Honorable Commoners,
zur 96-stündigen Aussprache steht der folgende Entwurf:
Der Antragsteller hat das erste Wort.
Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 273 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Quinn Michael Wells.
Honorable Commoners,
zur 96-stündigen Aussprache steht der folgende Entwurf:
Der Antragsteller hat das erste Wort.
Honorable Commoners,
der Gouverneur missachtet die Verfassung und die Assembly. Selbst, nachdem das Volk sein Veto mit klarer Mehrheit überstimmt hat, blockiert er in verfassungswidriger Weise und im vollen Bewusstsein dessen, dass sein Handeln nicht gerechtfertigt ist, wichtige Neuerungen. Er tut dies in einer unglaublichen Arroganz, in dem er felsenfest darauf beharrt dass er sich neue Fristen schaffen könne, wenn die Verfassung keine vorgibt. Und er ignoriert sowohl persönliche Hinweise am Telefon als auch Hinweise in der Morning Business Debate der Assembly komplett.
Dieses Verhalten muss ein Ende finden. Sollte die Alzheimer-Erkrankung unseres Gouverneurs für sein Fehlverhalten im Amt verantwortlich sein, so muss er die richtigen Konsequenzen ziehen. Auf jeden Fall aber muss er anfangen, sich im Rahmen der Verfassung zu bewegen und darüber hinaus dem Volk zu dienen, nicht nur sich selbst.
Honorable Commoners,
ich beantrage eine Verkürzung der Aussprachedauer und eine Annahme per Akklamation.
Honorable Commoners,
Ich werde Zustimmemn und schließe mich dem Antrag auf Verkürzung an.
Honorable Commoners,
Ich lehne diese Resolution ab, da sie einzig und allein Ausdruck der Privatfehde zwischen dem Speaker und dem Gouverneur ist.
Honorable Commoners,
unsere Verfassung habe nicht ich gemacht, auch nicht im Zuge einer "Privatfehde". Könnte Commoner Darlington einmal versuchen, sachlich und am Inhalt des Entwurfs zu begründen, weshalb er ihn ablehnt? Mir scheint eher so, als wäre sein Verhalten Teil seiner Privatfehde gegen meine Person, die so weit geht, dass selbst verfassungsfeindliches Verhalten Anderer toleriert wird.
Honorable Commoners,
Ich sehe das genauso wie Commoner Wells.
Honorable Commoners,
Es ist doch offensichtlich dass im Grunde nur ihre eigenen Machtbestrebungen ausschlaggebend sind, Commoner Wells.
Ausserdem, Commoner Wells, sind Sie wohl der letzte der das Recht hat von jemand anderem eine sachliche Begründung zu verlangen. Dafür haben Sie selbst schon zu oft aus rein persönlichen Motiven gehandelt. Vielleicht fällt ihnen das aber selbst auch gar nicht auf.
Was das rechtliche angeht, so nennt die Verfassung keinen Zeitrahmen für ein überstimmtes Veto. Wenn Commoner Wells an dieser Situation also etwas ändern will dann sollte er seine Energie stattdessen in ein Verfassungsamendment statt in diese überflüssige Resolution stecken.
Honorable Commoners,
ich empfehle Commoner Darlington, die Verfassung zu lesen. Ist das Veto überstimmt, so ist das Gesetz zu unterzeichnen. Wenn ein Gesetz keine Frist für etwas vorsieht, dann heißt das - im übertragenen Sinn - ASAP. As soon as possible, oder anders: "Ohne schuldhafte Verzögerung; unverzüglich". Aber schön zu sehen, dass man nicht in der Lage sein muss, Gesetze zu kennen, um einer Sicherheitsbehörde vorzustehen, sondern dass das richtige Parteibuch ausreicht.
Honorable Commoners,
eine "Privatfehde" kann ich nicht erkennen, nur eine sachlich richtige Darstellung von Commoner Wells. Da der Governor aber inzwischen unterzeichnet hat, rege ich an, den ersten Teil vin Unterpunkt 4 zu streichen. Ansonsten werde ich zustimmen, denn irgendwann muss einmal ein Zeichen gesetzt werden.
Honorable Commoners,
das war mir tatsächlich zunächst entgangen, daher folgender neuer Formulierungsvorschlag:
Honorable Commoners,
Dem Werde ich auch zustimmen. Ebensp bleibe ich bei der Verkürzung der Aussprache
Honorable Commoners,
Art. III Sec. 5 Ssec. 2 C.AS lautet: "Ist sein Einspruchsrecht erloschen oder der erklärte Einspruch überstimmt, so hat der Gouverneur das Gesetz zu unterzeichnen und öffentlich zu verkünden."
Die vom Gouverneur vorgebrachten 7 Tage gelten nur nach Ssec. 1. In Ssec. 2 steht davon nichts. Das Einspruchsrecht erlischt nach 7 Tagen. Danach hat der Gouverneur ein Gesetz zu unterzeichnen. Wann? Unverzüglich ... selbstverständlich. Das heißt, er hat es ohne schuldhaftes Zögern zu tun. Gleiches gilt, wenn sein Einspruch überstimmt worden ist.
Schuldhaftes Zögern liegt vor, wenn man im Stande ist, eine Handlung vorzunehmen, und sie dennoch nicht vornimmt. Diese Verzögerung liegt in dem Gouverneur zurechenbaren Aktionsbereich, er kann sich nicht entschuldigen und die Verantwortung auf einen anderen abwälzen.
Damit liegt ein schuldhaftes Zögern vor.
Auch scheint der Gouverneur in seiner Erkrankung fortzuschreiten. Immer mehr Dinge - wichtige Dinge - scheinen sich seiner Erinnerungsfähigkeit zu entziehen.
Ich unterstütze daher die Resolution.
Ebenso unterstütze ich die Verkürzung der Abstimmung.
Honorable Commoners,
die Verfassung fordert kein unverzügliches Handeln des Gouverneurs. Sie bindet ihn nur in seiner Entscheidung, das Gesetz zu unterzeichnen und öffentlich zu verkünden. Jede andere Auslegung entbehrt einer rechtlichen Grundlage.
Der Bund ist an diese Thematik anders herangegangen, denn dort wird eine Vorlage geltendes Gesetz, sobald der Präsident sie unterzeichnet, er mehr als sieben Tage lang untätig ist oder die Kongresskammern sein Veto überstimmen. Vielleicht sollten wir uns an dieser deutlich praktikableren Lösung orientieren, anstatt dem amtierenden Gouverneur irgendeine Schuld an Versäumnissen des Verfassungsgebers zuzuschieben.
Der Resolution werde ich nicht zustimmen.
Honorable Commoners,
ich beende auf Antrag von Commoners McThomas, Bellamonte und Wells die Aussprache vorzeitig.
Es wurde ein Antrag auf Annahme per Akklamation gestellt.
Die Äußerung von Commoner Darlington, er lehne die Resolution ab, wird als Widerspruch gegen die Annahme per Akklamation gewertet.
Die Abstimmung wird somit zeitnah eingeleitet.
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