Mister President,
es geht mir nicht darum, dass die Bundesstaaten bestimmen könnten oder sollten bestimmen können, wen oder was der Bund besteuern darf.
Es geht mir darum, dass es zwei Arten von Unternehmen gibt: Einmal solche, die mit der Person ihres Inhabers rechtsidentisch sind - wie Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien, Greißlereien, kleine Handwerksbetriebe usw. Und auf der anderen Seite solche mit eigener Rechtspersönlichkeit - typischerweise Unternehmen mit größeren Beschäftigtenzahlen und Absatzgebieten, entsprechend höheren Umsätzen usw.
Wenn man nun erstgenannte zunächst Körperschaftsteuer nach Sec. 3 des vorgeschlagenen Federal Tax Act zahlen lässt und anschließend die Gewinnentnahen der Gesellschafter nochmals nach Sec. 2 als Einkommen besteuert, ist das eine Doppelbesteuerung.
Es ist darum geboten, die Erhebung der Federal Corporate Profit Tax auf Kapitalgesellschaften zu beschränken, da Personengesellschaften bereits in Gestalt der Federal Personal Income Tax besteuert werden.
Sache der Bundesstaaten ist in diesem Zusammenhang lediglich die handelsrechtliche Regelung von Gesellschaftsformen, die auf die Möglichkeit des Bundes Steuern einzuheben aber keinen Einfluss hat: Dieser kann Personen- wie Kapitalgesellschaften besteuern, nur eben die einen mit einer Einkommen- (Federal Personal Income Tax) und die anderen mit einer Körperschaftsteuer (Federal Corporate Profit Tax ). Nicht jedoch Personengesellschaften doppelt, erst mit der einen und dann noch mal mit der anderen Steuerart.
Ich schlage darum - unter Einbezug der bereits vom Secretary of Commerce vorgeschlagenen Änderungen - folgende Neufassung der Sec. 3 und 4 des Federal Tax Acts vor (meine Vorschläge in rot
Section 3 - Federal Personal Income Tax
(1) Steuerschuldner nach dieser Section ist jeder Einwohner der Vereinigten Staaten von Astor und jede Person, die innerhalb Astors Einkommen bezieht oder Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit erzielt.
(2) Gegenstand der Steuer ist das Einkommen vor Steuern und Abgaben der Bundesstaaten und ihrer Untergliederungen. einschließlich der anteilsmäßig zurechenbaren Gewinne von Unternehmen mit der Bundesrechtsform einer Sole Proprietorship und der Partnership. *)
(3) und (4) (unverändert)
Section 3 4 - Federal Corporate Profit Tax
(1) Steuerschuldner nach dieser Section ist jede Kapitalgesellschaft mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Astor.
(2) Der Jahresgewinn einer Kapitalgesellschaft bis zu inklusive einer halben Million Dollar wird mit einem Steuersatz von 7,5% belegt.
(3) Der Jahresgewinn einer Kapitalgesellschaft der eine halbe Million Dollar übersteigt wird mit einem Steuersatz von 15% belegt.
(4) (unverändert)
Die bisherigen Sec. 4 und 5 des Federal Tax Acts werden - auf Grund der offensichtlich irrtümlichen Doppelbelegung der Sec. 3 im Ausgangsvorschlag - entsprechend zu den Sec. 5 und 6.
*) = Gewinne aus Kapitalanlagen in Unternehmen sind bereits in SSec. 1 inbegriffen. Darüber hinaus kann es keine Unternehmen nach "Bundesrechtsformen" geben, denn die Rechtsformen von Unternehmen sind ein Gebiet des Zivilrechtswesens, und dieses wiederum ist verfassungsgemäß Sache der Bundesstaaten.