Governor. ;)


    Ich kann nur sagen: Das Bundeswahlamt kennt die geltenden Gesetze - nicht auswendig, darum liest es im Zweifel lieber noch einmal nach, um ganz sicher zu gehen - und wendet sie gewissenhaft und korrekt an. Kritik ist natürlich erlaubt, Hinweise sind willkommen und etwaigen juristischen Auseinandersetzungen blicken wir gelassen, weil besten Gewissens und fachlich kompetent abgesichert entgegen. ;)

    Nicht vergessen: Es gibt nicht eine (bundesweite) Präsidentschaftswahl, sondern deren sechs - in jedem Bundesstaat eine eigene, mit jeweils separaten Wahlberechtigten und Wahlergebnissen. ;)