The General Court of Laurentiana
Honorable Members of the General Court!
Zur Debatte steht der nachfolgende Antra, eingebracht von Mr. Stone.
Die Aussprachedauer beträgt 96 Stunden. Sie kann bei Bedarf verlängert werden.
Dem Antragssteller wird anheim gestellt, seinen Antrag zu begründen.
ERNEST HERBERT SANDHURST
Speaker of the General Court of Laurentiana
Laurentiana Elections and Plebiscite Act
Section 1 - Area of Application
Dieses Gesetz regelt die Wahlen zum Gouverneur und legt weitere Bedingungen zum Wahlrecht fest.
Section 2 - Right of Partizipation
Um an den Gouverneuswahlen sowie an Volksabstimmungen über Zusätze zur Bundesverfassung teilnehmen zu können, gelten neben den Regelungen der Verfassung folgende Einschränkungen:
a) Personen die wegen eines Verbrechens rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt wurden sind von der Teilnahme ausgeschlossen;
b) Das Wahlrecht muss mindestens 14 Tage vor dem Tag an dem die Stimmabgabe beginnt erlangt worden sein.
Section 3 - Gubernatorial Elections
(1) Die Gouverneurswahlen sollen parallel zu den jeweils stattfindenen Wahlen auf Bundesebene stattfinden. Es gelten die Fristen nach Bundesrecht.
(2) Findet sich während der Kandidatenfrist nur ein Kandidat soll kein Wahlgang durchgeführt und der einzige Kandidat stattdessen zum Sieger erklärt werden.
(3) Geht bei einem Wahlgang kein Kandidat mit absoluter Mehrheit hervor, soll eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten stattfinden.
(4) Ein neu gewählter Gouverneur tritt sein Amt durch Leistung des Amtseides vor dem General Court am ersten Tag des auf die Wahl folgenden Monats an.
(5) Handelt es sich um eine Nachwahl oder hat sich der Wahlzeitraum über den regulären Wahlmonat hinaus verschoben, soll ein neugewählte Gouverneur das Amt am ersten Tag nach Verkündung des Wahlergebnisses antreten.
Section 4 - Organization
Für die Durchführung von Gouverneurswahlen (ausgenommen Nachwahlen) und Volksabstimmungen über die Annahme von Zusätzen zur Bundesverfassung soll die Staatsregierung verantwortlich sein, welche die Organisation nach Möglichkeit an das United States Electoral Office delegieren kann.
Section 5 - Final Provisions
(1) Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung durch den Gouverneur in Kraft.
(2) Mit seinem Inkrafttreten wird der Gubernatorial Election Act aufgehoben.