Beiträge von Noëlle Bouloux

    Your Honor,


    ich finde es schade, dass die Gegenseite ihre Gelegenheit verstreichen gelassen hat, auf meine Ausführungen zu antworten, daher kann ich selbst nur den Standpunkt des USEO eindeutig zusammenfassen: Sec. 1 Ssec. 1 FGEA bestimmt keine Zeitpunkte, an denen seine Voraussetzungen erfüllt werden müssen – und dort wo das Gesetzes keine weiteren Vorschriften mehr anordnet ist die Behörde alleine aus praktischen Gründen verpflichtet, diese Regeln selbst zu setzen. Und um hier ein möglichst homogenes Recht zu schaffen, dass auch keine zusätzliche Verwirrung für die Bürger bringt, hat sich das USEO an jenem Zeitraum orientiert, der bei allen anderen Wahlen auch angewendet wird.

    Es wären meines Erachtens andere Fristen im Rahmen des Gesetzes und zulässig gewesen – die Frist, die der Kläger hier bekämpft, war das allerdings genau so.


    Ich beantrage daher abschließend:

    1. die Klage abzuweisen;
    2. festzustellen, dass das Vorgehen des USEO gesetzeskonform war und die Wahl in Gültigkeit erwächst;
    3. die einstweilige Verfügung auf Verbot der Veröffentlichung des Ergebnisses aufzuheben.

    Your Honor,


    ich wiederhole mich gerne nochmals: Ich vertrete nicht die Ansicht, dass das Bundesrecht hier Vorrang hätte. Ich argumentiere lediglich, dass es im Ermessen der Behörde liegt, den zeitlichen Geltungsbereich des FGEA festzulegen, solange sich das im Rahmen des Gesetzes hält. Der FGEA offenbart keinerlei Vorschriften über seine zeitliche Geltung, daher muss die Behörde der Exekutive hier selbst entscheiden.


    Auf Ihre zweite Frage, your Honor: Meines Erachtens hätte die Wahlbehörde selbstverständlich lediglich einen Zeitpunkt als einmaliges Besitzerfordernis für die Citizenship Card festsetzen können – warum? Weil es ebenfalls im Rahmen des Gesetzes zulässig wäre, genauso wie jene Entscheidung, die ich getroffen habe.

    Aus diesen Gründen sehe ich mein Handeln vollständig durch freeländisches Gesetz gedeckt. Das einzige Argument für die Unrechtmäßigkeit meiner Entscheidung wäre wohl ein Rechtsbruch aufgrund von Unverhältnismäßigkeit. Allerdings kann eine durch das Exekutivorgan zu erlassende Frist nicht unverhältnismäßig lang sein, wenn dieselbe Frist auch bei anderen Wahlen gilt – denn genau daran bemisst sich ja die Verhältnismäßigkeit.

    Your Honor,


    der Klageführer behauptet, ich lasse völlig außer Acht, dass er alle „Tatbestandsmerkmale“ des 1/1 FGEA erfüllt habe. Dass diese Regelung keinen Stichtag festsetzt und damit in die eine oder in jene Richtung interpretiert werden kann – gar interpretiert werden muss – lässt hingegen die klagende Partei selbst außer Acht. Zur Durchführung müssen wir Fristen bestimmen, ansonsten könnte ja, mit Berufung auf 1/1 FGEA, zehn Minuten vor Wahlschluss jemand eine Citizenship Card erwerben und dann das Wahlrecht einfordern – das ist aber verwaltungstechnisch nicht durchführbar.

    Eine Frist muss alleine daher schon gesetzt werden; dieser Umstand ist rein praktisch nicht zu verleugnen und ich hoffe, der Kläger stimmt dieser Tatsache zu.


    Wenn der Kläger anerkennt, dass die Behörde einen Zeitpunkt oder Zeitraum der Inhaberschaft einer Citizenship Card aus logischen Gründen festsetzen muss, dann muss er ebenso anerkennen, dass diese Festlegung im Ermessen der Wahlbehörde ist – in Ermangelung einer engen gesetzlichen Bestimmung sein muss. Und um diese Entscheidung nicht willkürlich von Statten gehen zu lassen, habe ich als Direktorin jene Regeln zur Hand genommen, die ansonsten auch gelten. Diese sind nachvollziehbar, begründbar und vor allen Dingen verhältnismäßig.


    Den Zweck der Citizenship Card beurteilt der Kläger schließlich unzulänglich, denn derselbe Bundesgesetzgeber, der das Wahlrecht geschaffen hat, hat auch die Citizenship Card ins Leben gerufen und deren dauerhafte, ununterbrochene Innehabung ganz bewusst ans Wahlrecht gekoppelt worden ist.


    Zur Beurteilung dieser Streitsache sind letzten Endes lediglich die rechtlichen Fakten und nicht philosophische oder rechtspolitische Argumente entscheidend. Es ist in Wahrheit durchaus einfach: Der FGEA ist unspezifisch, daher bewegt sich die Behörde voll und ganz im Rahmen dieses Gesetzes, wenn sie den Besitz der Citizenship Card auf einen gewissen Zeitraum beschränkt.


    Handlung

    Fasst sie zusammen.


    electoral-office-klein.gif



    UNITED STATES SENATE SPECIAL AND BY-ELECTIONS

    February 2022


    Special election of the senators from Freeland and New Alcantara.

    By-election of the senator from Assentia.



    Timetable


    Date Time Deadline
    31. 01. 2022 23:59 Erlangung des aktiven und passiven Wahlrechts (darf bis zum Tag vor der Wahl nicht verloren werden)
    06. 02. 2022 17:00 Einreichung von Kandidaturen
    07. 02. 2022 17:00 Öffnung der Wahllokale
    10. 02. 2022 17:00 Schließung der Wahllokale, Verkündung der Ergebnisse
    11. 02. 2022 00:00 Frühestmöglicher Amtsantritt




    Timetable for a second round of candidacies

    Dieser Zeitplan tritt mit automatisch und ohne besondere Mitteilung mit dem Auslaufen der regulären Frist für jene Wahlen in Kraft, bei denen nicht mindestens eine gültige Kandidatur erklärt wurde.



    Electoral Roll (wird bis zur Wahl wenn notwendig angepasst)


    Name State
    Maria E. VARGA Assentia
    Amanda BLAIR Freeland
    Lisa SHORE Freeland
    Eugene WOLF New Alcantara




    Kandidaturen für die Ämter

    • Senator from Assentia
    • Senator from Freeland
    • Senator from New Alcantara


    sind hier unter der Angabe von

    • angestrebtes Amt
    • ggf. einer Listung der Zugehörigkeit (Democratic, Republican, Social Conservative oder Independent)
    • ggf. einer unterstützenden Federal ID gem. II/2/2 FEA


    persönlich kundzumachen.



    36756856re.png

    Noëlle Bouloux, Director pro tempore

    February 1, 2022


    Your Honor,


    lassen Sie mich zunächst auf die Sachlage eingehen:


    Ad 1: Ich beeinspruche die Unterstellung des Klägers, mein Amt hätte ein Dokument "verfälscht". Es wurde verändert, das ist zutreffend, aber "verfälscht" unterstellt rechtswidriges Verhalten. Ich hoffe Sie, your Honor, sehen das auch so. Im Übrigen bestreite ich den Sachverhalt nicht.


    Ad 6: Die zitierte Passage aus der Kundmachung meiner Behörde ist tatsächlich unglücklich formuliert. Lassen Sie mich ausdrücklich festhalten, dass das USEO niemals weiß oder überhaupt wissen könnte, wie ein Wähler abgestimmt hat. Was ich damit lediglich zum Ausdruck bringen wollte war jener Umstand, dass bei einem 5-4 Ergebnis eine Stimme den Ausschlag macht. Korrekt hätte es heißen müssen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine, seine, Stimme zum Wahlausgang entscheidend beigetragen hat. Dies um zu erläutern, dass bei einem Ergebnis von bspw. 6-3 keine Wahlwiederholung stattgefunden hätte, da eine Stimme gar keinen Unterschied gemacht haben hätte können. Für diesen Fehler entschuldige ich mich.


    Zur Rechtslage: Zunächst will ich gar nicht mit einer ausbleibenden Mitteilung des Commonwealth betreffend die Wahlregelungen argumentieren, die hätte auch meines Erachtens keinen Unterschied gemacht, obgleich sie für dieses Verfahren ohnehin irrelevant wäre.

    Der Kläger unterstellt, ich würde damit argumentieren, dass das Bundesgesetz den FGEA ersetzen würde; das ist unrichtig. Ich habe, wie auch schon bei der Begründung meiner Entscheidung der Wahlwiederholung, argumentiert, dass der Federal Election Act hier subsidiär zur Anwendung kommt, das muss klar unterschieden werden.

    Sec. 1 FGEA bestimmt: "Aktiv wahlberechtigt bei den Wahlen zum Gouverneur sind alle Staatsbürger die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die sich im Besitz einer gültigen Citizenship Card befinden, denen das Wahlrecht nicht durch Urteil entzogen wurden, und die noch nie von einem Gericht wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind."

    Your Honor, diese Regelung weist objektiv eine planwidrige Rechtslücke auf, da sie keinen Stichtag festlegt. Es ist also unzweifelhaft, dass jemand eine Citizenship Card besitzen muss, es ist nur unklar, wann. Jede Auslegung dieses Satzes steht auf einer Grundlage, die jeder mit Recht anders interpretieren kann - Fakt ist, auch ich musste diesen Satz interpretieren. Folgende, halbwegs logische Interpretationen bieten sich meines Erachtens:

    1. Die CC muss am Monatsersten vorhanden sein.
    2. Die CC muss am Wahltag vorhanden sein.
    3. Die CC muss einen mehrtägigen Zeitraum vorhanden sein.

    Ich sage also, dass ein Beamter des Commonwealth of Freeland hier legitimiert wäre, eine dieser drei Optionen anzuwenden, denn das Gesetz ist nicht genau genug, sodass alle drei Interpretationen zulässig wären, sofern diese gut genug begründet sind.

    Im Gegensatz zu meiner Zeit als State Minister of State bin ich aber nunmehr als Direktorin des USEO auch an den FEA gebunden. Und ist die Rechtsgrundlage des Staates erschöpft, muss ich mich ans Bundesrecht wenden und die dortige Regelung sinngemäß anwenden; das habe ich auch getan.


    Zusammenfassend ist festzuhalten: Nachdem noch kein Gericht über den unklaren Wortlaut geurteilt hat, kann ein Wahlleiter gar nicht anders, als den Text auf die eine oder andere Art auszulegen. Ich begründe meine Auslegung auf das Bundesrecht, denn obwohl dieses das Staatsrecht nicht ersetzen kann, regelt es nichtsdestotrotz die rechtlichen Gegebenheiten jener Behörde, die die Gouverneurin mit der Wahldurchführung beauftragt hat; diese Tatsache muss auch der Kläger anerkennen.


    Ich beantrage also festzustellen, dass, aufgrund der Unklarheit von Sec 1 Ssec 1 Freeland Gubernatorial Elections Act, gezwungen ist, selbst rechtsgestalterisch tätig zu werden und den Text auszulegen und, dass die subsidiäre Anwendung von Bundesrecht in diesem Fall möglich und zulässig ist. Im Übrigen beantrage ich die Abweisung der Anträge des Klägers.

    Ich werde so verfahren, dass nach der zweiten Kandidatenrunde von 20. bis 25.1. direkt eine dritte angeschlossen hat, die heute um 17 Uhr endet. Die Wahllokale können danach öffnen.


    Die Regelung in der Verfassung ist ohne Zweifel für die aktuellen Umstände nicht anzuwenden.

    Your Honor,


    Hinsichtlich der Zuständigkeit dieses Gerichtes und der Zulässigkeit der Klage erhebe ich keinen Einwand. Den in der Klageschrift eingeforderten Anspruch erkennt das USEO nicht an.


    Weiters beantrage ich, den Antrag C3 auf Aussetzung der Stichwahl mittels einstweiliger Verfügung abzulehnen, da

    1. die Wahl seit nun mehr 20 Stunden läuft und bereits eingeleitet worden ist;
    2. das Weiterlaufen der Wahl keine irreversiblen Folgen für den Kläger hat, insbesondere weil
    3. falls der Kläger mit seiner Klage Erfolg hat und das Gericht eine Wahlwiederholung anordnet, dies durch die Weiterführung des jetzigen Wahlganges in keinster Weise beeinträchtigt wird.

    Eine einstweilige Verfügung zum Abbruch der Wahl wäre daher nicht zweck- und verhältnismäßig.


    Ich schlage daher vor, nicht den Abbruch der Wahl einstweilig zu verfügen, sondern lediglich die Verkündigung des Ergebnisses und Ausstellung des Wahlscheines bis zur endgültigen Entscheidung in dieser Sache auszusetzen. Hinsichtlich der Behauptung der Rechte des Klägers würde eine derartige Verfügung denselben Zweck mit gelinderen Mitteln erfüllen, als dies ein Wahlabbruch täte.