Law Gazette

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 3.498 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Caleb McBryde.


  • So verabschiedet durch die State Assembly am 6. September 2006.


    Fredericksburg, 11. September 2006


  • Verabschiedet durch die State Assembly am 10. Januar 2007.


    Fredericksburg, 11. Januar 2007


  • Verabschiedet durch die State Assembly am 02. Februar 2007.


    Fredericksburg, 02. Februar 2007

    [align=center]Frankie Carbone
    former Senator & Governor (I-AA)



  • Verabschiedet durch die State Assembly am 14. September 2007.



  • Verabschiedet durch die State Assembly am 01. Oktober 2007.

    [align=center]Frankie Carbone
    former Senator & Governor (I-AA)


  • verabschliedet durch die State Assembly am 6.Januar 2008

  • Assentian Counties Bill


    Article 1 – Purposes and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Aufteilung und Besonderheiten der assentischen Counties.
    (2) Dieses Gesetz soll als "Assentian Counties Act" (ACA) zitiert werden.


    Article 2 – Counties of Assentia
    (1) Die Republic of Assentia besteht aus neun Counties und drei Independent Cities
    (2) Dies sind im Folgenden:


      I - Gadding County mit der Hauptstadt Freyburg;
      II - Cumberland County mit der Hauptstadt Dreadfort;
      III - Westby County mit der Hauptstadt Hambry;
      IV - Trumbull County mit der Hauptstadt Vigor Church;
      V - Ethen County mit der Hauptstadt Desperation;
      VI - Antrey County mit der Hauptstadt Ashville;
      VII - Brimstone County mit der Hauptstadt Castle Rock;
      VIII - Zuzeca County (Asétó) mit der Hauptstadt Sun Valley;
      IX - Hanwi County (Asétó) mit der Hauptstadt Hemingford;
      X - Fredericksburg;
      XI – Durban und
      XII - Ambridge.


    (3) Die Grenzziehung der Counties und der Independent Cities wird aus der in Appendix I angehängten Karte ersichtlich.


    Article 3 – Authority
    (1) Sämtliche Kompetenzen auf Ebene der Counties fallen in den Ausführungsbereich des County Commissioners sofern dieses oder andere Gesetze keine davon abweichenden Aussagen treffen.
    (2) Der Governor kann weitere Aufgaben übertragen, sofern er für den finanziellen Ausgleich der von ihm aufgetragenen Aufgaben sorgt.


    Article 4 – County Commissioner
    (1) Der Governor benennt für jedes County einen County Commissioner.
    (2) Er vertritt den Governor in dem jeweiligen County und übernimmt die örtliche Verwaltung.
    (3) Er kann auf ausreichend begründeten Antrag durch die Staatsversammlung (State Assembly) mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen vorzeitig von seinem Amt abberufen werden.


    Article 5 – Asétó Counties
    (1) Die in Article 2 (2) mit dem Wort „Asétó“ gekennzeichneten Counties stehen unter der Selbstverwaltung der jeweiligen Asétó – Stämme, um so die verfassungsmäßigen Rechte dieser Volksgruppe durchsetzen zu können.
    (2) Entscheidungen des Governor bedürfen in den benannten Counties die Zustimmung der jeweiligen legislativen Organe.


    Article 6 – Final Provision
    (1) Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.


    Appendix I



    verabschiedet durch die State Assembly am 18.6.08


  • GAMBLING ACT


    Section 1 – Validity


    (1) Dieses Gesetz regelt das Glücksspiel um Geld oder andere geldwerte Vorteile sowie Konzessionierung, den Betrieb und die Besteuerung der Spielbetriebe.


    Section 2 – Purpose


    (1) Dieses Gesetzt bezweckt:
    a) Einen sicheren und transparenten Spielbetrieb zu gewährleisten.
    b) Die Kriminalität und die Geldwäscherei in oder durch Spielcasinos und Wettbüros zu verhindern.
    c) Sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorzubeugen.


    (2) Im Rahmen der in Absatz 1 genannten Zweckbestimmungen soll das Gesetz den Tourismus fördern sowie der Republic of Assentia Einnahmen verschaffen.


    Section 3 - Assentia Gambling Commission


    (1) Der assentische Staat unterhält eine Gambling Comission.
    (2) Der Vorsitz dieser Commission bestimmt der Governor of Assentia.
    (3) Die Assentia Gambling Commission vergibt Konzessionen für den Betrieb von Spielcasinos und Wettbüros.
    (4) Der Assentia Gambling Commission unterliegt die Einforderung und Verwaltung der Gambling Facility Taxes.
    (5) Die Assentia Gambling Commission führt angemessene und zweckdienliche Präventionsarbeit zur Bekämpfung von Spielsucht.


    Section 4 – Definitions


    (1) Spielcasino
    a) Ein Spielcasino ist eine Unternehmung, die gewerbsmässig Gelegenheit zum Glücksspiel anbietet.


    (2) Wettbüro
    a) Ein Wettbüro ist eine Unternehmung, die gewerbsmässig Gelegenheit zum Wettspiel anbietet.


    (3) Glücksspiele
    a) Glücksspiele sind Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht, der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.
    b) Glücksspiele dürfen ausschliesslich in konzessionierten Spielcasinos angeboten werden.
    c) Die telekommunikationsgestützte Durchführung von Glücksspielen, insbesondere mittels Internet, ist verboten.


    (4) Glücksspielautomaten
    a) Glücksspielautomaten sind Geräte, die ein Glücksspiel anbieten, das im Wesentlichen automatisch abläuft.
    b) Glücksspielautomaten dürfen ausschliesslich in konzessionierten Spielcasinos angeboten werden.


    (5) Wettspiele
    a) Wettspiele sind Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein bestimmtes Ereignis vorhergesagt werden kann. Tritt dieses Ereignis ein, hat der Spieler das Recht die Gewinnsumme gegen Vorlage einer Spielbestätigung auszahlen zu lassen. Die Gewinnsumme wird durch eine Quote bestimmt, die vom Wettbüro im Voraus festgelegt wird.
    b) Wettspiele dürfen in konzessionierten Spielcasinos und Wettbüros angeboten werden.
    c) Die telekommunikationsgestützte Durchführung von Wettspielen, insbesondere mittels Internet, ist für nicht konzessionierte Wettbüros verboten.


    Section 5 – Concessions


    (1) Anfragen auf Konzessionen für Spielcasinos und Wettbüros müssen bei der Assentia Gambling Commission schriftlich eingehen.
    (2) Die Assentia Gambling Commission hat das Recht, alle Informationen einzufordern, die sie zur Fällung der Entscheidung über eine Konzessionsvergabe für nötig erachtet.
    (3) Die Assentia Gambling Commission kann nur eine Konzession vergeben, wenn der für den jeweiligen Standort zuständige County Commissioner dies befürwortet.
    (4) Die Assentia Gambling Commission kann eine Konzession mit Auflagen wie zeitliche Begrenzung und dem Ausmass des Angebotes versehen.


    Section 6 - Gambling Facility Tax


    (1) Die Republic of Assentia erhebt auf Bruttospielerträgen eine Abgabe (Gambling Facility Tax).
    (2) Der Bruttospielertrag ist die Differenz zwischen den Spieleinsätzen und den ausbezahlten Spielgewinnen.
    (3) Der Steuersatz beträgt 50 %.


    Section 7 - Gambling Prohibition


    (1) Folgende Personen unterliegen einem allgemeinen Spielverbot:
    a) Personen unter 21 Jahren.
    b) Mitglieder der Assentia Gambling Commission.
    c) Personen, die in irgendeiner Weise am Spielbetrieb beteiligt sind.
    d) Personen, gegen die eine Spielsperre besteht.


    (2) Spielcasinos und Wettbüros müssen Spielsperren über Personen erhängen, von denen sie aufgrund eigener Wahrnehmung oder Meldungen Dritter wissen oder annehmen müssen, dass sie:
    a) überschuldet sind oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen.
    b) Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und ihrem Vermögen stehen,
    c) den geordneten Spielbetrieb beeinträchtigen.


    (3) Die Spielsperre muss der betroffenen Person und der Assentia Gambling Commission mit Begründung schriftlich mitgeteilt werden. Die Assentia Gambling Commission trägt die Spielsperren in ein Register ein und teilt allen konzessionierten Spielcasinos und Wettbüros die Identität der gesperrten Person mit.


    (4) Eine Spielsperre muss aufgehoben werden, sobald der Grund dafür nachweislich nicht mehr besteht.


    Section 8- Final Provisions


    (1) Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!