Honorable Commoners,
folgender Entwurf von Commoner Wells steht zur Aussprache.
Die Dauer der Aussprache beträgt zunächst 96 Stunden.
Dem Antragsteller gebührt das erste Wort.
Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 298 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Daryll K. Sanderson.
Honorable Commoners,
folgender Entwurf von Commoner Wells steht zur Aussprache.
Die Dauer der Aussprache beträgt zunächst 96 Stunden.
Dem Antragsteller gebührt das erste Wort.
Honorable Commoners,
in der jüngsten juristischen Prüfung gab es folgenden Sachverhalt zum Staatsrecht:
Dieser zeigt eine in meinen Augen paradoxe Situation auf: Es gibt bislang keine Regel, die es verbieten würde, sich mit zahlreichen neuen IDs im Abstimmungszeitraum anzumelden und so eine Abstimmung zu beeinflussen. Diese Situation soll mit diesem Entwurf, der das Quorum für die Annahme eines Entwurfs verbindlich regeln würde, behoben.
Außerdem sollen im gewissen Maße "taktische Kampfabstimmungen" verhindert werden. Dazu sind wichtige Klauseln im Entwurf, die dem ursprünglichen Antragsteller hier Macht geben. Wird sein Antrag abgelehnt, kann ein Alternativantrag schließlich immer noch eingebracht werden; es verhindert aber auch, dass ein Antrag, über dessen generelles Ziel Einigkeit besteht, keine Mehrheit findet weil es einen nur minimal anderen Entwurf gibt, der ebenfalls keine Mehrheit findet.
Honorable Commoners,
Ich danke Governor Wells für diesen Entwurf.
Gerne möchte ich ihm zustimmen, da er eine derzeit bestehende Lücke schliesst. Unglücklicherweise steht dem aber Subsection 9 entgegen.
Zum einen ist die Formulierung dieser Section schwammig, zum anderen lehne ich es ab die Auswahlmöglichkeit faktisch abzuschaffen.
Was versteht der Antragssteller unter "thematisch gleich gerichtet"? Wären etwa die damaligen Entwürfe von Gouverneur Wells und Commoner Varga zur Drogenpolitik thematisch gleich gerichtet gewesen? Beide befassten sich mit dem selben Thema, also müsste man dies bejahen. Die Ansätze standen einander jedoch diametral entgegen, waren sie also doch nicht thematisch gleich gerichtet?
Ich erkenne keinen Vorteil darin dem Antragssteller das Recht zu geben zu entscheiden welcher Gegenentwurf bzw. ob überhaupt ein Gegenentwurf zur Abstimmung kommt. Ich erkenne hier viel mehr einen verdeckten Demokratieabbau, denn warum soll die Assembly nicht entscheiden welcher Entwurf der Beste ist?
Wie oft kam es denn in der Vergangenheit vor dass ein Antrag aufgrund einer Auswahlabstimmung keine Mehrheit fand über den ansonsten Einigkeit bestand? Ich persönlich habe nur eine Abstimmung in Erinnerung bei der ein Alternativentwurf zurückgezogen wurde, allerdings um eine Ablehnung des ursprünglichen Entwurfes zu gewährleisten. Wenn ich mich recht entsinne war es der damalige Commoner Varga der seinen Entwurf zur Drogenpolitik, man muss in diesem Fall sagen zu Ungunsten, von jenem unseres Gouverneurs zurückzog.
Honorable Commoners,
ich sehe die Section 9 zwar ebenfalls kritisch, erkenne aber die Begründung von Commoner Wells durchaus an. Ich werde daher zustimmen, denn das eine Verfahrensfrage genutzt wird, um ein gewünschtes Ergebnis zu provozieren, das halte ich nicht für sinnvoll. Das das bisher selten vorkam muss für die Zukunft ja nichts heißen.
Einen Demokratieabbau kann ich jedenfalls nicht erkennen, das Recht, einen anderen Entwurf einzubringen, das bleibt ja bestehen.
Honorable Commoners,
besonders geht es mit den Worten "thematisch gleich gerichtet" darum, dass nicht etwa aus irgendeinem Grund zwischen einem Entwurf zur Bildungs- und einem Entwurf zur Waffenpolitik abgestimmt werden muss. Ich gehe davon aus, dass jedes gegenwärtige Mitglied der Assembly klug genug ist, so etwas nicht herbeizuführen - derzeit aber ist es möglich.
Ansonsten gilt ja: Meinen Alternativentwurf kann ich jederzeit später wieder einbringen. Gegenwärtig aber könnte beispielsweise ein Alternativentwurf eingebracht werden, der sich nur in einem Satz unterscheidet. Beide Entwürfe kriegen je 4 Stimmen, es gibt ein Nay. Die Mehrheit will also eine Regelung auf dem Gebiet, es kommt aber keine zustande - das halte ich für demokratiefeindlich, weil es den eigentlichen Willen des Volkes (in Form der Assembly) verkennt.
Jedoch wäre ich - sollte sich eine Zustimmung nur zu einem Teil des Antrags herauskristallisieren - ggf. gewillt, diese Klausel in einem anderen Antrag zu diskutieren und mich hier rein auf die aktuell bestehende Regelungslücke zu beschränken.
Honorable Commoners,
Sofern der Antragssteller Ssec 9 streicht werde ich dem Entwurf zustimmen.
Honorable Commoners,
Es scheint als sei es höchste Zeit für diese Anpassung, daher bin ich gerne bereit diesen Entwurf mitzutragen sofern Ssec 9 entfällt.
In dieser Ssec sehe ich keinen Vorteil, jedoch Nachteile und eine potenzielle Schwächung der Demokratie. Ich kann mir kaum vorstellen dass ein Antrafssteller einen konkurrierenden Entwurf zur Abstimmung stellen würde.
Honorable Commoners
unter diesen Umständen würde ich - ganz im Sinne des Antrags - um eine Streichung von Ssec. 9 bitten
Honorable Commoners,
Ich begrüsse das und sehe nun keinen Grund der geänderten Vorlage nicht zu zustimmen.
Honorable Commoners,
ich freue mich, dass wir mit so einer Einigkeit gegen die aktuelle Regelungslücke vorgehen können.
Honorable Commoners,
ich kann nur mein ausdrückliches Wohlgefallen für die angedachte Änderung zum Ausdruck bringen.
Honorable Commoners,
ich möchte den Antragsteller noch bitten zu bestätigen, ob der Entwurf nun in der folgenden Form zur Abstimmung gebracht werden soll:
anschließend werde ich die Abstimmung einleiten.
Honorable Commoners,
Ja.
Honorable Commoners,
die Aussprache ist damit beendet, die Abstimmung wird umgehend eingeleitet.
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