BA 2008/08/004 Financial Administration Regulations Amendment Act
- Alricio Scriptatore
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Eine Frage an den Antragsteller.
Zitat(3) Der Vollstreckungstitel berechtigt den Gläubiger, bei den zuständigen und ausführungsfähigen Bundeseinrichtungen die Eintreibung der Schuld beim Schuldner zu verlangen.
Welche sind das? Ist irgendwo festgelegt wer dafür zuständig ist?
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Mir fehlt die klare Regelung dass Nachfahren (und auch Folge-IDs) eines beispielsweise verstorbenen Schuldners nicht zur Rechenschaft gezogen werden können.
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Naja, die Nachfahren können das Gesamterbe annehmen oder ausschlagen. Nehmen sie es an, nehmen sie auch die Schulden auf sich.
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Gerade beim letztem Punkt unterstütze ich Mr. Xanathos' Argumentation. Auch einer Geldwäsche durch die Inbeanspruchung ausländischer Konten sollte ein Riegel vorgeschoben werden.
Ansonsten unterstütze ich bis auf Kleinigkeiten den Gesetzesvorschlag.
Im Federal Debt Refund Act bitte ich, in Art I, Sec 2, par. 2 den Tippfehler in "Gesetzesverkpndung" auszubessern und gleiches in Art II, Sec 2, par. 2 bei "Vollkstreckungstitel" vorzunehmen.
Desweiteren habe ich die Befürchtung, dass sich in Art II, Sec 2, par. 2 & 3 sich die Fristen etwas beißen. Könnte ich hierzu bitte noch entsprechende Ausführungen des Antragsstellers erhalten? Es will sich mir nicht so recht erschließen. Vielen Dank.
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Zitat
Original von Alexander Xanathos
Naja, die Nachfahren können das Gesamterbe annehmen oder ausschlagen. Nehmen sie es an, nehmen sie auch die Schulden auf sich.Wo ist das gesetzlich geregelt? Und was ist mit ausgebürgerten Ex-Bürgern die Schulden bei der Bank haben? Werden hier Verwandte zur Rechenschaft gezogen?
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Zitat
Original von Caleb McBryde
Desweiteren habe ich die Befürchtung, dass sich in Art II, Sec 2, par. 2 & 3 sich die Fristen etwas beißen. Könnte ich hierzu bitte noch entsprechende Ausführungen des Antragsstellers erhalten? Es will sich mir nicht so recht erschließen. Vielen Dank.*hust*
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Vielen Dank Mr President.
Ich möchte im Übrigen nochmal auf meine Anfrage hinweisen:
ZitatOriginal von Caleb McBryde
Desweiteren habe ich die Befürchtung, dass sich in Art II, Sec 2, par. 2 & 3 sich die Fristen etwas beißen. Könnte ich hierzu bitte noch entsprechende Ausführungen des Antragsstellers erhalten? Es will sich mir nicht so recht erschließen. Vielen Dank. -
Werden hier nicht alle offenen Fragen beantwortet, werde ich diesem Antrag nicht zustimmen!
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Für Art II, Sec 1, par 2 & 3 Federal Debt Refund Act schlage ich folgende Änderung vor:
Hauptsächlich habe ich den ersten Absatz umstrukturiert und finde die Regelung nun einfacher ersichtlich, da sie IMHO logischer strukturiert ist.
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Ist der Antragsteller mit dem Vorschlag des Abgeordneten McBryde einverstanden?
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Kann es nur kurz machen: Ja
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