Senatoral Election - October 2010
Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 833 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Gregory Jameson.
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Eine Frage an den amtierenden Senator, den Governor bzw. das USEO:
Handelt es sich bei dieser Wahl um eine Nachwahl gemäß Art. 3, Sec. 2 der Constitution of Peninsula oder um eine vorgezogene Neuwahl, anstat der üblichen Wahl im November?
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Laut meinem Rechtsverständnis ersteres.
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Zitat
Original von Doug Hayward
Eine Frage an den amtierenden Senator, den Governor bzw. das USEO:Handelt es sich bei dieser Wahl um eine Nachwahl gemäß Art. 3, Sec. 2 der Constitution of Peninsula oder um eine vorgezogene Neuwahl, anstat der üblichen Wahl im November?
Eine Nachwahl. Die Wahl im November findet regulär statt. Der hier gewählte Senator amtiert daher vorerst bis Ende November.
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Nun denn. Ich erkläre hiermit mangels anderer Bewerber meine Kandidatur zum Amt des Senator of Peninsula.
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Ich weise darauf hin, dass Mr. Mullenberry gemäß Art. 3 Sec. 2, verbunden mit Art. 2, Sec. 2 der Constitution of Peninsula bei dieser Wahl zwar das Wahlrecht, jedoch nicht das Wählbarkeitsrecht innehat. Sollte die Wahl dennoch vollzogen werden, sehe ich mich gezwungen Einspruch beim Obersten Gerichtshof einzulegen.
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Well, das kommt dabei raus, wenn nicht der Director des Electoral Office sich um sowas kümmert. Und immer gleich diese Drohungen. Ein einfacher Hinweis hätte gereicht.
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Zitat
Original von Doug Hayward
Ich weise darauf hin, dass Mr. Mullenberry gemäß Art. 3 Sec. 2, verbunden mit Art. 2, Sec. 2 der Constitution of Peninsula bei dieser Wahl zwar das Wahlrecht, jedoch nicht das Wählbarkeitsrecht innehat. Sollte die Wahl dennoch vollzogen werden, sehe ich mich gezwungen Einspruch beim Obersten Gerichtshof einzulegen.Mr. Hayward,
Mr. Mullenberry ist sehr wohl wählbar. Was die Verfassung von Peninsulla betreffend die Wählbarkeit zum Senator sagt, ist schlicht irrelevant, weil nichtig.
Das Amt des Senatoren ist ein Amt auf Bundesebene. Allein die Bundesverfassung und die Bundesgesetze bestimmen, wann und wie Senatoren gewählt werden, wer wahlberechtigt und wählbar ist usw.
Die Bundesstaaten haben betreffend die Wahl der Senatoren nur dann und nur das zu regeln, wenn und wozu der Bund sie ermächtigt. Das hat er in der Form getan, als dass die Bundesstaaten sie Neubesetzung eines vakanten Senatssitzes selbst regeln können - aber eben auch nur das Wahlverfahren. Wahlrecht und Wählbarkeit richten sich weiterhin nach Bundesrecht.
Mr. Mullenberry erfüllt die bestehenden Voraussetzungen für das passive Wahlrecht zum Senat nach Bundesrecht. Er ist zwar noch nicht aktiv in Peninsula wahlberechtigt, aber das ist unschädlich - nach Bundesrecht muss er nur Bürger der Vereinigten Staaten sein (check), Einwohner des Bundesstaates, für den er in den Senat gewählt werden will (check) und mindestens 21 Jahre alt (wenn ich ihn mir so ansehe - check ;)).
Was die Verfassung von Peninsula möglicherweise an zusätzlichen Qualifikationen bestimmt, ist völlig gleichgültig, weil mangels zuständig des Staates Peninsula nichtig.
Die Bundesstaaten können ja auch keine über das Bundesrecht hinausgehenden Kriterien für die Wählbarkeit zum Präsidenten bestimmen und festlegen, dass wer diese nicht erfüllt ihre Electroal Votes nicht bekommen kann, oder so.
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Also alles wieder retour? Wird Zeit, dass Director Han wieder auftaucht.. :wand
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Auf Ihre Verantwortung können Sie die Wahlen erneut starten, Mr. President.
Ich kann als Senatorin - und somit Amtsträgerin auf Bundesebene - nur darauf hinweisen, wenn meines Erachtens die Bundesverfassung oder Bundesgesetze verletzt werden. Wie eben vorliegend durch den Staat Peninsula. Und wenn Sie jemand verklagt, weil Sie sich meiner Beurteilung anschließen, kann ich Ihnen auf Wunsch meine Rechtsanwältin zur Seite stellen.
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Hier verstößt niemand gegen die Verfassung, da dafür in der Verfassung das Wählbarkeitsrecht definiert werden müsste. Dies wird allerdings - bis auf die Klauses, dass ein Senator gleichzeitig Bürger des Staates sein muss, den er vertreten will - nicht getan.
Ebenso fehlt im Election of Congress Act ein Wählbarkeitsparagraph, sodass an dieser Stelle normalerweise die Gesetzgebung der Bundesstaaten in Kraft treten muss, die hier in diesem Punkt eindeutig ist.
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Die Überlegungen von Senator Fox habe ich vor der Erklärung meiner Kandidatur ebenfalls gemacht und bin zum selben Ergebniss gekommen wie sie. Ich erfülle sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt des passiven Wahlrechtes, die der zuständige (Bundes)gesetzgeber aufgestellt hat.
Ich darf der Vollständigkeit halber auf den Hinweis von Mr. Hayward ankündigen, dass ich gegen eine Nichtberücksichtigung meiner Kandidatur selbst den Weg zum Supreme Court wählen werde, so dass diese Frage so oder so dort geklärt werden dürfte.
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Im Sinne eines allgemeinen Kompromisses und in Anbetracht der Tatsache, dass die Amtszeit von Mr. Mullenberry ohnehin nur rund 14 Tage beträgt, habe ich in die State Assembly ein Verfassungsamendment für die Verfassung von Peninsula eingebracht, das solche Probleme in Zukunft ausschließen soll.
Jedoch sollte sich Mr. Mullenberry im Klaren darüber sein, dass sicherlich nicht nur ich, sondern ganz Peninsula mit einem kritischen Auge auf seine vierzehntägige Amtszeit gucken wird und ja schon bei den regulären Wahlen Mitte November wieder die Möglichkeit hat, seine Arbeit zu bewerten.
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Zitat
Original von Doug Hayward
Hier verstößt niemand gegen die Verfassung, da dafür in der Verfassung das Wählbarkeitsrecht definiert werden müsste. Dies wird allerdings - bis auf die Klauses, dass ein Senator gleichzeitig Bürger des Staates sein muss, den er vertreten will - nicht getan.Das Amt eines Senators wird durch die Bundesverfassung geschaffen, die ja auch die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Senatoren bestimmt. Damit handelt es sich beim Amt des Senators um ein Amt auf Bundesebene, dass die Bundesstaaten folglich gar nichts angeht. Es sei denn, ihnen wird durch den Bund ausdrücklich die Aufgabe oder Befugnis zugewiesen, irgendwas betreffend die Senatoren zu regeln. Das hat der Bund nur insoweit getan, als dass die Bundesstaaten das Verfahren zur Neubesetzung eines vakanten Senatorenamtes bestimmen können.
Jede andere Regelung betreffend das Amt des Senators ist somit verfassungswidrig und nichtig. Zum Beispiel, dass in einer Nachwahl zum Senator "jeder Bürger Peninsulas, der auch als Gouverneur wählbar wäre", wählbar sein soll (Article Three, Section 2 der Verfassung von Peninsula). Das zu regeln steht den Bundesstaaten nach der Verfassung nicht zu. Auch dann nicht, wenn sie die Regelungen des Bundes schlecht oder unzureichend finden.
Regelt der Bund eine Sache für die er zuständig ist nicht, ist sie eben so lange ungeregelt, bis der Bund eine Regelung erlässt - den Bundesstaaten erwächst daraus keine Zuständigkeit. Sie sind nur zuständig, wenn der Bund sie ermächtigt oder beauftragt.
ZitatEbenso fehlt im Election of Congress Act ein Wählbarkeitsparagraph, sodass an dieser Stelle normalerweise die Gesetzgebung der Bundesstaaten in Kraft treten muss, die hier in diesem Punkt eindeutig ist.
Nein, siehe oben. Der Senat ist ein Verfassungsorgan des Bundes, und geht als solches die Bundesstaaten erst mal gar nichts an. So lange nicht, bis der Bund sie irgendwie dazu ermächtigt oder beauftragt, Regelungen ihn betreffend zu erlassen. Es gibt keine subsidiäre Regelungskompetenz der Bundesstaaten für Angelegenheiten des Bundes.
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Nach Abwegung der Argumente setze ich obigen Aufruf zur Eintragung in die Election Roll wieder in Kraft. Abweichend davon endet die Frist 22:30.
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Vielen Dank für die Klarstellung, Mr. President.
Handlung
Trägt sich in die Electoral Roll ein.
Joaquín Edward Mullenberry
02.09.1946Edit: Da fehlte ein "n" im Namen.
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Ja, super Klarstellung: Alle Klarheiten in den Keller gestellt ...
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Douglas Cornelius Hayward
19.08.1963
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