Die Welt entblöflt sich vor Freunden und Helfern

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 2.517 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Desiderio V. Adelmar.

  • Pünktlich zum Beginn der Fußball-WM im schönen Lande Faschistoidistan, ein herzlicher Willkommensgruß an die zu Gast weilenden Freunde vom Verwaltungsgericht des Saarlandes.


    Es dreht sich um das Erlebnis einer 16-jährigen Anhängerin des 1. FC Dynamo Dresden bei einem Auswärtsspiel ihres Vereins gegen den 1. FC Saarbrücken. Hätte sie in einem Internet-Forum, einem Chat-Room oder so von ihrem Erlebnis berichtet, sie wäre als "Fake", "Freak", "Spinner", "Perverser" oder dergl. gescholten und verscheucht worden.


    Lest selbst, was die Herren Robenträger in der Geburtsstadt des Oskar Lafontaine zum Thema befunden haben: Az.: 6 K 74/05

    Amber Marie Ford
    Staatsb¸rgerin der Demokratischen Union
    Rechtsanw‰ltin

  • Wohl eine Folge der bedauerlichen Hysterie, die ich für den eigentlichen Schaden, den der 11. September angerichtet hat, halte. Mit der Furcht vor dem angeblich hinter jedem Busch lauernden Terrorismus wird eine Einschränkung von Grundrechten untermauert - und von der Bevölkerung akzeptiert -, die deutlich über das hinausgeht, was in den achtziger Jahren zu Protestschreien geführt hat. Man denke nur an die Volkszählungsfrage.

  • Zitat

    Original von Merkin D. Muffley
    Wohl eine Folge der bedauerlichen Hysterie, die ich für den eigentlichen Schaden, den der 11. September angerichtet hat, halte.


    Unabhängig davon, dass ich Ihnen in soweit zustimme, als das die Einschränkung der Bürgerrechte nicht einfach kommentarlos zu akzeptieren ist, halte ich diese Aussage so für nicht ganz ... wie soll ich sagen unproblematisch.

  • Damit wollte ich keineswegs die Opfer der Anschläge oder ihre Angehörigen beleidigen, und entschuldige mich, wenn das so verstanden wurde. Worum es mir geht, ist, dass die durch die Anschläge ausgelöste Hysterie das ist, was die Attentäter erreichen wollten - es ging ihnen darum, den freien Westen zu verunsichern und dazu zu veranlassen, seine freiheitlichen Werte zu verraten, indem rechtsstaatliche Garantien abgebaut werden. Genau darauf haben sich viel zu viele Regierungen eingelassen.

  • In Jena fällt das Fest der Völker aus, wegen der Fußball-WM, da nicht genügend Polizisten in Thüringen sind.

    Fabian von Montary
    OEL MP HCR RM
    President Consort of the Democratic Union

    Dean of the Montary University Roldemian Institute for History

    President of the Union Foundation for Culture, Society and History

    State Archivar of the Republic of Roldem and Honorar Consul to the Dominion of Cranberra


  • Ich will ja hier niemanden mit meinem ultraliberalen Staatshass auf die Palme treiben ;) , aber ich sehe das Urteil weniger im Kontext der sog. "Terrorismusbekämpfung", denn vielmehr als einen erschreckenden Beleg dafür, dass die Erkenntnis, dass der Staat weder Menschenrechte schafft oder verleiht, sondern schlicht anzuerkennen hat, scheinbar noch keine allzu weite Verbreitung gefunden hat.


    Man muss sich ernsthaft fragen, was ein Grundrechtskatalog wie in Art. 1 ff. GG, einschließlich Rechtswegsgarantie (Art. 19 IV) wirklich wert ist, wenn sowas auf dem Rechtsweg herauskommt.

  • Nö, ist ja am 1. Juni zugestellt worden, und da das Gericht die Berufung nicht zugelassen hat, kann die Klägerin jetzt binnen eines Monats ab Zustellung Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen, was sie einer Pressemeldung zu Folge tun will.

    Amber Marie Ford
    Staatsb¸rgerin der Demokratischen Union
    Rechtsanw‰ltin

  • Ob das mit 9/11 zu tun hat, wage ich zu bezweifeln. Die Polizeibehörden sind auch schon vor 2001 hinsichtlich randalierender Fußballfans (insbesondere, aber nicht nur, aus Ostdeutschland) sensibilisiert. Zum Teil sicherlich auch übersensibilisiert. Letztes Jahr war hier ein Fall in der Zeitung, wo gegen Fans der Hannover 96 Amateure bei einem Auswärtsspiel eine regelrechte Treibjagd vom BGS veranstaltet wurde.


    Das Urteil hier kann den Sachverhalt immer nur kurz zusammenfassen. Jedenfalls aber ist bei dem Urteil deutlich erkennbar, dass das Gericht sich nicht nur oberflächlich mit dem Fall beschäftigt, sondern ihn ernst- und gewissenhaft geprüft und entsprechend fundiert entschieden hat.


    Über Urteile, die wirklich sorgfältig abgewogen und getroffen sind, soll man sich m.E. nicht aufregen. Man kann natürlich anderer Meinung sein und bleiben, aber wahllos schimpfen finde ich unangemessen.


    Wenn es tatsächlich so war, dass eine nennenswerte Zahl eigentlich unauffälliger Dynamo-Fans bei vorangegangenen Auswärtsspielen Pyrotechnik mit ins Stadion geschmuggelt hat, und zwar auch versteckt in der Intimbekleidung, dann vermag ich auch wirklich nicht zu erkennen, was an der Maßnahme nun grob überzogen gewesen sein soll.


    Natürlich ist es immer schwierig, begründete Tatsachen, die hinsichtlich einer bestimmten Personengruppe vorliegen, auf ein individuelles Mitglied dieser Gruppe zu projezieren. Andererseits ist aber niemand nur zufällig oder gar unfreiwillig Dynamo-Fan und muss eben damit leben, mit den zahlreichen Chaoten unter den Dynamo-Fans in einen Topf geworfen zu werden. Und man mag auch mal dagegenhalten, welche Gefahren von (auch noch selbstgebastelter) Pyrotechnik auf Massenveranstaltungen ausgeht.

  • Ob nun ein 16-jähriges Mädchen oder ein 60-jähriger Mann macht keinen Unterschied - das shet ihr doch hoffentlich genauso? 8o ;)


    Skandalös empfinde ich an diesem Urteil, dass das Gericht der irrwitzigen Formel "Verdächtig, weil unverdächtig", rechtsstaatlichen Segen erteilt. Im Prinzip gewährt es freie Hand für Grundrechtseingriffe auf Grund der StPO sowie der Polizeigesetze der Länder, denn wer nicht auf Grund objektiver Anzeichen verdächtig ist, den macht gerade das verdächtig.


    Da kann man fast ein Partyspiel für die Abschlussfete des Kolloquiums zur Vorlesung "Polizei- und Ordnungsrecht" oder "Strafprozessrecht" daraus machen. Jeder erfindet eine kurze Episode, in der Menschen erniedrigender, jeder Rechtmäßigkeit spottender Schikane durch die Obrigkeit unterworfen werden, und wenn sie auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme klagen, wird die Klage unter Verweis auf das VG Saarlouis als unbegründet abgewiesen. Ich fang an:


    "Als nächstes schnappen sich Beamtinnen der Btm-Dezernate vor den Schulhoftoren von Gymnasien, Berufsschulen, Berufskollegs usw. die ein- und ausgehenden "Tussis" (ihr wisst schon, welchen Frauentyp ich meine ;) ), zwecks mit vollständigem Entkleiden verbundener Leibesvisitation; zur Rechtfertigung wird einfach behauptet, Schülerinnen dieses Typs hätten schon in der Vergangenheit für ihre dealenden Stecher Betäubungsmittel auf den Schulhof geschmuggelt, dieses Vorgehen habe System, ihre Freunde wüssten dass sie verdächtig seien und mit Kontrollen rechnen müssten, im Intimbereich ihrer Freundin glaubten sie die heiße Ware aber 1000%-ig sicher."

  • Zitat

    Original von Amber Marie Ford
    Ob nun ein 16-jähriges Mädchen oder ein 60-jähriger Mann macht keinen Unterschied - das shet ihr doch hoffentlich genauso? 8o ;)


    Schlicht: Ja.


    Zitat

    Skandalös empfinde ich an diesem Urteil, dass das Gericht der irrwitzigen Formel "Verdächtig, weil unverdächtig", rechtsstaatlichen Segen erteilt. Im Prinzip gewährt es freie Hand für Grundrechtseingriffe auf Grund der StPO sowie der Polizeigesetze der Länder, denn wer nicht auf Grund objektiver Anzeichen verdächtig ist, den macht gerade das verdächtig.


    Das finde ich in diesem Falle absolut nicht. Es ist ja nicht allgemein so, dass "verdächtig ist, wer unverdächtig ist" (wobei einem das in Bayern auch passieren kann...), sondern eben nur in diesem bestimmten Falle, weil es ja angeblich entsprechend begründete Hinweise gegeben hat.
    Und wenn nunmal insbesondere unverdächtig auftretende Personen in einem speziell abgegrenzten Personen- und Ortsbereich nach erfahrungswerten und hinweisen als verdächtig einzustufen sind, dann müssen, können und sollten auch die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden.



    Zitat

    Da kann man fast ein Partyspiel für die Abschlussfete des Kolloquiums zur Vorlesung "Polizei- und Ordnungsrecht" oder "Strafprozessrecht" daraus machen. Jeder erfindet eine kurze Episode, in der Menschen erniedrigender, jeder Rechtmäßigkeit spottender Schikane durch die Obrigkeit unterworfen werden, und wenn sie auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme klagen, wird die Klage unter Verweis auf das VG Saarlouis als unbegründet abgewiesen. Ich fang an:


    "Als nächstes schnappen sich Beamtinnen der Btm-Dezernate vor den Schulhoftoren von Gymnasien, Berufsschulen, Berufskollegs usw. die ein- und ausgehenden "Tussis" (ihr wisst schon, welchen Frauentyp ich meine ;) ), zwecks mit vollständigem Entkleiden verbundener Leibesvisitation; zur Rechtfertigung wird einfach behauptet, Schülerinnen dieses Typs hätten schon in der Vergangenheit für ihre dealenden Stecher Betäubungsmittel auf den Schulhof geschmuggelt, dieses Vorgehen habe System, ihre Freunde wüssten dass sie verdächtig seien und mit Kontrollen rechnen müssten, im Intimbereich ihrer Freundin glaubten sie die heiße Ware aber 1000%-ig sicher."


    Naja, das wäre jetzt übertrieben. Und wie gesagt, darum geht es ja nicht.


    Zumindest halte ich die Maßnahme in diesem Falle nicht wirklich für angemessen, auch wenn sie erforderlich und geeignet sein sollte - allerdings finde ich, dass die Entscheidung eines Gerichtes, das sich in diesem Falle offensichtlich tiefergehend mit dem Fall beschäftigt hat, zu akzeptieren ist.


    Und mal ganz ehrlich: Ich sehe keinen sachlichen Grund, warum das Urteil in zweiter Instanz kassiert werden sollte. Aber wir werden sehen.

    Ulysses S. Finnegan jr.


    Former Chief Justice of the United States and of the Free State of [definition=5]New Alcantara[/definition]
    VI. Vice-President of the United States & Former United States Attorney General

  • Zitat

    Original von Amber Marie Ford
    "Als nächstes schnappen sich Beamtinnen der Btm-Dezernate vor den Schulhoftoren von Gymnasien, Berufsschulen, Berufskollegs usw. die ein- und ausgehenden "Tussis" (ihr wisst schon, welchen Frauentyp ich meine ;) ), zwecks mit vollständigem Entkleiden verbundener Leibesvisitation; zur Rechtfertigung wird einfach behauptet, Schülerinnen dieses Typs hätten schon in der Vergangenheit für ihre dealenden Stecher Betäubungsmittel auf den Schulhof geschmuggelt, dieses Vorgehen habe System, ihre Freunde wüssten dass sie verdächtig seien und mit Kontrollen rechnen müssten, im Intimbereich ihrer Freundin glaubten sie die heiße Ware aber 1000%-ig sicher."


    Man soll ja mal auch auf dem Teppich bleiben.


    Um in Deinem Beispiel zu bleiben, müssten zur Vergleichbarkeit schon folgende Voraussetzungen gegeben sein:
    Es müsste dann schon vorher dokumentierte Fälle gegeben haben, wo das tatsächlich so passiert ist.
    Und die Schule müsste das größte Drogennest im Lande sein (so wie die Dynamo-Fans wohl die im negativen Sinne auffälligsten Randalierer sind).

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