H.R. 2013-059: Incompatibility Amendment

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 495 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Claire Gerard.



  • Honorable Members of Congress:


    Der Gentleman aus Astoria State, Mr. Marc Peterson, hat den folgenden Entwurf eingebracht.


    Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest.
    Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.


    Der Antragsteller hat das erste Wort.




    Vice President of Congress



    Incompatibility Amendment


    Section 1 Amemding the Federal Election Act
    Art. V Sec. 1 Ssec. 1 Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:

      Ein Mitglied des Kongresses verliert sein Mandat durch:
      1. öffentlich erklärten unwiderruflichen Verzicht der Übernahme des Mandates,
      2. öffentlich erklärten unwiderruflichen Rücktritt vom Mandat,
      3. den Antritt eines nach der Bundesverfassung oder den Bundesgesetzen mit der Mitgliedschaft im Kongress unvereinbaren Amtes,
      4. Tod,
      5. Verlust der astorischen Staatsbürgerschaft,
      6. gerichtlich erklärten Verlust des Mandates.

    Section 2 Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt mit der Unterzeichnung durch den präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft, nicht jedoch vor dem 01. August 2013.

  • Madam President,


    zu diesem Entwurf hat mich das kürzlich erschienene Gutachten des Justice Libertas bewogen.


    Allseits bekannt ist, dass gemäß der Bundesverfassung die Mitgliedschaft in einer Kammer des Kongresses mit der in der anderen Kammer sowie mit den Ämtern des Präsidenten, des Vizepräsidenten und eines Richter unvereinbar ist.


    Aus dem Gutachten geht hervor, dass ein Kongressmitglied aber nicht die Mitgliedschaft im Kongress verliert, wenn es eines dieser Ämter antritt. Vielmehr ist der Amtsantritt in dem neuen Amt wie auch Amtshandlungen rechtswidrig und nichtig, solange der Betroffene weiterhin Kongressmitglied ist.
    Die Kongressmitgliedschaft erlischt nicht automatisch durch den Eintritt in ein unvereinbares Amt, weil nach dem Gutachten das Kongressmitglied nicht dem Verbot unterliegt, ein unvereinbares Amt innezuhaben, weil ein solches Verbot nicht von der Verfassung oder einem anderen Bundesgesetz an das Kongressmitglied gerichtet ist, wohl aber umgekehrt an den Präsident, Vizepräsidenten und die Richter.


    Wie ein Kongressmitglied seinen Status verlieren kann, steht abschließend in Art. V FEA. Und da dort fehlt die Nr. 3 nach dem Entwurf, die keine große Änderung bringt, die lediglich die lange geübte Praxis des Rücktritts beim Wechsel meist ins Weiße Haus überflüssig macht. Somit wird der Wechselnde auch entlastet, weil er nicht mehr zurücktreten muss.

  • Madam President,


    ich würde dafür nicht meine Hand ins Feuer legen, aber ich meine beim Wort "Amemding" einen orhographischen Fehler entdeckt zu haben. Inhaltlich habe ich gegen den vorliegenden Entwurf nichts zu beanstanden.

    [align=center]Frankie Carbone
    former Senator & Governor (I-AA)

  • Madam President,


    auch ich befürworte die Intention des Entwufes.


    John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
    Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security

    [b]Former United States Attorney, Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • Madam President,


    da sich eine breite Zustimmung abzeichnet beantrage ich, die Aussprache zu schließen.


    John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
    Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security

    [b]Former United States Attorney, Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition]




  • Honorable Members of Congress:


    Die Aussprache ist beendet. Die Abstimmung wird umgehend eingeleitet.




    Vice President of Congress

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