The people (U.S.) ./. Templeton

Es gibt 102 Antworten in diesem Thema, welches 12.892 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ulysses Q. Monroe.

  • Entschuldigen Sie bitte, your Honor, aber ich habe übersehen, dass Sie breits die Belehrung durchgeführt haben. Ich werde morgen mit meiner Befragung beginnen.


    Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
    Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States

  • Mr. Templeton,


    haben Sie zu irgendeinem Zeitpunkt während der Dauer der Transition eine dienstliche Anweisung gegeben, die Räumlichkeiten für die Transition zur Verfügung zu stellen?


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    Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States

  • Mrs. Cunningham, ich habe eine entsprechende Anordnung nicht ausdrücklich gegeben. Ich habe, wie sämtliche meiner Vorgänger bei den vergangenen Transitions, auf ein Handeln bestimmter Mitglieder der sogenannten "Technischen Administration" vertraut.


    Wie President Monroe bereits während seiner Befragung ausgeführt hat, haben Sie ihm die Einrichtung der Übergangs-Räumlichkeiten dennoch verweigert.

  • Zitat

    Original von Richard D. Templeton
    Mrs. Cunningham, ich habe eine entsprechende Anordnung nicht ausdrücklich gegeben. Ich habe, wie sämtliche meiner Vorgänger bei den vergangenen Transitions, auf ein Handeln bestimmter Mitglieder der sogenannten "Technischen Administration" vertraut.


    Wie President Monroe bereits während seiner Befragung ausgeführt hat, haben Sie ihm die Einrichtung der Übergangs-Räumlichkeiten dennoch verweigert.


    Das ist ja schön, dass Sie auf andere Mitglieder der s.g. TA vertraut haben, Mr. Templeton. Können Sie mir die Stelle im Gesetz zeigen, an der geschrieben steht, dass die Mitglieder der TA für das Einrichten der Übergangsräumlichkeiten zuständig sind?


    Halten wir also fest: Sie haben die Einrichtung eines Transition Cabinets nicht angeordnet.


    Your honor,
    ich habe vorerst keine weiteren Fragen an den Angeklagten.


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  • Sie fragen lediglich rethorisch, Mrs. Cunningham, denn Sie kennen die Antwort selbst am Besten: Niemand anderes als die Mitglieder der "Technischen Administration" können Übergangs-Räumlichkeiten einrichten.


    Ihrer Festhaltung widerspreche ich. Ich habe es lediglich nicht für nötig erachtet, einer bestehenden Konvention zu widersprechen und die Einrichtung von Übergangs-Räumlichkeiten schriftlich anzuordnen. Dass Sie ausgerechnet bei mir eine Ausnahme gemacht und offensichtlich einer schriftlichen Anordnung zugewartet haben, habe ich zu keinem Zeitpunkt erwartet.

  • Danke, Ms. Cunningham.


    Mr. Witfield, wenn Sie Fragen an den Angeklagten haben, erteile ich Ihnen hiermit das Wort.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Mr. Witfield, für die Vernehmung des Angeklagten durch Sie, setze ich Ihnen eine Frist bis zum 16.05.2010. Sollten Sie bis dahin keine Fragen gestellt haben, wird das Gericht die Vernehmung des Angeklagten beenden.

    Armin Schwertfeger
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    höflich anzuhören, weise zu antworten,
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  • Danke Mr. Witfield.


    Ich entlasse den Angeklagten aus dem Zeugenstand.


    Hiermit schließe ich die Zeugenvernehmung und Beweisaufnahme und bitte nun zuerst die Anklage um ihr Schlussplädoyer.


    Unmittelbar danach erteile ich bereits jetzt der Verteidigung das Wort für ihr Schlussplädoyer.

    Armin Schwertfeger
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  • Your honor,


    ich beantrage hiermit gemäß Art. II, Sec. 3, Ssec. 4, Lit. e) des Criminal Procedure Act die Einstellung des Verfahrens wegen mangelnder Beweislast. Dem Kläger konnte nicht nachgewiesen werden, dass er die ihm unterstellte Straftat - das Unterlassen einer bestimmten Diensthandlung, zu der er aufgrund der Ausübung eines öffentlichen Amtes verpflichtet war - absichtlich unterlassen hat.


    Dies ist jedoch ausdrückliche Tatbestandsvoraussetzung von Chap. II, Art. IV, Sec. 3 USPC. Ein lediglich fahrlässiges - wenn auch grob fahrlässiges - Handeln ist nach dieser Vorschrift somit nicht strafbar. Gemäß Chap. I, Art. I, Sec. 3, Ssec. 1 USPC vollendet eine Straftat jedoch nur, "wer alle Tatbestandsmerkmale einer Straftat erfüllt".

  • Mr. Witfield, Ihnen dürfte bekannt sein, dass ein Antrag auf Einstllung des Verfahrens wegen Mangels an Beweisen nach Artikel II Section 3 Subsection 4 Buchstabe e Criminal Procedure Act bei diesem Stand des Verfahrens nicht mehr möglich ist. Wir sind bereits bei Buchstabe i angelangt und warten auf das Plädoyer der Anklage.


    Dies verzögert sich bisher noch, da Ms. Cunningham erst als Extraordinary Prosecutor für dieses Verfahren im Amt sein muss. Nach meinen Erkenntnissen ist sie zwar mittlerweile vom Senat bestätigt und vom Präsidenten ernannt, hat aber den Amtseid noch nicht nicht abgelegt. Das wird jedoch sicherlich kurzfristig geschehen und Ms. Cunniungham wird dann hier plädieren.

    Armin Schwertfeger
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  • Your honor.


    Ich habe meinen Eid inzwischen geleistet. Ich werde mein Plädoyer spätestens Ende der kommenden Woche gehalten haben.


    Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
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  • Your honor,


    Sie haben überhaupt keine Zeit gelassen, um meinen Antrag nach den verfahrensrechtlichen Regelungen überhaupt zu ermöglichen: "Hiermit schließe ich die Zeugenvernehmung und Beweisaufnahme und bitte nun zuerst die Anklage um ihr Schlussplädoyer."


    Da war nicht ein Satz Pause dazwischen, your honor, und ich bitte Sie genau das entsprechend zu berücksichtigen.

  • Aber Mr. Witfield, wie Sie sicher wissen, kann ein Antrag auf Einstellung des Verfahrens nach Artikel II Section 3 Subsection 4 Buchstabe e Criminal Procedure Act seitens des Angeklagten bzw. seines Rechtsbeistandes nur NACH Beweisführung durch die Anklage und VOR der Beweisführung der Verteidigung gestellt werden. Dazu war in diesem Verfahren ausreichend Zeit.


    Im Übrigen kann ich Ihnen versichern, dass ich einem entsprechenden Antrag seitens der Verteidigung nicht zugestimmt hätte.

    Armin Schwertfeger
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