H.R. 2014-022: Federal Budget Bill

Es gibt 56 Antworten in diesem Thema, welches 1.780 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Dominic Stone.



  • Honorable Congressmen:


    Der Gentleman aus Laurentiana, Mr. Dominic Stone, hat den folgenden Entwurf eingebracht.


    Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest.
    Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.


    Der Antragsteller hat das erste Wort.




    (Dominic Stone)
    Speaker of the House


    Federal Budget Bill


    Section 1 - Duration & Limits
    (1) Das Repräsentantenhaus soll einmal pro Legislaturperiode ein Bundesbudgetgesetz beschließen, welches für die nachfolgende Legislaturperiode Gültigkeit hat.
    (2) Der Bundesregierung ist es verboten, Ausgaben zu tätigen, die nicht durch ein Budget legitimiert sind.
    (3) Ist aus irgendeinem Grund zum Ablauf der Legislaturperiode noch kein Budget beschlossen, so soll die Regierung allen monetären Verpflichtungen die ihr durch Gesetze oder Verträge auferlegt sind erfüllen. Hierfür kann die Regierung in eigenem Ermessen notwendige Kredit aufnehmen. Über die Aufnahme solcher Kredite ist das Repräsentantenhaus umgehend zu informieren.


    Section 2 - Scope
    (1) Das Budget soll
    a) alle Einkünfte des Bundes - aufgeschlüsselt nach Quellen - sowie
    b) alle Ausgaben des Bundes - aufgeschlüsselt nach Zweck -
    für die nachfolgende Legislaturperiode des Repräsentantenhauses beinhalten.
    (2) Die Einkünfte sollen durch das Department of Commerce auf Millionen gerundet geschätzt werden.
    (3) Berät das Repräsentantenhaus nach Sec. 3 SSec. 2 ohne Zutun des Präsidenten ein Budget, so sollen die Werte nach SSec. 2 auf Antrag des Kongresspräsidiums vom Department of Commerce bereitgestellt werden.


    Section 3 - Right of Petition
    (1) Dem Präsidenten kommt das ausschließliche Recht zu, innerhalb der ersten Hälfte der Legislaturperiode einen Budgetentwurf einzubringen.
    (2) Versäumt es der Präsident seinem Recht nach SSec. 1 nachzukommen, kann das Repräsentantenhaus, auf Antrag eines seiner Mitglieder, ein Budget in Eigenregie beschließen.


    Section 4 - Special Budget
    (1) Das Repräsentantenhaus kann auf Antrag des Präsidenten oder in Eigenregie, bis zu drei Mal pro Legislaturperiode, ein Special Budget beschließen.
    (2) Ein Special Budget kann für einen bestimmten Anwendungsfall, zusätzlich zum aktuell gültigen Budget, Ausgaben bereitstellen.
    (3) Ein Special Budget kann durch den Präsidenten abgelehnt werden, falls für die Ausgaben nicht ausreichend monetäre Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall muss das Repräsentantenhaus umgehend informiert werden.


    Section 5 - Final Provisions
    (1) Das Department of Commerce soll innerhalb der ersten vierzehn Tage jeder Legislaturperiode eine Aufstellung der getätigten Ein- und Ausgaben des Bundes während der letzten Legislaturperiode veröffentlichen.
    (2) Dieses Gesetz soll mit Antritt des nächsten Repräsentantenhauses in Kraft treten, Sec. 5 SSec. 1 abweichend davon mit Antritt des übernächsten Repräsentantenhauses.
    (3) Änderungen an diesem Gesetz sollen immer erst mit dem Zusammentreten eines neuen Repräsentantenhauses in Kraft treten.
    (4) Nach diesem Gesetz in Kraft getretene Bundesbudgetgesetze können nur durch die in Sec. 4 vorgesehene Weise geändert werden.

  • Mr. Speaker,


    ich habe meine Zweifel, dass dieses Gesetz allein vom Repräsentantenhaus zu behandeln ist. Ich lege daher Widerspruch gegen dieses Vorgehen ein und beantrage eine zu begründende Entscheidung des Kongresspräsidiums zu diesem Vorgang.


    In der Sache selbst sei zu sagen:
    Sec. 3 Ssec. 1 ist mit Art. III Sec. 6 Ssec. 1 der Verfassung unvereinbar.
    Sec. 5 Ssec. 3 verträgt sich nicht mit der legislativen Vollmacht des Kongresses.

  • Honorable Representatives,


    ich möchte mich dafür bedanken, dass der Congressman aus Astoria State sich an die Konvention gehalten hat, dem Antragsteller das erste Wort zu geben.


    Des weiteren würde ich gerne wissen, wie genau er seine Zweifel begründet.




    Zum Antrag:


    Sec. 3 Ssec. 1 ist mit Art. III Sec. 6 Ssec. 1 der Verfassung unvereinbar.


    Das ist in der Tat richtig. Ich erbitte hier kurz Bedenkzeit. Eventuell findet sich eine Möglichkeit das Ziel dieser Section auf anderem Weg zu erreichen.


    Sec. 5 Ssec. 3 verträgt sich nicht mit der legislativen Vollmacht des Kongresses.


    Ich bin leider kein Anwalt. Könnte man mir das genauer erläutern? Inwiefern verträgt sich das nicht? Weil sich um Grenzen für eine spätere Änderung handelt?

  • Mr. Speaker,


    ich bitte um Verzeihung für diese Übertretung. Die späte Stunde nach Mitternacht und die Verbindung mit der Gestrigkeit des Antrages hat mich unaufmerksam sein lassen. Zu meinen Gunsten spricht, dass der Antragssteller in der reservierten Zeit ohnehin nicht das Wort ergriffen hat, obwohl er dazu die Gelegenheit hatte.


    Mein Zweifel liegt in der Frage, ob den Haushalt betreffende Gesetze nur die Haushaltsgesetze selbst oder auch den Haushalt vorbereitende Gesetze - wie dieser Entwurf - sind.


    Zum dritten: Gesetze des Kongresses gelten, bis sie geändert werden. Der Kongress kann sich dieses Recht nicht beschneiden, sonst könnten Mehrheiten über ihr Bestehen hinaus Macht beanspruchen. Auch haben wir schon erlebt, dass der Kongress binnen einer Legislaturperiode des House ein Gesetz mehrfach geändert hat. Die Bestimmung ist daher unnütz.

  • Mr Speaker,
    ich teile die Zweifel des ehrenwerten Congressmans aus Astoria State im Bezug auf die Beratung dieses Gesetzes allein durch das House und rege an, diesbezüglich, sollte das noch nicht geschehen sein, unverzüglich eine Beratung im Präsidium einzuleiten, während derer der Antrag ruht.



  • Honorable Congressmen:


    Wie beantragt wir das Thema der Zuständigkeit derzeit im Präsidium beraten.
    Die Aussprache ruht, bis ein Ergebnis feststeht.




    (Dominic Stone)
    Speaker of the House



  • Honorable Representatives:


    Das Präsidium ist sich einig,
    dass Gesetze, die Regelungen treffen welche ausschließlich relevant für Vorgänge in dieser Kammer sind,
    durch diese Kammer alleine getroffen werden können.


    Daher kann die Aussprache nun fortgesetzt werden.




    (Dominic Stone)
    Speaker of the House

  • Honorable Representatives,


    bezüglich Sec. 3 Ssec. 1:


    In einem früheren Federal Budget Act war vorgesehen, dass der Präsident einen Budget-Entwurf über den Speaker ins House einbringen kann. Ich würde das gerne in ähnlicher Form wieder aufgreifen und das Einreichen durch den Präsidenten, durch das Einreichen durch den Speaker im Namen des Präsidenten ersetzen. Bestehen dagegen Bedenken?

  • Mr Speaker,
    ich halte das für allenfalls eine Notlösung, die keinesfalls der Unabhängigkeit der Abgeordneten Rechnung trägt, weil sie den Speaker zu etwas zwingt. Das ist ein fatales Signal für die Gewaltenteilung. Ich würde es, sollte man tatsächlich ein Einbringen des Haushalts durch den Präsidenten wünschen - was ich befürworten würde, begrüßen, die Verfassung diesbezüglich zu ergänzen.

  • Honorable Representatives,


    der Speaker muss den Budget-Entwurf ja nicht vertreten, nein nicht einmal unterstützen. Dazu kann man durchaus einem Vertreter der Regierung - etwa dem Secretary of Commerce - Rederecht im Kongress geben. Es geht hier lediglich um das Einbringen des Entwurfes, was einem formalen Akt entspricht.


    SimOff

    Ich bin hier leicht verwirrt. Kann mir jemand erklären wie das in RL abläuft? Laut "Budget and Accounting Act", schlägt der Präsident das Budget vor, allerdings nicht in Form eines Gesetzes, er kann ja schließlich nichts einbringen. Der Kongress beschließt dann darauf basierend ein Budget Gesetz (besser gesagt 12). Also ist das auch nur ein "Trick"?



  • Honorable Representatives:


    Nach nochmaligem Überlegen, sehe ich nun trotz der Budgetbezogenheit,
    doch einzelne Punkte die vom gesamten Kongress bestimmt werden sollten.


    Ich verlagere die Debatte daher auf den Main Floor.




    (Dominic Stone)
    Speaker of the House

  • Mr. Speaker,


    mich würde interessieren, welche Teile des Entwurfes der Antragsteller durch den gesamten Kongress debattiert und verabschiedet wissen möchte.

  • Madam President,


    der wichtigste Punkt in meinen Augen ist wohl Sec. 1 SSec. 3. Bei der Debatte zu den Steuern schien Konsens zu herrschen, dass Einnahmen durch den ganzen Kongress beschlossen werden sollen. Die Ermächtigung zur Aufnahme eines Kredits schlägt finde ich in eine sehr ähnliche Kerbe.

  • Mr. Speaker,


    ich stimme dem Antragsteller zu, dass diese Frage durch den gesamten Kongress debattiert werden sollte, allerdings würde ich diese dafür komplett aus dem Haushaltsgesetz herauslösen und ein gesondertes Gesetz zu Kreditaufnahmen der Administration erarbeiten wollen.

  • SimOff

    Der US-Haushalt ist kein Bundesgesetz sondern eine Concurrent Resolution. Das bedeutet, dass ein beschlossener Haushalt dem Präsidenten auch nicht zur Unterzeichnung vorgelegt wird. Die Ausgabeseite des Haushalts gliedert sich in zwei Teile. Mandatory Spending und Discretionary Spending. Ersteres sind Plflichtausgaben die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sowieso gezahlt werden müssen. Letzteres sind die sog. Ermessensausgaben, welche durch seperate Gesetze, die Appropriation Bills, bewilligt werden.

  • SimOff

    Danke für die Information. Allerdigns ging es mir nicht darum, dass Schulden aufgenommen werden, sondern wie diese aufgenommen werden dürfen. Und hierfür würde ich mir ein gesondertes Rahmengesetz wünschen, parallel zu dem vorliegenden Rahmengesetz zur Erstellung eines Bundeshaushalts.

  • Madam President,


    Ich bin gegensätzlicher Meinung was die Beratung durch den gesamten Kongress angeht. Ich sehe hier wie bei der Steuergesetzgebung nur das House zuständig.


    Da die Debatte aber nun schon verlagert wurde: ich finde der Präsident sollte den Budget-Entwurf direkt einbringen dürfen, alternativ der Secretary of Commerce. Ich halte es nicht für sinnvoll einen Abgeordneten zwangszuverpflichten den Entwurf einzubringen, besser dies wird direkt der Administration überlassen.

  • Mr Speaker,
    darf ich den ehrenwerten Senator für Assentia so verstehen, dass er ein Amendment zur Constitution unterstützt, das der Administration dieses Recht einräumt?

  • Madam President,


    In der Tat gehe ich in dieser Frage mit Congressman Clark konform und unterstütze ein solches Amendment.

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