H.R. 2015-025 02/15 Natural Disaster Special Budget

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  • The Speaker of the House



    Honorable Representatives!


    Stimmen Sie der Verabschiedung des angehängten Entwurfs zu?


    Bitte stimmen Sie mit Yea oder Nay, oder bekunden Sie Ihre Anwesenheit mit Present.


    Die Abstimmung dauert gemäß Standing Rules 96 Stunden.
    Sie kann vorzeitig beendet werden falls alle Berechtigten ihre Stimme abgegeben haben
    oder eine Mehrheit für oder gegen die Beschlussvorlage nicht mehr erreicht werden kann.





    _________________________________________________
    Clark
    President of Congress




    02/15 Natural Disaster Special Budget

    An Act to authorise federal support to those areas affected by natural disasters taken place on February 3rd, 2015 and subsequent events.


    Section 1 - Fundamentals
    (1) Das Repräsentantenhaus billigt das vorliegende Sonderbudget gemäß Sec. 4 Federal Budget Act.
    (2) Bewilligte Ausgaben die nicht verbraucht werden, sind erneut dem Bundeshaushalt zuzuführen.
    (3) Zweck dieses Sonderbudgets ist die Förderung des Wiederaufbaus der durch Naturkatastrophen zerstörten Infrastruktur und Gebäude sowie der Ausgleich besonderer Härtefälle.


    Section 2 - Discretionary Spending
    (1) Der Secretary of Commerce ist ermächtigt, aus den allgemeinen Rücklagen des Bundes bis zu 5.000 Mio. USD zu entnehmen und einem Sonderfonds des Bundes zuzuführen, mit dem der Wiederaufbau der Infrastruktur in den durch die Tsunami-Katastrophe betroffenen Gebieten und die Notversorgung der betroffenen Bevölkerung sichergestellt werden soll. Vorrangiges Ziel ist dabei die Wiederanbindung an die essentielle Versorgung und die Unterbringung und Versorgung zur Verhinderung von Obdachlosigkeit. Finanziert werden können auch Maßnahmen zur Wiederherstellung der durch die Katastrophe geschädigten Gesundheit, des zerstörten Wohnraums oder der Ersatz von Vermögenswerten, sofern dies dem Ausgleich einer unbilligen Härte dient und kein ausreichender Versicherungsschutz verfügbar ist.
    (2) Der Secretary of Commerce wird ermächtigt, aus dem allgemeinen Rücklagen des Bundes bis zu 5.000 Mio. USD zu entnehmen und über geeignete Wege als Notkredit zur Verfügung zu stellen, um Wiederaufbau- und Ersatzmaßnahmen zu finanzieren, die nicht durch Subsection 1 gedeckt sind. Die nach dieser Subsection gewährten Leistungen sollen zinslos oder zu einem geringen Zins bereitgestellt werden, wann immer die Kreditgewährung durch Banken nicht oder nicht fristgerecht zur Verfügung steht. Die Kredite sollen in der Regel auf 24 Monate befristet sein.
    (3) Der Secretary of Commerce wird ermächtigt, aus dem allgemeinen Rücklagen des Bundes bis zu 2.500 Mio. USD zu entnehmen und als Beihilfe an diejenigen Bundesstaaten oder Untergliederungen der Bundesstaaten zu vergeben, die in besonderer Weise durch die Auswirkungen der Naturkatastrophe belastet waren.
    (4) Der Secretary of Commerce soll die zur Ausführung der vorstehend genannten Bestimmungen erforderlichen Rechtsvorschriften erlassen oder dieses Recht delegieren. Er hat sicherzustellen, dass keinesfalls mehr Leistungen gewährt werden, als zum Ersatz des Schadens bzw. der Herstellung der Neuwertigkeit erforderlich sind und das die Leistungsgewährung aufgrund der Bedürftigkeit erfolgt. Soweit überschüssige Mittel zur Verfügung stehen, können diese auch verwendet werden, um bessere Schuttmaßnahmen zu gewährleisten. Der Secretaty of Commerce ist ermächtigt, die Bundesmittel ganz oder teilweise zur Verstärkung bundesstaatlicher oder lokaler Hilfsfonds zu verwenden und ihrer Verwaltung zu übertragen, soweit die Zweckbindung sichergestellt ist.

  • Present


  • The Speaker of the House



    Honorable Representatives!


    Die Abstimmung ist beendet.


    Es wurden
    105/116 Stimmen
    gültig abgegeben.



    Dabei wurden abgegeben:
    75x Yea
    0x Nay
    30x Present



    Der Antrag ist angenommen.
    Nicht abgegebene Stimmen können bis zum Ende der regulären Frist zu Protokoll gegeben werden.




    ________________________________________________________
    Clark
    President of Congress



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