H.R. 2015-094 Federal Police Agencies Reform Bill

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  • THE PRESIDENT OF CONGRESS

    Honorable Members of Congress!


    Der Congressman from Bay Lake, NA, Mr Clark, hat folgenden Entwurf eingebracht.


    Der Antragsteller hat das erste Wort.


    Die Aussprachedauer wird vorerst auf 96 Stunden festgelegt.
    Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



    (Clark)
    Speaker of the House of Representatives





    Federal Police Agencies Reform Bill


    Section 1 - Consolidating Regulations
    (1) Der Federal Institutions Police Act wird aufgehoben.
    (2) Der Federal Investigation Branch Act wird aufgehoben.
    (3) Der National Security Act wird aufgehoben.
    (4) Aus dem Transportation Infrastructure System and Authorities Act werden die folgenden Punkte gestrichen:
    a) Article II Sec. 1 SSec. 3/7-8
    b) Article II Sec. 2 SSec. 3/6-7
    c) Article II Sec. 3 SSec. 3/4-5
    d) Article II Sec. 4 SSec. 3/3
    (5) Die United States Marshal Service - Regulation of Districts vom 11. August 2009 wird aufgehoben.


    Section 2 - Introducing the Federal Police Forces Act
    Das folgende wird Gesetz:



        FEDERAL POLICE FORCES ACT
        An act to provide safety for the people aswell as all branches of the federal government.



        Article I - Fundamentials


        Section 1 - Jurisdiction
        (1) Die nach diesem Gesetz errichteten Behörden haben die ausschließliche Zuständigkeit zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben. Sie können zu ihrer Unterstützung jedoch um die Bereitstellung von Kräften anderer Bundesbehörden ersuchen oder anderen Behörden Unterstützung leisten, soweit dadurch die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht beeinträchtigt wird.
        (2) Soweit die Zuständigkeit einer Behörde nach diesem Gesetz begründet ist, hat die Behörde die Zuständigkeit zur Durchsetzung des gesamten Bundesrechts auf diesem Gebiet. Ein Exekutivbeamter dieser Behörde kann auch außerhalb seiner Zuständigkeiten Bundesrecht durchsetzen, soweit er dazu Gelegenheit hat und dies der Verfolgung von Verbrechen und Vergehen dienlich ist. Er kann innerhalb der Vereinigten Staaten dazu alle Maßnahmen treffen, zu denen ein Vollzugsbeamter des Bundes berechtigt ist.


        Section 2 - Leadership
        (1) Für jede Behörde nach diesem Gesetz wird ein Director bestellt, dem die Leitung der Behörde obliegt. Der Director kann auch als Chief of Police bestellt werden, sofern er uniformierter Bundesbeamter ist, oder als Commander, sofern er Soldat ist.
        (2) Dem Behördenleiter kann nach den selben Regelungen ein Stellvertreter beigeordnet werden, der die Aufgaben bei Verhinderung des Leiters oder Vakanz des Amtes übernimmt.
        (3) Sind sowohl Leiter und Stellvertreter verhindert oder die Ämter vakant, soll der ranghöchste Beamte, mit Zustimmung des Präsidenten, die Behörde provisorisch leiten.


        Section 3 - Employees
        (1) Für den Bereich einer Behörde nach diesem Gesetz kann der zuständige Leiter
        a. uniformierte Exekutivbeamte,
        b. zivile Exekutivbeamte sowie
        c. zivile Verwaltungsbeamte
        in den auf Bundesebene üblichen Abstufungen berufen.
        (2) Einem Exekutivbeamten ist es erlaubt Schusswaffen zu tragen, sowie jederzeit im Sinne der Wahrung von Recht und Gesetz im Zuge von Einsätzen im Rahmen des Erstzugriffs einzuschreiten.


        Section 4 - Organisation
        (1) Der zuständige Leiter kann die zur Ausbildung sowie zur Ausübung der Aufgaben und Rechte notwendigen Vorschriften, in Einvernehmen mit der übergeordneten Behörde, erlassen und die innere Organisation der Behörde festsetzen.
        (2) Der zuständige Leiter kann ferner bestimmen, dass Personen, die amtliche Aufgaben für die oder im Auftrag der unter dem Schutz der Behörde stehenden Amts- und Mandatsträger wahrnehmen, ebenfalls durch sie geschützt werden.




        Article II - Federal Government Branches Safety Forces


        Section 1 - The United States Secret Service (USSS)
        (1) Der USSS ist verantwortlich für die Bereitstellung von Leibwächtern zum Schutz der folgenden Personen:
        a. der Präsident und dessen unmittelbare Familie;
        b. der Vizepräsident und dessen unmittelbare Familie;
        c. ehemalige Präsidenten und deren Ehepartner;
        d. gewählte Präsidenten und Vizepräsidenten bis zur Amtsübernahme;
        e. die aktuellen Leiter der obersten Bundesbehörden oder die Bundesbeamten, denen die Leitung dieser Behörden vorübergehend obliegt und deren Ehepartner;
        f. ausländischen Staats- und Regierungsoberhäupter während ihres Aufenthalts in den USA in offizieller Form;
        g. aller vom Präsidenten durch Verordnung dazu berechtigten Personen, soweit deren Schutz nicht einer anderen Behörde nach diesem Gesetz obliegt.
        (2) Der Secret Service ist ferner beauftragt,
        a. die Gebäude und Liegenschaften der Amtssitze des Präsidenten, des Vizepräsidenten,
        b. die Gebäude und Liegenschaften der obersten Bundesbehörden,
        c. die Wohn- und Aufenthaltsorte einschließlich der zugehörigen Gebäude und Liegenschaften der unter seinem Schutz stehenden Personen,
        d. alle anderen Gebäude und Gelände, die durch die Administration oder eine Bundesbehörde genutzt werden auf Anordnung des Attorney General
        zu schützen und dort Polizeiaufgaben wahrzunehmen. Die Zuständigkeit erstreckt sich auch auf alle Zuwegungen und angrenzenden Flächen.
        (3) Der Director wird durch den Präsidenten auf Vorschlag des Attorney General ernannt und entlassen.
        (4) Der USSS ist organisatorisch dem Department of Justice untergeordnet.


        Section 2 - The United States Capitol Police (USCP)
        (1) Die USCP ist zuständig für den Schutz
        a. des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Kongresses;
        b. der Mitglieder des Kongresses auf Anordnung des Präsidiums;
        c. der unmittelbaren Angehörigen der unter a und b genannten Personen (falls notwendig).
        (2) Die Capitol Police ist außerdem zuständig für Polizeidienste und den Schutz der
        a. Gebäude und Liegenschaften des Kongresses sowie
        b. der Wohn- und Aufenthaltsorte der unter ihrem Schutz stehenden Personen.
        (3) Der Director wird durch das Kongresspräsidium ernannt und entlassen.


        Section 3 - The United States Federal Courts Police (FCP)
        (1) Die FCP ist zuständig für den Schutz
        a. des Chief Justice und der Associate Justices des Supreme Court of the United States;
        b. aller amtierenden Richter an den Distrikt- und Berufungsgerichten;
        c. der unmittelbaren Angehörigen der unter a und b genannten Personen (falls notwendig).
        (2) Die FCP ist außerdem zuständig für Polizeidienste für und den Schutz
        a. der Bundesgerichte, ihrer Gebäude und Liegenschaften;
        b. der Wohn- und Aufenthaltsorte der unter ihren Schutz stehenden Personen.
        (3) Die FCP stellt ferner die Ordnung in Gerichtssälen nach den Weisungen des Vorsitzenden wahr (Gerichtsordnungsdienst).
        (4) Der Director wird vom Chief Judge im Benehmen mit dem Chief Justice ernannt und entlassen.


        Section 4 - The Federal Reserve Bank Police (FRBP)
        (1) Die FRBP ist zuständig für den Schutz des Directors der Federal Reserve Bank und seiner unmittelbaren Angehörigen sowie der Liegenschaften und Gebäude der Federal Reserve Bank und nimmt dort Polizeiaufgaben wahr.
        (2) Der Director wird durch den Director der Federal Reserve Bank ernannt und entlassen.


        Section 5 - The United States Electoral Office Police (USEOP)
        (1) Die USEOP ist zuständig für den Schutz des Directors des Electoral Office und seiner unmittelbaren Angehörigen sowie der Liegenschaften und Gebäude des Electoral Office und nimmt dort Polizeiaufgaben wahr.
        (2) Der Director wird durch den Director des Electoral Office ernannt und entlassen.




        Article III - Federal Investigation Police Forces


        Section 1 - The Federal Bureau of Investigations (FBI)
        (1) Das FBI ist zuständig für
        a. den Kampf gegen Gewaltverbrechen;
        b. den Kampf gegen organisierte Kriminalität;
        c. den Kampf gegen Korruption;
        d. den Schutz vor Internetkriminalität;
        e. den Schutz der Bürgerrechte;
        f. die sonstigen Ermittlungsaufgaben des Bundes, soweit keine andere Behörde zuständig ist;
        auf dem gesamten Bundesgebiet der Vereinigten Staaten.
        (2) Der Director wird vom Präsidenten auf Vorschlag des Attorney General ernannt und entlassen.
        (3) Das FBI ist dem Department of Justice nachgeordnet.


        Section 2 - The United States Marshals Service (USMS)
        (1) Der USMS ist zuständig für
        a. die Durchsetzung und Erzwingung von Entscheidungen der Bundesgerichte,
        b. den Vollzug von Haftbefehlen, welche durch Justizorgane des Bundes ausgestellt wurden,
        c. den Transport von Gefangenen des Bundes sowie
        d. den Schutz von Zeugen von Justizorganen des Bundes.
        (2) Der Director wird vom Präsidenten auf Vorschlag des Attorney General ernannt und entlassen.
        (3) Der USMS ist dem Department of Justice nachgeordnet.


        Section 3 - The United States Military Police Corps (MP)
        (1) Die Militärpolizei ist allein zuständig für die Verfolgung von Straftaten, die von Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten in aktivem Dienst oder als Reservisten, nach dem Militärstrafrecht oder gegen die Streitkräfte der Vereinigten Staaten begangen wurden. Sie ist ferner zuständig für die Sicherheit der militärischen Einrichtungen und des militärischen Personals und kann in Zeiten von Katastrophen oder Kriegen auch zur Unterstützung der zivilen Polizei herangezogen werden.
        (2) Angehörige der Militärpolizei können abweichend von Art. 1, Sec. 2 auch Soldaten der Streitkräfte der Vereinigten Staaten sein, denen die selben Rechte und Pflichten zukommen, wie zivilen Polizeibeamten des Bundes, jedoch erweitert um die Rechte und Pflichten eines Soldaten.
        (3) Die Militärpolizei teilt sich in die U.S. Army Police (USAP), die U.S. Air Force Police (USAFP), die U.S. Navy Police (USNP) und die U.S. Marine Corps Police (USMCP).
        (4) Die jeweilige Teilpolizei ist dem Chief of Staff der jeweiligen Teilstreitkraft unmittelbar nachgeordnet.
        (5) Der Director einer Militärpolizei wird durch den jeweiligen Chief of Staff berufen.
        (6) Es können gemeinsame Regularien für die gesamte Militärpolizei durch den Chairman der Joint Chiefs of Staff oder den Secretary of Defense erlassen werden.




        Article IV - Federal Border Control Police Forces


        Section 1 - The United States Customs and Border Control (CBP)
        (1) Die United States Customs and Border Control ist eine Polizei- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten die dem Department of Justice nachgeordnet ist.
        (1) Die CBP ist zuständig für
        a) die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zu Lande und aus der Luft und damit verbunden die Verhinderung illegaler Einreise;
        b) die Grenzfahndung sowie die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen und des Luftverkehrs beeinträchtigen;
        c) die Kontrolle von Waren, welche in die Vereinigten Staaten ein- oder aus ihnen ausgeführt werden und damit verbunden die Verhinderung von Schmuggel aller Art;
        d) der Einzug von Zöllen aller Art, im Einvernehmen mit dem Department of Commerce.
        (2) Der Director wird vom Präsidenten auf Vorschlag des Attorney General ernannt und entlassen.



        Section 2 - The United States Coastal Guard (USCG)
        (1) Die United States Coast Guard ist eine Polizei- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten, die dem Department of Justice nachgeordnet ist. In Kriegszeiten kann die USCG, auf Anweisung des Präsidenten, temporär dem Department of Defense und dort dem Chief of Staff of the Navy nachgeordnet sein, um als Teilstreitkraft eingesetzt zu werden.
        (2) Die Küstenwache ist vorrangig zuständig für
        a) die Durchsetzung des Rechts der Vereinigten Staaten auf, über und unter Hoher See und Gewässern, die der Hoheit der Vereinigten Staaten unterliegen einschließlich der Strafverfolgung für Straftaten, die in diesem Gebiet oder mit Bezug dazu sowie auf Schiffen unter der Flagge der Vereinigten Staaten, die nicht Militärschiffe sind, begangen wurden,
        b) die Überwachung der Hoheitsgewässer der Vereinigten Staaten,
        c) die Sicherung von Leben und Eigentum innerhalb der Hoheitsgewässer der Vereinigten Staaten und auf Hoher See,
        d) Maßnahmen zur nationalen Sicherheit und zur Sicherheit der Schifffahrt auf in den Hoheitsgewässern der Vereinigten Staaten und auf Hoher See,
        e) Hilfen zur Navigation von Schiffen,
        f) die ozeanografische Untersuchung im nationalen Interesse.
        (3) Die Bediensteten der Küstenwache sollen, soweit sie nicht Bundesbeamte sind, Soldaten sein, deren Ränge denen der Navy entsprechen, auf die die Bestimmungen über Streitkräfte der Vereinigten Staaten Anwendung finden.
        (4) Der Director der Coast Guard soll durch den Präsidenten auf Vorschlag des Attorney General ernannt und entlassen werden.



    • Mr President,
      ich möchte dem Kongress den Entwurf zur Reform der Bundespolizeibehörden vorlegen, an dem schon seit längerer Zeit gearbeitet wurde. Es werden hier fünf verschiedene Teile des Bundesrechts ersetzt und eine einheitliche Struktur geschaffen.
      Die Schutzaufgaben der Exekutive werden beim Secret Service konzentriert, jene der Legislative bei der Capitol Police und jene der Judikative bei der Court Police, die die Supreme Court Police ersetzt. Für die beiden unabhängig verfassten Behörden, die Federal Reserve und das Electoral Office werden Behörden vorgesehen, so, wie das auch bisher für die Fed der Fall war.
      Im Vollzugsdienst werden die Aufgaben unter FBI und Marshal Service aufgeteilt, mit dem Schwerpunkt beim FBI - hier habe ich auch eine Ergänzung in Form von Buchstabe f) vorgenommen, da lag offensichtlich ein Fehler beim Druckdienst vor.
      Die Military Police bleibt bestehen, es findet allerdings eine Unterscheidung nach Teilstreitkräften entsprechend den Zuständigkeiten der Chiefs of Staff vorgenommen. Die Transportpolizeibehörden hingegen entfallen, ihr Auftrag kann durch andere Staats- und Bundesbehörden ebenso gut vorgenommen werden.


      Bleiben zuletzt noch die beiden Grenzschutzbehörden: Die Coast Guard ist in der Tradition militärisch verfasst, das wird hier grundsätzlich beibehalten. Die USCB bleibt beim Justizministerium, wird aber bei der Zollerhebung mit dem DoC zusammenwirken.


      Ich hoffe auf Ihre Zustimmung.

    • Mr. President


      Grundsätzlich begrüsse ich die Initiative von Representative Clark um Vereinheitlichung. Aber warum um Gottes Willen bleibt er auf halbem Wege stehen??


      Wozu braucht es je eine Polizeibehörde für das Kapitol, das Bundesgericht, die Bundesbank und - man glaubt es kaum - das Electoral Office?? Die Aufgaben dieser Polizeien kann man dem Secret Service übertragen und dann hat man eine einzige Behörde, was viel einfacher ist, Synergieeffekte erzeugt und Kosten spart.


      Dasselbe gilt für die Militärpolizei. Es soll nur eine geben und die besteht für die gesamten Streitkräfte, ohne Spezifizierung für die Teilstreitkräfte und ohne, dass diese auf die Militärpolizei Einfluss nehmen können.


      Ich bitte deshalb den Antragssteller, die Polizeibehörden mit einem nachgebesserten Entwurf radikal zu verschlanken, dann werde ich ihm meine Zustimmung geben können. Aber diesem Sammelsurium werde ich nie zustimmen.

      [align=center]Mosby M. Parsons


      Former Senator for Laurentiana
      Former Governor of Laurentiana
      Former Member of the House of Representatives
      Former Lieutenant General (NG) and
      Commandant of the Laurentiana National Guard

    • Mr President,
      es ist eine Tradition der Vereinigten Staaten, dass die Polizeibehörden spezialisierte Aufgaben übernehmen, gerade wenn wir von unabhängigen Institutionen sprechen, weil damit die checks and balances garantiert bleiben. Wenn nun der Präsident als Oberhaupt der Exekutive plötzlich anordnet, dass die Polizeipräsenz bei den Organen der Legislative und der Judikative in einer Weise durchgeführt wird, die dieser nicht mehr gestattet, unabhängig zu arbeiten? - Der Kongress und die Gerichte verwalten ihre Angelegenheiten selbst, ebenso die Federal Reserve und das Electoral Office. Da ist es nur folgerichtig, wenn sie auch die Kontrolle über ihre eigene Sicherheit haben.
      Ähnliches gilt für die Streitkräfte, auch hier sind die Teilstreitkräfte unterschiedlich und stellen unterschiedliche Anforderungen an Polizeiaufgaben.


      Eine "Verschlankung" wäre hier ein Kahlschlag bewährter Strukturen und Prinzipien und keine Verbesserung, davon bin ich überzeugt.

    • Mr. Speaker,
      ich kann Senator Parsons nur zustimmen

    • Mr. President


      Der Vergleich von Representative Clark an anderer Stelle - Laurentiana habe diese und jene Polizei - hinkt völlig. Laurentiana ist ein Staat mit riesigen Naturschutzgebieten, grossen Wasserflächen und über 35 Millionen Einwohner. Das ist sicher nicht dasselbe, hier spezialisierte Polizeien zu unterhalten, wie bei den Bundesbehörden. Da geht es materiell doch schon etwas um mehr als nur um die Sicherheit in ein paar Gebäuden.


      Was die Tradition betrifft, da muss man manchmal auch ein paar alte Zöpfe abschneiden können. Der Steuerzahler dankt es!


      Was schliesslich die Check and Balances hier in dieser Diskussion verloren haben, erschliesst sich mir nun beim besten Willen nicht. Wenn man mit den C&B den verschiedenen Gewalten eigene bewaffnete Sicherheitsorgane zugestehen will, dann muss man folgerichtig nicht nur dem Präsidenten Streitkräfte unterstellen, sondern auch dem Supreme Court und dem Kongress oder wie? Das ist ja absurd. Ich habe den Eindruck, wenn man nicht mehr weiter weiss im Argumentieren, dann müssen immer die armen C&B herhalten.


      Was die Militärpolizei betrifft, so muss man eine solche eben gerade dem Oberkommandierenden der Armed Forces unterstellen und eben gerade nicht den Teilstreitkräften, damit nicht eine ungehörige Einmischung des Teilstreitkraftkommandanten erfolgen kann. Wenn z.B. bei den Marines irgendeine Sauerei abgegangen ist, dann kann es nicht im Interesse einer unabhängigen Strafuntersuchung und Strafverfolgung sein, wenn der Commandant of the Corps darauf via seine Marine MP Einfluss nehmen kann, um vielleicht unliebsame Sachen, die dem Ruf des USMC schaden könnten, unter den Tisch zu kehren. Hier muss eine Instanz her, die nur dem Oberkomandierenden der Gesamtstreitkräfte unterstellt ist.

      [align=center]Mosby M. Parsons


      Former Senator for Laurentiana
      Former Governor of Laurentiana
      Former Member of the House of Representatives
      Former Lieutenant General (NG) and
      Commandant of the Laurentiana National Guard

    • Mr. President,


      ich kann dem Gesetzesentwurf weitestgehend zustimmen, allerdings erschließt sich der Sinn von Polizeibehörden für die Federal Reserve Bank & für das Electoral Office nicht.
      Wenn der Antragsteller dies genauer begründen könnte, würde das die letzten Zweifel ausmerzen.

      Daniel N. Smith (D-AS)


      Former Governor of Astoria State

      Former Senator of Astoria State

    • Mr President,
      zur Militärpolizei bleibt zu sagen, dass letztendlich der Secretary of Defense zuständig ist. Das der Kongress eine eigene Garde braucht, ist ein sehr hinkender Vergleich, schließlich hat letztendlich der Kongress die Kontrolle über Einsätze der Streitkräfte, im Gegensatz zur Polizei.


      Das USEO und die Fed sind unabhängige Behörden und unterstehen nicht der Administration - sie der Secret-Service-Zuständigkeit zuzuordnen, wäre in meinen Augen ein Bruch mit der verfolgten Aufgabenteilung. Die FRB-Police besteht derzeit bereits, für das USEO wäre das also eine Vervollständigung.

    • Mr. President


      Die Diskussion ist festgefahren. Da der Antragsteller meine Einwendungen offensichtlich nicht in seinen Entwurf einfliessen will, muss ich den vorliegenden Antrag ablehnen.

      [align=center]Mosby M. Parsons


      Former Senator for Laurentiana
      Former Governor of Laurentiana
      Former Member of the House of Representatives
      Former Lieutenant General (NG) and
      Commandant of the Laurentiana National Guard

    • Mr President,
      das ist das gute Recht des Senators für Laurentiana, auch wenn ich das bedaure - seine Vorstellungen sind zu unterschiedlich von den Grundsätzen des Entwurfs.

    • Mr. Speaker,


      ich begrüße den Vorstoß des ehrenwerten Congressman aus New Alcantara. Allerdings habe ich größtenteils die gleichen Bedenken wie der ehrenwerte Kollege aus Laurentiana. Ich hoffe daher, dass beide Seiten noch aufeinander zugehen.

      Edward Schreiber
      Former U.S. Congressman
      Former Vice President
      Senator of [definition=6]Serena[/definition]

    • Mr. Speaker,


      ich begrüße den Vorstoß des ehrenwerten Congressman aus New Alcantara. Allerdings habe ich größtenteils die gleichen Bedenken wie der ehrenwerte Kollege aus Laurentiana. Ich hoffe daher, dass beide Seiten noch aufeinander zugehen.

      Edward Schreiber
      Former U.S. Congressman
      Former Vice President
      Senator of [definition=6]Serena[/definition]

    • Mr. Speaker,


      ja, den habe ich. Ich schlage vor wir treffen uns in der Mitte. Das bedeutet im Klartext: Eine Militärpolizei für alle Teilstreitkräfte, Bundesbank und Wahlamt werden dem Secret Service unterstellt.

      Edward Schreiber
      Former U.S. Congressman
      Former Vice President
      Senator of [definition=6]Serena[/definition]

    • Mr President,
      ich denke den Worten von President Denton ist nichts hinzuzufügen. Ich halte den Entwurf allerdings für zu wichtig, um ihn deswegen scheitern zu lassen - vielleicht können sich die ehrenwerten Senatoren und Representatives mit einer Amendment-Lösung zufriedengeben und die Mehrheit entscheiden lassen, in welcher Form wir unsere Sicherheitsbehörden organisieren?


    • THE PRESIDENT OF CONGRESS

      Honorable Members of Congress!


      Ich erkenne weiteren Aussprachebedarf und verlängere die Debatte um vorerst 24 Stunden ab jetzt.



      (Clark)
      Speaker of the House of Representatives


    • THE PRESIDENT OF CONGRESS

      Honorable Members of Congress!


      Ich erkenne weiteren Aussprachebedarf und verlängere die Debatte um vorerst 48 Stunden ab jetzt.



      (Clark)
      Speaker of the House of Representatives

    • Mr President, gibt es wirklich keine Äußerungen zu meinem Vorschlag? - Meine Rücksprache mit der Administration ergab, dass man dort mit der durch den Senator für Laurentiana vorgeschlagenen Lösung leben könnte, aber letztendlich ist es ja unsere Entscheidung.

    • Mr. President


      Dann ist ja alles wunderbar. =)

      [align=center]Mosby M. Parsons


      Former Senator for Laurentiana
      Former Governor of Laurentiana
      Former Member of the House of Representatives
      Former Lieutenant General (NG) and
      Commandant of the Laurentiana National Guard

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