District Court for the District of Greenville, AS

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 120 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von The State of Astoria.

  • Handlung

    Beim für zuständig gehaltenen District Court in Greenville geht die Klageschrift - verbunden mit dem Antrag auf einstweiliger Verfügung - einiger republikanischer Commoners aus beiden Versammlungen der Common Assembly gegen die Ausfertigung des Vacancy in the U.S. Senate Act sowie die Ernennung eines U.S. Senator for Astoria durch Governor Kathleen Johnson (die als Antragsgegnerin geführt wird) ein, verfasst von der bekannten Rechtsanwältin Pachamana aus Astoria City.

    Alle Commoner rügen die Verletzung von verfassungsrechtlichen Vorgaben durch die Art und Weise der Verabschiedung dieses Gesetzes (ohne Beteiligung eines Common Committees, binnen kürzester Frist und ohne angemessene Aussprache- oder auch nur Überlegungsmöglichkeiten sowie "mitten in der Nacht"), die State Senators im besonderen die Verletzung der "senatorial courtesy" (Art. III Sec. 3 Ssc. 5 Constitution of the State of Astoria, Rule 4 State Senator's Rules).

    Man beantragt, Gesetz und Ernennung für verfassungswidrig und nichtig zu erklären sowie im einstweiligen Rechtsschutz dem sich als U.S. Senator gerierenden Shawn G. Bowman jede weitere Mandatsausübung zu untersagen.

    Antonella Isabel Pachamama

    Attorney-at-Law from Astoria City, AS

    Partner at Liberty Prime LLP

  • Handlung

    Beim für zuständig gehaltenen District Court in Greenville geht die Klageschrift - verbunden mit dem Antrag auf einstweiliger Verfügung - einiger republikanischer Commoners aus beiden Versammlungen der Common Assembly gegen die Ausfertigung des Vacancy in the U.S. Senate Act sowie die Ernennung eines U.S. Senator for Astoria durch Governor Kathleen Johnson (die als Antragsgegnerin geführt wird) ein, verfasst von der bekannten Rechtsanwältin Pachamana aus Astoria City.

    Alle Commoner rügen die Verletzung von verfassungsrechtlichen Vorgaben durch die Art und Weise der Verabschiedung dieses Gesetzes (ohne Beteiligung eines Common Committees, binnen kürzester Frist und ohne angemessene Aussprache- oder auch nur Überlegungsmöglichkeiten sowie "mitten in der Nacht"), die State Senators im besonderen die Verletzung der "senatorial courtesy" (Art. III Sec. 3 Ssc. 5 Constitution of the State of Astoria, Rule 4 State Senator's Rules).

    Man beantragt, Gesetz und Ernennung für verfassungswidrig und nichtig zu erklären sowie im einstweiligen Rechtsschutz dem sich als U.S. Senator gerierenden Shawn G. Bowman jede weitere Mandatsausübung zu untersagen.

    Handlung

    Mit der Vollmacht von Governor Kathleen Johnson trägt er persönlich in einem Schriftsatz die Erwiderung in dem Verfahren um die Besetzung des U.S. Senator for Astoria vor:

    1. Man bestreite, dass das Verfahren nach Art. III Sec. 4 Ssc. 5 Alt. 2 Constitution of the United States der gerichtlichen Überprüfung zugänglich sei. Vielmehr handle es sich um eine politische Frage, die durch die politischen Organe des State of Astoria zu entscheiden gewesen und entschieden worden sei.
    2. Hilfsweise bestreite man schon die Zuständigkeit der Staatsgerichtsbarkeit in dieser Angelegenheit des Bundesrechts und eines Bundesamtsträgers. Vielmehr hätte die Klage vor dem U.S. District Court erhoben werden müssen. Dies gelte insbesondere, soweit mit einer einstweiligen Verfügung ein Tätigkeitsverbot für U.S. Senator Shawn G. Bowman begehrt werde.
    3. Weiter hilfsweise bestreite man, dass die erhobenen Rügen gegen das Gesetz. Das Verfahren der Gesetzgebung sei
      a) als politisches Verfahren der gerichtlichen Nachprüfung grundsätzlich und jedenfalls dann nicht zugänglich, wenn durch die Sitzungsleitung einer Versammlung das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Beschlusses erst einmal festgestellt worden sei,
      b) als politisches Verfahren der gerichtlichen Nachprüfung jedenfalls dann nicht zugänglich, wenn - wie hier - ein schwerwiegender Verfahrensmangel nicht festzustellen sei,
      c) ohne rechtserhebliche Mängel verlaufen, da formal eine Aussprache und Abstimmung erfolgt sei; die Verfassung und die Standing Rules sähen kein Verbot für die Sitzungsleitung vor, eilbedürftige Vorgänge zu beschleunigen, zumal nicht, soweit dieser Beschleunigungswille von der Mehrheit der Mitglieder getragen werde.
    4. Soweit das Gericht in der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes den Ausführungen der Beklagten folge, bestreite man hinsichtlich der Ernennung neben der gerichtlichen Zuständigkeit ferner, dass
      a) für die Ernennung des U.S. Senator for Astoria gemäß Art. III Sec. 4 Ssc. 5 Alt. 2 Constitution of the United States allgemeine Vorgaben der State Constitution - insbesondere hinsichtlich eines Zustimmungsvorbehalts von Staatsorganen - anwendbar seien, da es sich um einen spezifisch bundesrechtlichen Vorgang handle,
      b) für die Ernennung von Amtsträgern die Zustimmung der Assembly of Senators einzuholen sei, wenn das Gesetz dies nicht bestimme. Das ergebe sich schon aus Art. V Sec. 2 Ssc. 1 Constitution of the State of Astoria.
    5. Höchst hilfsweise bestreite man, dass die vorgetragenen Verfahrensmängel für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Gesetzes und der Ernennung erheblich seien. Insbesondere die Vorgaben der "senatorial courtesy" müssten als politischer Programmsatz, nicht als zwingender Rechtssatz verstanden werden.

    Edward Norton Pierce

    Attorney-at-Law

    Professor (of Practise) at Novus Ordo Trust University

  • Handlung

    In einer kurzen Entscheidung gibt der District Court bekannt, dass jedenfalls erhebliche Verfahrensfehler in der Ernennung oder der Gesetzgebung zu dieser Frage festzustellen seien.

    Soweit die "senatorial courtesy" gerügt worden sei, handle es sich dabei schon nicht um eine justiziable Fragestellung, im Übrigen seien etwaige Verfahrensfehler in der Common Assembly jedenfalls nicht schwerwiegend genug für ein gerichtliches Eingreifen.

    Ein Vorrang der Bundesgerichtsbarkeit könne damit dahinstehen.

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