S. 2014-125 Independent United States Electoral Office Amendment Bill

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  • Honorable Members of Congress!


    Die Senatorin aus Serena, Ms. Nathalie Holland, hat den angehängten Entwurf eingebracht.
    Der Antragsteller hat das erste Wort.


    Die Aussprachedauer wird vorerst auf 96 Stunden festgelegt.
    Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



    Daryll K. Sanderson
    Vice-President of Congress


    Independent United States Electoral Office Amendment Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz ändert den Federal Election Act, um mit dem United States Electoral Office eine von Kongress und Regierung der Vereinigten Staaten unabhängige Behörde zur Durchführung von Wahlen gemäß dem Federal Election Act zu schaffen.
    (2) Es soll zitiert werden als Independent United States Electoral Office Act.


    Section 2 - Reformulation of Article I Section 3 Federal Election Act
    Article I Section 3 Federal Election Act wird folgendermaßen neu gefasst:

      (1) Die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen nach diesem Gesetz ist Sache einer vom Kongress und der Regierung der Vereinigten Staaten unabhängigen Behörde. Die Behörde trägt den Namen United States Electoral Office und hat ihren Dienstsitz in Amada (Freeland).
      (2) Das United States Electoral Office wird von einem Direktor geleitet. Dieser regelt und erfüllt im Rahmen der Verfassung und Gesetze der Vereinigten Staaten alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen nach diesem Gesetz selbstständig und in eigener Verantwortung und ist dabei an keinerlei Weisungen gebunden.
      (3) Der Director of the United States Electoral Office muss Staatsbürger der Vereinigten Staaten ([definition=11]Federal-ID[/definition], [definition=12]State-ID[/definition] oder Side-ID gemäß dem Citizenship Act) sein und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Ihm darf das Wahlrecht nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung wegen eines Verbrechens entzogen sein. Für die Dauer seiner Amtszeit darf er kein anderes legislatives, exekutives oder judikatives Amt gemäß der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder eines ihrer Bundesstaaten - ausgenommen der Mitgliedschaft in einem direktdemokratisch konstituierten Parlament eines Bundesstaates - bekleiden.
      (4) Der Director of the United States Electoral Office wird jeweils in den Monaten Dezember und Juni eines Jahres unverzüglich nach Konstituierung des in diesen Monaten zusammentretenden neugewählten Repräsentantenhauses sowie unverzüglich im Falle der Vakanz des Amtes, von beiden Kammern des Kongresses mit jeweils der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied einer der beiden Kammern des Kongresses. Jedem Vorgeschlagenen ist die Gelegenheit zu geben, sich den Mitgliedern des Kongresses vorzustellen und ihre Fragen an ihn zu beantworten. Der Gewählte ist unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses durch das Kongresspräsidium anzugeloben.
      (5) Für den Fall der Abwesenheit oder sonstigen Verhinderung des Director of the United States Electoral Office sowie der Vakanz des Amtes während eines Wahlzeitraumes wählen die beiden Kammern des Kongresses ferner einen Deputy Director of the United States Electoral Office gemäß den Bestimmungen von Subsection 3 und 4.

    Section 3 - Transitional Provision
    Die ersten Wahlen zum Director und Deputy Director of the United States Electoral Office finden unverzüglich nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, nicht jedoch vor Abschluss der Konstituierung des im Monat November 2014 neugewählten Repräsentantenhauses statt.


    Section 4 - Coming into force
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.

    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate

  • Mr. President,


    die Vereinigten Staaten werden derzeit von einer nicht abreißen wollenden Serie von Pannen und Skandalen um die Durchführung der Wahlen zum Repräsentantenhaus diesen Monat heimgesucht. Was auch immer letztlich hinter diesen Vorgängen stecken mag, tatsächlich bloß eine "Pechsträhne" der Verantwortlichen oder doch mehr: Das Vertrauen der Bevölkerung darin, das Wahlen in den Vereinigten Staaten fair, unparteiisch und gemäß dem Gesetz durchgeführt werden, ist jedenfalls tief erschüttert.


    Viele Menschen stellen sich zurecht die Frage: Wie "unabhängig" - so postuliert es jedenfalls Article I Section 3 Federal Election Act schon in der geltenden Fassung - ist eine Wahlbehörde die letztlich doch wie jede andere Bundesbehörde auch in die Hierarchie der Bundesverwaltung eingegliedert ist wirklich? Deren Direktor vom Präsidenten ernannt und entlassen wird? In die der Präsident - wie in jede andere Behörde auch - jederzeit selbst über den Kopf des zuständigen Fachministers hinweg "hineinregieren" kann, wie wir es jüngst erlebt haben? Jener Präsident, um dessen Wiederwahl es vielleicht geht? Der von dem Kongress um dessen Wahl es geht kontrolliert werden soll? Der vielleicht auch Funktionär einer Partei ist, aus welcher sich Kandidaten an einer Wahl beteiligen?


    Dieser Gesetzesvorschlag setzt das Postulat einer unabhängigen Wahlbehörde demgegenüber in die Praxis um: Ihr Direktor wird nicht länger vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats ernannt - und vom Präsidenten nach eigenem Gutdünken erlassen - sondern für eine fixe Amtszeit vom Kongress gewählt. Von beiden Kammern gleichberechtigt, so dass regelmäßig Vertreter aller drei politischen Lager - Demokraten, Republikaner und Unabhängige - beteiligt sind. In der Ausübung seines Amtes ist er praktisch einem Bundesrichter gleichgestellt: An Verfassung und Gesetze gebunden, untersteht er dennoch niemandes Aufsicht oder Anweisungen.


    Der Gesetzesvorschlag bestimmte feste Wahltermine außerhalb der Wahlzeiträume, um zeitliche Kollisionen zu vermeiden. Und er sieht die Wahl eines Stellvertretenden Direktors vor, um Abwesenheiten, Vakanzen und Verhinderungen abzufedern. Beide Positionen - Direktor und sein Stellvertreter - sind laufend besetzt zu halten und bei Vakanz unverzüglich durch Wahl nachzubesetzen.


    Ich bin überzeugt, dass diese Regelung das Vertrauen der Bevölkerung in faire und unparteiisch geleitete Wahlen in den Vereinigten Staaten wieder herstellen wird.

  • Vertreter aller drei politischen Lager - Demokraten, Republikaner und Unabhängige


    Handlung

    Grinst bei dieser Aussage. Ob diese untergriffige Bemerkung beabsichtigt war oder nicht, kann er aber nicht sagen.


    Mr. Speaker,


    ja es hat bei der aktuellen Wahl Patzer gegeben. Aber wenn man sich die Geschichte ansieht, bildet so ein Patzer eine eindeutige Ausnahme. Ich bezweifle, dass sich an der Amtsführung, durch so eine "Unabhängigkeitserklärung" des Electoral Office, grob etwas ändern wird. Wenn sich die werten Kollegen davon allerdings etwas versprechen, dann will ich ihnen nicht dabei im Wege stehen.

  • Mr. President,


    meine Idee lässt sich auch völlig losgelöst von den "Turbulenzen" um die aktuellen Wahlen schlüssig begründen:


    So käme etwa niemand auf die Idee, den Justizminister und vermittelt über diesen in letzter Konsequenz den Präsidenten zum Vorgesetzten der Bundesrichter zu machen. Zwar ins Gesetz zu schreiben, diese seien unabhängig, sie aber durch die Möglichkeit einer jederzeitigen Entlassung - etwa weil sie Anweisungen nicht befolgen - eben doch von der Regierung abhängig zu machen. Denn diese sollen sie ja gerade auch kontrollieren.


    Oder nehmen Sie den Direktor der Federal Reserve Bank. Dieser ist mit tatsächlicher Unabhängigkeit von der Regierung ausgestattet, denn alles andere würde wohl jeder vernünftige Mensch für Wahnsinn halten. Man stelle sich einmal vor, die Regierung könnte bestimmen, wie viel Geld gedruckt wird!


    Wahlen und Abstimmungen sind das Herz und die Seele eines jeden demokratischen Gemeinwesens. Ihre Vorbereitung und Durchführung strikt nach Gesetz und Recht und ohne jede Gefahr, dass auch nur die Besorgnis einer Beeinflussung im Sinne von irgendjemandes persönlichen Interessen erfolgt, ist für einen demokratischen Staat so wichtig wie eine unabhängige Justiz für die Rechtsstaatlichkeit und eine unabhängige Notenbank für eine vernünftige Volkswirtschaft.


    Dennoch werden die Wahlen in den Vereinigten Staaten von einer Behörde geleitet, die laut Gesetz zwar deklaratorisch "unabhängig" ist, in Wahrheit aber ganz normal in die Nomenklatur der Bundesverwaltung eingegliedert ist. An deren Spitze als oberster Aufseher und Weisungsgeber der Präsident steht.


    Und dort wiederum steht er ja auch nicht durch Zufall, sondern ganz bewusst. Zwar ist der Präsident an die Gesetze gebunden und hat für ihre getreuliche Vollziehung zu sorgen. Innert dieses Rahmens jedoch soll er eben gerade darauf hinwirken, dass Spielräume und Ermessen im Sinne seiner politischen Agenda genützt werden. Schließlich ist er genau dazu gewählt. Er soll nicht nur für "Dienst nach Vorschrift" sorgen, er soll die ganze Bundesvollziehung von der Verfassung gewollt auch in eine bestimmte politische Richtung lenken.


    Auch das Bundeswahlamt? Ich halte das angesichts der herausragenden Bedeutung und Sensibilität von Wahlen und Abstimmungen für das Funktionieren der Demokratie in den Vereinigten Staaten und das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtmäßigkeit, Fairness und Unparteilichkeit dieser Prozesse und somit das politische System als Ganzes für einen "Konstruktionsfehler." Und der soll mit diesem Gesetzesvorschlag eben behoben werden.

  • Mr President pro tempore,
    ich bin noch unentschieden, teile die Einwände des ehrenwerten Congressmans aus Agnus Dei, bin aber geneigt, ebenfalls zuzustimmen, weil die Stellung des Electoral Office noch sensibler ist als beispielsweise die des Registration Office.

  • Mr. President, Mr. Speaker, Honorable Members of the Congress,


    ich werde ebenfalls leicht unsicher diesen Antrag zustimmen, meine größten Zweifel werden dadurch ausgeräumt, dass der Congress weiterhin eine Kontrollinstanz ist und das Office an das Gesetz und wichtiger die Verfassung gebunden ist.

  • Mr. Speaker pro tempore,


    die einzigen wirklichen Bedenken, die ich nach den Ausführungen der werten Kollegin aus Serena noch habe, gelten der Leitung.
    Derzeit - als eingegliederte Behörde - ist eine Leitung des EO immer sichergestellt. Ich rege daher an, dem Präsidenten, im Falle einer Vakanz, das Recht zuzugestehen, einen einstweiligen Leiter zu bestimmen. Eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit die Handlungsfähigkeit sicher zu stellen, falls noch kein Leiter durch den Kongress gewählt wurde.


    Eventuell könnte man auch das Vorschlagsrecht für die Leitung um den Präsidenten erweitern, da im Umfeld der Regierung üblicherweise schnell geeignete Kandidaten gefunden werden können.

  • Mr. President,


    auf Vorschlag des Congressman aus Agnus Dei ergänze ich meinen Gesetzesvorschlag noch folgendermaßen:

    Independent United States Electoral Office Amendment Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz ändert den Federal Election Act, um mit dem United States Electoral Office eine von Kongress und Regierung der Vereinigten Staaten unabhängige Behörde zur Durchführung von Wahlen gemäß dem Federal Election Act zu schaffen.
    (2) Es soll zitiert werden als Independent United States Electoral Office Act.


    Section 2 - Reformulation of Article I Section 3 Federal Election Act
    Article I Section 3 Federal Election Act wird folgendermaßen neu gefasst:

      (1) Die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen nach diesem Gesetz ist Sache einer vom Kongress und der Regierung der Vereinigten Staaten unabhängigen Behörde. Die Behörde trägt den Namen United States Electoral Office und hat ihren Dienstsitz in Amada (Freeland).
      (2) Das United States Electoral Office wird von einem Direktor geleitet. Dieser regelt und erfüllt im Rahmen der Verfassung und Gesetze der Vereinigten Staaten alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen nach diesem Gesetz selbstständig und in eigener Verantwortung und ist dabei an keinerlei Weisungen gebunden.
      (3) Der Director of the United States Electoral Office muss Staatsbürger der Vereinigten Staaten ([definition=11]Federal-ID[/definition], [definition=12]State-ID[/definition] oder Side-ID gemäß dem Citizenship Act) sein und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Ihm darf das Wahlrecht nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung wegen eines Verbrechens entzogen sein. Für die Dauer seiner Amtszeit darf er kein anderes legislatives, exekutives oder judikatives Amt gemäß der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder eines ihrer Bundesstaaten - ausgenommen der Mitgliedschaft in einem direktdemokratisch konstituierten Parlament eines Bundesstaates - bekleiden.
      (4) Der Director of the United States Electoral Office wird jeweils in den Monaten Dezember und Juni eines Jahres unverzüglich nach Konstituierung des in diesen Monaten zusammentretenden neugewählten Repräsentantenhauses sowie unverzüglich im Falle der Vakanz des Amtes, von beiden Kammern des Kongresses mit jeweils der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied einer der beiden Kammern des Kongresses. Jedem Vorgeschlagenen ist die Gelegenheit zu geben, sich den Mitgliedern des Kongresses vorzustellen und ihre Fragen an ihn zu beantworten. Der Gewählte ist unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses durch das Kongresspräsidium anzugeloben.
      (5) Für den Fall der Abwesenheit oder sonstigen Verhinderung des Director of the United States Electoral Office sowie der Vakanz des Amtes während eines Wahlzeitraumes wählen die beiden Kammern des Kongresses ferner einen Deputy Director of the United States Electoral Office gemäß den Bestimmungen von Subsection 3 und 4.
      (6) Sind die Ämter des Director und des Deputy Director of the United States Electoral Office höchstens sieben Tage vor Beginn einer Wahlvorbereitung vakant, so soll der Präsident der Vereinigten Staaten im Einvernehmen mit dem Präsidium des Kongresses einen Acting Director of the United States Electoral Office ernennen. Die Ernennung wird hinfällig, wenn der Kongress bis spätestens zum Tag vor Beginn der Wahlvorbereitung einen Director of the United States Electoral Office wählt.

    Section 3 - Transitional Provision
    Die ersten Wahlen zum Director und Deputy Director of the United States Electoral Office finden unverzüglich nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, nicht jedoch vor Abschluss der Konstituierung des im Monat November 2014 neugewählten Repräsentantenhauses statt.



    Section 4 - Coming into force
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.

    Ein eigenes Vorschlagsrecht des Präsidenten halte ich indes für überflüssig. Einen solchen kann der Präsident schließlich über ein Kongressmitglied seines Vertrauens einbringen.

  • Mr. President,


    Ich erachte die Bill für sinnvoll und werde ihr in der jetzigen Fassung zustimmen.

    [align=left]fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
    fr. Almighty Congressman from Laurentiana
    fr. Almighty Chairman of the Republican Party
    fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

    fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
    fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana


  • The Speaker pro tempore of the House



    Honorable Members of Congress!

    Die Debattenfrist ist abgelaufen, die Abstimmungen werden in Kürze eingeleitet.



    _________________________________________________
    Clark
    President pro tempore of Congress


  • The Vice-President of Congress


    Honorable Members of Congress!


    Das Repräsentantenhaus hat der Bill zugestimmt ([Vote]S. 2014-125 Independent United States Electoral Office Amendment Bill


    Die Bill wird der Präsidentin der Vereinigten Staaten zugeleitet.


    [size=14]Daryll K. Sanderson
    Vice President of Congress

    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate

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