Mr. Speaker,
ich danke dem Governor und dem Speaker für die engagierte und nachvollziehbare Diskussion.
Ich habe allerdings zwei kleine Verständnisfragen an die letzte Äußerung der Governors, die mir noch nicht ganz klar ist.
Mr. Sandhurst,
ich würde es sinnvoll finden, wenn wir hier grundsätzlich einfach festlegen, dass für Volksabstimmungen die selben Regeln gelten sollen wie für die Gouverneurswahl.
Ich finde ehrlich gesagt, dass der Kongress hier versäumt hat konkrete Regelungen zu treffen. Bei einem Gesetz muss der Präsident informiert werden, bei einem Verfassungszusatz sollen sich die Staaten selber darum bemühen?
Mit 14 Tagen als Frist hebeln wir übrigens Section 2 b eventuell komplett aus.
Der Ergänzungsantrag von Speaker Sundhurst über die Regelungen zur Durchführung von Volksabstimmungen ist in meinen Augen deswegen nötig, weil der gesamte Wahlvorgang ein Anderer ist. Die Absätze zu den Kandidaturen und dem Wahlvorgang sind bei der Besetzung eines Wahlamtes doch andere als bei einer Volksabstimmung zu einem "exogen" an die bundesstaatliche Bevölkerung herangetragenen Verfassungszusatz. Ich gebe zu, es ist vielleicht eher eine Einschätzung, als eine Frage - außer ich habe ihr Argument falsch verstanden.
Was ich nun wirklich nicht verstehe, ist die Anmerkung zur Frist von 14 Tagen: Die Regelung zur Frist, innerhalb derer eine Abstimmung eingeleitet werden muss und jene Frist, ab welcher man das Wahlrecht ausüben darf, haben doch erst einmal nichts miteinander zu tun, oder?
Abschließend möchte ich noch eine klare inhaltliche Position äußern: Ich schließe mich Mr. Grisendis letztem Punkt an und stelle einen Antrag auf Streichung von Section 2a. Die Verfassung Laurentianas sagt an sehr prominenter Stelle, nämlich in Section 2 der dieser vorangestellten Declaration of Rights "Dass alle in diesem Staat wohnhaften Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind, oder ihre Absicht Staatsbürger der Vereinigten Staaten zu werden in der gesetzlichen Form erklärt haben, hiermit zu Bürgern des Staates Laurentiana erklärt werden und gleiche politische und bürgerliche Rechte besitzen". Den - endgültigen! - Ausschluss von Wahlen halte ich für undemokratisch und bin fest davon überzeugt, dass wir uns hier als Gesetzgeber stark zurückhalten sollten.
Der vorgeschlagene Ausschluss wäre natürlich nicht der Erste seiner Art, so findet sich eine Regel zum Verlust das passiven Wahlrechts beispielsweise auch im Federal Elections Act - allerdings wohlgemerkt nur des passiven, nicht des aktiven Wahlrechts. Ich persönlich finde bereits das zweifelhaft, der vorgeschlagene Entwurf stellt allerdings sogar noch eine Ausweitung auf das aktive Wahlrecht und damit eine unangemessene Verschärfung dar.
Ich persönlich wäre dafür, die betreffende Subsection einfach zu streichen. Als Kompromiss würde ich wenigstens vorschlagen, die Ausschluss nur auf das passive Wahlrecht bei der Governorswahlen zu beschränken. Dann würde die Ergänzung von Speaker Sundhurst allerdings notwendig ebenfalls - auf die ein oder andere Weise - eingearbeitet werden.
Thank you.