2010/004/015 Hate Crime Legislation Bill

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 505 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Charlotte McGarry.



  • Honorable Members of Congress:


    Die Senatorin für New Alcantara, Charlotte McGarry,
    hat den folgenden Entwurf zur Aussprache eingebracht.


    Die Aussprachedauer setze ich gemäß Sec. IV Art. 7(3) Standing Orders of Congress zunächst auf 168 Stunden fest.
    Sie kann gemäß der entsprechenden Bestimmungen bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.




    President of the Senate


    Hate Crime Legislation Bill



    Sec. 1 - Purpose of Legislation
    Dieses Gesetz zur Erweiterung des United States Penalty Code dient der Strafverschärfung für Taten, die aus niederen Beweggründen begangen werden.


    Sec. 2 - USPC Amendment
    Der United States Penalty Code wird um Folgendes erweitert:


      ART. V - HATE CRIME LEGISLATION


      Sec. 1 - Institutional Vandalism
      (1) Eine Person begeht Vandalismus gegen eine Einrichtung, wenn sie wissend eine der folgenden Einrichtungen beschmiert, beschutzt oder anderweitig beschädigt:
      1. jede Kirche, Synagoge, Moschee sowie jedes Gebäude oder jede Einrichtung oder Räumlichkeit, die für religiöse Zwecke genutzt wird;
      2. jeden Friedhof, jede Begräbnisstätte oder sonstige Einrichtung, die zum Zwecke der Beerdigung oder des Gedenkens an die Toten dient;
      3. jede Schule, Bildungseinrichtung und jedes Gemeinschaftszentrum;
      4. jedes Grundstück, das sich im Besitz oder Mietbesitz einer Einrichtung befindet nach den Nummern 1 bis 3 befindet oder daran angrenzt;
      5. jeden persönlichen Besitz einer Einrichtung nach den Nummern 1 bis 3 oder eines ihrer Häuser, Grundstücke oder sonstigen Einrichtungen.
      (2) Für Vandalismus gegen Einrichtungen wird zusätzlich zur in Art. III Sec. 6 vorgesehenen Höchststrafe eine Strafergänzung wie folgt verhängt:
      1. bei einem Sachschaden bis 500 Dollar: ein Monat;
      2. bei einem Sachschaden von über 500 Dollar: zwei Monate
      3. bei einem Sachschaden von über 5000 Dollar: fünf Monate.
      Bei der Festlegung der Strafe werden die Kosten für Reparatur und Ersatz des beschädigten Gutes einbezogen.


      Sec. 2. Bias-motivated Crimes
      (1) Ein vorurteilsmotiviertes Verbrechen liegt vor, wenn eine Tat nach Art. III Secs. 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 dieses Gesetzes aus Gründen der ethnischen oder nationalen Abstammung, Hautfarbe, Religion, sexuellen Orientierung oder des Geschlechts eines Anderen oder einer Gruppe Anderer begangen wird. (2) Ein vorurteilsmotiviertes Verbrechen ist mit dem höchsten in diesem Gesetz vorgesehenen Strafmaß zu ahnden. Würde dieses auch ohne Anwendung dieses Absatzes verhängt, so ist das Höchststrafmaß nach Monaten um zehn vom Hundert zu erhöhen.
      (3) Die Bestimmungen der Sec. 2 des Presidential Reprieve and Pardon Act sollen, wenn im Urteil ein vorurteilsmotiviertes Verbrechen festgestellt wurde, für den Verurteilten nicht zur Anwendung kommen.

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

  • Mister Speaker,


    dieser Entwurf ist in Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Chief Justice vor geraumer Zeit enstanden. Nachdem die Republikanische Partei in ihrem Wahlkampf Hate Crime Legislation als Thema genannt hatte, sehe ich nun die Zeit, ihn im Kongress zu präsentieren.


    Taten, die aus niederen Beweggründen wie Rassenhass begangen werden, halte ich für besonders verachtens- und bestrafenswert. Die ganze Härte des Gesetzes muss darauf gerichtet sein, den astorischen Traum einer freiheitlichen Gesellschaft zu verwirklichen, in dem jeder unabhängig von seinem persönlichen Lebensentwurf die Chance zum Entfalten und Gedeihen erhält. Hate Crimes, die sich gegen Einrichtungen und Personen richten, schaden diesem Ziel, dem astorischen Traum und damit den Vereinigten Staaten in besonders schwerwiegender Art und Weise.


    Ich bin keine Juristin, der Entwurf ist also unter Umständen nicht perfekt. Änderungen nehme ich jedoch, so überraschend das für den einen oder anderen sein mag, gerne auf.

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

  • Mister Speaker,


    ich teile die Zielsetzung dieser Bill, halte sie jedoch für too far.


    Der Absatz "Bias-motivated Crimes" findet meine Zustimmung, die vorgeschlagene Sanktionierung von Vandalismus hätte aber zur Folge, dass auch Schüler, die Tische oder Klotüren bemalen, als Straftäter verfolgt würden. Eine angedrohte Straferhöhung um bis zu fünf Monate führt dazu, dass Sachbeschädigung wie Totschlag geahndet würde.


    Ich rate dazu, den Punkt "Institutional Vandalism" komplett zu streichen und statt dessen Art. III Sec 6 bei "Bias-motivated Crimes" zu ergänzen.

  • Mister Speaker,


    ich danke dem geschätzten Kollegen aus Hybertina für seine Kritik. Ich bin jedoch dagegen, den Vandalismus-Artikel komplett zu streichen. Ein rassistisch motivierter Übergriff auf eine jüdische Schule oder die Zerstörung einer Kirche haben für mich eine ganz besondere Qualität.


    Ich möchte stattdessen, so die Kollegen zustimmen, lieber das Wording der Kriterien und die Strafmaße ändern. Insbesondere für Letzteres bitte ich um Vorschläge für Sätze, die der Kongress für angemessen hält.

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

  • Mister Speaker,


    es spricht nichts dagegen, das Strafmaß für Sachbeschädigung nach At. III Sec. 6 bei besonders verwerflichem Vandalismus zu erhöhen und den enstprechenden Absatz zu erweitern, z.B. vier Monate bei rassistisch oder politisch motiviertem Vandalismus (statt zwei Monate für einfache Sachbeschädigung). Ein derart umfangreicher Absatz wie von der ehrenwerten Senatorin McGarry vorgeschlagen ist schlichtweg unnötig, zumal andere Starftatbestände nicht derart detailliert geregelt sind, sondern wir uns sinnvollerweise auf Erfahrungswerte und Beurteilungen der Gerichte verlassen.

  • Mr. Speaker,


    ich halte es für juristisch schwierig, festzustellen, welche Motivation ein Täter bei der Begehung der Tat im Hinterkopf hatte. In Einzelfällen mag sich das aus dem Kontext ergeben, doch in der Mehrzahl der Fälle dürfte es doch vielmehr der persönlichen Einschätzung des Richters überlassen bleiben, ob er eine Straftat nun als rassistisch motiviert betrachtet oder nicht und welches Strafmaß folglich anzuwenden ist. Dem Bürger wird also ein Stück Rechtssicherheit genommen, wenn diese Bill verabschiedet wird. In der gegenwärtigen Form muss ich mich daher dagegen aussprechen.


    Wenn dieser Kritikpunkt behoben ist, so kann ich der Verabschiedung dieser Bill zustimmen.

  • Mister Speaker,


    entnehme ich den Worten des geschätzten Kollegen aus Freeland, dass er der astorischen Richterschaft die Fähigkeit abspricht, im Entscheidungsfall den Grundsatz "in dubio pro reo" anzuwenden? Wo eine Motivation nicht unzweifelhaft feststellbar ist, kann die Hate Crime Legislation nicht angewandt werden. In vielen Fällen wird jedoch aus dem juristischen und publizistischen Vorleben einer Person einwandfrei deren Grundhaltung feststellbar sein. Eine Kirche, Mosche oder Synagoge wird relativ selten zufällig angezündet.


    Die Zustimmung des geschätzten Kollegen hängt wohl an einem Absatz "Der Richter schaut dem Angeklagten in den Kopf, um die Motivation einer Tat einwandfrei festzustellen".

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

  • Mr. Speaker,


    ich spreche mitnichten unseren Richtern irgendwelche Fähigkeiten ab. Doch es ist nun mal auch die Aufgabe des Gesetzgebers, die Gesetze so zu formulieren, dass sie im Normalfall eine eindeutige Urteilsfindung zulassen. Die Rechtssicherheit ist von der Legislative zu gewährleisten und nicht von der Judikative. An einem Satz, wie ihn Senator McGarry hier zynisch formuliert hat, hängt meine Zustimmung nicht.

  • Mr. Speaker,


    ich stimme dem Antrag grundsätzlich zu. Den Einwänden des Senators von Hybertina möchte ich mich anschließen. Es sollte nicht sein, dass bestimmte Strafmaße bis ins Kleinste vom Gesetzgeber vorgegeben werden, in anderen Fällen das Gericht aber (zurecht) ein Ermessen erhält. Es muss möglich sein, im Einzelfall ein Strafmaß festzulegen und nicht generell.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

  • Mister Speaker,


    wer fordert, dass Gesetze jeden denkbaren Einzelfall abdecken, erhöht das Gefühl der Rechtssicherheit beim Bürger nicht und unterschätzt die Fähigkeit unserer Richter, ihre Aufgaben mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand wahrzunehmen.


    Die Anmerkungen des geschätzten Kollegen aus Hybertina habe ich aufgenommen:



    Hate Crime Legislation Bill



    Sec. 1 - Purpose of Legislation
    Dieses Gesetz zur Erweiterung des United States Penalty Code dient der Strafverschärfung für Taten, die aus niederen Beweggründen begangen werden.


    Sec. 2 - USPC Amendment
    Der United States Penalty Code wird um Folgendes erweitert:


      ART. V - HATE CRIME LEGISLATION


      Sec. 1. Bias-motivated Crimes
      (1) Ein vorurteilsmotiviertes Verbrechen liegt vor, wenn eine Tat nach Art. III Secs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 dieses Gesetzes aus Gründen der ethnischen oder nationalen Abstammung, Hautfarbe, Religion, sexuellen Orientierung oder des Geschlechts eines Anderen oder einer Gruppe Anderer begangen wird.
      (2) Ein vorurteilsmotiviertes Verbrechen ist mit dem höchsten in diesem Gesetz vorgesehenen Strafmaß zu ahnden. Würde dieses auch ohne Anwendung dieses Absatzes verhängt, so ist das Höchststrafmaß nach Monaten um zehn vom Hundert zu erhöhen.
      (3) Die Bestimmungen der Sec. 2 des Presidential Reprieve and Pardon Act sollen, wenn im Urteil ein vorurteilsmotiviertes Verbrechen festgestellt wurde, für den Verurteilten nicht zur Anwendung kommen.

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

  • Mr. Speaker,


    ich schließe mich meinem Vorredner an.

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

  • Mr. Speaker,


    auch ich unterstütze den Antrag.

    sig.

    Jenson Wakaby
    Shenghei Tigers - ABA-Champions 2007/II and 2008/I
    - Winner of the Superbowl III 2008 - Winner of the FBA-Trophy 2008 & 2009

    [SIZE=11]Owner of the "Three Lions" in Shenghei


  • Madam President,


    sehe ich das richtig, dass Sie den Gerichten das Recht nehmen wollen, die Umstände der Tat ausreichend zu würdigen und dann eine Tat und Schuld angemessene Strafe zu verhängen, indem Sie die Höchststrafen verlangen?


    Und wie soll diese 10%-Regel konkret aussehen?
    Ist es dadurch möglich, das absolute Höchstmaß der Freiheitsstrafe von 12 Monaten zu überschreiten=

  • Honorable Members of Congress,


    ich verstehe die Frage nicht. Meines Erachtens ist der Entwurf eindeutig, was die Zehn-vom-Hundert-Regelung angeht. Der Gesetzgeber hat das Recht, für ganz besondere Taten, deren Motivation sich gegen die Werte unserer Republik richten, besonders harte Strafen vorzubehalten. Eine Bewertung der Umstände durch die Gerichte bleibt weiterhin erforderlich, aber die Härte des Gesetzes ist nicht allein Sache der Richter.

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA



  • Honorable Members of Congress:


    Die Aussprache ist beendet.
    Bitte stimmen Sie in den jeweiligen Häusern ab.



    President of the Senate

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!