Handlung
Kopien des Urteils werden zur Urteilsverkündung am 27. Februar ausgeteilt:
Die Rechtsmittel stehen den beteiligten Parteien offen. Ich schließe das Verfahren.
Kopien des Urteils werden zur Urteilsverkündung am 27. Februar ausgeteilt:
Die Rechtsmittel stehen den beteiligten Parteien offen. Ich schließe das Verfahren.
Vielen Dank, das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.
An den Protokollanten gerichtet:
Der Kläger verzichtet auf ein Abschlussplädoyer. Director, wenn Sie möchten, können Sie mit Ihrem Schlussplädoyer fortfahren.
Mr. I. N. Jones , sind Sie an einer Fortführung des Verfahrens nicht mehr interessiert? Ich setze Ihnen eine Frist für Ihr Schlussplädoyer bis 24. Februar, 6 pm.
Damit schließe ich die Beweisaufnahme. Mr. I. N. Jones , ihr Schlussplädoyer bitte!
Mr. Jones? Ansonsten würde ich die Beweisaufnahme schließen, so es da keine Widerrede gibt.
Mr. I. N. Jones, möchten Sie noch erwidern?
Director,
Sie vertreten also die Ansicht, dass in einer rein staatlichen Angelegenheit - einer Gouverneurswahl - in der das USEO nicht mehr als Amtshilfe leistet, die Bundesvorschriften Vorrang haben vor der Möglichkeit einer möglichst wählerfreundlichen Auslegung des Staatsrechts? Hätte man nicht als Frist nicht auch den Beginn des - ja doch längeren - Wahlzeitraumes setzen können?
Madam Director,
Ich setze Ihnen eine Frist von 24 Stunden ab jetzt zur Erwiderung, sie läuft damit bis zum February 8th, 5.25 p.m.!
Nimmt das zur Kenntnis.
Aha? Und das sagt wer? Legen Sie bloß nicht die juristischen Maßstäbe eines fiktiven Computerspiels, wie diesen sogenannten Mikronationen mit so phantasievollen Namen wie "Österreich", an dieses real existierende Verfahren an! Wir handeln hier nach Grundsätzen die sich in guter Übung ausgebildet haben! Wenn Sie das nächste Mal Einwände gegen meine Prozessführung haben, so nutzen Sie dafür die Ihnen laut FRP zustehenden Mittel.
Spricht er, an die Director gewandt.
Vielen Dank, Mr. Jones. Wenn Sie möchten dürfen Sie fortfahren.
Thank you, Director. Wir treten somit in die Beweisaufnahme ein. Mr. I. N. Jones, Sie haben bereits zwei Beweisstücke vorgelegt. Beweisstück B ist aus meiner Sicht allerdings herzlich nichtssagend - wir können darin schließlich nicht erkennen ob dies tatsächlich die Wahlquittung für Ihren Mandanten war oder vielleicht gar nur die einer beliebigen, anderen Person? Sind Sie in der Lage diese Unsicherheiten auszuräumen?
Thank you. Director, Sie dürfen erwidern.
Allem Anschein nach scheint es Mr. I. N. Jones nicht so dringend zu sehen! Ich setze hiermit eine Frist von 24 Stunden ab jetzt, bis dahin muss der Klagevortrag erfolgt sein.
Good evening. Please be seated.
Deutet er mit entsprechender Geste, um sich dann selbst zu setzen.
Mr. Jones, Sie haben das Wort für den Klagevortrag.
Findet sich zu entsprechend später Stunde ein und wartet auf das Eintreffen der Beteiligten I. N. Jones Noëlle Bouloux
Mrs. Bouloux,
aus Ihren bisherigen Ausführungen entnehme ich, dass sie nicht gewillt sind, die Klage, eine Schuld oder den Anspruch des Klägers anzuerkennen, wenn ich dieselbe zulasse, wozu ich gerade im Begriff bin?
Nun denn.
Thank you.
Mrs. Bouloux, Sie haben das Recht sich zur Zuständigkeit dieses Gerichts und zur Zulässigkeit der Klage einzulassen.