Auriol de Salle v. USEO

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  • seal_district_courts_small.png


    U.S. DISTRICT COURTHOUSE FOR THE THIRD DISTRICT


    CIVIL SECTION
    Court Room
    3

    _____________________________________________________________________________________


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    Civil Case
    Bench Trial


    Mr. Gilbert Auriol de Salle
    represented by Attorney-at-law Irving N. Jones


    v.


    United States Electoral Office
    represented by Noëlle Bouloux, Director pro tempore




    The Hon. TYPHON KNIGHT, Federal Judge, presiding.


    Trial commences

    Jan. 25, 2022
    9:00 PM


  • Handlung

    Gegen 9:00 Uhr betritt zuerst ein Gerichtsdiener den Saal:

    Would you please stand.

    The Honorable Typhon Knight, Federal Judge, will preside over the proceedings of the Federal District Court for the Third District in the civil case Gilbert Auriol de Salle against the United States Electoral Office.

  • Good evening. Please be seated.


    Handlung

    Deutet er mit entsprechender Geste, um sich dann selbst zu setzen.


    Mr. Jones, Sie haben das Wort für den Klagevortrag.

  • Handlung

    Jones erhebt sich und spricht:

    Your Honor and may it please the Court,


    die in der Antragsschrift geschilderte Sachlage ist unterstellt unstreitig:


    1. Mr. Gilbert Auriol de Salle ist von der Antragsgegnerin in die am 2. Januar 2022 aufgestellte Electoral Roll aufgenommen worden, da er zuletzt am 10. Dezember 2021 eine Citizenship Card als State-ID erhalten hatte. Der Antragsteller erfüllte auch die weiteren Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht, normiert durch Sec. 1, SSec. 1 Freeland Gubernatorial Election Act (FGEA), seine Aufnahme in die Electoral Roll war daher rechtmäßig.

    Ich verweise dazu auf das von der Antragsgegnerin verfälschte Beweisstück A, aus dem die Eintragung des Antragstellers noch erkennbar ist. Das Beweisstück wurde leider nach Ablauf der Wahlfrist durch die Antragsgegnerin am 20. Januar 2022 um 21:00 Uhr geändert.


    2. Die Gültigkeit der Citizenship Card des Antragstellers lief am 7. Januar 2022 ab, er lies sie dann am 19. Januar 2021 um 0:20 Uhr als State-ID wieder herstellen.


    3. Am 19. Januar 2022 um 0:23 Uhr nahm der Antragsteller daher von seinem Wahlrecht Gebrauch und gab bei der Gouverneurswahl in Freeland eine Stimmzettel ab. Ich verweise dazu auf das Beweisstück B.


    4. Am 20. Januar 2022 um 20:59 Uhr veröffentlichte die Antragsgegnerin das Wahlergebnis zur Gouverneurswahl in Freeland, die sie vom 17.01.2022 bis zum 20.01.2022 Namens und im Auftrage des Commonwealth of Freeland durchgeführt hat.


    5. Die Antragsgegnerin stellte fest, dass der Kläger am 07.01.2022 seine Citizenship Card verloren habe und zog daraus unter Anwendung von Ch. I, Sec. 2 SSec. 4 Federal Elections Act (FEA) den Schluss, dass er nicht wahlberechtigt gewesen sei.


    6. Die Antragsgegnerin behauptete daraufhin, dass die Stimme des Klägers aufgrund des (knappen) Wahlergebnisses "unzweifelhaft entscheidenden Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt" habe.


    7. Die Antragsgegnerin setzte daraufhin eine Wiederholungswahl an, bei der all jene Personen wahlberechtigt wären, deren Name im regulären Wählerverzeichnis aufgeführt sind und nicht gestrichen wurde. Der Kläger befand sich nicht unter diesen Personen.


    Bestreiten wird die Antragsgegnerin wohl allenfalls die Rechtslage:


    8. Nämlich, dass der Antragsteller unter korrekter Anwendung von Sec. 1, SSec. 1 Freeland Gubernatorial Election Act (FGEA) auch zum Zeitpunkt seiner Stimmabgabe zur Wahl berechtigt war:

    - Er war Staatsbürger der Vereinigten Staaten und hatte seinen Wohnsitz in Freeland genommen, war also nach Art. I Sec. 3 FLConst Staatsbürger von Freeland.

    - Er hatte das 16. Lebensjahr vollendet.

    - Er war im Besitz einer gültigen Citizenship Card.

    - Ihm wurde das Wahlrecht nicht durch Urteil entzogen.

    - Er wurde noch nie von einem Gericht wegen eines Verbrechens verurteilt.


    9. Ch. I Sec. 2 SSec. 4 Satz 1 FEA regelt, dass die Vorschriften über Wahlrecht und Wählbarkeit nach dem FEA bei der Wahldurchführung durch das USEO sinngemäß für die State-IDs auf Staatsebene Anwendung finden. Darauf beruft sich die Antragsgegnerin in ihrer Entscheidung.


    Dabei unterlässt sie es aber, die in Freeland geltenden "anderen Bestimmungen" (vgl. Ch. I Sec. 2 SSec. 4 Satz 2 FEA) zur Anwendung zu bringen, die ich unter Ziffer 8 abschließend erläutert habe. Dies wäre auch dann nicht zulässig, wenn die Antragsgegnerin sich darauf berufen wollte, dass die ersuchende Stelle - der Commonwealth of Freeland - dem USEO die Wahlberechtigten und zugelassenen Kandidaten nicht mitgeteilt habe. Eine bundesgesetzliche Regelung kann nämlich das Recht des Staates Freeland, der für die Gesetzgebung seiner lokalen Gouverneurswahl nach Art. VI Sec. 5 SSec. 2 Satz 2 USConst ausschließlich zuständig ist, nicht ersetzen.


    Mithin kann die Antragsgegnerin nicht behaupten, dass allein wegen dieser ausbleibenden Mitteilung ein Wahlrecht des Antragstellers zu verneinen gewesen wäre. Er war, wie ich belegt habe, tatsächlich wahlberechtigt und das Ergebnis der Gouverneurswahl ist entsprechend korrekt festzustellen.


    Auch ohne den Willen der Antragsgegnerin, die Klage, eine Schuld oder den Anspruch des Klägers anzuerkennen, wird dem Antrag durch das Hohe Gericht auf Grund der dargelegten Sach- und Rechtslage in vollem Umfange stattzugeben sein.


    Thank you.


    Piece of Evidence, A:


    Piece of Evidence, B:

    IRVING NEALSON JONES
    LOVECRAFT | HAMLIN | JONES
    Attorneys-at-Law *


    Einmal editiert, zuletzt von I. N. Jones ()

  • Your Honor,


    lassen Sie mich zunächst auf die Sachlage eingehen:


    Ad 1: Ich beeinspruche die Unterstellung des Klägers, mein Amt hätte ein Dokument "verfälscht". Es wurde verändert, das ist zutreffend, aber "verfälscht" unterstellt rechtswidriges Verhalten. Ich hoffe Sie, your Honor, sehen das auch so. Im Übrigen bestreite ich den Sachverhalt nicht.


    Ad 6: Die zitierte Passage aus der Kundmachung meiner Behörde ist tatsächlich unglücklich formuliert. Lassen Sie mich ausdrücklich festhalten, dass das USEO niemals weiß oder überhaupt wissen könnte, wie ein Wähler abgestimmt hat. Was ich damit lediglich zum Ausdruck bringen wollte war jener Umstand, dass bei einem 5-4 Ergebnis eine Stimme den Ausschlag macht. Korrekt hätte es heißen müssen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine, seine, Stimme zum Wahlausgang entscheidend beigetragen hat. Dies um zu erläutern, dass bei einem Ergebnis von bspw. 6-3 keine Wahlwiederholung stattgefunden hätte, da eine Stimme gar keinen Unterschied gemacht haben hätte können. Für diesen Fehler entschuldige ich mich.


    Zur Rechtslage: Zunächst will ich gar nicht mit einer ausbleibenden Mitteilung des Commonwealth betreffend die Wahlregelungen argumentieren, die hätte auch meines Erachtens keinen Unterschied gemacht, obgleich sie für dieses Verfahren ohnehin irrelevant wäre.

    Der Kläger unterstellt, ich würde damit argumentieren, dass das Bundesgesetz den FGEA ersetzen würde; das ist unrichtig. Ich habe, wie auch schon bei der Begründung meiner Entscheidung der Wahlwiederholung, argumentiert, dass der Federal Election Act hier subsidiär zur Anwendung kommt, das muss klar unterschieden werden.

    Sec. 1 FGEA bestimmt: "Aktiv wahlberechtigt bei den Wahlen zum Gouverneur sind alle Staatsbürger die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die sich im Besitz einer gültigen Citizenship Card befinden, denen das Wahlrecht nicht durch Urteil entzogen wurden, und die noch nie von einem Gericht wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind."

    Your Honor, diese Regelung weist objektiv eine planwidrige Rechtslücke auf, da sie keinen Stichtag festlegt. Es ist also unzweifelhaft, dass jemand eine Citizenship Card besitzen muss, es ist nur unklar, wann. Jede Auslegung dieses Satzes steht auf einer Grundlage, die jeder mit Recht anders interpretieren kann - Fakt ist, auch ich musste diesen Satz interpretieren. Folgende, halbwegs logische Interpretationen bieten sich meines Erachtens:

    1. Die CC muss am Monatsersten vorhanden sein.
    2. Die CC muss am Wahltag vorhanden sein.
    3. Die CC muss einen mehrtägigen Zeitraum vorhanden sein.

    Ich sage also, dass ein Beamter des Commonwealth of Freeland hier legitimiert wäre, eine dieser drei Optionen anzuwenden, denn das Gesetz ist nicht genau genug, sodass alle drei Interpretationen zulässig wären, sofern diese gut genug begründet sind.

    Im Gegensatz zu meiner Zeit als State Minister of State bin ich aber nunmehr als Direktorin des USEO auch an den FEA gebunden. Und ist die Rechtsgrundlage des Staates erschöpft, muss ich mich ans Bundesrecht wenden und die dortige Regelung sinngemäß anwenden; das habe ich auch getan.


    Zusammenfassend ist festzuhalten: Nachdem noch kein Gericht über den unklaren Wortlaut geurteilt hat, kann ein Wahlleiter gar nicht anders, als den Text auf die eine oder andere Art auszulegen. Ich begründe meine Auslegung auf das Bundesrecht, denn obwohl dieses das Staatsrecht nicht ersetzen kann, regelt es nichtsdestotrotz die rechtlichen Gegebenheiten jener Behörde, die die Gouverneurin mit der Wahldurchführung beauftragt hat; diese Tatsache muss auch der Kläger anerkennen.


    Ich beantrage also festzustellen, dass, aufgrund der Unklarheit von Sec 1 Ssec 1 Freeland Gubernatorial Elections Act, gezwungen ist, selbst rechtsgestalterisch tätig zu werden und den Text auszulegen und, dass die subsidiäre Anwendung von Bundesrecht in diesem Fall möglich und zulässig ist. Im Übrigen beantrage ich die Abweisung der Anträge des Klägers.

    Noëlle Bouloux

    Ancien Directeur de l’USEO
    Ancien Ministre de l’État

  • Thank you, Director. Wir treten somit in die Beweisaufnahme ein. Mr. I. N. Jones, Sie haben bereits zwei Beweisstücke vorgelegt. Beweisstück B ist aus meiner Sicht allerdings herzlich nichtssagend - wir können darin schließlich nicht erkennen ob dies tatsächlich die Wahlquittung für Ihren Mandanten war oder vielleicht gar nur die einer beliebigen, anderen Person? Sind Sie in der Lage diese Unsicherheiten auszuräumen?

  • Handlung

    Schmunzelt.

    Your Honor,

    meines Erachtens ist es ohnehin für die Entscheidung in diesem Verfahren irrelevant, von einem tatsächlichen Umstand nicht auf ein gesetzliches Recht geschlossen werden kann.

    Noëlle Bouloux

    Ancien Directeur de l’USEO
    Ancien Ministre de l’État

  • Your Honor,


    wenn die nachfolgende, besser lesbare Wahlquittung nicht ausreichen sollte, beantrage ich, den technischen Betreiber des Wahltools des USEO, die Strawberry Astor Inc, als korrespondierenden Zeugen zu laden.


    Re-issue: Piece of Evicence, B:


    IRVING NEALSON JONES
    LOVECRAFT | HAMLIN | JONES
    Attorneys-at-Law *


  • Aha? Und das sagt wer? Legen Sie bloß nicht die juristischen Maßstäbe eines fiktiven Computerspiels, wie diesen sogenannten Mikronationen mit so phantasievollen Namen wie "Österreich", an dieses real existierende Verfahren an! Wir handeln hier nach Grundsätzen die sich in guter Übung ausgebildet haben! Wenn Sie das nächste Mal Einwände gegen meine Prozessführung haben, so nutzen Sie dafür die Ihnen laut FRP zustehenden Mittel.

    Handlung

    Spricht er, an die Director gewandt.

    Vielen Dank, Mr. Jones. Wenn Sie möchten dürfen Sie fortfahren.

  • Your Honor,


    die Antragsgegnerin geht davon aus, dass Sec. 1 SSec. 1 FGEA "objektiv eine planwidrige Rechtslücke [aufweist], da sie keinen Stichtag festlegt". Tatsächlich ist dieser Tatbestand nicht streitig. Der Antragsteller war zum Stichtag - dem Ersten des Monats; einen anderen Stichtag kennt auch das Bundeswahlgesetz nicht - wie auch zum Zeitpunkt der Wahlteilnahme Inhaber einer Citizenship Card. Ich betone: Die Protokollierung durch das United States Electronic Registration System liefert zweifelsfrei den Beweis dafür, dass der Antragsteller am 19. Januar 2022 um 0:20 die Gültigkeit seiner Citizenship Card wiederhergestellt hat.


    Was jedoch streitig ist, dürfte die bundesrechtliche Regelung sein, dass ein zwischenzeitlicher Verlust der Citizenship Card auch zum Verlust des - verfassungsmäßig verbrieften - Wahlrechts führt. Dass der Freeland Gubernatorial Election Act hier eine Regelungslücke aufweist, die durch analoge Anwendung des Bundeswahlgesetzes aufzufangen wäre, hat die Antragsgegnerin indes überhaupt nicht bewiesen. Sie lässt dabei insbesondere außer Acht, dass der Kläger jedes Tatbestandsmerkmal von Sec. 1 SSec. 1 FGEA erfüllt hat. Das einzige Argument der Antragsgegnerin für das willkürliche Stopfen einer vermeintlicher Lücke könnte wohl lauten, dass das USEO "schon immer" so gehandelt habe. Ob dies jedoch rechtmäßig war, konnte mangels einer Klage bisher nicht geklärt werden.


    Gehen wir an dieser Stelle doch einmal einen Schritt zurück: Für welchen Zweck ist die Citizenship Card geschaffen worden? Dafür, eine weitere Hürde für jeden mündigen, wahlinteressierten Bürger zu schaffen, obwohl er ein volljähriger, unbescholtener US-Staatsbürger mit festem Wohnsitz innerhalb der USA ist? Oder nicht eher dafür, dass der volljährige, unbescholtene US-Staatsbürger mit festem Wohnsitz innerhalb der USA sich zweifelsfrei gegenüber den zahlreichen Bundes- und Staatsbehörden einschließlich dem USEO identifizieren kann? Ich bin davon überzeugt, dass es nur Zweiteres sein kann. Die Citizenship Card kann kein Selbstzweck sein.


    Genau in diesem Sinne, Your Honor, ist das Gesetz des Commonwealth of Freeland auszulegen.

    IRVING NEALSON JONES
    LOVECRAFT | HAMLIN | JONES
    Attorneys-at-Law *


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