Attorney General on the House By-Elections

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 907 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Luciano Marani.


  • Newman Building - 11th of October, 2011


    The Attorney General on the House By-Elections


    Ladies and Gentlemen,


    der Grund dafür, dass die Nachwahlen zum Repräsentantenhaus sich verzögert haben, liegt allein bei mir.
    Dies liegt jedoch nicht an einem mangelnden Überblick, sondern an einer fehlerhaften Gesetzesauslegung.


    Zur Verdeutlichung:
    Die Frage, die ich mir bei der letzten Nachwahl zum HoR stellte war, ob das Mandat von Monroe "in einem Abwasch" erledigt werden konnte. Aufgrund der nicht rechtzeitig erfolgten Meldung der Vakanz von Seiten des Kongresspräsidiums habe ich davon Abstand genommen. Rechtzeitig ist dabei wie folgt zu verstehen:
    Es wäre ein leichtes gewesen, die Nachwahl auf drei Mandate zu erstrecken. Da jedoch die Frist zur Einreichung Kandidatur verstrichen war, wäre die Wahl zu einem Zeitpunkt, an dem man nichts mehr hätte ändern können, unter falschen Vorgaben abgelaufen. Die Verletzung der Rechte von Kandidaten und Wählern galt es zu vermeiden.


    Nach dem freundlichen Hinweis des ehrenwerten Senators von Peninsula, der weder Kosten noch Mühe gescheut hat, die zuständigen Amtsträger in einem integren, sachdienlichen und der Lösung des Problems dienenden Hinweis auf die Versäumnisse aufmerksam zu machen, geschehen durch Briefwechsel vom ... ähm ... eMail vom Tage des ... Anruf bei mir ... Anruf im Department ... Anruf beim Präsidenten ... Ellbogen in der Empfangshalle des Kongresses im Umfeld meiner Senatsanhörung ... ahh - hier habe ich es: einzig und allein durch Interview mit einem Fernsehsender, wenn man vom Kaffeekränzchen zu Lasten der Steuerzahler im Kongress absieht.


    Ich danke dem Hinweis. Die Wahl wird nun umgehend stattfinden.


    Und ich möchte dem ehrenwerten Senator von Peninsula meinen weiteren Dank ausdrücken: Durch den Hinweis, in dessen Folge schließlich die Nachwahlen eingeleitet wurden, hat sich der Vorwurf des Omit of Official Acts erledigt.

    Ch. II Art. IV Sec. 3 USPC
    Wer aufgrund der Ausübung eines öffentlichen Amtes zu einer bestimmten Diensthandlung verpflichtet ist und diese absichtlich unterlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.


    Lassen Sie mich dies kurz darstellen:
    Eine Tat bestimmt sich nach Täter, Handlung sowie Ort und Zeit der Tat. Für die Tatzeit gilt: Eine Tat ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter oder der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen. Wann der Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend.


    Bei einem Unterlassen gilt die Zeit, zu welcher der Täter oder der Teilnehmer hätte handeln müssen.
    Durch Kongressgesetz hat eine Nachwahl für ein im September vakant gefallenes House-Mandat im Oktober zu erfolgen.
    Streiten wir uns nicht, was erfolgen heißen soll, sondern betrachten wir einfach nur die Fakten:


    Im Oktober findet eine Nachwahl zum Repräsentantenhaus statt. Sowohl beginnt als auch endet sie im Oktober.
    Vor Ablauf des Monats wird also ein Nachgewählter aus dieser Wahl hervorgehen, sofern sich wenigstens ein Kandidat findet.


    Der Zeitpunkt, an dem der Täter also hätte handeln müssen, ist ein Zeitfenster von einem ganzen Monat.
    Mir als Attorney General und damit Leiter des USEO bzw. auch dem Präsidenten in der secretarylosen Zeit kann vorgeworfen werden, die Wahl nicht umgehend mit dem Monatsbeginn eingeleitet zu haben. Doch dazu gibt es keine rechtliche Anweisung. Gemäß dem Kongressgesetz müssen Wahlen nicht sofort zum Monatsanfang eingeleitet werden; denn sonst wäre Art. I Sec. 6 Ssec. 3 S. 2 Federal Election Act "Nachwahlen oder Stichwahlen nach diesem Gesetz können auch an anderen Tagen enden." eine sinnlose Bestimmung und der - nun republikanische - Kongress erlässt niemals sinnlose Bestimmungen oder wählt Unfähige in seine internen Führungsgremien.


    Langer Rede, kurzer Sinn:
    Die zuständigen Amtsträger haben den ganzen Monat Oktober Zeit, die Nachwahlen einzuleiten. Sie werden sogar innerhalb dieses Monats zum Abschluss gebracht. Der Tatbestand des Unterlassens von Amtshandlungen ist damit schon nicht erfüllt, weil die Zeit, zu dem die Handlung spätestens hätte vorgenommen werden müssen, noch lange nicht verstrichen ist.


    Ich möchte an dieser Stelle noch einmal Senator Witfield zu seiner Verbundenheit mit der Administration und zum Dienst an der Nation danken: Er hat auf Missstände zu einem Zeitpunkt hingewiesen, an dem diese noch behoben werden können. Er wird damit seinen Aufgaben als Kongressmitglied und damit als Vertreter des Volkes und seiner Rechte mehr als gerecht, da er dadurch sogar die zuständigen Amtsträger vor einem Strafverfahren bewahrt hat ... Nicht nur deshalb, weil ohnehin keine gem. dem Gesetz erforderliche Absicht bei einem der Beteiligten vorgelegen hat ...


    Auch ich danke Ihnen, Senator. Denn Sie haben vor allem meinen Kopf damit gerettet. Danke, Chester. :)





    ____________________
    Luciano Marani, Attorney General

  • Handlung

    Schmunzelt.


    Da muss sich offensichtlich jemand rechtfertigen. ;)


    Übrigens, Mr. Marani: Zwar haben Sie sich und damit auch den Präsidenten rechtlich herausgeredet, es bleibt aber die politische Verantwortung, die jemand zu tragen hat. Und dieser jemand kann sich nicht so einfach mit Paragraphen herausreden.

  • Senator, wer einen Satz mit "übrigens" beginnt, gedenkt von Zinnen heißes Öl auf andere auszugießen. ;)
    Aber es ist schön zu sehen, dass Ihnen nach einer dreiviertel Stunde der Sprachlosigkeit dann doch noch Worte eingefallen sind. ;)


    Sie wollten eine Erklärung, Sie haben eine bekommen: Sie liegt Ihnen vor. Sie wollten einen Verantwortlichen, den haben Sie bekommen: mich. Ich rede mich nicht heraus. Ich habe zugegeben, dass es mein Fehler war, ich habe für Abhilfe gesorgt und das administrative Auge für dieses Detail geschärft, auf dass es nicht noch einmal vorkommt.


    ich würde Ihnen aber folgendes Angebot machen: Ich empfehle dem Präsidenten, einem anderen Kompetenten die Leitung des Electoral Office zu übertragen, sofern Sie mit meiner Führung dieses Amtes unzufrieden sind. Vernachlässigen wir einmal, dass die Mehrheit des Senates mir das Amt des Attorney Generals zugebilligt hat und dass dieses nach alter wie neuer wie geplanter Rechtslage immer auch die Führung des Bundeswahlamtes mitumfasst, sofern es sich nicht nur um eine Dienstaufsicht handelt.


    Vielleicht fragen Sie als Republikaner dazu einmal in den Reihen der Republikaner selbst nach, denn auf meine über entsprächende Kanäle öffentlich kommunizierte Stellenausschreibung hat bisher niemand reagiert. Bitte fragen Sie selbst einmal, was die Republikaner für ihr Land tun können und nicht nur, was das Land für die Republikaner tun kann.

  • Das ist mir entgangen, da ich am Wochenende an einer Tagung teilgenommen habe. Die Bewerbungen für diese Ämter sind löblich. Jedoch ist es bezeichnend für die Republikaner, dass sie so tun, als hätte es schon seit Ewigkeiten Kandidaten für die ausgeschriebenen Stellen gegeben, obwohl sich erst seit dem 7. Oktober welche gefunden haben.


    Der Präsident ist nicht dazu da, gemäß den Vorgaben der Republikaner zu springen. Er wird die bereits eingegangenen Kandidaturen in pflichtgemäßem Ermessen prüfen und dann entscheiden, ob er den Ernennungsprozess einleiten wird oder nicht. Wenn Sie dem Präsidenten nicht einmal Zeit für Entscheidungen in nicht akuten Angelegenheiten zugestehen wollen, dann ist das Ihr gutes Recht, wirft jedoch ein schlechtes Licht auf Sie, denn Sie negieren damit das auch einer Staatsführung innewohnende wissenschaftliche Prinzip, dass für ein Problem möglichst ersteinmal alternative Entscheidungsoptionen erstellt und beurteilt werden.


    Sprunghafte Entscheidungen mögen eine Handlungsmaxime der Repbulikaner, die einst der Springinsfeld Xanathos angeführt hat, sein. Präsident Laval und seiner Administration sind derartige Maximen fremd.

  • Wie ich bereits sagte: Da muss sich offensichtlich jemand rechtfertigen. Es ist bezeichnend für die Langsamkeit und die Überheblichkeit dieser Administration, dass sie dringend notwendige personelle Unterstützung nicht annimmt, sondern brüsk abwürgt.


    Warten wir einfach ab, wie lange die beiden Bewerber sich noch hinhalten lassen. Nicht, dass der Präsident wegen Vernachlässigung seiner Amtspflichten in zwei Wochen gar nicht mehr amtiert. ;)

  • Sollte dies jemals eintreten, wäre er weder der erste, noch der letzte Präsident, dem dies geschähe.


    Sie kritisieren den zeitlichen Rahmen. Vielleicht kritisieren Sie ja auch einmal den zeitlichen Rahmen von Entscheidungen anderer Gewalten: Der Oberste Gerichtshof hat immer noch nicht entschieden bzw. dies kommuniziert, wie es denn nun mit dem erstrebten Gutachten von Senatorin McGarry umzugehen gedenkt. Aber da geht es ja nur um Nichtigkeiten im Dunstkreis des massivsten Grundrechtseingriffes. :sleep


    "Übrigens" sei ganz nebenbei angemerkt, dass auch der Präsident lange von einer Bewerberin sich hat hinhalten lassen. Doch als er dann Korrekturmaßnahmen ergriffen hat, wurde er auch dafür noch von Ihnen beschimpft. Chester, der Präsident kann doch machen, was er will: Ihre Gunst wird er ohnehin niemals erringen, seit Sie an der Eingangstür der republikanischen Parteizentrale Ihre gottgegebene Fähigkeit abgelegt haben, eine Sachlage unvoreingenommen zu beurteilen.


    Aus einem genialen Juristen, der bei mir immer ein kleines Gefühl der Scham hervorgerufen hat, wenn ich an die Reihenfolge unserer Namen in der Kanzlei dachte, sind Sie das geworden, was jede andere Beschreibung überflüssig macht: ein Republikaner. Sie sind von effektivem Arbeiten zur Effekthascherei übergegangen. Und es tut mir in der Seele weh, Ihnen beim Verfall Ihrer sittlichen und politischen Moral immer weiter zusehen zu müssen.


    Sie haben einst großes geleistet ... einst ...

  • Die Republikaner haben längst geantwortet ...


    Es ist bedauerlich, wie Sie diese lobenswerten Bewerbungen parteipolitisch vereinnahmen wollen. Die beiden Kandidaten stehen als Astorier für unparteiische Aufgaben bereit, nicht als Republikaner, um der Administration eins reinzuwürgen.

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

  • Der Präsident kann natürlich machen, was er will; Hauptsache, er tut überhaupt etwas.


    Ich finde Ihr Schamgefühl "übrigens" berechtigt. Seitdem Sie wissen, dass ich registrierter Republikaner bin, verhalten Sie sich ebenso wie der Herr, für den Sie arbeiten: Sie sehen einen Feind, der Ihnen mit jedem Wort etwas böses will. Dabei ist es ganz anders: Dieser jemand will etwas Gutes für die Vereinigten Staaten, nämlich eine ordentliche, verlässliche und hart arbeitende Regierung. Nur die bekommt er leider nicht.

  • Nach dem freundlichen Hinweis des ehrenwerten Senators von Peninsula, der weder Kosten noch Mühe gescheut hat, die zuständigen Amtsträger in einem integren, sachdienlichen und der Lösung des Problems dienenden Hinweis auf die Versäumnisse aufmerksam zu machen, geschehen durch Briefwechsel vom ... ähm ... eMail vom Tage des ... Anruf bei mir ... Anruf im Department ... Anruf beim Präsidenten ... Ellbogen in der Empfangshalle des Kongresses im Umfeld meiner Senatsanhörung ... ahh - hier habe ich es: einzig und allein durch Interview mit einem Fernsehsender, wenn man vom Kaffeekränzchen zu Lasten der Steuerzahler im Kongress absieht.


    Na wenn sich da mal nicht bald wieder jemand hin und her wälzen wird.
    Immerhin waren hier die entsprechenden Stellen so freundlich (rechtzeitig) hinzuweisen.



    Der Zeitpunkt, an dem der Täter also hätte handeln müssen, ist ein Zeitfenster von einem ganzen Monat.


    Darüber lässt sich streiten:


    (1) Ist ein Mandat im Repräsentantenhaus vakant, so ist in dem Monat, der auf den Monat des Entstehens der Vakanz folgt, eine Nachwahl durchzuführen. Für Mandate, die im Monat vor der nächsten regulären Wahl des Repräsentantenhauses vakant fallen, findet keine Nachwahl statt.
    (2) Die Nachwahl dauert fünf Tage und endet am dritten Sonntag des Nachwahlmonats.


    Mr. Marani, Sie können hier den Leuten Paragraphen um die Ohren hauen wie Sie wollen. Fakt ist: Die Wahl muss im Oktober stattfinden. Sie hätte aber genauso am dritten Sonntag diesen Monats enden müssen. Und damit haben sich die Verantwortlichen innerhalb der Administration in meinen Augen eines Gesetzesbruches schuldig gemacht, der nicht so lapidar heruntergeredet werden kann, wie Sie das hier versuchen.

  • Mr. Marani weiß sehr wohl, dass die von Ihnen zitierte Passage des Gesetzes, Arjun, neuer ist und deshalb anderslautende Regelungen verdrängt. Aber er wirft lieber Nebelkerzen, denn es würde schließlich bedeuten, dass irgendjemand, zum Beispiel er selbst, sich strafbar gemacht haben könnte.

  • Ich stimme Ihnen zu, dass man darüber streiten kann. Denn Art. I Sec. 6 Ssec. 3 S. 2 Federal Election Act besagt: "Nachwahlen oder Stichwahlen nach diesem Gesetz können auch an anderen Tagen enden." Der Streit ist vorhanden. Dies liegt daran, dass der Kongress in diesem Fall widerstreitende Bestimmungen erlassen hat, die er dringend korrigieren sollte. Das ändert jedoch nichts daran, dass keine Straftat begangen worden ist. Wer rechtmäßig, also von einem Gesetz gedeckt handelt, kann sich wohl schwerlich strafbar machen. Sofern Sie Bedarf für Ermittlungen und eine Strafverfolgung sehen, dann sollten Sie entsprechendes initiieren. Ich sehe dazu nämlich bisher keinen Bedarf.

  • Haben Sie Hinweise darauf, dass einer der Beteiligten die Absicht zum Unterlassen hatte? Wenn ja, dann werde ich umgehend einen Sonderermittler einsetzen. Wenn nein, sagen Sie mir einmal, wie man einen Tatbestand, der Absicht verlangt, fahrlässig begehen kann. Wenn Sie dies darstellen können, dann können die Ermittlungsbehörden bald auch das zueignungsabsichtslose Ansichnehmen von fremden Gegenständen als fahrlässigen Diebstahl verfolgen.

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