2nd Gubernatorial Election Act Amendment Bill 2015/11/1

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 789 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Dominic Stone.



  • Honorable Members of the General Court,


    Mr. Dominic Stone beantragte eine Aussprache zum angehängten Entwurf.


    Ich setze die Dauer der Aussprache auf vorerst 96 Stunden fest.


    Dem Antragsteller gebührt das erste Wort.




    Dr. Jeremy Goldberg
    Speaker of the General Court


    2nd Gubernatorial Election Act Amendment Bill


    Section 1 - Replacing Article II
    Art. II wird wie folgt neu gefasst:

    Wahlen zum Gouverneur von Laurentiana sollen fünf Tage dauern und am 20. Tag des Wahlmonats beginnen.


    Section 2 - Amending Article III
    (1) Sec. 1 wird wie folgt neu gefasst:

    Kandidaturen für das Amt des Gouverneurs sind bis zum Ablauf des 10. Tages des Wahlmonats öffentlich, an einem von der die Wahl durchführenden Behörde ausgewählten Ort, bekanntzugeben.


    (2) In Sec. 2 wird der zweite Satz wie folgt neu gefasst:

    Erstreckt sich die Kandidatenfrist über den üblichen Termin des Wahlbeginns, soll die Wahl stattdessen zum nächstmöglichen Zeitpunkt beginnen.


    Section 3 - Amending Article V
    Sec. 2 wird wie folgt neu gefasst:

    Wird ein Gouverneur in einer Nachwahl bestimmt oder verzögert sich eine reguläre Gouverneurswahl über den Wahlmonat hinaus, soll der gewählte Gouverneur seinen Eid am ersten Tag nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses leisten.


  • Honorable Members of the General Court,


    Da der Antragsteller kein Interesse daran zu haben scheint, erlaube ich mir das Wort zu ergreifen.


    Abgesehen davon, dass die vorliegende Bill schludrig formulierte Gesetzesverweise enthält, halte ich sie für nicht optimal.
    Zehn Tage Zeit sich nach der Ankündigung zu überlegen ob man kandidieren will oder nicht mögen ja noch einigermassen nachvollziehbar sein, aber warum um Himmelswillen danach noch einmal ganze zehn Tage warten bevor der Wahlgang beginnen soll? Hier liesse sich das Prozedere deutlich dichter gestalten.


    Die Fixierung der Wahldaten halte ich aber für sinnvoll.

  • Honorable Members,


    wie die letzte Wahl gezeigt hat, ist unsere Wahl an Stichtagen in Sonderfällen äußerst ungünstig, aus diesem Grund setze ich mich für eine Anpassung ein.


    Abgesehen davon, dass die vorliegende Bill schludrig formulierte Gesetzesverweise enthält, halte ich sie für nicht optimal.


    Der Kollege möge doch bitte genauer darauf eingehen was er als "schludrig" empfindet und doch bitte ein Beispiel bringen, was nicht "schludrig" sei.


    Zehn Tage Zeit sich nach der Ankündigung zu überlegen ob man kandidieren will oder nicht mögen ja noch einigermassen nachvollziehbar sein


    Diese 10 Tage sind in etwa der Durchschnitt bei bundesweiten Wahlen und wurden daher so gewählt.


    aber warum um Himmelswillen danach noch einmal ganze zehn Tage warten bevor der Wahlgang beginnen soll? Hier liesse sich das Prozedere deutlich dichter gestalten.


    Ausreichend Zeit für Wahlkampf, aber das mag dem Kollegen vielleicht fremd sein, weil es so selten welchen gibt.


    Grundsätzlich sei aber gesagt: Warum hier irgendetwas dichter gestalten? Die Amtseinführung ist erst am jeweils 1. des nächsten Monats, es ist also sowieso eine erzwungene Pause zwischen Wahl und Antritt vorgesehen. Und schließlich: Um so später der eigentliche Wahlgang stattfindet und damit der Wahlausgang feststeht, umso später wird ein Governor eventuell zur "Lame Duck" und soll so motiviert bleiben bis zum Schluss weiter zu arbeiten.

  • Honorable Members of the General Court,


    Ich kann mich der Kritik des ehrenwerten Kollegen Jennings zumindest in Teilen anschliessen.

    Ausreichend Zeit für Wahlkampf, aber das mag dem Kollegen vielleicht fremd sein, weil es so selten welchen gibt.


    Und warum sollte jemand der entschlossen ist zu kandidieren nicht schon Wahlkampf betreiben bevor er sich auch noch offiziell an der entsprechenden Stelle meldet? Ich fürchte die Logik des ehrenwerten Kollegen Stone hinkt hier ein wenig.


    Ich schlage vor die Wahlen jeweils am 13. des Wahlmonats auszuschreiben und anschliessend eine Frist von fünf Tagen für Kandidaturen einzuräumen. Anschliessend soll die Wahlbehörde zwei Tage Zeit haben die Vorschläge zu prüfen um dann, sofern es keine Stille Wahl gibt, den Wahlgang jeweils am 20. zu öffnen und nach fünf Tagen zu schliessen.

  • Honorable Members,


    Und warum sollte jemand der entschlossen ist zu kandidieren nicht schon Wahlkampf betreiben bevor er sich auch noch offiziell an der entsprechenden Stelle meldet? Ich fürchte die Logik des ehrenwerten Kollegen Stone hinkt hier ein wenig.


    warum man den Zeitraum zwischen Kandidaturen und Wahl so sehr "straffen" müsste konnte der Kollege hingegen auch noch nicht logisch argumentieren. Uns läuft die Zeit schließlich nicht davon und zudem kann die Wahl so eventuell auch noch fristgerecht beginnen, falls eine Nachfrist für Kandidaturen notwendig ist.

  • Honorable Members,


    warum können wir uns denn nicht auf eine 7 Tages First einigen? Eine Woche ist ein wunderbar greifbare Zeitspanne und sollte für Wahlkampf-Aktionen durchaus ausreichend sein.
    Fünft Tage halte ich etwas kurz - wir haben doch die Zeit, warum also jetzt 2 Tage abziehen?

  • Honorable Members,


    ich kann mich auch mit sieben Tagen anfreunden. Allerdings wird nichts abgezogen, die Frist beträgt schon jetzt fünf Tage. Die Kernänderungen die der Antrag bringen soll sind lediglich eine neue Festlegeung der Stichtage und hier sind der 10. und der 20. einfach wunderbare Daten die man sich einfach merken kann.

  • Honorable Members of the General Court


    Ich gehe mit Kollege Stone einig. Seine Argumentation überzeugt mich.

    [align=center]Mosby M. Parsons


    Former Senator for Laurentiana
    Former Governor of Laurentiana
    Former Member of the House of Representatives
    Former Lieutenant General (NG) and
    Commandant of the Laurentiana National Guard



  • Honorable Members of the General Court,


    Die maximale Aussprachedauer von 168 Stunden ist bereits überschritten.
    Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich.


    Ich ersuche den Antragsteller daher mitzuteilen ob und in welcher Form sein Antrag zur Abstimmung gestellt werden soll.




    Dr. Jeremy Goldberg
    Speaker of the General Court

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